Vergaberecht intensiv für Krankenhäuser
Bei der Beschaffung von Dienst- und Lieferleistungen haben Krankenhäuser nicht selten die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Hierzu kommt in der Regel einer von zwei Gründen in Betracht: Entweder ist die Vergabe von Leistungen per se vergaberechtspflichtig, da das Krankenhaus im Sinne der Vergabevorschriften ein „öffentlicher Auftraggeber“ ist. Oder es besitzt diese Eigenschaft nicht, ist jedoch bei der Verwendung von Fördermitteln an die Bestimmungen gebunden, die der Geldgeber den Mitteln „mit auf den Weg gibt“. Unterliegt der Geldgeber nun selbst den vergaberechtlichen Bestimmungen, dann muss er dem Empfänger von Zuwendungen oder Fördermitteln auferlegen, bei der Ausgabe der Mittel die für ihn (den Geldgeber) maßgeblichen Vergabebestimmungen zu beachten.
Ziel des Seminars
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die einschlägigen Vergaberegularien und gibt an der Praxis orientierte Empfehlungen anhand eines typischen Ablaufs einer Beschaffung.
Seminarleitung
Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt Werner Leitzen war von 1989 bis Ende 2006 Mitarbeiter der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für den Einsatz der Informationstechnik (KBSt) im Bundesministerium des Innern. Dort war er federführend bei der Erstellung der EVB-IT und der UfAB. Von 2007 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2016 war er bei der BAköV im Bundesministerium des Innern tätig. Er ist nach wie vor Mitglied der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der UfAB.
Urheberrechtshinweis:
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cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München
Zielgruppe
Beschaffer öffentlicher Auftraggeber, vornehmlich aus dem Krankenhausbereich
Leiter aus dem Bereich Vergabemanagement
Leiter aus dem Bereich Einkauf
Rechnungsprüfer
Voraussetzungen
keine
Seminarzeiten
- Dauer: 2 Tage
- 1. Tag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Letzter Tag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr