Förderprogramme - Rheinland-Pfalz - Unternehmen

Förderprogramme - Rheinland-Pfalz - Unternehmen

Förderquote für deine Region prüfen, Antrag vorbereiten und Kosten der IT-Schulung senken

Die Weiterbildungsförderung Rheinland-Pfalz kann die Kosten betrieblicher IT-Schulungen deutlich reduzieren. Privatrechtliche Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung im Land erhalten über das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung einen Zuschuss für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden externe Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen mit bis zu 120 Stunden.

Die cmt unterstützt dich bei der Auswahl einer fachlich passenden Weiterbildung und erstellt ein Angebot mit Angaben zu Inhalt, Zeitraum, Stundenumfang und Kosten. Möglich sind offene Schulungen in kleinen Gruppen, Firmenschulungen und Inhouse-Schulungen für Unternehmen. Als AZAV-zertifizierter Schulungsanbieter verfügt die cmt über mehr als 25 Jahre Erfahrung mit IT- und Management-Weiterbildungen.

Die Förderbehörde prüft jeden Antrag und entscheidet über die Anerkennung der Schulung sowie die Höhe des Zuschusses. Eine Förderzusage kann deshalb erst mit dem Bewilligungsbescheid erteilt werden.

Schick uns das gewünschte Schulungsthema, die Teilnehmerzahl, den geplanten Zeitraum und das Format an info@cmt.de. Du erhältst ein cmt-Angebot mit den Angaben, die du für die Förderprüfung brauchst.

Förderhöhe für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Bis zu 40 Prozent

In den meisten Regionen von Rheinland-Pfalz beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der anerkannten förderfähigen Gesamtausgaben pro Person.

Bis zu 50 Prozent in der Region Trier

Der erhöhte Fördersatz gilt für die Stadt Trier, den Landkreis Trier-Saarburg, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Vulkaneifelkreis und den Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Maximal 1.500 Euro pro Person

Der Zuschuss ist unabhängig vom regionalen Fördersatz auf 1.500 Euro je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter begrenzt.

  • Maximal 30.000 Euro Kostenerstattung pro Unternehmen und Kalenderjahr
  • Weiterbildungsdauer von höchstens 120 Stunden pro Maßnahme
  • Weiterbildungskosten von mindestens 100 Euro
  • Auszahlung nach Abschluss der Schulung und Prüfung des Erstattungsantrags

Welche Kosten können gefördert werden?

Förderfähige Ausgaben

  • Anmelde- und Teilnahmegebühren externer Schulungsanbieter
  • Prüfungsgebühren als Bestandteil der Weiterbildung
  • In der Teilnahmegebühr enthaltene Skripte und Materialien
  • Personalausgaben bei einer Schulung während der Arbeitszeit

Für Personalausgaben während der Arbeitszeit wird eine obligatorische Pauschale von 26 Euro je Zeitstunde und Person angesetzt. Besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung, berücksichtigt die Behörde nur die Nettokosten.

Nicht förderfähige Ausgaben und Maßnahmen

  • Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongresse
  • Fahrerlaubnisse und unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme
  • Gesetzlich vorgeschriebene Befähigungs- und Sachkundenachweise
  • Maßnahmen mit einer weiteren öffentlichen Förderung

Welche IT-Weiterbildungen kommen infrage?

Die Weiterbildung muss sich am betrieblichen Qualifizierungsbedarf orientieren und beruflich verwertbare Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz vermitteln. Viele Angebote aus dem cmt-Schulungsprogramm kommen für eine Förderprüfung infrage. Einen vollständigen Themenüberblick findest du unter IT- und Management-Schulungen der cmt.

Microsoft und digitale Zusammenarbeit

  • Microsoft 365, Office, Teams und SharePoint
  • Digitale Zusammenarbeit und Dokumentenverwaltung
  • Datenanalyse, Reporting und Automatisierung
  • IT-Grundlagen und Anwenderkompetenz

Administration, Cloud und DevOps

  • Linux- und Windows-Administration
  • Netzwerktechnik und IT-Infrastruktur
  • Cloud-Computing und hybride Umgebungen
  • DevOps-Schulungen, Container und CI/CD

IT-Security und neue Technologien

  • IT-Security-Schulungen und sichere Arbeitsprozesse
  • Künstliche Intelligenz im Unternehmen
  • Blockchain-Technologie und Automatisierung
  • Technische und organisatorische Transformation

Barrierefreiheit und Projektarbeit

Voraussetzungen für Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Privatrechtliche Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz
  • Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Schulungen durch einen anerkannten oder akkreditierten Bildungsanbieter
  • Qualifizierung aufgrund eines konkreten betrieblichen Bedarfs

Von der Förderung ausgeschlossen

  • Öffentliche Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand
  • Unternehmen in Schwierigkeiten nach den beihilferechtlichen Vorgaben
  • Transfergesellschaften
  • Maßnahmen, die bereits vor der vollständigen Antragstellung verbindlich beauftragt wurden

Weiterbildungsförderung beantragen: der Ablauf

Der vollständige Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Vor der vollständigen Übermittlung dürfen weder die Anmeldung erfolgen noch ein Dienstleistungsvertrag geschlossen oder die Schulung begonnen werden.

1. Schulung auswählen und Angebot anfordern

Das Angebot muss mindestens den Anbieter, den Zeitraum, den Stundenumfang, die Inhalte und die Weiterbildungskosten ausweisen. Für eine Inhouse-Schulung werden zusätzlich die geplante Gruppe und das vereinbarte Format festgehalten.

2. Wirtschaftlichkeit dokumentieren

Das Unternehmen vergleicht fachlich passende Angebote oder öffentlich zugängliche Preisinformationen. Soweit möglich, sollte es mindestens drei vergleichbare Anbieter berücksichtigen und die Auswahl dokumentieren.

3. Antrag über EurekaRLP Plus einreichen

Die Registrierung und Antragstellung erfolgen im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Der vollständige Antrag muss dort spätestens einen Monat vor dem Schulungsbeginn eingehen.

4. Bewilligung abwarten oder auf eigenes finanzielles Risiko beginnen

Nach der erstmaligen vollständigen Übermittlung des Antrags sind Anmeldung und Durchführung auf eigenes finanzielles Risiko möglich. Eine verbindliche Förderzusage liegt erst mit dem Bewilligungsbescheid vor.

5. Schulung abschließen und Erstattung beantragen

Nach der Weiterbildung wird der Erstattungsantrag über EurekaRLP Plus gestellt. Für den Nachweis benötigt die Bewilligungsstelle Teilnahmezertifikate mit Angabe des Schulungszeitraums. Die Auszahlung erfolgt nach der Prüfung durch die Bewilligungsstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis des Unternehmenssitzes oder der Niederlassung
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Nachweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung, falls zutreffend
  • Erklärung zur Wahrung der EU-Grundrechtecharta
  • Schulungsangebot mit Inhalt, Zeitraum, Stundenumfang und Kosten
  • Vergleichsangebote und Dokumentation der Wirtschaftlichkeit
  • Daten und Datenschutzerklärungen der vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Unterschriebener Antrag nach der abschließenden Systemprüfung

Die offizielle Seite zur Antragstellung stellt aktuelle Vordrucke und Arbeitshilfen bereit.

Rechenbeispiele für den möglichen Zuschuss

Die Beispiele unterstellen anerkannte förderfähige Gesamtausgaben von 3.000 Euro pro Person. Die Bewilligungsstelle berechnet den endgültigen Zuschuss anhand des Antrags.

Unternehmen außerhalb der Region Trier

3.000 Euro × 40 Prozent = 1.200 Euro

Bei vollständiger Anerkennung der Ausgaben beträgt der mögliche Zuschuss 1.200 Euro pro Person. Das Unternehmen trägt die verbleibenden 1.800 Euro.

Unternehmen in der Region Trier

3.000 Euro × 50 Prozent = 1.500 Euro

Der mögliche Zuschuss erreicht die Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Person. Das Unternehmen trägt die verbleibenden 1.500 Euro.

Zuständige Bewilligungsstelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Zwischengeschaltete Stelle des ESF+

Rheinallee 97–101
55118 Mainz

Beratungshotline: 06131 967149
E-Mail: info@berufliche-weiterbildung.rlp.de

Förderbedingungen, Vorabprüfung und Ausschlüsse stehen auf der offiziellen Programmseite des Landes Rheinland-Pfalz.

Häufige Fragen zur betrieblichen Weiterbildungsförderung

Was fördert das Programm Betriebliche Weiterbildung?

Privatrechtliche Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz erhalten Zuschüsse für die berufliche Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Förderfähig sind externe Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen mit höchstens 120 Stunden, wenn sie Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz vermitteln und alle weiteren Förderbedingungen erfüllen.

Muss der Antrag vor der Anmeldung zur Schulung gestellt werden?

Der vollständige Antrag muss vor der Anmeldung, der Beauftragung des Schulungsanbieters und dem Beginn der Weiterbildung übermittelt werden. Er muss spätestens einen Monat vor Schulungsbeginn bei der Bewilligungsstelle eingehen.

Sind Inhouse-Schulungen förderfähig?

Inhouse-Schulungen durch einen externen Weiterbildungsanbieter können gefördert werden. Die Schulung muss nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmens stattfinden, muss aber die allgemeinen Vorgaben des Programms erfüllen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Eine feste Bearbeitungsdauer wird für das Programm nicht angegeben. Plane mindestens die vorgeschriebene Antragsfrist von einem Monat vor Schulungsbeginn ein und frage den Bearbeitungsstand nach der Einreichung über deine Ansprechperson in EurekaRLP Plus ab.

Gibt es Mindestkosten für die Weiterbildung?

Weiterbildungen mit Kosten unter 100 Euro werden nicht gefördert. Ob alle darüber hinausgehenden Ausgaben anerkannt werden, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der eingereichten Unterlagen.

Kann die Schulung mit einem anderen Förderprogramm kombiniert werden?

Für dieselbe Weiterbildung darf keine weitere öffentliche Förderung beantragt oder genutzt werden. Dazu zählen Fördermittel des Bundes, des Landes, der Bundesagentur für Arbeit und anderer EU-Programme.

Sind öffentliche Unternehmen antragsberechtigt?

Öffentliche Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen. Das Programm richtet sich an privatrechtliche Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.

Stand und redaktionelle Verantwortung

Redaktionell geprüft: März 2026. Grundlage sind die offiziellen Programminformationen und die Rahmenbedingungen für Betriebliche Weiterbildung vom 26. März 2025.

Redaktionell verantwortlich: cmt Computer- und Management Trainings GmbH, Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Claudio Dorigo, Hansastraße 32, 80686 München.

Die Seite bietet eine Orientierung zur Auswahl und Planung von IT-Schulungen. Verbindlich sind die aktuellen Förderbedingungen und der Bewilligungsbescheid des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.