Lohnabrechnung im eigenen Betrieb oder in der Steuerkanzlei
Entschieden wird nicht am Aufwand pro Abrechnung, sondern an Fristen, Fachwissen und der Frage, wer den Monatslauf macht, wenn die zuständige Person ausfällt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Rechnung geht nur auf, solange nichts dazwischenkommt
Der Vergleich beginnt fast immer beim Aufwand je Abrechnung. Das ist verständlich und führt in die Irre, weil der laufende Fall der einfache ist. Zwanzig unveränderte Abrechnungen im Monat sind in kurzer Zeit erledigt, ganz gleich wo. Teuer wird der Rest: der Eintritt mitten im Monat, die Elternzeit, der Firmenwagen, die Pfändung, der Krankengeldzuschuss, die Beitragsprüfung. Diese Fälle kommen selten und kosten viel Wissen.
Der zweite blinde Fleck ist die Vertretung. Der Lohnlauf lässt sich nicht verschieben. Wenn die zuständige Person im Dezember ausfällt, müssen die Beiträge trotzdem spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig gestellt sein, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, und der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage davor durch Datenübertragung übermittelt sein. Ein Betrieb, in dem nur eine Person abrechnen kann, hat kein Abrechnungsmodell, sondern ein Personenrisiko.
Der dritte Punkt ist die Vertraulichkeit, und er wird selten offen ausgesprochen. Wer im Haus abrechnet, hat die Gehälter aller Beschäftigten in einem Programm, auf das mehrere Leute zugreifen können. Wer abgibt, verlagert diesen Zugriff nach außen und behält im Haus nur den Zugang derer, die die Daten liefern. Beides ist regelbar, aber es ist eine bewusste Entscheidung und nicht ein Nebeneffekt der Softwarewahl.
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Drei Modelle und wofür sie gebaut sind
Zwischen der Abrechnung im eigenen Haus und der vollständigen Abgabe liegt ein drittes Modell, das in der Praxis häufig übersehen wird. Interessant ist, bei welchem Kriterium eines der drei ausfällt.
Abrechnung im eigenen Betrieb
eigene Lohnsoftware, eigene Fachkraft, alle Meldungen und Zahlungen laufen aus dem Haus
Abrechnung in der Steuerkanzlei
der Betrieb meldet Änderungen und Zeiten, die Kanzlei rechnet ab, meldet und erstellt die Auswertungen
Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei
Stammdaten, Zeiten und Abwesenheiten werden im Betrieb erfasst und digital übergeben, die Abrechnung selbst bleibt außerhalb
| Entscheidungsfrage | Abrechnung im eigenen Betrieb | Abrechnung in der Steuerkanzlei | Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei |
|---|---|---|---|
| Wie viel Fachwissen muss dauerhaft im Haus sein? | Schwäche Am meisten. Neben der laufenden Abrechnung braucht es Wissen zu Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht, und dieses Wissen veraltet jedes Jahr. Ohne regelmäßige Fortbildung wird das Modell zum Risiko, auch wenn die Software aktuell ist. | Stärke Am wenigsten. Im Haus muss jemand wissen, welche Angaben die Kanzlei braucht und bis wann. Die fachliche Beurteilung von Sonderfällen liegt außerhalb, und damit auch die Pflicht, jedes Jahr auf dem Stand zu bleiben. | Kommt darauf an Dazwischen. Wer Stammdaten und Zeiten erfasst, muss verstehen, was er erfasst, etwa den Unterschied zwischen unbezahltem Urlaub und einer Unterbrechung. Die Beurteilung der Fälle bleibt aber außerhalb. |
| Was passiert, wenn die zuständige Person ausfällt? | Schwäche Das ist die Schwachstelle des Modells. Ohne eingearbeitete Vertretung bleibt der Monatslauf liegen, und die Fristen laufen trotzdem. In kleinen Betrieben ist eine echte Vertretung selten darstellbar, weil sie ebenfalls Fortbildung und Übung braucht. | Stärke Die Kanzlei stellt die Vertretung im eigenen Haus sicher. Was bei euch ausfallen kann, ist nur die Meldung der Änderungen, und dafür reicht eine eingewiesene zweite Person aus der Verwaltung. | Stärke Ebenfalls robust, weil die Abrechnung selbst außerhalb liegt. Fällt die erfassende Person aus, muss jemand die Daten anders liefern, aber der Lauf ist nicht blockiert. |
| Wie schnell sind Änderungen wirksam? | Stärke Am schnellsten. Ein Eintritt, eine Gehaltsänderung oder eine Korrektur lässt sich sofort erfassen, ohne Abstimmungsschleife. Für Betriebe mit vielen kurzfristigen Beschäftigungen ist das ein echter Vorteil. | Kommt darauf an Es hängt am vereinbarten Rhythmus, und der ist der eigentliche Preis dieses Modells. Wer bis zum vereinbarten Stichtag meldet, bekommt die Änderung im laufenden Monat, wer später meldet, im nächsten. Sofortmeldungen bei Beschäftigungsbeginn in bestimmten Branchen brauchen eine ausdrückliche Absprache. | Stärke Schnell, weil die Erfassung im Haus stattfindet und die Kanzlei auf denselben Bestand zugreift. Der Zeitverzug beschränkt sich auf den eigentlichen Abrechnungslauf. |
| Wer trägt die Fristen im Alltag? | Schwäche Ihr selbst, vollständig. Beitragsnachweis, Beitragszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung, Jahresmeldungen und Bescheinigungen hängen an eurem Kalender. Das ist machbar, verlangt aber Disziplin und eine Vertretung, die dieselben Termine kennt. | Stärke Die Kanzlei führt die Termine, ihr liefert zu. Eure Frist ist damit nur noch der vereinbarte Meldeschluss, und der liegt einige Tage vor den gesetzlichen Terminen. | Stärke Wie bei der vollständigen Abgabe, mit dem Unterschied, dass eure Zulieferung technisch einfacher ist, weil sie im gemeinsamen System entsteht statt per Liste. |
| Wer sieht die Gehaltsdaten? | Kommt darauf an Alle, die im Programm arbeiten, und alle, die die Auswertungen bekommen. Das lässt sich über Berechtigungen begrenzen, verlangt aber eine bewusste Regelung, gerade in kleinen Verwaltungen mit einer gemeinsamen Ablage. | Stärke Im Haus sieht nur, wer die Daten liefert und wer die Auswertungen erhält. Die vollständige Sicht auf alle Abrechnungen liegt außerhalb, bei einer Stelle mit eigener Verschwiegenheitspflicht. | Kommt darauf an Wer erfasst, sieht Stammdaten und in der Regel auch die Entgelte. Der Kreis lässt sich klein halten, muss aber ausdrücklich festgelegt werden, sonst wächst er still mit der Zahl der Aushilfen in der Verwaltung. |
| Wie gut trägt das Modell bei vielen Sonderfällen? | Kommt darauf an Es trägt, wenn die Sonderfälle immer dieselben sind, etwa Schichtzuschläge in einem Produktionsbetrieb. Bei wechselnden Konstellationen fehlt im Haus schnell die Routine, weil jeder Fall nur alle paar Jahre vorkommt. | Stärke Am robustesten, weil die Kanzlei denselben Fall bei mehreren Mandanten sieht und die Routine deshalb bestehen bleibt. Das ist der eigentliche Grund, warum das Modell in kleineren Betrieben überwiegt. | Stärke Ebenso robust, mit dem Zusatznutzen, dass die Daten strukturiert ankommen und Rückfragen seltener werden. Voraussetzung ist, dass die erfassende Person die Fälle richtig einordnet. |
Wie viel Fachwissen muss dauerhaft im Haus sein?
Am meisten. Neben der laufenden Abrechnung braucht es Wissen zu Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht, und dieses Wissen veraltet jedes Jahr. Ohne regelmäßige Fortbildung wird das Modell zum Risiko, auch wenn die Software aktuell ist.
Am wenigsten. Im Haus muss jemand wissen, welche Angaben die Kanzlei braucht und bis wann. Die fachliche Beurteilung von Sonderfällen liegt außerhalb, und damit auch die Pflicht, jedes Jahr auf dem Stand zu bleiben.
Dazwischen. Wer Stammdaten und Zeiten erfasst, muss verstehen, was er erfasst, etwa den Unterschied zwischen unbezahltem Urlaub und einer Unterbrechung. Die Beurteilung der Fälle bleibt aber außerhalb.
Was passiert, wenn die zuständige Person ausfällt?
Das ist die Schwachstelle des Modells. Ohne eingearbeitete Vertretung bleibt der Monatslauf liegen, und die Fristen laufen trotzdem. In kleinen Betrieben ist eine echte Vertretung selten darstellbar, weil sie ebenfalls Fortbildung und Übung braucht.
Die Kanzlei stellt die Vertretung im eigenen Haus sicher. Was bei euch ausfallen kann, ist nur die Meldung der Änderungen, und dafür reicht eine eingewiesene zweite Person aus der Verwaltung.
Ebenfalls robust, weil die Abrechnung selbst außerhalb liegt. Fällt die erfassende Person aus, muss jemand die Daten anders liefern, aber der Lauf ist nicht blockiert.
Wie schnell sind Änderungen wirksam?
Am schnellsten. Ein Eintritt, eine Gehaltsänderung oder eine Korrektur lässt sich sofort erfassen, ohne Abstimmungsschleife. Für Betriebe mit vielen kurzfristigen Beschäftigungen ist das ein echter Vorteil.
Es hängt am vereinbarten Rhythmus, und der ist der eigentliche Preis dieses Modells. Wer bis zum vereinbarten Stichtag meldet, bekommt die Änderung im laufenden Monat, wer später meldet, im nächsten. Sofortmeldungen bei Beschäftigungsbeginn in bestimmten Branchen brauchen eine ausdrückliche Absprache.
Schnell, weil die Erfassung im Haus stattfindet und die Kanzlei auf denselben Bestand zugreift. Der Zeitverzug beschränkt sich auf den eigentlichen Abrechnungslauf.
Wer trägt die Fristen im Alltag?
Ihr selbst, vollständig. Beitragsnachweis, Beitragszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung, Jahresmeldungen und Bescheinigungen hängen an eurem Kalender. Das ist machbar, verlangt aber Disziplin und eine Vertretung, die dieselben Termine kennt.
Die Kanzlei führt die Termine, ihr liefert zu. Eure Frist ist damit nur noch der vereinbarte Meldeschluss, und der liegt einige Tage vor den gesetzlichen Terminen.
Wie bei der vollständigen Abgabe, mit dem Unterschied, dass eure Zulieferung technisch einfacher ist, weil sie im gemeinsamen System entsteht statt per Liste.
Wer sieht die Gehaltsdaten?
Alle, die im Programm arbeiten, und alle, die die Auswertungen bekommen. Das lässt sich über Berechtigungen begrenzen, verlangt aber eine bewusste Regelung, gerade in kleinen Verwaltungen mit einer gemeinsamen Ablage.
Im Haus sieht nur, wer die Daten liefert und wer die Auswertungen erhält. Die vollständige Sicht auf alle Abrechnungen liegt außerhalb, bei einer Stelle mit eigener Verschwiegenheitspflicht.
Wer erfasst, sieht Stammdaten und in der Regel auch die Entgelte. Der Kreis lässt sich klein halten, muss aber ausdrücklich festgelegt werden, sonst wächst er still mit der Zahl der Aushilfen in der Verwaltung.
Wie gut trägt das Modell bei vielen Sonderfällen?
Es trägt, wenn die Sonderfälle immer dieselben sind, etwa Schichtzuschläge in einem Produktionsbetrieb. Bei wechselnden Konstellationen fehlt im Haus schnell die Routine, weil jeder Fall nur alle paar Jahre vorkommt.
Am robustesten, weil die Kanzlei denselben Fall bei mehreren Mandanten sieht und die Routine deshalb bestehen bleibt. Das ist der eigentliche Grund, warum das Modell in kleineren Betrieben überwiegt.
Ebenso robust, mit dem Zusatznutzen, dass die Daten strukturiert ankommen und Rückfragen seltener werden. Voraussetzung ist, dass die erfassende Person die Fälle richtig einordnet.
Was passt wann
- Wenn ihr wenige Beschäftigte habt, die Fälle stark wechseln und keine echte Vertretung darstellbar ist
- gebt die Abrechnung ab und haltet im Haus nur die Meldung der Änderungen zuverlässig am Laufen.
- Wenn viele kurzfristige Beschäftigungen anfallen, Änderungen ständig kommen und zwei Leute das Wissen tragen können
- lohnt die eigene Abrechnung, weil ihr Änderungen sofort umsetzt und nicht auf einen Meldeschluss wartet.
- Wenn ihr Zeiten und Abwesenheiten ohnehin im Haus erfasst und die Fälle fachlich anspruchsvoll sind
- ist die Vorerfassung im Betrieb mit Abrechnung in der Kanzlei der Kompromiss mit dem besten Verhältnis aus Tempo und Sicherheit.
Die Termine, die jeden Monat und jedes Jahr wiederkommen
- 01 Beitragsnachweis: zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge, per Datenübertragung.
- 02 Gesamtsozialversicherungsbeitrag: spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
- 03 Lohnsteuer-Anmeldung: bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.
- 04 Jahresmeldung: spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres.
- 05 Lohnsteuerbescheinigung: bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres.
Woran du die Entscheidung tatsächlich festmachen kannst
Sechs Punkte, die sich vorher beantworten lassen. Sie führen zu einer Entscheidung, die auch dann noch trägt, wenn eine Person wechselt oder der Betrieb um zwanzig Leute wächst.
Die Sonderfälle zählen, nicht die Köpfe
Schreib auf, welche Fälle im letzten Jahr vorgekommen sind: Eintritte, Austritte, Elternzeiten, Langzeiterkrankungen, Sachbezüge, Pfändungen, Aushilfen. Die Zahl dieser Fälle sagt mehr über den Aufwand aus als die Zahl der Beschäftigten, und sie sagt auch etwas darüber, wie viel Wissen dauerhaft im Haus sein muss.
Die Vertretung vor der Software klären
Bestimm, wer den Monatslauf macht, wenn die zuständige Person ausfällt, und sorg dafür, dass diese Person es mindestens einmal im Jahr tatsächlich tut. Eine Vertretung, die nur auf dem Papier existiert, ist keine, und das fällt genau in dem Monat auf, in dem sie gebraucht wird.
Die Fristen in den Kalender schreiben
Die wichtigen Termine wiederholen sich monatlich und jährlich und sind gesetzlich fixiert. Sie gehören in einen gemeinsamen Kalender und nicht in den Kopf einer Person, damit eine Vertretung überhaupt eine Chance hat, sie einzuhalten.
Prüfen, wie die Daten in die Abrechnung kommen
Zeiten, Zuschläge, Abwesenheiten und Änderungen entstehen im Betrieb und müssen zur Abrechnung. Dieser Weg ist der eigentliche Engpass, unabhängig davon, wer rechnet. Klär, wer meldet, bis wann und in welcher Form, und schreib es auf.
Den Zugriff auf Gehaltsdaten regeln
Leg fest, wer die Abrechnungsdaten im Haus sehen darf und wer nicht. Das betrifft die Abrechnung selbst, die Auswertungen und die Ablage. Diese Regelung ist bei jedem Modell nötig, sie sieht nur unterschiedlich aus.
Die Übermittlungswege prüfen
Meldungen an die Sozialversicherung erfolgen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen. Wer im Haus abrechnet, braucht also ein Programm, das diese Anforderung erfüllt, und für Einzelfälle steht daneben das SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger bereit.
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Die Fristen, die den Takt vorgeben
Der Monatstakt im Lohn wird von zwei Terminen bestimmt. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen sind, werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Der Beitragsnachweis muss dafür zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit vorliegen, und zwar durch Datenübertragung. Das heißt in der Praxis, dass die Abrechnung deutlich vor dem Monatsende stehen muss, obwohl der Monat noch läuft.
Der dritte Termin ist die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Ob der Zeitraum ein Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr ist, richtet sich nach der abgeführten Lohnsteuer des Vorjahres: Über 5.000 Euro wird monatlich angemeldet, zwischen 1.080 und 5.000 Euro vierteljährlich, bis 1.080 Euro jährlich.
Dazu kommen zwei Jahrestermine. Für jeden am 31. Dezember versicherungspflichtig Beschäftigten ist eine Jahresmeldung zu erstatten, mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres. Und die Lohnsteuerbescheinigung ist bis zum letzten Tag des Monats Februar des auf den Abschluss des Lohnkontos folgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Beide Termine liegen in derselben Woche wie der laufende Januarlauf, und genau deshalb geraten sie regelmäßig unter Druck.
Was gemeldet werden muss, und wie
Das Meldeverfahren ist umfangreicher, als es von außen wirkt. Zu melden sind unter anderem Beginn und Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Beginn und das Ende der Elternzeit, Änderungen in der Beitragspflicht, ein Wechsel der Einzugsstelle, eine Unterbrechung der Entgeltzahlung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Jede dieser Meldungen hat eigene Fristen und eigene Datensätze, und für Beschäftigte, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, kommen zusätzliche Meldungen an eine weitere Annahmestelle dazu.
Der Übermittlungsweg ist vorgeschrieben. Die Datenübermittlung hat durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erfolgen. Ein selbstgebautes Formular oder eine Tabellenkalkulation scheidet damit aus. Für Betriebe ohne eigene Lohnsoftware stellen die Sozialversicherungsträger das SV-Meldeportal bereit, eine Ausfüllhilfe im Browser, die das frühere sv.net abgelöst hat und deren Betrieb beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Eine Besonderheit betrifft bestimmte Branchen. In elf ausdrücklich aufgezählten Wirtschaftsbereichen, darunter Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions- und Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe, ist der Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei dessen Aufnahme zu melden. Diese Sofortmeldung ist kein Ersatz für die reguläre Anmeldung, sie kommt hinzu, und sie duldet keinen Aufschub bis zum nächsten Abrechnungslauf.
Was im Betrieb bleibt, egal wer rechnet
Auch bei vollständiger Abgabe bleiben Aufgaben im Haus, und sie sind der eigentliche Engpass. Zeiten, Zuschläge, Abwesenheiten, Ein- und Austritte, Änderungen bei Arbeitszeit und Entgelt entstehen im Betrieb und müssen vollständig und pünktlich zur abrechnenden Stelle. Wer diese Zulieferung nicht organisiert, verlagert die Verspätung nur, und Korrekturen im Folgemonat sind in jedem Modell die teuerste Variante.
Ebenfalls im Betrieb bleibt die Abrechnung gegenüber den Beschäftigten. Nach der Gewerbeordnung ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen, mit Angaben zu Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, insbesondere zu Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen. Die Pflicht entfällt nur, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat.
Und schließlich bleibt die Beobachtung der Werte, die sich jährlich ändern. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde gestiegen und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Daran hängt unmittelbar die Verdienstgrenze im Minijob, die 2026 bei 603 Euro liegt, während die Obergrenze im Übergangsbereich bei 2.000 Euro im Monat bleibt. Wer Aushilfen an der Grenze beschäftigt, muss diese Werte kennen, und zwar unabhängig davon, wer die Abrechnung erstellt.
Wo die eigene Abrechnung wirtschaftlich wird
Es gibt Konstellationen, in denen die eigene Abrechnung klar überlegen ist. Die erste sind viele kurzfristige Beschäftigungen mit ständigen Zu- und Abgängen, etwa in Gastronomie, Handel oder bei Veranstaltungen. Hier entsteht Aufwand vor allem durch Kommunikation, und jede Abstimmungsschleife mit einer externen Stelle kostet mehr als die Abrechnung selbst.
Die zweite Konstellation ist ein enges Zusammenspiel mit der Zeitwirtschaft. Wenn Zuschläge aus einem Zeiterfassungssystem kommen und dieselbe Software auch abrechnet, entfällt eine Schnittstelle und damit eine Fehlerquelle. In Produktionsbetrieben mit Schichtmodellen ist das oft der ausschlaggebende Punkt, nicht die Zahl der Beschäftigten.
Die dritte ist Größe in Verbindung mit Stabilität. Ab einer gewissen Zahl an Beschäftigten trägt eine eigene Fachkraft sich, und ab dieser Größe gibt es meistens auch eine zweite Person in der Personalverwaltung, die eingearbeitet werden kann. Genau diese zweite Person ist die Bedingung. Ohne sie wird die eigene Abrechnung mit steigender Zahl der Beschäftigten nicht wirtschaftlicher, sondern nur riskanter.
Wie ein Wechsel abläuft, ohne dass ein Monat verloren geht
Ein Wechsel des Abrechnungsmodells gehört auf einen Jahreswechsel, und zwar aus einem sachlichen Grund: Die Jahreswerte, die Lohnsteuerbescheinigung und die Jahresmeldung hängen an einem vollständigen Kalenderjahr in einem System. Ein Wechsel mitten im Jahr bedeutet, dass zwei Systeme zusammen ein Jahr abbilden müssen, und das ist bei Sonderfällen wie Einmalzahlungen oder Rückrechnungen fehleranfällig.
Vorbereitet wird ein Wechsel mit einem vollständigen Datenabzug. Dazu gehören Stammdaten, Lohnarten, Abwesenheiten, Jahreswerte, offene Pfändungen, laufende Darlehen und die Historie, soweit sie für Rückrechnungen gebraucht wird. Klärt vorher, in welchem Format der Abzug kommt und ob das Zielsystem ihn wirklich einlesen kann. Diese Frage stellt sich sonst zwei Tage vor dem ersten Lauf.
Der erste Lauf im neuen Modell sollte parallel geprüft werden. Rechnet einen bekannten Monat noch einmal nach und vergleicht die Ergebnisse Person für Person. Abweichungen zeigen entweder einen Übernahmefehler oder eine unterschiedliche Auslegung eines Sonderfalls, und beides wollt ihr im Januar wissen und nicht im Rahmen einer Betriebsprüfung drei Jahre später.
Dazu passende Kurse
Wenn die Kanzlei abrechnet und ihr zuliefert, sind Kurse zur Lohnabrechnung mit DATEV der kürzeste Weg zu einer Zulieferung, bei der keine Rückfragen entstehen.
Für Betriebe, die selbst abrechnen, führen Kurse zur Lohnabrechnung mit Lexware von den Stammdaten bis zum fertigen Monatslauf.
Wie sicher bist du beim Thema wirklich?
Lesen fühlt sich schnell nach Können an. Ein kurzer Test zeigt dir, was davon schon sitzt und wo sich ein Kurs lohnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.
Wo du genau das übst
Häufige Fragen
Ab wie vielen Beschäftigten lohnt sich die eigene Abrechnung?
Können wir mit einer Ausfüllhilfe im Browser abrechnen?
Wer haftet, wenn eine Meldung zu spät kommt?
Was ist die Sofortmeldung, und betrifft sie uns?
Wann sollten wir wechseln, wenn wir das Modell ändern wollen?
Passt thematisch dazu
Die Entscheidung für das eigene Haus ist zugleich eine Entscheidung über zwei Stellen, deshalb gehört dazu, wofür die Entgeltabrechnung als Rolle jeden Monat geradesteht .
Deine Ansprechpartner
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Yves Hoppe
Weiterbildung & Beratung
Hilft dir, aus dem SAP-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.
Norbert Jansen
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Einen Abrechnungsfall einmal vollständig durchrechnen
Bei cmt gibt es sowohl Kurse an der Lohnsoftware als auch Grundkurse ohne Softwarebindung, in denen du die Abrechnung Schritt für Schritt selbst rechnest und danach verstehst, was das Programm eigentlich tut.