Stand der offiziellen Programminformationen: Mai 2026
Was ist der Bildungsscheck 2.0 NRW?
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt seit dem 1. Februar 2026 einzelne Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei ihrer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Eine betriebliche Förderung für Unternehmen ist nicht mehr vorgesehen.
Der frühere individuelle Bildungsscheck NRW endete am 30. Juni 2024, der betriebliche Zugang bereits am 31. Dezember 2023. Der Bildungsscheck 2.0 führt die Förderung mit einem neuen Verfahren fort: Du meldest deine Weiterbildung vor dem Beginn online an und reichst den vollständigen Antrag nach der Teilnahme ein.
Die Förderstelle prüft jeden Antrag. Die Anmeldung einer Weiterbildung im Portal ist deshalb noch keine Zusage für die spätere Auszahlung. Verbindliche Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bildungsscheck 2.0.
Förderhöhe und förderfähige Kosten
Das übernimmt die Förderung
- Förderanteil: 50 Prozent der Weiterbildungskosten
- Höchstbetrag: 500 Euro pro Person
- Häufigkeit: einmal pro Kalenderjahr
- Auszahlung: nach Prüfung des vollständigen Antrags
- Zahlungsweg: direkte Überweisung auf das angegebene Konto
Diese Ausgaben werden nicht übernommen
- Fahrtkosten zur Weiterbildung
- Unterbringungskosten
- Prüfungsgebühren
- Weiterbildungen mit anderer öffentlicher Förderung
- Veranstaltungen ohne anerkannten beruflichen Weiterbildungscharakter
In der Regel bezahlst du die Rechnung zunächst vollständig. Nach der Weiterbildung lädst du die Rechnung und die weiteren Nachweise im Portal hoch. Erst nach einer positiven Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung wird der Förderbetrag ausgezahlt.
Wer erhält den Bildungsscheck 2.0?
Die Förderung richtet sich an Einzelpersonen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und eine Weiterbildung mit Bezug zu ihrem aktuellen oder angestrebten Beruf planen. Beschäftigte und Berufsrückkehrer können den Antrag selbst über das ESF-Onlineportal stellen.
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 Euro bei Einzelveranlagung
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung
- Beruflicher Bezug der geplanten Weiterbildung
- Noch nicht begonnene Weiterbildung
- Keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Die Schulung muss deine Kenntnisse für eine aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit erweitern. Dazu zählen fachliche, methodische und soziale Kompetenzen mit erkennbarem Berufsbezug. Auch Qualifizierungen für einen Berufsabschluss oder einen Befähigungsnachweis können unter die Förderung fallen.
Bei cmt kommen je nach Förderentscheidung zum Beispiel IT-Schulungen für berufliche Anwendungen oder Schulungen für IT-Projektmanagement infrage. Das gewählte Thema muss zu deiner beruflichen Entwicklung passen. Die abschließende Bewertung trifft die Förderstelle, nicht der Weiterbildungsanbieter.
Nicht förderfähige Angebote
- Allgemeinbildende Schulungen ohne Berufsbezug
- Individuelle Coachings und Beratungen
- Kongresse, Messen und Fachtagungen
- Prüfungsvorbereitungskurse
- Gesundheits-, Freizeit- und Erholungsangebote
- Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberqualifizierungen
So stellst du den Antrag
- Weiterbildung auswählen: Kläre das Thema, das Schulungsformat und den Termin. Die Schulung muss einen nachvollziehbaren Bezug zu deinem aktuellen oder zukünftigen Beruf haben
- Voraussetzungen prüfen: Kontrolliere den Wohnsitz, die Einkommensgrenze, den beruflichen Bezug und mögliche Förderausschlüsse. Der offizielle Schnelltest zum Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich bei der ersten Prüfung
- Im Portal registrieren: Lege ein Konto im ESF-Onlineportal des Landes NRW an und bestätige die Registrierung per E-Mail
- Weiterbildung anmelden: Erfasse die Schulung spätestens einen Tag vor ihrem Beginn unter „Bildungsscheck 2.0“. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung per E-Mail
- Schulung besuchen: Lass den vorgesehenen Vordruck zur Teilnahmebestätigung vom Weiterbildungsanbieter ausfüllen und fordere eine Rechnung auf deinen Namen an
- Antrag abschließen: Lade nach der Weiterbildung die Teilnahmebestätigung, die Rechnung und den Einkommensteuerbescheid hoch. Ergänze die erforderlichen Erklärungen und sende den Antrag ab
- Entscheidung abwarten: Die zuständige Bezirksregierung prüft die Unterlagen. Bei einer Bewilligung überweist sie den Zuschuss auf dein Konto
Diese Unterlagen brauchst du
Vor dem Schulungsbeginn
- Angaben zur geplanten Weiterbildung
- Datum des Schulungsbeginns
- Persönliche Daten und Wohnsitz
- Bankverbindung in Deutschland für die Auszahlung
- Registrierung im ESF-Onlineportal
Nach der Weiterbildung
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung
- Rechnung auf den Namen der antragstellenden Person
- Einkommensteuerbescheid, höchstens zwei Jahre alt
- Erklärungen zu Förderbedingungen und Datenschutz
Achte darauf, dass die Rechnung und die Teilnahmebestätigung auf deinen Namen ausgestellt sind. Rechnungen mit dem Arbeitgeber oder einem Familienmitglied als Rechnungsempfänger werden für den Antrag nicht berücksichtigt.
Keine betriebliche Förderung für Unternehmen
Unternehmen können den Bildungsscheck 2.0 nicht für ihr Personal beantragen. Der Antrag wird von der Person gestellt, die an der Weiterbildung teilnimmt. Personalverantwortliche können ihr Team auf die Förderung hinweisen und bei der Auswahl einer berufsbezogenen Schulung unterstützen.
Für eine direkte betriebliche Weiterbildungsförderung kommen je nach Ausgangslage andere Programme infrage. Weitere Ansätze findest du in der cmt-Übersicht zu Förderprogrammen für Unternehmen. Einzelpersonen finden ergänzende Möglichkeiten in der Übersicht Förderprogramme für berufliche Weiterbildung.
Häufige Fragen zum Bildungsscheck 2.0 NRW
Was ist der Bildungsscheck 2.0 NRW?
Gefördert werden einzelne Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung, höchstens 500 Euro pro Kalenderjahr. Die Weiterbildung muss einen beruflichen Bezug haben. Unternehmen können keinen betrieblichen Bildungsscheck 2.0 beantragen.
Darf die Weiterbildung vor dem Antrag beginnen?
Die Weiterbildung darf bei der Anmeldung im Portal noch nicht begonnen haben. Du musst sie spätestens am Tag vor dem Schulungsbeginn im ESF-Onlineportal anmelden. Den vollständigen Antrag mit Rechnung und Teilnahmebestätigung sendest du erst nach der Weiterbildung ab.
Sind Online-Schulungen förderfähig?
Online-Schulungen können förderfähig sein, wenn sie der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen und du alle persönlichen Voraussetzungen erfüllst. Die Förderstelle prüft den Berufsbezug unabhängig vom Unterrichtsformat.
Welcher Einkommensnachweis wird anerkannt?
Benötigt wird ein Einkommensteuerbescheid des Finanzamts, der bei der Antragstellung höchstens zwei Jahre alt ist. Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers genügt nicht.
Kann ich den Bildungsscheck mehrmals beantragen?
Eine Auszahlung ist einmal pro Person und Kalenderjahr möglich. Wurde in demselben Kalenderjahr bereits eine Förderung über den Bildungsscheck 2.0 ausgezahlt, ist keine weitere Auszahlung vorgesehen.
Kann mein Arbeitgeber die Rechnung übernehmen?
Die Rechnung muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein. Eine Rechnung an den Arbeitgeber wird nicht berücksichtigt. Eine mögliche Kostenbeteiligung des Arbeitgebers solltest du vorab mit der offiziellen Förderberatung klären.
Ist die Anmeldung im Portal bereits eine Förderzusage?
Die Anmeldung ist keine Zusage für die Auszahlung. Die zuständige Bezirksregierung entscheidet nach der Weiterbildung anhand des vollständigen Antrags und der eingereichten Nachweise.
Schulung auswählen und Unterlagen vorbereiten
cmt führt seit 1998 IT- und Management-Schulungen durch und unterstützt dich bei der Auswahl eines Angebots mit erkennbarem Berufsbezug. Die Förderentscheidung bleibt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Schicke dem cmt-Beratungsteam über die Kontaktseite zur Schulungsberatung dein gewünschtes Thema, den Termin, das Format und den Hinweis auf deinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. So kann das Team die verfügbaren Schulungen und die benötigten Rechnungsangaben prüfen.