Förderprogramme → Unternehmen → Bayern

Förderprogramme → Unternehmen → Bayern

Prüfe einen Zuschuss von bis zu 50 % für die betriebliche Weiterbildung von mindestens fünf Beschäftigten in Bayern

Unternehmen mit Sitz oder Arbeitsstätte in Bayern können für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus beantragen. Die ESF+-Förderaktion 1.3 „Betriebliche Weiterbildung“ übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten externer Bildungsanbieter. Ein Projekt muss mit mindestens fünf förderfähigen Teilnehmern beginnen und mindestens 20 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen.

Gefördert werden berufliche Qualifizierungen, die Beschäftigte auf technische, wirtschaftliche, soziale, klimatische oder organisatorische Veränderungen vorbereiten. Dazu zählen unter anderem Digitalisierung, IT-Kompetenzen, Transformation, Projektmanagement, Kommunikation, Führung, Internationalisierung und betriebliches Gesundheitsmanagement.

Die cmt Computer- und Management Trainings GmbH plant vom Standort München aus passende Inhouse-Schulungen für Teams, Fachabteilungen und Führungskräfte. Seit 1998 hat cmt mehr als 40.000 Seminare durchgeführt. Inhalte, Umfang und Durchführung werden auf den Qualifizierungsbedarf des Unternehmens abgestimmt.

Stand: 24. März 2026 Förderperiode: 2021 bis 2027 Antragsteller: Unternehmen

ESF+ Förderung Bayern auf einen Blick

Förderhöhe

Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt

Teilnehmerzahl

Das Projekt muss mit mindestens fünf förderfähigen Teilnehmern beginnen

Mindestumfang

Die Weiterbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Zielgruppe

Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens mit Arbeitsort in Bayern

Förderfähige Ausgaben

Kosten externer Dienstleister für die Durchführung der Qualifizierung

Antragstellung

Digital über ESF Bavaria 2021 mit Voranfrage und anschließendem Projektantrag

Wichtig: Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Eine Bewilligung setzt verfügbare Haushaltsmittel und die Erfüllung aller geltenden Förderbedingungen voraus.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz oder Arbeitsstätte in Bayern. Das Unternehmen beantragt die Förderung für die Weiterbildung seiner eigenen Beschäftigten. Natürliche Personen können nach dieser Förderaktion keinen Antrag stellen.

Voraussetzungen für Teilnehmer und Schulung

  • Arbeitsort der Beschäftigten in Bayern
  • Beschäftigungsverhältnis beim antragstellenden Unternehmen
  • Mindestens fünf förderfähige Teilnehmer zum Projektbeginn
  • Mindestens 20 betreute Unterrichtseinheiten
  • Beruflicher Bezug der vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Erfassung der erforderlichen Projekt- und Teilnehmerdaten

Welche Weiterbildungen sind ausgeschlossen?

Nicht jede Schulung ist über die Förderaktion 1.3 finanzierbar. Die Förderhinweise schließen unter anderem folgende Maßnahmen aus:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
  • Schulische Ausbildungen und Hochschulausbildungen
  • EDV-Grundkurse ohne ausreichenden Berufsbezug
  • Sprachkurse ohne Berufsbezug
  • Maßnahmen zur Verkaufsförderung eigener Angebote
  • Projekte mit möglicher Förderung aus vorrangigen Programmen

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Förderstelle prüft das geplante Projekt und entscheidet über die Bewilligung.

Schulung und Förderantrag gemeinsam vorbereiten

Sende dem cmt-Team das gewünschte Schulungsthema, die Zahl der Beschäftigten, den Arbeitsort und den geplanten Zeitraum. Auf dieser Basis klären wir den fachlichen Umfang und erstellen ein Konzept für die Inhouse-Schulung. Den Förderantrag stellt dein Unternehmen selbst.

Welche Kosten fördert der ESF+?

Förderfähig sind die Kosten externer Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen. Reisekosten des Dienstleisters können bis zu den geltenden Sätzen des Bayerischen Reisekostengesetzes berücksichtigt werden. Interne Verwaltungskosten des Unternehmens gehören nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten dieser Förderaktion.

Rechenbeispiel für eine Inhouse-Schulung

Externe Bildungsausgaben 8.000 Euro
Möglicher ESF+-Anteil bis zu 4.000 Euro
Eigenmittel des Unternehmens mindestens 4.000 Euro

Das Beispiel setzt voraus, dass die gesamten 8.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die tatsächliche Förderung ergibt sich erst aus der Prüfung und Bewilligung des Projekts.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Verfahren läuft vollständig digital über ESF Bavaria 2021. Es besteht aus einer Projektvoranfrage und dem anschließenden Projektantrag. Nach den Förderhinweisen vergehen bei vollständigen und korrekten Unterlagen in der Regel etwa zwei Monate von der Antragstellung bis zur Entscheidungsreife. Dieser Zeitraum sollte in die Terminplanung einfließen.

Schritt 1

Qualifizierungsbedarf festlegen

Das Unternehmen beschreibt die beruflichen Anforderungen, die Zielgruppe und das Ergebnis der geplanten Weiterbildung.

Schritt 2

Schulungskonzept planen

Themen, Unterrichtseinheiten, Teilnehmerzahl, Durchführung und Kosten werden mit dem Bildungsanbieter abgestimmt.

Schritt 3

Projektvoranfrage einreichen

Das Unternehmen übermittelt die Voranfrage über das vorgesehene Verfahren und wartet die Prüfung ab.

Schritt 4

Projektantrag stellen

Nach Annahme der Voranfrage reicht das Unternehmen den vollständigen Antrag über ESF Bavaria 2021 ein.

Schritt 5

Bewilligung berücksichtigen

Das Unternehmen prüft vor der Beauftragung, welche Schritte nach den aktuellen Förderbedingungen bereits zulässig sind.

Schritt 6

Schulung dokumentieren

Die Teilnahme, die Inhalte und die Dauer werden dokumentiert. Jeder Teilnehmer erhält eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.

Checkliste für die erste Planung

Folgende Angaben erleichtern die Abstimmung mit dem Bildungsanbieter und die Vorbereitung der Projektvoranfrage:

  • Schulungsthema und beruflicher Qualifizierungsbedarf
  • Geplante Zahl der Teilnehmer
  • Arbeitsort der Beschäftigten in Bayern
  • Gewünschter Durchführungszeitraum
  • Benötigte Unterrichtseinheiten
  • Präsenzformat, Online-Format oder kombiniertes Format
  • Vorhandene Systeme und konkrete Anwendungsfälle
  • Geplante externe Bildungsausgaben

Geeignete Weiterbildungsthemen für Unternehmen

Die Förderung richtet sich an berufliche Qualifizierungen mit einem konkreten Bezug zu den Aufgaben der Beschäftigten. cmt stimmt die Schulungsinhalte auf den Kenntnisstand des Teams, die eingesetzten Systeme und das gewünschte Arbeitsergebnis ab.

Digitalisierung und IT

Für neue Software, veränderte Prozesse oder den Aufbau technischer Fachkenntnisse bietet cmt IT-Schulungen für Unternehmen.

Projektmanagement

Teams können Methoden für Planung, Steuerung und Zusammenarbeit anhand ihrer Projektanforderungen vertiefen. Einen Überblick bieten die IT-Projektmanagement-Schulungen.

Kommunikation und Zusammenarbeit

Qualifizierungen zu Gesprächsführung, Abstimmung und Konfliktbearbeitung finden sich unter Kommunikation und Soft Skills.

Inhouse-Schulungen

Informationen zur Anpassung von Themen, Dauer und Schulungsort stehen auf der Seite Inhouse-Schulungen für Unternehmen und Behörden.

Beispiele bereits geplanter Qualifizierungsprojekte zeigt die Übersicht Referenzen für geförderte Weiterbildungen.

Häufige Fragen zur ESF+ Förderung in Bayern

Was ist die ESF+ Förderaktion 1.3?

Die Förderaktion 1.3 bezuschusst berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte eines Unternehmens in Bayern. Gefördert werden 50 Prozent der anerkannten Kosten externer Bildungsanbieter. Das Projekt muss mit mindestens fünf Teilnehmern beginnen und mindestens 20 betreute Unterrichtseinheiten umfassen.

Wer stellt den Förderantrag?

Das Unternehmen stellt den Antrag für die Weiterbildung seiner eigenen Beschäftigten. cmt unterstützt dich bei der fachlichen Planung, beim Schulungsumfang und bei der Kalkulation des externen Bildungsangebots.

Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der von der Förderstelle anerkannten Kosten. Förderfähig sind vor allem die Ausgaben für den externen Dienstleister, der die Qualifizierung durchführt.

Sind Inhouse-Schulungen förderfähig?

Inhouse-Schulungen können förderfähig sein, wenn sie die fachlichen und formalen Bedingungen der Förderaktion erfüllen. Entscheidend sind der berufliche Qualifizierungsbedarf, die förderfähigen Teilnehmer, der Mindestumfang und die Bewilligung durch die zuständige Stelle.

Sind Online-Schulungen möglich?

Live durchgeführte und interaktive Online-Schulungen sind grundsätzlich möglich. Der Trainer muss die Inhalte direkt vermitteln, für Rückfragen erreichbar sein und die Teilnahme personenbezogen dokumentieren.

Wann sollte das Unternehmen mit der Planung beginnen?

Die Planung sollte mehrere Monate vor dem gewünschten Schulungstermin beginnen. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen vergehen laut Förderhinweisen in der Regel etwa zwei Monate bis zur Entscheidungsreife des Antrags.

Gibt es eine Teilnahmebescheinigung?

Jeder Teilnehmer erhält eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Inhalten, Bestandteilen und Dauer der absolvierten Schulung. Bei geförderten Projekten gelten zusätzliche Vorgaben für den Hinweis auf die Unterstützung durch die Europäische Union.

Archiv: REACT-EU-Förderaktion 17

Die frühere Förderaktion 17 „Berufliche Qualifizierung: Erwerbstätige (REACT-EU)“ für kleine und mittlere Unternehmen ist ausgelaufen. Das Förderende war der 31. Dezember 2023. Neue Weiterbildungsvorhaben für Beschäftigte in Bayern sollten deshalb anhand der ESF+-Förderaktion 1.3 geprüft werden.

  • Frühere Förderung von bis zu 100 Prozent der externen Bildungsausgaben
  • Frühere Ausrichtung auf Beschäftigte in Bayern und kleine oder mittlere Unternehmen
  • Keine neue Projektplanung auf Grundlage der beendeten Förderaktion

Aktuelle Förderbedingungen prüfen

Förderrichtlinien, Verfahrenshinweise und verfügbare Haushaltsmittel können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Bedingungen des ESF+ Bayern. Die zuständige Förderstelle entscheidet über die Förderfähigkeit und Bewilligung.

Offizielle Förderaktion 1.3 aufrufen