Mo. bis Fr. von 8:00 bis 17:00 Uhr 0800 71 20000 Garantietermine Aktionspreise

Vergaberecht und IT-Recht

Unsere Stärke: Vergaberecht, Beschaffung / IT-Vertragsrecht, IT-Recht

Neben der Schulung der rein praktischen Handhabung von Hard- und Software konzentriert sich die cmt GmbH auch seit langem erfolgreich auf die Vermittlung von Kenntnissen über die rechtlichen Hintergründe bei der Nutzung sowie beim Kauf von Informationstechnologie. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, die Seminarinhalte anhand von praktischen Beispielen zu vertiefen. Umfangreiche Muster und Formulierungsbeispiele erleichtern den Teilnehmern die Umsetzung in der Alltagspraxis.

Unerlässliche Schulungen für ein umfangreiches Wissen

Unser Seminarangebot richtet sich an Unternehmen, Behörden, Sektorenbetriebe und an Auftragnehmer der öffentlichen Hand, für die es ebenso notwendig ist, die maßgeblichen Regelwerke und deren Anwendung in der Praxis zu kennen.

Ausbildung zum Praxisorientierten (IT-)Beschaffer

Wir haben eine Ausbildung für Beschaffer aller Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand geschaffen. Sie können diese im Rahmen der IT-Beschafferwoche absolvieren. Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie von uns als Nachweis ein cmt-Zertifikat für diese Ausbildung.

Jede Schulung kann als offenes Seminar in Ihrer Nähe oder Online,
als Inhouse oder als Firmenschulung gebucht werden.

Offene Seminare

finden zu einem festen Termin in einem unserer Schulungszentren oder Online statt. Bei den meisten Schulungen können Sie dynamisch zwischen Online- oder Präsenz-Teilnahme wechseln. Die maximale Gruppengröße liegt in der Regel zwischen 6 und 8 Personen.

Inhouse Schulungen

finden bei Ihnen im Unternehmen europaweit statt. Die Schulungsthemen können dabei individuell an Ihren Bedarf angepasst werden. Eine Inhouse-Schulung ist in der Regel ab 3-4 Teilnehmern günstiger und Sie sparen sich ggf. Reisekosten. Auf Wunsch können wir auch die notwendige Hardware und Notebooks zur Verfügung stellen.

Firmen-Seminare

finden exklusiv für Ihre Teilnehmer, in einem unserer Schulungszentren statt. Die Themen können dabei individuell auf Sie abgestimmt werden und Sie benötigen keine eigene Hardware. Auch für das leibliche Wohl Ihrer Mitarbeiter wird gesorgt.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Schulungen

In der Regel sind maximal 6 oder 8 Teilnehmer möglich. Auf der jeweiligen Kursseite finden Sie die genaue Maximalgröße.

Fast alle unsere Schulungen finden im gesamten D-A-CH Raum an 31 Standorten statt, die entsprechenden Termine finden Sie direkt auf der Kursseite. Zum Beispiel in München, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Leipzig, Köln, Nürnberg und vielen weitere. Inhouse Schulungen bei Ihnen vor Ort sind sogar in ganz Europa möglich.

Ja, bei Schulungen die mindestens einen Tag dauern ist das Mittagessen dabei. Während der Schulung stehen jederzeit kalte und warme Getränke, Snacks, Obst, uvm. bereit.

In Inhouse und Firmenschulungen können die Inhalte komplett an Ihre Bedürfnisse anpassen. Gerne stehen unsere Dozenten Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Telefonat zur Verfügung. In offenen Seminaren ist normalerweise auch mehr als genug Raum für eigene Fragen und Wünsche.

Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie viele eigene Themen und Wünsche haben ist die Firmen- oder Inhouse Schulung die richtige Wahl. Ansonsten ist ein Firmenseminar häufig schon ab dem 3. oder 4. Teilnehmer günstiger. Gerne beraten wir Sie zur richtigen Wahl.

Ja, Sie haben sogar die Wahl kostenfrei und dynamisch zwischen Online- und Präsenz-Schulung zu wechseln (Flex / Hybrid-Kurse). Gerade in der Corona-Zeit bietet Ihnen das Planungssicherheit und jederzeit eine flexible Lösung.

Die von uns verwendeten Software-Lösung laufen rein im Browser. Sie benötigen also nur ein Notebook / Computer mit idealerweise 2 Bildschirmen, Internet und ein Headset (oder Mikrofon / Lautsprecher).

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 unter der 0800 71 20000 oder jederzeit über das Kontaktformular.
Weitere häufig gestellte Fragen zu unseren Schulungen und der Buchung

Profitieren auch Sie vom fundierten Fachwissen unserer praxiserfahrenen Referenten

Rain Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München. Von 1998 bis Mitte 2004 war sie im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVBIT. Seit September 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums bei der Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungsvertrages. Sie ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der UfAB. 

Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt Werner Leitzen war von 1989 bis Ende 2006 Mitarbeiter der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für den Einsatz der Informationstechnik (KBSt) im Bundesministerium des Innern. Dort war er federführend bei der Erstellung der EVB-IT und der UfAB. Von 2007 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2016 war er bei der BAköV im Bundesministerium des Innern tätig. Er ist nach wie vor Mitglied der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der UfAB.

Dipl. Verwaltungswirt Wilhelm Kruth verfügt über umfangreiche, in der Praxis erworbene langjährige Erfahrungen in der Vergabe in Leistungen, dem Abschluss und dem Management von Verträgen sowie der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Instrumenten. Er ist u. a. auch als Dozent für verschiedene Fortbildungsakademien der öffentlichen Verwaltung tätig. Als Mitglied der Arbeitsgruppe der Öffentlichen Hand für die "Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT)" beteiligt er sich aktiv an deren Ausgestaltung und den Verhandlung mit der Wirtschaft. Außerdem ist er Co-Autor eines Kommentars zur Anwendung der EVB-IT Verträge in der Praxis.

RAin Yvonne A. E. Schulten ist spezialisiert auf Vertragsrecht, außergerichtliche Verhandlungen bei Streitigkeiten wie Projekten in Schieflage und auf Prozessführung im IT-Bereich. Sie ist als Rechtsanwältin in der IT-Recht-Kanzlei München tätig und verfügt über breite Erfahrung in der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen.

Dietmar Altus, Oberamtsrat a.D. kennt aus seiner langjährigen Tätigkeit in der zentralen Vergabestelle des Bundesumweltministeriums die Praxis bestens. Seit Jahren gibt er seine Erfahrung zudem im Rahmen von Seminaren und Workshops erfolgreich weiter.

RA Mark Münch LL.M ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit vielen Jahren im Bereich IT- und Vergaberecht tätig. Er ist Partner für IT-Recht am Standort Stuttgart der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war er in der Rechtsabteilung eines bekannten IT Unternehmens tätig. Dort war er zuletzt für den Bereich Risk Management mit Schwerpunkt öffentliche Aufträge verantwortlich. Er hat eine langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von IT Verträgen und ist mit der Beantwortung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand aus Unternehmersicht bestens vertraut. Herr Münch blickt auch auf eine langjährige Erfahrung im Schulungswesen zurück.

RA Matthias Petzold ist spezialisiert im Recht der Informationstechnologie, insbesondere im Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht sowie in den Themen des Software-Lizenzmanagements und der Software-Lizenzüberprüfung (Audit) und des Cloud Computing. Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold, der seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist und in München eine eigene Anwaltskanzlei betreibt, war mehr als 12 Jahre Mitglied der Geschäftsleitung der Oracle Deutschland B.V. Co. KG, München und als Direktor Recht Leiter der Oracle Rechtsabteilungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in Finnland, Schweden, Dänemark und Norwegen. Vor seinem Wechsel zu Oracle arbeitete er als Syndikusanwalt mit internationaler Verantwortung als Regional Counsel Central Europe bei der Lotus Development GmbH, München sowie als Leitender Justiziar bei der Hewlett-Packard GmbH, Böblingen. 

Dipl.-Verw.-Wirt Michael Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im für die Bundesregierung federführenden Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums für nationale und internationale Fragen des Vergaberechts zuständig. In diesem Zusammenhang befasste er sich auch mit der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, rechtlichen Fragen der elektronischen Auftragsvergabe sowie mit Aspekten der umweltfreundlichen und innovativen Beschaffung. Davor war er mehrere Jahre in der zentralen Beschaffung der Bundeswehrverwaltung tätig. Aktuell hat er als Mitautor einen Beitrag zum Thema "Elektronische Auftragsvergabe nach den neuen Richtlinien" im Band 49 der Schriftenreihe des "Forum vergabe e.V." verfasst, der unter dem Titel "Das neue Vergaberecht" im Bundesanzeiger Verlag erschienen ist.

Dipl.-Verwaltungswirt Adolf-Georg Keuch ist Leiter Zentrale Materialwirtschaft und Anlagenbuchhaltung in einer hessischen Universität. Er hat u. a. das Vergabeverfahren für die Beschaffung und Implementierung des doppischen Rechnungswesens an den hessischen Hochschulen federführend durchgeführt. Herr Keuch ist seit mehr als 20 Jahren als Dozent für Vergaberecht tätig und Mitautor des Buches »Organisation des öffentlichen Einkaufs«.

Thorsten Schneider studierte Informationswirtschaft (Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Recht) an der Universität Karlsruhe (TH). Von 2005 bis 2007 war er bei der Staatskanzlei des Saarlandes als Mitarbeiter im Projektmanagement von CONIFERE, dem ressortübergreifenden Regierungsinformationssystem der saarländischen Landesverwaltung, tätig. Im Jahr 2008 war er neben der Staatskanzlei des Saarlandes ebenfalls für SAP Deutschland tätig. Im Jahr 2009 begann er seine Arbeit bei der cosinex GmbH, wo er bis 2012 Assistent der Geschäftsführung war. Seit 2012 ist er Leiter Projekte, Service & Support und seit 2014 Prokurist. In den letzten Jahren begleitete er zahlreiche Organisationen auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene bei der Einführung der elektronischen Vergabe (E-Vergabe).

Dr. Norbert Huber ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts, des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Vergaberechts sowie des Grundstücksrechts. Insbesondere der öffentlichen Hand, aber auch großen und mittelständischen Unternehmen liefert Dr. Huber im Bereich des Vergaberechts professionelle und umfassende Rechtsberatung.

Dr. Sebastian Kraska ist Geschäftsführer der IITR GmbH, Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann mit der Spezialisierung auf das Datenschutzrecht.

Gerd Bauer ist Inhaber von iXventiv. Sein Anliegen ist es die Business- und ITWelt so zusammenzubringen, dass die von der IT erbrachten IT Services einen nachhaltigen und messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten. Er versteht es, auf der Basis von Frameworks wie beispielsweise ITIL® und COBIT® unter Einbeziehung von Lean Management Methoden agile Prozesse für die tägliche Praxis mit seinen Kunden zu entwickeln.

Rechtsanwältin Sabine Schmitt-Hennig ist als selbstständige externe Datenschutzbeauftragte tätig und ist zertifizierte externe Datenschutz-Auditorin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der Privatwirtschaft als Führungskraft mit internationaler Verantwortung im Bereich Datenschutz und Compliance. Ihren beruflichen Werdegang startete Frau Schmitt-Hennig bei der heutigen Bundesnetzagentur als Rechtsreferentin. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung und als ausgebildete Datenschutz-Risiko-Managerin ist sie im Umgang mit datenschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren sehr versiert und weiß, auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Datenschutz praxistauglich einzugehen und sie adäquat umzusetzen.

Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. 

Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.