Recht & Rahmen

EU Data Act: Was sich beim Cloud-Wechsel ab 2027 ändert

Ab dem 12. Januar 2027 darf ein Anbieter für den Wechsel zu einem anderen Dienst nichts mehr berechnen, auch keine Gebühren für den Abtransport der Daten. Bis dahin sind höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten erlaubt. Artikel 25 verlangt zusätzlich Vertragsklauseln mit einer Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Tagen. Einhalten lässt sich diese Frist nur, wenn die Umgebung als Code beschrieben ist und der Rückweg der Daten schon einmal geprobt wurde.

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Worum es geht

Aus einem Preisargument wird eine Rechtspflicht

Bisher war die Bindung an einen Anbieter vor allem eine Frage der Rechnung. Wer mehrere hundert Terabyte in einem Objektspeicher liegen hat, zahlt für den Abtransport einen Betrag in der Größenordnung von acht bis neun Cent je Gigabyte, und das reicht bei großen Beständen schon aus, um den Wechsel im Lenkungskreis zu beerdigen. Dazu kommen verwaltete Dienste ohne Gegenstück beim Wettbewerb, deren Ablösung Monate Entwicklungsarbeit bedeutet. Der Wechsel scheiterte selten an der Technik, sondern an dieser Summe.

Der EU Data Act dreht diese Logik um. Die Verordnung ist seit dem 11. Januar 2024 in Kraft und gilt seit dem 12. September 2025. Kapitel VI regelt den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Bis zum 11. Januar 2027 dürfen Anbieter nur noch die tatsächlich entstandenen Kosten weiterreichen, danach gar nichts mehr. Artikel 25 schreibt vor, was im Vertrag stehen muss, unter anderem eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten und eine Übergangszeit von grundsätzlich höchstens 30 Tagen für den eigentlichen Wechsel.

Genau diese 30 Tage sind der Punkt, an dem die Rechtslage auf die eigene Technik trifft. Ein Recht auf Wechsel nützt wenig, wenn niemand weiß, wie die Umgebung überhaupt zustande gekommen ist. Wo Ressourcen über Jahre von Hand in einer Weboberfläche entstanden sind, gibt es keinen beschriebenen Sollzustand, den ein anderer Anbieter nachbauen könnte. Wer die Frist realistisch halten will, braucht Infrastruktur als Code, eine Liste der wirklich anbieterspezifischen Dienste und mindestens einen geprobten Rückweg für die Daten.

Miniatur-Szene: Treppe aus drei Stufen hinauf zu einer schwebenden Cloud, Laptop und Wegweiser

Vom Vertrag zur geprobten Wechselfähigkeit

  1. 01 Bestandsverträge gegen Artikel 25 prüfen
  2. 02 Anbieterspezifische Dienste je Anwendung auflisten
  3. 03 Umgebung als Code beschreiben und versionieren
  4. 04 Datenexport samt Format und Dauer messen
  5. 05 Wiederherstellung in einer fremden Umgebung proben
  6. 06 Ergebnis dokumentieren und jährlich wiederholen
Was du mitnimmst

Vier Hebel, die aus dem Recht eine Fähigkeit machen

Der rechtliche Anspruch entsteht von selbst. Ob ihr ihn nutzen könnt, entscheidet sich an Verträgen, an der Bauweise eurer Umgebung und daran, ob der Weg schon einmal gegangen wurde.

Verträge gegen Artikel 25 prüfen

Die Pflichtangaben sind benannt: Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten, eine Übergangszeit von grundsätzlich höchstens 30 Tagen, eine vollständige Auflistung der Datenkategorien, die mitgenommen werden können, und ein Abrufzeitraum nach Vertragsende, bevor gelöscht wird. Fehlt eine dieser Angaben im Bestandsvertrag, ist das der konkrete Punkt für die nächste Verhandlung.

Funktionale Äquivalenz richtig einordnen

Bei Infrastrukturdiensten schuldet der Anbieter ein Ergebnis, das nach dem Wechsel funktional gleichwertig ist. Bei Plattform- und Softwarediensten gilt das nicht in gleicher Weise, dort geht es um offene Schnittstellen und um den Export der Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Diese Unterscheidung bestimmt, wie viel eigene Arbeit auf euch zukommt.

Umgebung als Code beschreiben

Ein Sollzustand in Terraform oder OpenTofu ist die einzige Beschreibung, die sich in Tagen statt Monaten auf einen anderen Anbieter übertragen lässt. Trenne dabei anbieterunabhängige Teile wie Netzstruktur und Zugriffsmodell von den anbieterspezifischen Bausteinen, damit der Umbau begrenzt bleibt und nicht die gesamte Beschreibung betrifft.

Daten und Formate vorbereiten

Exportierbar heißt nicht automatisch nutzbar. Prüfe je Datenbestand, in welchem Format er herauskommt, wie lange der Export dauert und ob Metadaten wie Zeitstempel und Berechtigungen mitkommen. Bei großen Beständen entscheidet außerdem die Übertragungsart, denn ein Versand auf physischen Datenträgern ist manchmal schneller als jede Leitung.

Was auch nach 2027 Geld kostet

Der Wegfall betrifft Wechselentgelte, nicht den laufenden Betrieb. Datenverkehr im Alltag wird weiterhin abgerechnet, ebenso Parallelbetrieb während der Umstellung, doppelte Lizenzen und die eigene Arbeitszeit. Rechne den Wechsel deshalb weiterhin als Projekt durch, nur eben ohne den Posten, der ihn bisher blockiert hat.

Tutorial

Von der Vertragsprüfung bis zum geprobten Umzug

Ab dem 12. Januar 2027 darf ein Anbieter für den Wechsel nichts mehr berechnen, die Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Tagen hältst du aber nur ein, wenn die Umgebung als Code beschrieben ist und der Rückweg der Daten schon einmal geprobt wurde. Deshalb geht es hier zuerst um Fristen und Pflichtangaben, dann um die eigenen Verträge und die gemessene technische Bindung. Danach folgt die Bauweise, die eine kurze Übergangszeit möglich macht, und zum Schluss der geprobte Umzug mit echter Zeitmessung.

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Schritt 1: Die Fristen und was sie konkret bedeuten

Die Verordnung setzt drei Zeitpunkte, die für die Planung zählen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Entgelten für den Wechsel und den ganz normalen Kosten des laufenden Betriebs, denn nur die erste Gruppe fällt weg.

Was ab wann gilt

ZeitpunktWas giltWas das für dich heißt
seit 12. September 2025Die Regeln zum Wechsel sind anwendbarNeue Verträge müssen die Pflichtangaben enthalten, Bestandsverträge werden nachgezogen
bis 11. Januar 2027Nur die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen berechnet werdenLass dir jeden Posten aufschlüsseln, pauschale Ausstiegsgebühren sind nicht mehr zulässig
ab 12. Januar 2027Keinerlei Entgelt für den Wechsel, auch nicht für den DatenabtransportDer bisher größte Kostenblock beim Wechsel entfällt vollständig
dauerhaftKündigungsfrist höchstens zwei MonateLange Bindungsfristen in Bestandsverträgen gehören auf den Prüfstand
dauerhaftÜbergangszeit grundsätzlich höchstens 30 TageTechnisch nur haltbar, wenn Umgebung und Daten vorbereitet sind

Die Übergangszeit ist verlängerbar, wenn der Wechsel technisch in 30 Tagen nicht machbar ist, und Kunden können sie auf eigenen Wunsch strecken. Als Planungsgröße solltest du trotzdem mit der kurzen Frist rechnen, denn sie beschreibt den Anspruch. Wichtig ist außerdem der Abrufzeitraum nach Vertragsende: In dieser Zeit müssen die Daten noch verfügbar sein, bevor der Anbieter sie löschen darf. Diese Frist gehört in jede Umzugsplanung, denn sie ist der letzte Zeitpunkt, an dem etwas Vergessenes noch geholt werden kann.

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Schritt 2: Bestandsverträge prüfen und Neuabschlüsse schärfen

Für die Prüfung braucht es keine Kanzlei, jedenfalls nicht im ersten Durchgang. Fünf Punkte lassen sich mit dem Vertrag auf dem Tisch abhaken, und was fehlt, geht als Liste an den Einkauf.

Fünf Punkte je Vertrag

  • Ist eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten vereinbartLängere Bindungen widersprechen dem Anspruch aus Artikel 25 und verschieben jeden Wechsel um Monate, unabhängig davon, ob die Technik bereit wäre.
  • Steht eine Übergangszeit im Vertrag, und wie lang ist sieOhne benannte Übergangszeit gibt es beim Wechsel keinen Zeitpunkt, auf den sich beide Seiten berufen können. Genau daran scheitern Umzüge im Streitfall.
  • Sind die exportierbaren Datenkategorien aufgelistetOhne Auflistung stellt sich erst beim Wechsel heraus, dass Protokolle, Metadaten oder Konfigurationen nicht mitkommen. Das sind meist die Teile, deren Nachbau am längsten dauert.
  • Ist der Abrufzeitraum nach Vertragsende geregeltNach dem Ende bleibt nur ein begrenztes Fenster, um Vergessenes zu holen. Wer diesen Zeitraum nicht kennt, plant den Umzug ohne Sicherheitsnetz.
  • Welche Entgelte werden für den Wechsel noch berechnetBis Januar 2027 sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten zulässig, danach gar keine. Eine aufgeschlüsselte Aufstellung ist der einzige Weg, das zu prüfen.

Für Neuabschlüsse lohnt sich ein Zusatz, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht: eine Zusage über die Exportformate samt Schnittstelle, eine Frist für die Bereitstellung des Exports und das Recht, den Wechsel einmal jährlich zu proben. Der letzte Punkt kostet den Anbieter wenig und ist für euch der Unterschied zwischen einem Anspruch auf dem Papier und einer geübten Fähigkeit. Für souveräne Anbieter aus Deutschland und der EU gelten dieselben Regeln, die Abwägung dazu steht unter Souveräne Cloud-Anbieter.

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Schritt 3: Die eigenen Abhängigkeiten messen

Vor jeder Wechselplanung steht die Frage, wie tief die Bindung tatsächlich ist. Rechenleistung, Speicher und Netz sind fast überall austauschbar. Teuer wird es bei verwalteten Diensten ohne Gegenstück und bei allem, was sich an anbietereigenen Schnittstellen festhält.

Bestand nach Diensttypen auszählen
# Azure: alle Ressourcen nach Typ gruppieren
az resource list --query "[].type" -o tsv | sort | uniq -c | sort -rn

# AWS: alle getaggten Ressourcen einsammeln
aws resourcegroupstaggingapi get-resources \
  --query 'ResourceTagMappingList[].ResourceARN' --output text \
  | awk -F: '{print $3}' | sort | uniq -c | sort -rn

# Wie viele Daten liegen wo, als Grundlage fuer die Transferrechnung
aws s3 ls --summarize --human-readable --recursive s3://daten-produktion/ | tail -3
az storage blob list --container-name daten --account-name stprod \
  --query "length(@)" -o tsv

Die Auszählung nach Diensttyp trennt in wenigen Minuten das Austauschbare vom Spezifischen. Alles, was in der oberen Hälfte der Liste steht und nicht Rechenleistung, Speicher oder Netz ist, gehört einzeln bewertet.

Drei Stufen der Bindung

  • Leicht austauschbar: virtuelle Maschinen, Objektspeicher, Netzstrukturen, verwaltete Kubernetes-Cluster
  • Mit Aufwand austauschbar: verwaltete Datenbanken, Nachrichtenwarteschlangen, Identitätsdienste, Überwachung
  • Schwer austauschbar: anbietereigene Funktionsdienste, Datenanalyseplattformen, KI-Dienste mit eigenem Modellzugang
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Schritt 4: So bauen, dass 30 Tage reichen

Portabilität entsteht nicht dadurch, dass man auf verwaltete Dienste verzichtet. Sie entsteht dadurch, dass der Sollzustand beschrieben ist und dass die anbieterspezifischen Teile klar abgegrenzt sind.

Sollzustand beschreiben und prüfbar halten
tofu init
tofu plan -out plan.tfplan
tofu apply plan.tfplan

# Was ist tatsaechlich beschrieben, was steht daneben
tofu state list | wc -l
tofu state list | grep -E 'aws_(lambda|dynamodb)|azurerm_(function|cosmosdb)'

# Bestehende Ressourcen nachtraeglich in die Beschreibung holen
tofu import azurerm_resource_group.prod \
  /subscriptions/<abo-id>/resourceGroups/rg-prod

Die zweite Abfrage ist der eigentliche Kern: Sie zeigt, welche Teile eures Aufbaus anbieterspezifisch sind. Genau diese Liste bestimmt den Aufwand eines Wechsels, alles andere ist überall gleich.

Halte die Struktur zweigeteilt: Ein Bereich beschreibt anbieterunabhängige Konzepte wie Umgebungen, Namensgebung, Netzsegmente und Rollenmodell, der andere die konkreten Ressourcen eines Anbieters. Beim Wechsel bleibt der erste Teil unverändert. Kubernetes ist auf der Anwendungsebene der gemeinsame Nenner, weil dieselben Manifeste bei jedem Anbieter laufen. Ob Terraform oder OpenTofu die bessere Grundlage ist, wägt Terraform oder OpenTofu ab.

Auf der Anwendungsebene prüfen, was anbietergebunden ist
# Welche Dienste haengen an einem anbietereigenen Lastverteiler
kubectl get svc -A -o jsonpath='{range .items[?(@.spec.type=="LoadBalancer")]}{.metadata.namespace}{"\t"}{.metadata.name}{"\n"}{end}'

# Welche Speicherklassen werden benutzt
kubectl get pvc -A -o custom-columns=NS:.metadata.namespace,NAME:.metadata.name,SC:.spec.storageClassName

# Annotationen, die nur bei einem Anbieter existieren
kubectl get ingress -A -o yaml | grep -E 'alb\.ingress|service\.beta\.kubernetes\.io/azure'

# Werte je Umgebung getrennt halten, statt sie fest einzubauen
helm get values anwendung -n produktion > werte-produktion.yaml

Anbietergebunden sind auf dieser Ebene fast immer drei Dinge: Lastverteiler, Speicherklassen und Annotationen am Eingang. Wer diese drei sauber über Werte je Umgebung steuert, tauscht beim Wechsel eine Datei statt der Manifeste.

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Schritt 5: Den Wechsel einmal proben, bevor er nötig wird

Eine Wechselfähigkeit, die nie erprobt wurde, ist eine Annahme. Die Probe muss nicht die ganze Landschaft umfassen, aber sie muss echt sein: echte Daten, fremde Umgebung, gemessene Zeit.

Datenbestand abziehen und Dauer messen
# Vorher: Menge und geschaetzte Dauer bestimmen
aws s3 ls --summarize --human-readable --recursive s3://daten-produktion/ | tail -3

# Uebertragung mit Zeitmessung, parallelisiert
time aws s3 sync s3://daten-produktion/ /mnt/export/ --only-show-errors

# Datenbank konsistent sichern
pg_dump --format=custom --no-owner \
  --host db.produktion.example.de --username export \
  --file /mnt/export/anwendung.dump anwendung

# Rueckweg in die Zielumgebung pruefen
pg_restore --list /mnt/export/anwendung.dump | head -20

Miss die Dauer wirklich, statt sie zu rechnen. Bei großen Beständen bestimmen Anzahl und Größe der Objekte die Zeit stärker als die Bandbreite, weil jede Datei einzeln quittiert wird.

Dokumentiere das Ergebnis wie einen Wiederherstellungstest: Was wurde übertragen, wie lange hat es gedauert, was hat gefehlt, was musste von Hand nachgebaut werden. Diese Notiz ist zugleich der Nachweis gegenüber einer Aufsicht und die Grundlage für die nächste Vertragsverhandlung, denn sie benennt die realen Fristen. Wiederhole die Probe einmal im Jahr. Wie sich der Parallelbetrieb bei mehreren Anbietern dazu verhält, ordnet Multi-Cloud-Strategie ein.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Portabilität und Cloud-Wechsel

Noch etwas offen? Wir sind ohne Warteschleife für dich da.

Frag uns direkt
Gilt der EU Data Act auch für Software als Dienst?
Ja, die Regeln zum Wechsel gelten für Datenverarbeitungsdienste allgemein, also auch für Plattform- und Softwaredienste. Der Unterschied liegt im Umfang der Pflichten. Bei Infrastrukturdiensten schuldet der Anbieter ein funktional gleichwertiges Ergebnis nach dem Wechsel. Bei Plattform- und Softwarediensten geht es stattdessen um offene Schnittstellen und um den Export der Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Für dich heißt das: Beim Wechsel eines Fachverfahrens bekommst du deine Daten, aber den funktionalen Nachbau musst du selbst leisten.
Was darf mir der Anbieter bis Januar 2027 noch berechnen?
Nur die Kosten, die ihm durch den Wechsel tatsächlich entstehen, und die muss er aufschlüsseln können. Pauschale Ausstiegsgebühren oder Beträge, die sich am Wert des Vertrags orientieren, sind damit nicht mehr zulässig. Ab dem 12. Januar 2027 entfällt auch dieser Rest, dann darf für den Wechsel und für den damit verbundenen Abtransport der Daten nichts mehr berechnet werden. Nicht betroffen ist der ganz normale Datenverkehr im laufenden Betrieb, der weiterhin nach den üblichen Preisen abgerechnet wird.
Sind 30 Tage für einen Cloud-Wechsel realistisch?
Für eine einzelne Anwendung mit beschriebener Infrastruktur und geübtem Datenexport ja, für eine gewachsene Landschaft eher nicht. Genau deshalb erlaubt die Verordnung eine Verlängerung, wenn der Wechsel technisch nicht in dieser Zeit machbar ist. Als Planungsgröße ist die kurze Frist trotzdem hilfreich, weil sie den Maßstab setzt: Alles, was ihr nicht in einem Monat neu aufbauen könnt, ist eine Abhängigkeit, die ihr kennen solltet. Wer den Umzug einmal jährlich mit einem Ausschnitt probt, verkürzt diese Zeit erheblich.
Was bedeutet funktionale Äquivalenz genau?
Gemeint ist, dass der Dienst beim neuen Anbieter nach dem Wechsel im Wesentlichen dasselbe leistet wie vorher, gemessen an den Funktionen, die vertraglich zugesagt waren. Diese Pflicht trifft Anbieter von Infrastrukturdiensten, also im Kern Rechenleistung, Speicher und Netz. Für Plattform- und Softwaredienste gilt sie nicht in derselben Form, dort stehen offene Schnittstellen und der Datenexport im Vordergrund. Praktisch heißt das: Je näher ein Dienst an der Infrastruktur liegt, desto mehr Unterstützung kannst du beim Wechsel erwarten.
Müssen wir jetzt Multi-Cloud betreiben, um wechselfähig zu sein?
Nein, und meistens ist das sogar der teurere Weg. Wechselfähigkeit entsteht aus einer beschriebenen Umgebung, klaren Grenzen zu anbieterspezifischen Diensten und einem geprobten Datenexport. Das lässt sich vollständig bei einem einzigen Anbieter erreichen. Der dauerhafte Parallelbetrieb bei mehreren Anbietern kostet dagegen zusätzliches Können, doppelte Werkzeuge und mehr Betriebsaufwand, ohne dass er den Wechsel automatisch leichter macht. Er lohnt aus anderen Gründen, etwa bei Zukäufen oder harten Auflagen, nicht als Ersatz für saubere Bauweise.

Zuletzt geprüft am 26. Juli 2026.

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