Windows Server lizenzieren: Kerne, CALs und die Wahl zwischen Standard und Datacenter
Wie sich Kernlizenzen, Zugriffsrechte und Virtualisierungsrechte zueinander verhalten, und an welcher Stelle im Haus die Entscheidung darüber tatsächlich fällt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Rechnung entsteht beim Aufbau, gestellt wird sie Jahre später
Ein neuer Host wird beschafft, weil Rechenleistung fehlt. Die Hardware wird nach Kernen und Speicher ausgesucht, das Betriebssystem kommt als Position irgendwo darunter mit, und ob am Ende Standard oder Datacenter installiert wird, entscheidet häufig die Person, die das Installationsmedium in der Hand hat. Genau in diesem Moment fällt aber die teuerste Entscheidung des ganzen Vorgangs, denn die Lizenzmenge hängt an der Zahl der physischen Kerne dieses Servers und die Editionswahl daran, wie viele virtuelle Maschinen darauf später einmal laufen werden.
Der zweite Teil der Rechnung ist noch unsichtbarer. Kernlizenzen decken den Server ab, aber nicht den Zugriff darauf. Für jede Person oder jedes Gerät, das auf einen Windows Server zugreift, braucht es zusätzlich eine Client Access License, und diese Zahl wächst mit dem Unternehmen, nicht mit der Hardware. Weil CALs im Betrieb nichts tun, nichts installiert wird und nichts ausfällt, wenn sie fehlen, merkt niemand ihr Fehlen. Sie tauchen erst wieder auf, wenn jemand eine Aufstellung verlangt.
Dazu kommt eine Zuständigkeitslücke. Der Betrieb entscheidet über Hardware und Virtualisierung, der Einkauf über Verträge, und beide sprechen über verschiedene Größen: Der eine denkt in Hosts und virtuellen Maschinen, der andere in Lizenzpaketen. Solange niemand die Übersetzung zwischen beiden Sichten aufschreibt, wird sie in jedem Projekt neu improvisiert, und zwar von der Person, die gerade Zeit hat.
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Wer im Haus was entscheidet
Die meisten Fehler in diesem Bereich sind keine Rechenfehler, sondern Zuständigkeitsfehler: Eine technische Entscheidung erzeugt eine vertragliche Folge, und niemand meldet sie weiter. Die folgende Aufteilung ordnet jeden Vorgang genau einer Stelle zu und benennt jedes Mal, woran es im Alltag scheitert.
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Die Zahl der Kerne eines neu beschafften Servers | Der Betrieb gemeinsam mit der Stelle, die für Lizenzen zuständig ist, und zwar vor der Bestellung statt danach | Der Einkauf, indem er die Kernzahl als lizenzrelevante Angabe in die Anforderung aufnimmt und nicht nur als Leistungsmerkmal | Die Hardware wird nach Rechenleistung ausgesucht, und die Lizenzmenge ergibt sich stillschweigend daraus. Bei zwei Prozessoren zu je zweiunddreißig Kernen sind das vierundsechzig Kernlizenzen, und das merkt niemand rechtzeitig. |
| Standard oder Datacenter auf einem Virtualisierungshost | Die Architektur zusammen mit dem Betrieb, auf Basis der geplanten Zahl virtueller Maschinen über die Lebensdauer des Hosts | Der Betrieb bei der Installation, und der Einkauf durch die passende Bestellmenge | Entschieden wird nach dem heutigen Bestand. Ein Jahr später laufen doppelt so viele Maschinen auf dem Host, und die Stapelung von Standard wird nachträglich teurer als Datacenter von Anfang an gewesen wäre. |
| Die Zahl und die Art der CALs | Die Stelle, die auch sonst die Zahl der Beschäftigten und der Arbeitsplätze führt, meist die Personalabteilung gemeinsam mit dem Einkauf | Der Einkauf, in einem eigenen Vorgang, der von der Serverbeschaffung getrennt läuft und einen eigenen Turnus hat | CALs werden einmal beim Aufbau gekauft und danach nie wieder angefasst. Das Unternehmen wächst, die Zahl bleibt stehen, und die Lücke fällt erst bei einer Prüfung auf. |
| Die Umstellung auf eine neue Serverversion | Der Betrieb für den Zeitpunkt, die Lizenzstelle für die Folgen bei den Zugriffsrechten | Beide gemeinsam, indem der CAL-Bestand vor der Umstellung auf die neue Version gehoben wird und nicht danach | Der erste Server wird gehoben, weil ein Projekt darauf wartet, und niemand meldet, dass damit der CAL-Bedarf für alle zugreifenden Personen auf die neue Version wechselt. |
| Der Abschluss oder die Verlängerung von Software Assurance | Der Einkauf, aber nur mit einer Aufstellung aus dem Betrieb darüber, welche Leistungen daran tatsächlich hängen | Der Betrieb, indem er die daran gebundenen Möglichkeiten auch nutzt, statt sie ungenutzt mitzubezahlen | Software Assurance wird als reiner Aufpreis für Versionswechsel gesehen. Dass daran auch die Verwaltungsleistungen über Azure Arc und erweiterte Auslagerungsmöglichkeiten hängen, erfährt der Betrieb nie. |
| Der Zugriff durch Personen außerhalb des Unternehmens | Die Fachabteilung, die den Zugriff will, gemeinsam mit der Lizenzstelle, bevor der Dienst aufgebaut wird | Der Betrieb, indem er den externen Zugriff auf klar benannte Server begrenzt, weil ein External Connector je physischem Server gilt | Der Dienst wächst über mehrere Server, und aus einer überschaubaren Position werden mehrere. Ein Zuschnitt, der den externen Zugriff auf wenige Systeme bündelt, spart hier mehr als jede Verhandlung. |
Die Zahl der Kerne eines neu beschafften Servers
- Wer entscheidet
- Der Betrieb gemeinsam mit der Stelle, die für Lizenzen zuständig ist, und zwar vor der Bestellung statt danach
- Wer setzt um
- Der Einkauf, indem er die Kernzahl als lizenzrelevante Angabe in die Anforderung aufnimmt und nicht nur als Leistungsmerkmal
- Stolperfalle
- Die Hardware wird nach Rechenleistung ausgesucht, und die Lizenzmenge ergibt sich stillschweigend daraus. Bei zwei Prozessoren zu je zweiunddreißig Kernen sind das vierundsechzig Kernlizenzen, und das merkt niemand rechtzeitig.
Standard oder Datacenter auf einem Virtualisierungshost
- Wer entscheidet
- Die Architektur zusammen mit dem Betrieb, auf Basis der geplanten Zahl virtueller Maschinen über die Lebensdauer des Hosts
- Wer setzt um
- Der Betrieb bei der Installation, und der Einkauf durch die passende Bestellmenge
- Stolperfalle
- Entschieden wird nach dem heutigen Bestand. Ein Jahr später laufen doppelt so viele Maschinen auf dem Host, und die Stapelung von Standard wird nachträglich teurer als Datacenter von Anfang an gewesen wäre.
Die Zahl und die Art der CALs
- Wer entscheidet
- Die Stelle, die auch sonst die Zahl der Beschäftigten und der Arbeitsplätze führt, meist die Personalabteilung gemeinsam mit dem Einkauf
- Wer setzt um
- Der Einkauf, in einem eigenen Vorgang, der von der Serverbeschaffung getrennt läuft und einen eigenen Turnus hat
- Stolperfalle
- CALs werden einmal beim Aufbau gekauft und danach nie wieder angefasst. Das Unternehmen wächst, die Zahl bleibt stehen, und die Lücke fällt erst bei einer Prüfung auf.
Die Umstellung auf eine neue Serverversion
- Wer entscheidet
- Der Betrieb für den Zeitpunkt, die Lizenzstelle für die Folgen bei den Zugriffsrechten
- Wer setzt um
- Beide gemeinsam, indem der CAL-Bestand vor der Umstellung auf die neue Version gehoben wird und nicht danach
- Stolperfalle
- Der erste Server wird gehoben, weil ein Projekt darauf wartet, und niemand meldet, dass damit der CAL-Bedarf für alle zugreifenden Personen auf die neue Version wechselt.
Der Abschluss oder die Verlängerung von Software Assurance
- Wer entscheidet
- Der Einkauf, aber nur mit einer Aufstellung aus dem Betrieb darüber, welche Leistungen daran tatsächlich hängen
- Wer setzt um
- Der Betrieb, indem er die daran gebundenen Möglichkeiten auch nutzt, statt sie ungenutzt mitzubezahlen
- Stolperfalle
- Software Assurance wird als reiner Aufpreis für Versionswechsel gesehen. Dass daran auch die Verwaltungsleistungen über Azure Arc und erweiterte Auslagerungsmöglichkeiten hängen, erfährt der Betrieb nie.
Der Zugriff durch Personen außerhalb des Unternehmens
- Wer entscheidet
- Die Fachabteilung, die den Zugriff will, gemeinsam mit der Lizenzstelle, bevor der Dienst aufgebaut wird
- Wer setzt um
- Der Betrieb, indem er den externen Zugriff auf klar benannte Server begrenzt, weil ein External Connector je physischem Server gilt
- Stolperfalle
- Der Dienst wächst über mehrere Server, und aus einer überschaubaren Position werden mehrere. Ein Zuschnitt, der den externen Zugriff auf wenige Systeme bündelt, spart hier mehr als jede Verhandlung.
Von der Hardware zur Lizenzmenge
- 01 Wie viele physische Kerne hat der Server, und wie verteilen sie sich auf die Prozessoren?
- 02 Greift eine der beiden Untergrenzen, also acht je Prozessor oder sechzehn je Server?
- 03 Wie viele Betriebssystemumgebungen sollen auf diesem Host laufen, heute und in zwei Jahren?
- 04 Ergibt die Rechnung Standard mit Stapelung oder Datacenter?
- 05 Wie viele Personen und Geräte greifen zu, und in welcher Version brauchen sie ihre CAL?
- 06 Braucht eine dieser Rollen ein zusätzliches Zugriffsrecht, etwa für Remote Desktop Services?
Die sechs Festlegungen, die den Rest erledigen
Vier davon sind Rechenregeln, die du einmal verstehst und danach anwendest. Zwei sind organisatorische Festlegungen, die verhindern, dass die Rechenregeln bei jedem neuen Server neu diskutiert werden.
Kerne zählen, nicht Sockel
Die Lizenzmenge für Windows Server bemisst sich an den physischen Kernen des Servers. Für jeden physischen Kern muss eine Kernlizenz zugeordnet werden, und Microsoft verkauft sie in Paketen zu zwei oder zu sechzehn Stück. Ein Server mit zwei Prozessoren zu je zwölf Kernen braucht also vierundzwanzig Kernlizenzen, unabhängig davon, wie viel davon tatsächlich ausgelastet wird. Wer nach Sockeln rechnet, weil das früher einmal so war, kommt bei moderner Hardware regelmäßig auf ein Drittel des richtigen Werts.
Die beiden Mindestwerte kennen
Microsoft nennt zwei Untergrenzen, die gleichzeitig gelten. Jeder physische Prozessor braucht mindestens acht Kernlizenzen, und jeder physische Server mindestens sechzehn, auch dann, wenn er nur einen Prozessor hat. Für kleine Maschinen heißt das: Ein Einzelprozessorserver mit vier Kernen kostet lizenzrechtlich dasselbe wie einer mit sechzehn. Diese Untergrenze ist der Grund, warum das Aufteilen von Last auf viele kleine Server fast immer die teuerste Variante ist.
Standard stapeln oder Datacenter nehmen
Standard erlaubt zwei Betriebssystemumgebungen je vollständig lizenziertem Server. Wer mehr will, lizenziert denselben Server erneut: Für jedes weitere Paar an Umgebungen muss die gleiche Zahl an Kernlizenzen noch einmal zugeordnet werden. Datacenter erlaubt unbegrenzt viele. Die Rechnung dahinter ist einfach genug, um sie in einer Zeile zu machen, und du findest sie im Abschnitt zur Virtualisierung weiter unten.
CALs als zweite, unabhängige Rechnung führen
Kernlizenzen und Zugriffsrechte sind zwei getrennte Vorgänge. Du wählst zwischen User CALs, die eine Person mit beliebig vielen Geräten abdecken, und Device CALs, die ein Gerät mit beliebig vielen Personen abdecken. In Häusern mit Schichtbetrieb an gemeinsam genutzten Rechnern ist die Device CAL die günstigere Variante, überall dort, wo Leute mit Notebook, Telefon und Tablet arbeiten, die User CAL. Beides lässt sich mischen, muss aber je Zugriffspfad sauber zugeordnet sein.
Die CAL-Version an die höchste Serverversion binden
CALs gelten für die eigene Version und für ältere Serverversionen, nicht umgekehrt. Eine CAL für Windows Server 2025 deckt den Zugriff auf Windows Server 2025 und auf frühere Versionen ab, eine ältere CAL deckt einen neueren Server nicht ab. Praktisch heißt das: Sobald der erste Server auf eine neue Version geht, richtet sich der CAL-Bedarf für alle zugreifenden Personen nach dieser Version. Diese Regel wird bei Migrationen regelmäßig übersehen, weil sie nichts kostet, solange niemand hinsieht.
Zusätzliche Zugriffsrechte getrennt führen
Manche Rollen brauchen über die Windows-Server-CAL hinaus ein eigenes Zugriffsrecht. Microsoft nennt dafür ausdrücklich die Remote Desktop Services und die Active Directory Rights Management Services. Wer Remotedesktop-Sitzungen anbietet, braucht also beides: die Windows-Server-CAL für den Zugriff auf den Server und die RDS-CAL für die Sitzung. Führ diese zweite Zahl in derselben Liste, sonst fällt sie beim nächsten Ausbau der Terminalumgebung unter den Tisch.
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Kernlizenzen: die Rechnung an der Hardware
Windows Server wird nach physischen Kernen lizenziert. Die Regel dahinter ist kurz: Für jeden physischen Kern des Servers muss eine Kernlizenz zugeordnet werden, weitere Kerne werden in Schritten von zwei lizenziert, und Microsoft verkauft die Lizenzen in Paketen zu zwei oder zu sechzehn. Damit ist die Grundrechnung erledigt, sobald du weißt, wie viele Kerne in der Maschine stecken. Was regelmäßig fehlt, ist genau diese Zahl, weil in Beschaffungsunterlagen der Prozessortyp steht und nicht die Kernzahl.
Darüber liegen zwei Untergrenzen, die gleichzeitig gelten und sich nicht gegenseitig aufheben. Jeder physische Prozessor braucht mindestens acht Kernlizenzen, und jeder physische Server mindestens sechzehn, ausdrücklich auch dann, wenn er nur einen Prozessor besitzt. Ein Einzelprozessorserver mit sechs Kernen wird also mit sechzehn Kernlizenzen lizenziert, weil die Servergrenze greift. Ein Server mit vier Prozessoren zu je vier Kernen wird dagegen mit zweiunddreißig Kernlizenzen lizenziert, weil die Untergrenze von acht Kernlizenzen für jeden der vier Prozessoren einzeln gilt, obwohl er physisch nur sechzehn Kerne hat.
Diese Untergrenzen haben eine praktische Folge, die vor jeder Beschaffung bedacht gehört: Viele kleine Server sind lizenzrechtlich teuer, wenige große sind es nicht. Wer eine Last, die auf einen Host mit zweiunddreißig Kernen passt, aus Vorsicht auf vier Maschinen mit je acht Kernen verteilt, zahlt vier mal sechzehn statt einmal zweiunddreißig, also das Doppelte für dieselbe Rechenleistung. Hochverfügbarkeit ist ein guter Grund, mehrere Hosts zu betreiben, aber sie ist ein bewusst getroffener Kompromiss und kein Nebeneffekt.
Standard oder Datacenter: die Rechnung an der Virtualisierung
Beide Editionen haben denselben Lizenzierungsmechanismus über Kerne, dieselben Untergrenzen und dieselbe CAL-Pflicht. Sie unterscheiden sich in dem, was du mit dem lizenzierten Server anfangen darfst. Standard erlaubt zwei Betriebssystemumgebungen, physisch oder virtuell, dazu einen Hyper-V-Host, unbegrenzt viele Windows-Container und bis zu zwei Container mit Hyper-V-Isolation. Datacenter erlaubt unbegrenzt viele virtuelle Maschinen und unbegrenzt viele Container in beiden Varianten.
Der entscheidende Mechanismus heißt Stapelung. Willst du auf einem mit Standard lizenzierten Server mehr als zwei Umgebungen betreiben, lizenzierst du denselben Server ein weiteres Mal vollständig, also mit derselben Zahl an Kernlizenzen. Microsoft formuliert das in seinem Lizenzleitfaden so, dass für jedes weitere Paar an Umgebungen die gleiche Zahl an Kernlizenzen erneut zugeordnet werden muss. Daraus folgt die Rechnung, die du in einer Zeile machen kannst: Teile den Preis eines Datacenter-Satzes durch den Preis eines Standard-Satzes für dieselbe Kernzahl und verdopple das Ergebnis. Das ist die Zahl virtueller Maschinen, ab der Datacenter günstiger wird.
Bei den unverbindlichen Listenpreisen, die Microsoft auf der eigenen Preisseite ausweist, landet dieser Wert im niedrigen zweistelligen Bereich. Rechne ihn trotzdem mit deinen eigenen Einkaufspreisen nach, denn Vertragsart, Volumen und Partner verschieben das Verhältnis spürbar. Und nimm nicht den heutigen Bestand als Grundlage, sondern die geplante Belegung des Hosts über seine Lebensdauer, weil die Stapelung nachträglich immer teurer ist als die richtige Entscheidung am Anfang.
Neben der Rechnung gibt es einige Funktionen, die es nur in Datacenter gibt und die die Entscheidung unabhängig von der Zahl der Maschinen vorwegnehmen. Storage Spaces Direct, der Network Controller und die Unterstützung für abgeschirmte virtuelle Maschinen über den Host Guardian Service sind in Standard nicht enthalten. Auch die GPU-Partitionierung steht in Standard nur für einzelne Server bereit, während der Betrieb im Cluster Datacenter voraussetzt. Wenn eine dieser Funktionen zum Zielbild gehört, brauchst du die Preisrechnung gar nicht erst zu machen.
CALs: die zweite Rechnung, die im Betrieb unsichtbar bleibt
Kernlizenzen decken den Server ab, nicht den Zugriff darauf. Für den Zugriff verlangt Microsoft eine Client Access License, und zwar für jede Person oder jedes Gerät. Die Wahl zwischen beiden Varianten ist eine reine Zählfrage. Eine User CAL wird für eine Person gekauft, unabhängig davon, mit wie vielen Geräten sie zugreift. Eine Device CAL wird für ein Gerät gekauft, unabhängig davon, wie viele Personen es benutzen. Wer mehr Geräte als Personen hat, nimmt User CALs, wer mehr Personen als Geräte hat, etwa im Schichtbetrieb an gemeinsamen Terminals, nimmt Device CALs.
Die Regel, die bei Migrationen am häufigsten übersehen wird, betrifft die Version. CALs decken die eigene Version und frühere Versionen ab, aber keine neueren. Microsofts Lizenzleitfaden hält fest, dass CALs und External Connectors für Windows Server 2025 den Zugriff auf Windows Server 2025 und auf frühere Versionen erlauben. Umgekehrt gilt das nicht. Sobald also der erste Server einer Umgebung auf die neue Version wechselt, richtet sich der CAL-Bedarf für alle Personen, die darauf zugreifen, nach dieser Version. Diese Folge muss aus dem Betrieb an die Lizenzstelle gemeldet werden, denn technisch passiert dabei nichts Auffälliges.
Für Zugriffe von außerhalb des Unternehmens gibt es statt einzelner CALs den External Connector. Er wird einem physischen Server zugeordnet und erlaubt dann den Zugriff durch beliebig viele externe Personen, solange dieser Zugriff dem Unternehmen dient und nicht der externen Person selbst. Weil er je Server gilt, entscheidet der Zuschnitt der Umgebung über die Kosten: Ein extern erreichbarer Dienst, der auf zwei Servern liegt, braucht zwei External Connectors. Rechne beide Varianten durch, denn bei kleinen, klar abgegrenzten Nutzergruppen sind einzelne CALs oft günstiger.
Manche Rollen verlangen zusätzlich zur Windows-Server-CAL ein eigenes Zugriffsrecht. Microsoft nennt dafür ausdrücklich die Remote Desktop Services und die Active Directory Rights Management Services. Für eine Terminalumgebung brauchst du also beides nebeneinander, und die RDS-CAL ersetzt die Windows-Server-CAL nicht. Der einzige Fall, in dem die Windows-Server-CAL entfällt, ist das nutzungsabhängige Abrechnungsmodell über Azure Arc, und selbst dort bleiben die RDS-CALs erforderlich.
Was Software Assurance an der Rechnung ändert
Software Assurance wird im Einkauf häufig als reiner Aufpreis für künftige Versionswechsel behandelt. Das greift zu kurz, weil daran inzwischen Leistungen hängen, die im Betrieb Geld sparen oder Aufwand ersparen. Microsoft bindet die Verwaltungsleistungen unter dem Namen Windows Server Management enabled by Azure Arc ausdrücklich an Windows-Server-Lizenzen mit aktiver Software Assurance oder an aktive Abonnementlizenzen. Dazu gehören unter anderem der Azure Update Manager, die Änderungsnachverfolgung, Windows Admin Center in Azure und die Bewertung nach Best Practices, jeweils ohne zusätzliche Kosten über den Netzwerk-, Speicher- und Protokollverbrauch hinaus.
Der Haken daran ist eine Formalie, die reihenweise übersehen wird: Die Berechtigung ergibt sich nicht automatisch daraus, dass ein Server mit Azure Arc verbunden ist. Microsoft verlangt eine ausdrückliche Bestätigung im Portal oder über PowerShell, und ohne diese Bestätigung werden dieselben Leistungen berechnet. Wer Software Assurance bezahlt und die Bestätigung nicht setzt, bezahlt zweimal.
Der zweite an Software Assurance und Abonnementlizenzen gebundene Punkt betrifft die Auslagerung. Der Flexible Virtualization Benefit erweitert die Möglichkeiten, eigene Lizenzen bei autorisierten Dienstleistern auf geteilter Hardware einzusetzen. Für Häuser, die einen Teil ihres Serverbetriebs abgeben wollen, ist das die Stelle, an der eine bestehende Vereinbarung über den Zuschnitt des Vertrags mitentscheidet. Auch das gehört in die Aufstellung, die der Betrieb dem Einkauf vor einer Verlängerung liefert.
Was diese Seite leistet und was sie ausdrücklich nicht ist
Diese Seite erklärt die Rechenlogik hinter der Lizenzierung von Windows Server, damit du im Gespräch mit Einkauf und Lizenzgeber die richtigen Fragen stellst und die technischen Entscheidungen kennst, die eine vertragliche Folge haben. Sie ersetzt keine Lizenzberatung, und der verbindliche Stand für deinen konkreten Fall liegt allein beim Lizenzgeber und in den Produktbedingungen, die für deinen Vertrag gelten.
Das ist keine Formalie, sondern eine praktische Einschränkung. Produktbedingungen ändern sich, Programme werden umgestellt, und die Regeln für Volumenverträge, für Verträge über Partner und für nutzungsabhängige Abrechnung weichen voneinander ab. Auch dieselbe Zahl an Kernen kann je nach Vertragsart zu unterschiedlichen Bestellmengen führen. Lass dir deshalb jede Auslegung, die im konkreten Fall Geld bewegt, schriftlich von der Stelle bestätigen, die dafür geradesteht.
Was du aus dem Haus heraus liefern kannst und musst, ist die Grundlage für diese Prüfung: eine belastbare Aufstellung der physischen Kerne je Server, der Zahl der Betriebssystemumgebungen je Host, der zugreifenden Personen und Geräte, der eingesetzten Serverversionen und der Rollen mit zusätzlichem Zugriffsbedarf. Diese Aufstellung ist die eigentliche Arbeit, und sie ist in jedem Vertragsmodell dieselbe. Wer sie gepflegt hat, verwandelt eine Lizenzprüfung in eine Abfrage von wenigen Minuten.
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