Wer haftet, wenn die KI danebenliegt?
Der Anbieter steht für sein Produkt gerade, für den Einsatz in deinem Fall stehst du selbst. Diese Trennung entscheidet, wer am Ende zahlt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Haftungsfrage taucht erst auf, wenn der Fehler schon draußen ist
Ein Angebot enthält eine Zahl, die niemand nachgerechnet hat. Eine Auskunft an einen Kunden stützt sich auf eine Fundstelle, die es nicht gibt. Eine Absage im Bewerbungsverfahren folgt einer Vorsortierung, die niemand mehr erklären kann. In allen drei Fällen fragt die Gegenseite nicht nach dem Modell, sondern nach dem Absender.
Der teure Teil ist selten der Fehler selbst, sondern die Unfähigkeit, den Ablauf zu rekonstruieren. Wenn nicht feststellbar ist, welches System in welchem Stand beteiligt war, ob es überhaupt freigegeben war und wer das Ergebnis vor dem Versand angesehen hat, verschiebt sich die Diskussion von einer Panne zu einem Organisationsversagen.
Wer die Rollen dagegen vorher klärt, führt eine ganz andere Auseinandersetzung. Dann geht es um eine einzelne fehlerhafte Ausgabe in einem ansonsten belegbaren Verfahren, und das ist eine Position, aus der sich verhandeln lässt.
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Wer entscheidet was
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Einordnung eines Systems als Betreiber- oder Anbieterfall | Die Leitung, gestützt auf die rechtliche Einschätzung und die Angaben des Anbieters | Der Fachbereich gemeinsam mit der IT, mit einem schriftlichen Vermerk je System | Die Einordnung erfolgt einmal bei der Beschaffung. Der Wechsel in die Anbieterrolle passiert aber später, im Projekt, ohne dass jemand nachfragt. |
| Freigabe eines Werkzeugs für den produktiven Einsatz | Die IT gemeinsam mit dem Datenschutz, auf Antrag des Fachbereichs | Die IT, mit Eintrag in die Freigabeliste und Angabe des zulässigen Einsatzzwecks | Der zugesagte Schutz des Anbieters hängt oft an einer Einstellung oder am Tarif. Wird beides nicht überwacht, ist die Zusage im Ernstfall leer. |
| Prüfung eines Ergebnisses vor der Außenwirkung | Der Fachbereich, der das Ergebnis verantwortet | Die Person, die das Dokument freigibt, mit einem kurzen Vermerk im Vorgang | Geprüft wird die Formulierung, nicht die Fundstelle. Falsche Zahlen und erfundene Quellen überstehen genau diese Art von Durchsicht. |
| Zusagen gegenüber Kundschaft und Auftraggebern | Der Vertrieb gemeinsam mit der Rechtsseite | Der Vertrieb, mit Formulierungen, die den internen Prüfschritten entsprechen | Im Angebot steht eine vollständige fachliche Prüfung, im Ablauf existiert sie nicht. Damit erzeugst du die Pflichtverletzung selbst. |
| Aufarbeitung eines Fehlers mit Außenwirkung | Die Leitung, nach Meldung durch den Fachbereich | Ein kleiner Kreis aus Fachbereich, IT und Rechtsseite, mit Feststellung von System, Stand und Ablauf | Der Versionsstand ist nicht mehr feststellbar, weil das Modell im Hintergrund getauscht wurde und Eingabe und Ausgabe nirgends abgelegt sind. |
Einordnung eines Systems als Betreiber- oder Anbieterfall
- Wer entscheidet
- Die Leitung, gestützt auf die rechtliche Einschätzung und die Angaben des Anbieters
- Wer setzt um
- Der Fachbereich gemeinsam mit der IT, mit einem schriftlichen Vermerk je System
- Stolperfalle
- Die Einordnung erfolgt einmal bei der Beschaffung. Der Wechsel in die Anbieterrolle passiert aber später, im Projekt, ohne dass jemand nachfragt.
Freigabe eines Werkzeugs für den produktiven Einsatz
- Wer entscheidet
- Die IT gemeinsam mit dem Datenschutz, auf Antrag des Fachbereichs
- Wer setzt um
- Die IT, mit Eintrag in die Freigabeliste und Angabe des zulässigen Einsatzzwecks
- Stolperfalle
- Der zugesagte Schutz des Anbieters hängt oft an einer Einstellung oder am Tarif. Wird beides nicht überwacht, ist die Zusage im Ernstfall leer.
Prüfung eines Ergebnisses vor der Außenwirkung
- Wer entscheidet
- Der Fachbereich, der das Ergebnis verantwortet
- Wer setzt um
- Die Person, die das Dokument freigibt, mit einem kurzen Vermerk im Vorgang
- Stolperfalle
- Geprüft wird die Formulierung, nicht die Fundstelle. Falsche Zahlen und erfundene Quellen überstehen genau diese Art von Durchsicht.
Zusagen gegenüber Kundschaft und Auftraggebern
- Wer entscheidet
- Der Vertrieb gemeinsam mit der Rechtsseite
- Wer setzt um
- Der Vertrieb, mit Formulierungen, die den internen Prüfschritten entsprechen
- Stolperfalle
- Im Angebot steht eine vollständige fachliche Prüfung, im Ablauf existiert sie nicht. Damit erzeugst du die Pflichtverletzung selbst.
Aufarbeitung eines Fehlers mit Außenwirkung
- Wer entscheidet
- Die Leitung, nach Meldung durch den Fachbereich
- Wer setzt um
- Ein kleiner Kreis aus Fachbereich, IT und Rechtsseite, mit Feststellung von System, Stand und Ablauf
- Stolperfalle
- Der Versionsstand ist nicht mehr feststellbar, weil das Modell im Hintergrund getauscht wurde und Eingabe und Ausgabe nirgends abgelegt sind.
Fünf Stufen, auf denen sich Verantwortung verschiebt
- 01 Du nutzt ein System wie geliefert und bleibst Betreiber.
- 02 Du stellst es unter eigenem Namen bereit und giltst als Anbieter.
- 03 Du änderst Funktion oder Zweck wesentlich und übernimmst Anbieterpflichten.
- 04 Du gibst Ergebnisse ungeprüft nach außen und haftest aus eigenem Zutun.
- 05 Du belegst Freigabe, Prüfung und Einweisung und argumentierst über Sorgfalt.
Was du nach dieser Seite entscheiden kannst
Am Ende steht keine Rechtsauskunft, sondern eine Zuordnung: welche Rolle dein Haus je Werkzeug einnimmt, wer intern welchen Schritt verantwortet und was davon belegt wird.
Rolle je System feststellen
Du hältst für jedes eingesetzte System schriftlich fest, ob dein Haus Betreiber bleibt oder in die Anbieterrolle wechselt. Diese eine Zeile entscheidet über alle weiteren Pflichten.
Zweckänderungen erkennen
Du bemerkst, wenn ein Projekt aus einem eingekauften Werkzeug etwas anderes macht: eigener Name, eigene Anbindung, neuer Einsatzzweck. Das ist der Moment für eine erneute Prüfung.
Anbieterzusagen lesen
Du unterscheidest zwischen einer Freistellung, die an Einstellungen und Tarif geknüpft ist, und einer Haftung für Ergebnisse, die praktisch nirgends übernommen wird.
Prüfschritt festschreiben
Du legst fest, welche Ausgaben vor der Außenwirkung gegengelesen werden und wer das vermerkt. Ohne diesen Vermerk fehlt später der entscheidende Beleg.
Interne Haftung einordnen
Du weißt, dass die abgestufte Haftung im Arbeitsverhältnis Beschäftigte weitgehend schützt, und dass unklare Regeln die Verantwortung zur Leitung zurückschieben.
Zusagen an Kunden begrenzen
Du formulierst im Kundenvertrag nur, was deine internen Schritte tatsächlich decken, statt eine vollständige Prüfung aller Inhalte zuzusichern.
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Anbieter und Betreiber sind zwei verschiedene Adressaten
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen dem, der ein System entwickelt und in Verkehr bringt, und dem, der es unter eigener Verantwortung einsetzt. Der erste schuldet die Eigenschaften des Produkts: Dokumentation, Datenqualität, technische Robustheit, Konformität. Der zweite schuldet den bestimmungsgemäßen Einsatz, die menschliche Aufsicht darüber und die Beobachtung im laufenden Betrieb.
Diese Trennung wird im Alltag ständig übersprungen. Ein Ergebnis ist falsch, also war das Werkzeug schuld. Vor Gericht zählt aber zuerst, wer gegenüber der geschädigten Person aufgetreten ist. Wenn dein Haus ein Angebot verschickt, eine Auskunft erteilt oder eine Entscheidung mitteilt, ist dein Haus der Vertragspartner. Der Regress beim Anbieter ist ein zweiter, deutlich schwierigerer Schritt.
Für den Betrieb heißt das, dass die Bedienungsanleitung des Anbieters keine Formsache ist. Wer ein System außerhalb des angegebenen Zwecks einsetzt, verliert genau das Argument, auf das er sich später stützen möchte, nämlich dass er es bestimmungsgemäß verwendet hat.
Wann du selbst zum Anbieter wirst
Es gibt drei Wege, auf denen die Anbieterrolle unbemerkt zu dir wandert. Der erste ist der eigene Name: Wer ein zugekauftes System unter eigener Marke bereitstellt, übernimmt die Pflichten des Anbieters. Der zweite ist die wesentliche Änderung, also ein Eingriff, der über die vorgesehene Konfiguration hinausgeht. Der dritte ist die Zweckänderung, wenn ein allgemein einsetzbares System für eine Aufgabe verwendet wird, die es in eine höhere Risikoklasse hebt.
In der Praxis passiert das selten durch eine bewusste Entscheidung, sondern durch Projektarbeit. Aus einem eingekauften Assistenten wird ein hausinternes Werkzeug mit eigenem Namen, eigenem Anmeldebildschirm und eigener Datenanbindung. Genau in dem Moment steht die Frage im Raum, wer für die technische Dokumentation und die Konformität geradesteht.
Das ist kein Argument gegen eigene Anwendungen, sondern eines für eine klare Feststellung vorab. Wer die Rolle bewusst übernimmt, plant Dokumentation und Prüfung mit ein. Wer sie unbemerkt übernimmt, entdeckt die Lücke erst, wenn jemand danach fragt.
Der Vertrag mit dem Anbieter verteilt das Risiko nicht gleichmäßig
Die Nutzungsbedingungen großer Anbieter schließen die Haftung für Ergebnisse regelmäßig so weit aus, wie es rechtlich zulässig ist, und verpflichten dich zusätzlich, das System nur im vorgesehenen Rahmen einzusetzen. Manche Anbieter sagen für bestimmte Tarife eine Freistellung bei urheberrechtlichen Ansprüchen zu, oft aber nur, wenn du bestimmte Schutzfunktionen aktiviert lässt. Diese Bedingungen unterscheiden sich je Anbieter und je Tarif und ändern sich.
Deshalb gehört vor die Freigabe eine Lektüre, die zwei Fragen beantwortet: Wofür steht der Anbieter tatsächlich ein, und welche Pflichten legt er mir dabei auf? Wenn eine zugesagte Freistellung an eine Einstellung geknüpft ist, muss diese Einstellung überwacht werden, sonst ist die Zusage im Ernstfall wertlos.
Für die eigene Seite gilt dasselbe umgekehrt. Was du im Kundenvertrag über Ergebnisse aus KI-Unterstützung zusicherst, muss durch deine internen Prüfschritte gedeckt sein. Eine Zusage, dass alle Inhalte fachlich geprüft sind, ist schnell geschrieben und schwer einzuhalten, wenn niemand festgelegt hat, wer prüft.
Neben dem Vertrag steht die Produkthaftung, und die hat sich gerade geändert. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 zählt Software und KI-Systeme ausdrücklich zu den Produkten und erfasst auch Schäden durch Datenverlust. Sie ist bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen, und sie richtet sich an Hersteller, nicht an dich als Anwender. Wichtig ist sie für dich aus zwei Gründen: Sie eröffnet einen zweiten Weg zum Anbieter neben dem Vertrag, und sie trifft dich selbst, sobald du ein System wesentlich veränderst oder unter eigenem Namen bereitstellst.
Wer im Haus geradesteht, wenn der Fehler intern entstanden ist
Beschäftigte haften für Schäden aus betrieblich veranlasster Tätigkeit nach deutschem Arbeitsrecht nur eingeschränkt und abgestuft nach dem Grad des Verschuldens. Wer ein freigegebenes Werkzeug im vorgesehenen Rahmen nutzt und dabei einen Fehler übersieht, trägt in aller Regel nicht den Schaden. Das Bild ändert sich, wenn jemand bewusst gegen eine klare Anweisung verstößt, etwa Kundendaten in einen nicht freigegebenen Dienst gibt.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz für die Leitungsebene: Je unklarer die Regeln, desto weiter wandert die Verantwortung nach oben. Ohne Positivliste, ohne benannte Datenklassen und ohne Prüfschritt vor der Außenwirkung lässt sich schwer begründen, dass eine einzelne Person pflichtwidrig gehandelt hat.
Umgekehrt entlastet eine dokumentierte Organisation das Haus. Wer belegen kann, dass Werkzeuge geprüft, Regeln erklärt und Prüfschritte festgelegt waren, argumentiert über Sorgfalt statt über Zufall.
Welche Belege im Streitfall tatsächlich zählen
Der Streit dreht sich fast nie um die Frage, ob eine KI beteiligt war, sondern darum, ob mit angemessener Sorgfalt gearbeitet wurde. Dafür brauchst du vier Dinge: die Feststellung, welches System in welchem Stand im Einsatz war, den Nachweis, dass es freigegeben war, den dokumentierten Prüfschritt vor der Außenwirkung und den Nachweis, dass die beteiligten Personen eingewiesen waren.
Am häufigsten fehlt der dritte Punkt. Es gibt eine Richtlinie, es gibt eine Freigabeliste, aber niemand kann zeigen, wer das konkrete Schreiben gegengelesen hat. Ein kurzer Vermerk im Dokument oder im Vorgang kostet Sekunden und ist im Zweifel der einzige Unterschied zwischen erklärbarem Ablauf und Behauptung.
Genauso häufig unterschätzt wird der Versionsstand. Modelle werden im Hintergrund ausgetauscht, und ein Ergebnis von vor drei Monaten lässt sich später oft nicht mehr reproduzieren. Wer bei heiklen Vorgängen Eingabe und Ausgabe zusammen mit dem Datum ablegt, kann später wenigstens zeigen, worauf die Entscheidung beruhte.
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Wo diese Rollentrennung im eigenen Haus konkret hinführt, arbeiten Weiterbildungen zu Pflichten von Anbietern und Betreibern anhand echter Konstellationen durch.
Für den Prüfschritt, der im Alltag am häufigsten fehlt, gibt es Trainings für die Freigabe von KI-Ergebnissen .
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Seminarleiter war sehr gut vorbereitet, Den Lehrstoff hat er ausführlich und praxisorientiert vorgetragen.
Häufige Fragen
Kann ich die Haftung auf den KI-Anbieter abwälzen?
Haftet die Person, die den Prompt geschrieben hat?
Reicht ein Hinweis, dass Ergebnisse mit KI erstellt wurden?
Was ändert sich, wenn wir das System selbst weiterentwickeln?
Deine Ansprechpartner
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Yves Hoppe
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Rollen klären, bevor der erste Fall kommt
In einem Seminar lässt sich die eigene Konstellation durchspielen, und meist zeigt sich dabei, dass zwei oder drei Werkzeuge im Haus längst anders eingeordnet werden müssen als gedacht.