Was ist die NIS2-Richtlinie?
EU-Richtlinie 2022/2555 zur Netz- und Informationssicherheit
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-Vorgabe, die Unternehmen und Einrichtungen in festgelegten Sektoren verpflichtet, ihre IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik zu steuern, erhebliche Vorfälle zu melden und dafür die Geschäftsleitung in die Verantwortung zu nehmen.
Viele Betriebe erfahren von NIS2 nicht über das Gesetzblatt, sondern über einen Fragebogen ihres Auftraggebers, der seine eigene Lieferkette absichern muss.
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- Rechtsakt
- EU-Richtlinie 2022/2555
- Gilt über
- Die Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten
- Verantwortung
- Bei der Geschäftsleitung, nicht in der IT
- Verwechselt mit
- DSGVO und ISO 27001
Wer betroffen ist, entscheidet sich an Sektor und Größe
Die Richtlinie zählt Sektoren auf, darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser und Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Lebensmittel, Chemie sowie Teile des verarbeitenden Gewerbes. Innerhalb dieser Sektoren greift eine Größenschwelle, die sich an der EU-Definition mittlerer Unternehmen orientiert, also grob ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Einzelne Anbieter wie Betreiber von Namensdiensten fallen unabhängig von ihrer Größe darunter.
Unterschieden wird zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Der Unterschied liegt weniger in den geforderten Maßnahmen als in der Aufsicht: Bei wesentlichen Einrichtungen darf die Behörde von sich aus prüfen, bei wichtigen üblicherweise erst, wenn es einen Anlass gibt.
Wichtig für die Praxis: Eine Richtlinie gilt nicht unmittelbar für Unternehmen, verbindlich wird sie über das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz. In Deutschland gilt dafür seit Dezember 2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz. Seine Regeln stehen im neu gefassten BSI-Gesetz, und es verlangt unter anderem, dass sich betroffene Einrichtungen beim BSI registrieren. Für Schwellen, Fristen und Bußgelder ist deshalb dieser Gesetzestext maßgeblich und nicht die Richtlinie selbst.
Die geforderten Maßnahmen sind ein Mindestkatalog
Artikel 21 nennt Themen, die abgedeckt sein müssen: Risikoanalyse und Sicherheitsleitlinien, Bewältigung von Vorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs samt Sicherungen und Krisenmanagement, Sicherheit in der Lieferkette, Sicherheit bei Beschaffung und Entwicklung, Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit, grundlegende Sicherheitsschulung, Kryptografie, Personalsicherheit und Zugriffskontrolle sowie mehrstufige Anmeldung und gesicherte Kommunikation.
Der Punkt Lieferkette wird regelmäßig unterschätzt. Auch wer selbst nicht unter die Richtlinie fällt, bekommt die Anforderungen über Verträge von betroffenen Kunden weitergereicht. Für viele Zulieferer ist das der eigentliche Anlass, sich mit dem Thema zu befassen.
Meldungen laufen in Stufen
Für erhebliche Sicherheitsvorfälle sieht Artikel 23 ein gestuftes Verfahren vor: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, eine Meldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Dauert der Vorfall an, kommt ein Zwischenbericht dazu.
Diese 24 Stunden sind knapp, wenn erst geklärt werden muss, wer melden darf und über welchen Kanal. Deshalb gehören Meldewege, Vorlagen und Vertretungsregelungen in den Notfallplan, und zwar geübt, nicht nur beschrieben.
Die Geschäftsleitung steht persönlich in der Pflicht
Die Richtlinie verlangt, dass die Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und für Verstöße verantwortlich gemacht werden können. Zusätzlich sind sie verpflichtet, selbst regelmäßig an Sicherheitsschulungen teilzunehmen, und sollen Vergleichbares für die Beschäftigten anbieten.
Damit ist IT-Sicherheit an dieser Stelle keine Angelegenheit mehr, die sich vollständig delegieren lässt. Für die IT bedeutet das vor allem, Risiken so aufzubereiten, dass die Geschäftsführung sie ohne Fachjargon bewerten und dokumentiert entscheiden kann.
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NIS2-Richtlinie und was oft damit gleichgesetzt wird
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten, NIS2 schützt die Verfügbarkeit und Integrität von Diensten. Ein Ausfall ohne Datenabfluss ist ein NIS2-Thema und kein Datenschutzvorfall, und meldepflichtig kann beides zugleich sein.
Die Norm beschreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit und ist freiwillig. NIS2 ist verbindliches Recht. Ein bestehendes Managementsystem deckt viele Anforderungen ab, ersetzt aber weder die Meldepflichten noch die Pflichten der Leitung.
Die bisherigen deutschen Regeln für kritische Infrastrukturen betrafen einen deutlich kleineren Kreis, der über Schwellenwerte je Anlage bestimmt wurde. NIS2 erweitert Sektoren und Kreis der Verpflichteten erheblich.
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Die erste Aufgabe ist nicht Technik, sondern die Prüfung der eigenen Betroffenheit
Ob du unter die Regeln fällst, hängt am Sektor und an der Größe, und beides ist weniger eindeutig, als es klingt. Ein Maschinenbauer kann als Hersteller erfasst sein, ein IT-Dienstleister über die digitale Infrastruktur, und Beschäftigtenzahl und Umsatz sind unter Umständen im Verbund zu betrachten. Diese Prüfung gehört dokumentiert, auch wenn sie negativ ausfällt, denn die Frage kommt beim nächsten Vergabeverfahren wieder auf den Tisch.
Der zweite Punkt ist die Lieferkette. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Zulieferer berücksichtigen, und sie geben diese Anforderung über Verträge weiter. Deshalb landen die Pflichten am Ende auch bei Betrieben, die selbst gar nicht erfasst sind. Wer darauf vorbereitet ist und seine Nachweise beisammen hat, spart sich hektische Fragebogenrunden zwischen zwei Angebotsfristen.
Und die Meldepflichten laufen in Stufen: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine ausführlichere Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Diese Fristen laufen ab Kenntnis, also mitten in einem Vorfall, in dem ohnehin alle beschäftigt sind. Ohne vorbereitete Meldewege, benannte Zuständigkeit und einen geübten Ablauf ist die erste Frist verstrichen, bevor die Lage überhaupt geklärt ist.
NIS2-Richtlinie lernen
Was die Anforderungen technisch bedeuten, vom Notfallplan bis zur Zugriffskontrolle, ordnen die Seminare zu Sicherheitsvorgaben und Regulierung ein.
Für den geforderten Nachweis, dass Maßnahmen wirken, sind die Kurse zur Überprüfung der eigenen Abwehr ein sinnvoller Baustein.
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Häufige Fragen
Gilt NIS2 auch, wenn ich nur Zulieferer bin?
Reicht eine Zertifizierung nach ISO 27001 aus?
Was ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall?
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