Bildrechte ohne Werkschutz

Wem gehört ein generiertes Bild?

Du erhältst eine Nutzungserlaubnis des Anbieters, kein Urheberrecht. Das genügt für die meisten Anwendungen und trägt genau dort nicht, wo Wiedererkennung Geld wert ist.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Der Streit kommt fast nie beim Bild, sondern beim Vertrag

Im Tagesgeschäft merkt niemand, dass an einem generierten Motiv kein Werkschutz hängt. Auffällig wird es genau dann, wenn Geld daran hängt: Eine Kundin möchte die Bildrechte übertragen bekommen, ein Angebot verspricht ausschließliche Nutzung, oder ein Motiv soll auf die Verpackung.

In diesem Moment steht eine Zusage im Raum, die niemand einhalten kann. Wer Rechte überträgt, die es nicht gibt, verletzt seinen eigenen Vertrag, und das ist ein deutlich teureres Problem als ein Bild, das man ersetzen müsste. Dazu kommt der zweite Fall, in dem eine erkennbare Person oder ein fremdes Zeichen im Motiv gelandet ist und eine Abmahnung folgt.

Beides lässt sich vorher entscheiden. Man muss nur wissen, was tatsächlich entsteht, wenn eine Maschine ein Bild ausgibt, und was davon weitergegeben werden kann.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Auswahl von Bildwerkzeug und Tarif

Wer entscheidet
Die Leitung des Kreativbereichs gemeinsam mit dem Einkauf
Wer setzt um
Das Designteam, mit einem festgehaltenen Stand der Nutzungsbedingungen
Stolperfalle
Gearbeitet wird im privaten Zugang eines Teammitglieds. Dessen Bedingungen decken kommerzielle Nutzung oft nicht ab, und das Konto gehört nicht dem Haus.

Freigabe eines Motivs für Kundenmaterial

Wer entscheidet
Die Person, die das Projekt verantwortet
Wer setzt um
Das Designteam, mit Prüfung auf Personen, Zeichen und bekannte Figuren
Stolperfalle
Geprüft wird das Hauptmotiv. Fremde Embleme und Gesichter sitzen aber meist im Hintergrund, wo beim Durchsehen niemand hinschaut.

Zusagen zu Rechten im Angebot

Wer entscheidet
Der Vertrieb gemeinsam mit der Rechtsseite
Wer setzt um
Der Vertrieb, mit einer Formulierung über Nutzung statt Rechteübertragung
Stolperfalle
Aus alten Vorlagen wandert eine Klausel über ausschließliche Nutzungsrechte in das Angebot, obwohl bei generierten Motiven nichts dergleichen entsteht.

Ablage von Prompt, Bildstand und Bedingungen

Wer entscheidet
Die Leitung des Kreativbereichs
Wer setzt um
Das Designteam, im Projektordner beim ausgelieferten Motiv
Stolperfalle
Abgelegt wird nur die Enddatei. Ohne Prompt und Datum lässt sich später weder die Entstehung erklären noch der damals geltende Tarif belegen.

Nachbearbeitung als eigener gestalterischer Beitrag

Wer entscheidet
Die Person, die gestaltet
Wer setzt um
Das Designteam, mit aufbewahrten Ebenen und Zwischenständen
Stolperfalle
Das Rohmotiv geht unbearbeitet raus. Damit fehlt genau der Teil, an dem überhaupt eigene Rechte hängen könnten.

Fünf Fragen vor der Auslieferung eines Motivs

  1. 01 Deckt der gebuchte Tarif die geplante Nutzung überhaupt ab?
  2. 02 Ist eine erkennbare Person oder ein fremdes Zeichen im Bild gelandet?
  3. 03 Gibt es einen eigenen gestalterischen Beitrag, der dokumentiert ist?
  4. 04 Verspricht das Angebot Ausschließlichkeit, die es nicht geben kann?
  5. 05 Sind Prompt, Anbieter, Tarif und Datum zum Bildstand abgelegt?
Was du mitnimmst

Was du nach dieser Seite sicher beurteilen kannst

Es geht um vier Entscheidungen, die im Ablauf einer Bildproduktion an ganz bestimmten Stellen fallen, vom Prompt über die Bearbeitung bis zur Formulierung im Angebot.

Erlaubnis von Recht trennen

Du unterscheidest sauber zwischen dem, was der Anbietervertrag dir gestattet, und dem, was du gegenüber Dritten durchsetzen könntest. Nur das Erste existiert bei generierten Motiven.

Einsatzarten einstufen

Du erkennst, bei welchen Anwendungen fehlender Werkschutz irrelevant ist und bei welchen er zum Risiko wird, etwa bei Kampagnenmotiven und Verpackungen.

Eigenen Beitrag aufbauen

Du planst den gestalterischen Schritt nach der Generierung bewusst ein, weil erst dort eigene Rechte entstehen können, und bewahrst die Zwischenstände auf.

Fremde Rechte abfangen

Du prüfst Motive auf erkennbare Personen, fremde Zeichen und geschützte Figuren, bevor sie das Haus verlassen, statt nach der Veröffentlichung.

Angebote richtig formulieren

Du sicherst Nutzung zu statt Rechteübertragung und lässt Ausschließlichkeit weg. Damit fällt der häufigste Vertragsfehler in diesem Bereich weg.

Herkunft dokumentieren

Du legst Prompt, Anbieter, Tarif und Datum zum Bildstand ab und kannst später belegen, unter welchen Bedingungen das Motiv entstanden ist.

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Nutzungserlaubnis ist nicht Urheberrecht

Diese beiden Dinge werden fast immer verwechselt. Das Urheberrecht entsteht kraft Gesetzes bei der Person, die etwas geschaffen hat, und es wirkt gegen jeden. Auch der schwächere Lichtbildschutz hilft hier nicht weiter, denn er setzt ein fotografisches Verfahren voraus, und das liegt bei einem generierten Motiv nicht vor. Die Nutzungserlaubnis eines Bildanbieters ist dagegen ein Vertrag zwischen dir und ihm, und sie wirkt nur zwischen euch beiden. Sie sagt dir, was du mit dem Ergebnis machen darfst. Sie sagt nichts darüber, was andere dürfen.

Praktisch bedeutet das: Der Anbieter kann dir die kommerzielle Nutzung einräumen, und in den bezahlten Tarifen tut er das meist auch. Er kann dir aber kein Verbotsrecht gegenüber Dritten verschaffen, weil er selbst keines hat. Damit fehlt dir das Werkzeug, mit dem man sonst gegen Nachahmung vorgeht.

Die Bedingungen unterscheiden sich deutlich zwischen Anbietern, zwischen kostenlosen und bezahlten Zugängen und sie ändern sich. Wer für Kundschaft produziert, liest sie vor dem Projekt und legt den Stand ab, unter dem gearbeitet wurde.

Was fehlender Schutz im Alltag bedeutet

Für die meisten Anwendungen ist es folgenlos. Ein Motiv im Blogbeitrag, ein Hintergrund in der Präsentation, eine Illustration im Newsletter: dass niemand daran ein Ausschließlichkeitsrecht hält, stört dort niemanden.

Eng wird es überall dort, wo Wiedererkennung Geld wert ist. Ein Bildmotiv, das die Kampagne trägt, eine Figur, die zur Marke gehört, ein Verpackungsdesign: Wenn ein Mitbewerber morgen etwas sehr Ähnliches verwendet, hast du urheberrechtlich keinen Hebel. Für Zeichen, die als Herkunftshinweis dienen sollen, ist deshalb der Weg über das Markenrecht der belastbarere, weil dort die Eintragung den Schutz begründet und nicht die Schöpfungshöhe.

Der zweite Punkt betrifft die Weitergabe. Wer als Agentur Bildrechte an Kundschaft überträgt, überträgt bei generierten Motiven kein Urheberrecht, sondern reicht bestenfalls die eigene Nutzungserlaubnis weiter, und das nur, wenn die Anbieterbedingungen das ausdrücklich zulassen.

Wann doch ein Schutz entsteht

Das erzeugte Ausgangsmotiv bleibt ungeschützt, aber der menschliche Beitrag daran kann geschützt sein. Wer mehrere Elemente zu einer eigenen Komposition zusammenfügt, aufwendig retuschiert, in ein Layout einbaut oder das Motiv als Vorlage für eine eigene Ausarbeitung nutzt, schafft eine eigene Leistung. Geschützt ist dann dieser Beitrag, nicht das Rohmaterial darunter.

Ein ausführlicher Prompt genügt dafür nach der bisherigen Diskussion nicht. Die Formulierung einer Idee ist keine Gestaltung, und Ideen sind urheberrechtlich frei. Wer sich auf eigene Rechte stützen möchte, sollte den gestalterischen Schritt danach dokumentieren, also Zwischenstände, Ebenen und Bearbeitungsschritte aufbewahren.

Das ist auch der Grund, warum Agenturen generierte Motive selten unbearbeitet ausliefern. Die Bearbeitung ist nicht nur Qualitätssicherung, sie ist der Teil, an dem überhaupt eigene Rechte hängen können.

Rechte Dritter, die im Bild landen

Ein generiertes Bild kann Rechte verletzen, obwohl es neu ist. Erkennbare Personen sind der häufigste Fall: Wer einem Modell eine reale Person beschreibt oder ein Referenzbild vorlegt, bekommt ein Ergebnis, dessen Veröffentlichung am Recht am eigenen Bild scheitert. Dasselbe gilt für fremde Marken und Logos, die im Hintergrund auftauchen, und für geschützte Figuren aus Film und Comic.

Ein zweiter Fall ist die Stilnachahmung über den Namen. Ein Stil als solcher ist nicht geschützt, aber wer den Namen einer lebenden Künstlerin in den Prompt schreibt und ein Ergebnis erhält, das einem konkreten Werk sehr nahe kommt, braucht nach Paragraf 23 UrhG die Zustimmung, weil das Ergebnis nicht genug Abstand zum benutzten Werk hält. Für Kundenmaterial ist das kein tragfähiger Weg.

Prüfbar ist das mit wenig Aufwand. Eine Rückwärtssuche über das fertige Motiv genügt meistens, dazu ein zweiter Blick auf Schriftzüge, Embleme und Gesichter. Im Zweifel lässt du das Motiv ohne den kritischen Bestandteil neu erzeugen.

Was in den Kundenvertrag gehört

Drei Punkte klären fast alle späteren Streitigkeiten. Erstens: Es wird eine Nutzungserlaubnis eingeräumt, kein Urheberrecht übertragen, und ausschließliche Nutzung wird nicht zugesichert. Zweitens: Welche Nutzungsarten sind gedeckt, also Web, Print, Produktverpackung, Weitergabe an Dritte. Drittens: Wer trägt das Risiko, wenn ein Motiv später beanstandet wird.

Dazu kommt die Ablage. Wer Prompt, Anbieter, Tarif, Datum und Bildstand aufbewahrt, kann Monate später zeigen, unter welchen Bedingungen das Motiv entstanden ist. Das ist bei Rückfragen die einzige belastbare Grundlage, weil sich Anbieterbedingungen zwischenzeitlich geändert haben können.

Sinnvoll ist außerdem eine interne Regel, welche Bildarten überhaupt generiert werden dürfen. Redaktionelle Fotos, die reale Ereignisse zeigen sollen, gehören nicht dazu, und Bilder von Beschäftigten oder Kundschaft ebenso wenig.

Dazu passende Kurse

Wie sich daraus ein Ablauf für das Team bauen lässt, zeigen die Weiterbildungen für Gestaltung mit generativen Werkzeugen am eigenen Bildmaterial.

Für die vertragliche Seite dahinter, von Nutzungsrechten bis zur Weitergabe an Kundschaft, gibt es Kurse zu Rechtsfragen rund um generierte Inhalte .

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Häufige Fragen

Darf ich KI-Bilder kommerziell nutzen?
In den bezahlten Tarifen der großen Anbieter meist ja, in kostenlosen Zugängen häufig nur eingeschränkt. Entscheidend ist der Wortlaut der Bedingungen zum Zeitpunkt der Erzeugung. Lies sie vor dem Projekt und leg den Stand ab, unter dem du gearbeitet hast.
Was passiert, wenn ein Mitbewerber dasselbe Motiv verwendet?
Urheberrechtlich kannst du dagegen nichts unternehmen, weil an dem generierten Motiv kein Werkschutz besteht. Anders sieht es aus, wenn du ein Zeichen als Marke hast eintragen lassen oder wenn der eigene Bearbeitungsanteil übernommen wurde.
Kann ich ein generiertes Logo als Marke schützen lassen?
Das Markenrecht fragt nicht nach der Entstehung, sondern nach Unterscheidungskraft und danach, ob ältere Rechte entgegenstehen. Eine Eintragung ist also möglich. Die Recherche nach älteren Zeichen wird dabei wichtiger, weil generierte Zeichen häufig nah an Bekanntem liegen.
Reicht es, wenn ich den Prompt selbst geschrieben habe?
Für eigene Urheberrechte reicht das nach der bisherigen Diskussion nicht, weil eine Idee keine Gestaltung ist. Schutzfähig ist erst, was du danach selbst gestaltest, etwa eine eigene Komposition oder eine aufwendige Bearbeitung.
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Sicherheit entsteht im Ablauf, nicht im Prompt

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