Schritt 1: Die Fristen und was sie konkret bedeuten
Die Verordnung setzt drei Zeitpunkte, die für die Planung zählen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Entgelten für den Wechsel und den ganz normalen Kosten des laufenden Betriebs, denn nur die erste Gruppe fällt weg.
Was ab wann gilt
| Zeitpunkt | Was gilt | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| seit 12. September 2025 | Die Regeln zum Wechsel sind anwendbar | Neue Verträge müssen die Pflichtangaben enthalten, Bestandsverträge werden nachgezogen |
| bis 11. Januar 2027 | Nur die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen berechnet werden | Lass dir jeden Posten aufschlüsseln, pauschale Ausstiegsgebühren sind nicht mehr zulässig |
| ab 12. Januar 2027 | Keinerlei Entgelt für den Wechsel, auch nicht für den Datenabtransport | Der bisher größte Kostenblock beim Wechsel entfällt vollständig |
| dauerhaft | Kündigungsfrist höchstens zwei Monate | Lange Bindungsfristen in Bestandsverträgen gehören auf den Prüfstand |
| dauerhaft | Übergangszeit grundsätzlich höchstens 30 Tage | Technisch nur haltbar, wenn Umgebung und Daten vorbereitet sind |
Die Übergangszeit ist verlängerbar, wenn der Wechsel technisch in 30 Tagen nicht machbar ist, und Kunden können sie auf eigenen Wunsch strecken. Als Planungsgröße solltest du trotzdem mit der kurzen Frist rechnen, denn sie beschreibt den Anspruch. Wichtig ist außerdem der Abrufzeitraum nach Vertragsende: In dieser Zeit müssen die Daten noch verfügbar sein, bevor der Anbieter sie löschen darf. Diese Frist gehört in jede Umzugsplanung, denn sie ist der letzte Zeitpunkt, an dem etwas Vergessenes noch geholt werden kann.