Barrierefreiheit: erst der Geltungsbereich, dann das Markup
Die Frage ist selten, ob eine Verbesserung sinnvoll ist, sondern welche Strecken unter das Gesetz fallen und in welcher Reihenfolge ein Team sie angeht.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Der Geltungsbereich entscheidet über den Aufwand, nicht der gute Wille
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Teams reagieren darauf, indem sie eine Liste aus dem Netz abarbeiten und bei Alternativtexten anfangen. Die Frage, ob und welche ihrer Strecken überhaupt unter das Gesetz fallen, bleibt dabei offen. Andere schließen aus dem Satz wir sind kein Shop, dass sie nicht betroffen sind, und übersehen, dass es nicht auf einen Warenkorb ankommt, sondern auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags über die Seite.
Aus dieser Unklarheit entstehen zwei teure Muster. Im ersten wird an der Startseite gefeilt, während die Buchungs- oder Bezahlstrecke in einem Fremdsystem läuft, das niemand geprüft hat, und genau diese Strecke ist die, um die es geht. Im zweiten passiert gar nichts, und der Aufwand fällt später an, unter Zeitdruck und neben einer Beschwerde. Das Gesetz sieht eine behördliche Überwachung vor, das ist also kein rein theoretischer Fall.
Dazu kommt ein Missverständnis über den Zielzustand. Barrierefrei ist kein Schalter, den man umlegt. Die Richtlinien bestehen aus einzelnen Erfolgskriterien auf drei Stufen, und ein realistisches Ziel lautet Stufe AA für die betroffenen Strecken plus eine dokumentierte Reihenfolge für den Rest. Wer stattdessen vollständige Barrierefreiheit für den ganzen Auftritt ausruft, hat nach sechs Monaten weder das eine noch das andere.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wer entscheidet was
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich klären: fällt der Auftritt unter das BFSG? | Geschäftsführung, bei Zweifelsfällen mit anwaltlicher Prüfung | Marketing und Webentwicklung erstellen die Liste aller Strecken, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen | Betrachtet wird nur der eigene Auftritt, während Anmeldung, Terminbuchung oder Bezahlung in einem Fremdsystem laufen. Genau diese Teile gehören zur Dienstleistung und werden am häufigsten übersehen. |
| Zielniveau und Nachweis festlegen | Produktverantwortung gemeinsam mit der Geschäftsführung | Design und Entwicklung übersetzen die Stufe AA in verbindliche Vorgaben für Farben, Fokus, Mindestgrößen und Formulare | Stufe AAA wird als Ziel ausgerufen, weil sie besser klingt. Das W3C rät selbst davon ab, sie für ganze Auftritte zu verlangen, weil sie für manche Inhalte nicht erreichbar ist. Am Ende steht dann auch AA nicht. |
| Barrierefreiheit im Alltag halten | Teamleitung, indem die Prüfungen Teil der Abnahme werden | Entwicklung prüft Tastatur und Kontrast vor dem Zusammenführen, Redaktion prüft Alternativtexte und Überschriften beim Anlegen | Das Thema hängt an einer Person, die es sich zu eigen gemacht hat. Fällt sie aus oder wechselt sie, läuft es innerhalb weniger Wochen wieder aus dem Blick, weil es nirgends festgeschrieben ist. |
| Fremdbausteine und Beschaffung | Einkauf, aber nur mit einem Votum aus der Webentwicklung | Entwicklung prüft das eingebundene Element selbst mit der Tastatur, bevor es produktiv geht | Die Zusage des Anbieters wird als Nachweis genommen. Im Test fällt dann regelmäßig auf, dass sich das Einwilligungsfenster nicht mit der Tastatur schließen lässt und den Fokus hinter sich festhält. |
| Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlichen, wie § 14 BFSG es verlangt | Rechtsabteilung oder Geschäftsführung | Redaktion, mit Zuarbeit aus der Entwicklung zum tatsächlichen Stand | Ein Textbaustein aus dem Netz behauptet eine Konformität, die der Auftritt nicht hat. Verlangt ist eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und sie muss verfügbar bleiben, solange die Dienstleistung angeboten wird. Eine ehrliche Angabe mit bekannten Lücken und einem Zeitplan ist deshalb die deutlich bessere Grundlage. |
Geltungsbereich klären: fällt der Auftritt unter das BFSG?
- Wer entscheidet
- Geschäftsführung, bei Zweifelsfällen mit anwaltlicher Prüfung
- Wer setzt um
- Marketing und Webentwicklung erstellen die Liste aller Strecken, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen
- Stolperfalle
- Betrachtet wird nur der eigene Auftritt, während Anmeldung, Terminbuchung oder Bezahlung in einem Fremdsystem laufen. Genau diese Teile gehören zur Dienstleistung und werden am häufigsten übersehen.
Zielniveau und Nachweis festlegen
- Wer entscheidet
- Produktverantwortung gemeinsam mit der Geschäftsführung
- Wer setzt um
- Design und Entwicklung übersetzen die Stufe AA in verbindliche Vorgaben für Farben, Fokus, Mindestgrößen und Formulare
- Stolperfalle
- Stufe AAA wird als Ziel ausgerufen, weil sie besser klingt. Das W3C rät selbst davon ab, sie für ganze Auftritte zu verlangen, weil sie für manche Inhalte nicht erreichbar ist. Am Ende steht dann auch AA nicht.
Barrierefreiheit im Alltag halten
- Wer entscheidet
- Teamleitung, indem die Prüfungen Teil der Abnahme werden
- Wer setzt um
- Entwicklung prüft Tastatur und Kontrast vor dem Zusammenführen, Redaktion prüft Alternativtexte und Überschriften beim Anlegen
- Stolperfalle
- Das Thema hängt an einer Person, die es sich zu eigen gemacht hat. Fällt sie aus oder wechselt sie, läuft es innerhalb weniger Wochen wieder aus dem Blick, weil es nirgends festgeschrieben ist.
Fremdbausteine und Beschaffung
- Wer entscheidet
- Einkauf, aber nur mit einem Votum aus der Webentwicklung
- Wer setzt um
- Entwicklung prüft das eingebundene Element selbst mit der Tastatur, bevor es produktiv geht
- Stolperfalle
- Die Zusage des Anbieters wird als Nachweis genommen. Im Test fällt dann regelmäßig auf, dass sich das Einwilligungsfenster nicht mit der Tastatur schließen lässt und den Fokus hinter sich festhält.
Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlichen, wie § 14 BFSG es verlangt
- Wer entscheidet
- Rechtsabteilung oder Geschäftsführung
- Wer setzt um
- Redaktion, mit Zuarbeit aus der Entwicklung zum tatsächlichen Stand
- Stolperfalle
- Ein Textbaustein aus dem Netz behauptet eine Konformität, die der Auftritt nicht hat. Verlangt ist eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und sie muss verfügbar bleiben, solange die Dienstleistung angeboten wird. Eine ehrliche Angabe mit bekannten Lücken und einem Zeitplan ist deshalb die deutlich bessere Grundlage.
Fünf Prüfungen, die ohne Fachgutachten funktionieren
- 01 Bedien die wichtigste Strecke einmal komplett mit der Tabulatortaste.
- 02 Prüfe, ob der Fokus überall sichtbar ist und nirgends hängen bleibt.
- 03 Miss die Kontraste von Text, Schaltflächen und Fokusrahmen.
- 04 Lies nur die Überschriften und schau, ob die Seite dabei Sinn ergibt.
- 05 Öffne jedes Formular und prüfe, ob jedes Feld eine verknüpfte Beschriftung hat.
- 06 Geh die Bilder durch und entscheide je Bild: Information oder Dekoration.
Was ihr ohne Fachgutachten selbst klären könnt
Der Einstieg besteht aus zwei getrennten Fragen: Welche Strecken fallen unter das Gesetz, und welche Mängel hat der Auftritt tatsächlich. Die erste beantwortet ihr mit einer Liste und im Zweifel mit einer rechtlichen Prüfung, die zweite mit einer Tastatur und einer halben Stunde. Beides lässt sich parallel starten, und beides braucht keine Beauftragung.
Den Geltungsbereich für den eigenen Auftritt bestimmen
Alle Strecken auflisten, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, samt der Teile, die in einem Fremdsystem laufen. Diese Liste ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung und meist in einem Termin fertig.
Ein Zielniveau festlegen, das erreichbar ist
Stufe AA der WCAG 2.2 für die betroffenen Strecken. Damit habt ihr eine prüfbare Größe statt eines Wunsches, und ihr könnt begründen, warum bestimmte Kriterien zuerst kommen.
Fünf Prüfungen selbst durchführen
Tastaturbedienung, Kontraste, Überschriftenstruktur, Beschriftungen in Formularen, Alternativtexte. Diese fünf decken den größten Teil dessen ab, was im Alltag tatsächlich stört, und keine davon braucht ein Werkzeug mit Lizenz.
Automatische Prüfwerkzeuge richtig einordnen
Sie finden, was maschinell entscheidbar ist: fehlende Alternativattribute, zu geringe Kontraste, Felder ohne Beschriftung. Ob ein Alternativtext das Richtige sagt und ob die Fokusreihenfolge stimmt, entscheidet keins von ihnen.
Fremdbausteine in die Prüfung ziehen
Einwilligungsfenster, Buchungsmaske, Videoplayer und Kartendienst gehören zum Auftritt. Der häufigste Befund im Test ist ein Fenster, das den Fokus festhält und sich nicht mit der Tastatur schließen lässt.
Eine Reihenfolge für die ersten Wochen festlegen
Erst die betroffenen Strecken, dann die günstigen Korrekturen mit großer Reichweite, dann die Fremdbausteine. Ein vollständiges Gutachten über alle Seiten zu Beginn liefert ein Dokument, keine Änderung.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wen die Vorgaben in Deutschland treffen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Definition in § 2 Nummer 26 ist der entscheidende Satz für Websites: gemeint sind digitale Dienste, die über Webseiten und Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten und elektronisch auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Ein Shop fällt darunter, eine Terminbuchung mit Vertragsschluss ebenso, eine reine Informationsseite ohne solche Strecke aus diesem Grund nicht.
Für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme, aber nur bei Dienstleistungen. § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, das entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Zwei Abgrenzungen ersparen viel Diskussion. Öffentliche Stellen richten sich nicht nach diesem Gesetz, sondern nach dem Behindertengleichstellungsgesetz mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes beziehungsweise nach den entsprechenden Landesregelungen. Und die Übergangsbestimmungen in § 38 sind kein allgemeiner Aufschub für Websites: Sie erlauben, Dienstleistungen bis zum 27. Juni 2030 weiter unter Einsatz von Produkten zu erbringen, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden, und regeln Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden. Was im Einzelfall gilt, klärt eine rechtliche Prüfung, diese Seite ersetzt sie nicht.
Was die Stufe AA praktisch verlangt
Die Web Content Accessibility Guidelines liegen als Version 2.2 vor, seit dem 5. Oktober 2023 als Empfehlung des W3C und seit dem 12. Dezember 2024 in einer überarbeiteten Fassung. Sie sind nach vier Grundsätzen geordnet: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Jedes Erfolgskriterium hat eine Stufe, A, AA oder AAA. AA ist die übliche Bezugsgröße, und das W3C rät ausdrücklich davon ab, AAA als allgemeine Anforderung für ganze Auftritte zu verlangen, weil sich nicht jedes Kriterium auf jeden Inhalt anwenden lässt.
Konkret entscheiden auf Stufe AA vor allem diese Punkte: ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 für normalen Text und 3 zu 1 für großen Text, 3 zu 1 auch für Bedienelemente und bedeutungstragende Grafiken, die Nutzbarkeit der Inhalte bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln ohne Scrollen in zwei Richtungen, ein sichtbarer Fokus, der nicht von einer klebenden Kopfzeile verdeckt wird, Bedienelemente mit einer Mindestgröße von 24 mal 24 CSS-Pixeln und Anmeldevorgänge, die keinen kognitiven Test erzwingen, etwa weil das Einfügen aus einem Passwortspeicher unterbunden wird.
Nicht als eigenes Kriterium formuliert, aber praktisch der größte Hebel: gewöhnliches HTML. Ein button ist von sich aus fokussierbar, meldet seine Rolle an unterstützende Technik und reagiert auf Eingabe- und Leertaste. Ein div mit einem Klickhandler tut nichts davon, und jedes ARIA-Attribut, das anschließend darauf geschraubt wird, baut nur nach, was der Browser bereits mitgebracht hätte. Die kürzeste Regel dazu steht im ARIA Authoring Practices Guide des W3C: kein ARIA ist besser als schlechtes ARIA.
Fünf Prüfungen, die ein Team ohne Gutachten schafft
Die erste und mit Abstand ergiebigste ist die Tastatur. Leg die Maus weg und geh die wichtigste Strecke mit Tabulator, Umschalt-Tabulator, Eingabe- und Leertaste durch. Fünf Fragen dabei: Ist der Fokus an jeder Station sichtbar, entspricht die Reihenfolge der Lesereihenfolge, ist jedes Bedienelement erreichbar und auslösbar, kommst du aus jedem Dialog wieder heraus, und gibt es einen Sprunglink zum Inhalt. Diese eine Prüfung findet mehr als jedes automatische Werkzeug.
Die zweite und dritte betreffen Kontrast und Struktur. Der Farbwähler in den Entwicklerwerkzeugen zeigt das Kontrastverhältnis direkt an, geprüft werden Fließtext, Schaltflächen, Platzhaltertexte, der Fokusrahmen und Symbole, die eine Bedeutung tragen. Für die Struktur liest du nur die Überschriften, entweder mit einer Erweiterung oder direkt in der Konsole über eine Abfrage aller Überschriftenelemente: eine h1 je Seite, keine übersprungene Ebene, und keine Überschrift, die nur wegen ihrer Größe eine ist.
Die vierte und fünfte betreffen Formulare und Bilder. Jedes Feld braucht eine label-Beschriftung, die über for und id mit ihm verbunden ist; ein Platzhalter ist keine Beschriftung, weil er beim Tippen verschwindet. Fehlermeldungen gehören mit dem Feld verknüpft und dürfen nicht allein über die Farbe Rot funktionieren, Pflichtfelder werden im Text gekennzeichnet. Bei Bildern entscheidest du je Bild: Trägt es Information, bekommt es einen Alternativtext, der diese Information wiedergibt; ist es Dekoration, bekommt es ein leeres alt-Attribut. Steckt das Bild in einem Link, beschreibt der Text das Ziel des Links und nicht das Motiv.
Automatische Prüfwerkzeuge und was sie nicht sehen
Werkzeuge wie axe, die Prüfung in Lighthouse oder WAVE finden zuverlässig, was sich maschinell entscheiden lässt: ein fehlendes alt-Attribut, ein Kontrastverhältnis unter der Schwelle, ein Formularfeld ohne verbundene Beschriftung, ein ARIA-Attribut an einem Element, an dem es nicht erlaubt ist. Diese Prüfungen kosten Minuten und gehören in die Pipeline, weil sie Rückschritte verhindern.
Was sie nicht entscheiden können, ist der interessantere Teil: ob ein Alternativtext das Richtige sagt, ob die Fokusreihenfolge zur sichtbaren Anordnung passt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist, ob eine selbst gebaute Auswahlliste sich wie eine Auswahlliste verhält, und ob der sichtbare Name einer Schaltfläche mit ihrem zugänglichen Namen übereinstimmt. Für diesen Teil braucht es eine Tastatur und einen Menschen, und einmal im Projekt jemanden, der einen Screenreader tatsächlich benutzt.
Ein Wort zu Widgets, die Barrierefreiheit über eine eingebundene Skriptzeile versprechen: Sie ändern nichts an Überschriftenstruktur, Beschriftungen und Fokusreihenfolge im Markup, sondern legen eine zusätzliche Schicht darüber. Für die Strecke, um die es rechtlich geht, also den Vertragsabschluss, helfen sie in der Regel nicht, weil dort die Reihenfolge und die Beschriftungen der Felder entscheiden.
Eine Reihenfolge für die ersten Wochen
In der ersten Woche entsteht die Liste: alle Strecken, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, einschließlich der Teile in Fremdsystemen, mit einer verantwortlichen Person je Strecke. In der zweiten Woche geht ihr genau diese Strecken mit der Tastatur durch und schreibt jeden Stopp als Aufgabe auf, mit dem Schritt, an dem er auftritt. Diese beiden Wochen ersetzen die Diskussion darüber, wo man anfangen soll.
In der dritten Woche kommen Kontraste und Formulare an die Reihe, weil beides günstig zu korrigieren ist und auf jeder Seite wirkt. Kontrastwerte landen als Token im Designsystem, damit sie nicht bei der nächsten Komponente wieder verhandelt werden. In der vierten Woche die Fremdbausteine, jeweils mit der Antwort des Anbieters und eurem eigenen Test daneben. Danach wandern die Prüfungen in die Abnahmeliste, sodass neue Komponenten sie durchlaufen, bevor sie zusammengeführt werden.
Was ihr nicht zuerst tut, ist ein vollständiges Gutachten über alle Seiten. Es liefert ein Dokument statt einer Änderung, es ist mit dem nächsten Release teilweise überholt, und es bindet genau das Budget, das die ersten Korrekturen gekostet hätten. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn die eigenen Prüfungen abgearbeitet sind und ihr wissen wollt, was ihr übersehen habt.
Dazu passende Kurse
Wenn ihr systematisch klären wollt, wen die Vorgaben zur Barrierefreiheit treffen und was daraus für Aufbau und Navigation folgt, gehört das in die Kurse zur Webkonzeption bei cmt.
Der größte Teil der Kriterien entscheidet sich im Markup, deshalb lohnt es sich, Markup und Gestaltung von Grund auf aufbauen .
Wie sicher bist du beim Thema wirklich?
Lesen fühlt sich schnell nach Können an. Ein kurzer Test zeigt dir, was davon schon sitzt und wo sich ein Kurs lohnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.
Wo du genau das übst
Ein sehr gutes, praxisorientiertes und nachhaltiges Seminar. So sollte es immer sein. Vielen Dank.
Die Schulung ist gerade für Einsteiger oder Entwickler*innen mit eingestaubtem Basiswissen sehr hilfreich.
Ich bin sehr glücklich Franz als Trainer gehabt zu haben. Er hat offensichtlich unglaublich viel Wissen zu den Themen, und schafft es, dieses auch interaktiv und verständlich weiterzugeben.
Häufige Fragen
Muss eine reine Informationsseite ohne Shop barrierefrei sein?
Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen auch für unseren Shop?
Reicht die Stufe A?
Was ist mit PDFs und Videos?
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Volltext
- BFSG § 2: Kleinstunternehmen und elektronischer Geschäftsverkehr
- BFSG § 3: Anforderungen und Ausnahme für Kleinstunternehmen
- BFSG § 14: Pflichten des Dienstleistungserbringers
- BFSG § 38: Übergangsbestimmungen
- BFSGV § 19: Zusätzliche Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- WCAG 2.2, W3C-Empfehlung vom 5. Oktober 2023, überarbeitet am 12. Dezember 2024
- WCAG 2.2: Reflow (1.4.10), Nutzbarkeit bei 320 CSS-Pixeln
- WCAG 2.2: Zielgröße mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel (2.5.8)
- ARIA Authoring Practices Guide: kein ARIA ist besser als schlechtes ARIA
- BITV 2.0 für öffentliche Stellen des Bundes
Passt thematisch dazu
Zum Geltungsbereich gehören auch die PDF-Dateien, die Teil der Dienstleistung sind, und für Alternativtexte und Struktur in Word und PDF lässt sich ein Teil der Arbeit an ein Sprachmodell abgeben, solange die Entscheidung über jedes Bild bei dir bleibt.
Deine Ansprechpartner
Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.
Yves Hoppe
Weiterbildung & Beratung
Hilft dir, aus dem Webentwicklung-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.
Norbert Jansen
Beratung & Inhouse
Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.
Ein Auftritt, den auch ohne Maus jeder bedienen kann
In den Kursen zu Webkonzeption, HTML und CSS bei cmt baust du Navigation, Formulare und Fokusführung so auf, dass die spätere Prüfung wenig zu beanstanden findet.