DATEV und Lexware

Lohnabrechnung im eigenen Betrieb oder in der Steuerkanzlei

Entschieden wird nicht am Aufwand pro Abrechnung, sondern an Fristen, Fachwissen und der Frage, wer den Monatslauf macht, wenn die zuständige Person ausfällt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Seit 1997 am Markt Kleine Gruppen Präsenz und Live-Online Zertifizierte Trainer
Worum es geht

Die Rechnung geht nur auf, solange nichts dazwischenkommt

Der Vergleich beginnt fast immer beim Aufwand je Abrechnung. Das ist verständlich und führt in die Irre, weil der laufende Fall der einfache ist. Zwanzig unveränderte Abrechnungen im Monat sind in kurzer Zeit erledigt, ganz gleich wo. Teuer wird der Rest: der Eintritt mitten im Monat, die Elternzeit, der Firmenwagen, die Pfändung, der Krankengeldzuschuss, die Beitragsprüfung. Diese Fälle kommen selten und kosten viel Wissen.

Der zweite blinde Fleck ist die Vertretung. Der Lohnlauf lässt sich nicht verschieben. Wenn die zuständige Person im Dezember ausfällt, müssen die Beiträge trotzdem spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig gestellt sein, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, und der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage davor durch Datenübertragung übermittelt sein. Ein Betrieb, in dem nur eine Person abrechnen kann, hat kein Abrechnungsmodell, sondern ein Personenrisiko.

Der dritte Punkt ist die Vertraulichkeit, und er wird selten offen ausgesprochen. Wer im Haus abrechnet, hat die Gehälter aller Beschäftigten in einem Programm, auf das mehrere Leute zugreifen können. Wer abgibt, verlagert diesen Zugriff nach außen und behält im Haus nur den Zugang derer, die die Daten liefern. Beides ist regelbar, aber es ist eine bewusste Entscheidung und nicht ein Nebeneffekt der Softwarewahl.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Der direkte Vergleich

Drei Modelle und wofür sie gebaut sind

Zwischen der Abrechnung im eigenen Haus und der vollständigen Abgabe liegt ein drittes Modell, das in der Praxis häufig übersehen wird. Interessant ist, bei welchem Kriterium eines der drei ausfällt.

Abrechnung im eigenen Betrieb

eigene Lohnsoftware, eigene Fachkraft, alle Meldungen und Zahlungen laufen aus dem Haus

Abrechnung in der Steuerkanzlei

der Betrieb meldet Änderungen und Zeiten, die Kanzlei rechnet ab, meldet und erstellt die Auswertungen

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Stammdaten, Zeiten und Abwesenheiten werden im Betrieb erfasst und digital übergeben, die Abrechnung selbst bleibt außerhalb

Wie viel Fachwissen muss dauerhaft im Haus sein?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Am meisten. Neben der laufenden Abrechnung braucht es Wissen zu Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht, und dieses Wissen veraltet jedes Jahr. Ohne regelmäßige Fortbildung wird das Modell zum Risiko, auch wenn die Software aktuell ist.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Am wenigsten. Im Haus muss jemand wissen, welche Angaben die Kanzlei braucht und bis wann. Die fachliche Beurteilung von Sonderfällen liegt außerhalb, und damit auch die Pflicht, jedes Jahr auf dem Stand zu bleiben.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Dazwischen. Wer Stammdaten und Zeiten erfasst, muss verstehen, was er erfasst, etwa den Unterschied zwischen unbezahltem Urlaub und einer Unterbrechung. Die Beurteilung der Fälle bleibt aber außerhalb.

Was passiert, wenn die zuständige Person ausfällt?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Das ist die Schwachstelle des Modells. Ohne eingearbeitete Vertretung bleibt der Monatslauf liegen, und die Fristen laufen trotzdem. In kleinen Betrieben ist eine echte Vertretung selten darstellbar, weil sie ebenfalls Fortbildung und Übung braucht.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Die Kanzlei stellt die Vertretung im eigenen Haus sicher. Was bei euch ausfallen kann, ist nur die Meldung der Änderungen, und dafür reicht eine eingewiesene zweite Person aus der Verwaltung.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Ebenfalls robust, weil die Abrechnung selbst außerhalb liegt. Fällt die erfassende Person aus, muss jemand die Daten anders liefern, aber der Lauf ist nicht blockiert.

Wie schnell sind Änderungen wirksam?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Am schnellsten. Ein Eintritt, eine Gehaltsänderung oder eine Korrektur lässt sich sofort erfassen, ohne Abstimmungsschleife. Für Betriebe mit vielen kurzfristigen Beschäftigungen ist das ein echter Vorteil.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Es hängt am vereinbarten Rhythmus, und der ist der eigentliche Preis dieses Modells. Wer bis zum vereinbarten Stichtag meldet, bekommt die Änderung im laufenden Monat, wer später meldet, im nächsten. Sofortmeldungen bei Beschäftigungsbeginn in bestimmten Branchen brauchen eine ausdrückliche Absprache.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Schnell, weil die Erfassung im Haus stattfindet und die Kanzlei auf denselben Bestand zugreift. Der Zeitverzug beschränkt sich auf den eigentlichen Abrechnungslauf.

Wer trägt die Fristen im Alltag?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Ihr selbst, vollständig. Beitragsnachweis, Beitragszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung, Jahresmeldungen und Bescheinigungen hängen an eurem Kalender. Das ist machbar, verlangt aber Disziplin und eine Vertretung, die dieselben Termine kennt.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Die Kanzlei führt die Termine, ihr liefert zu. Eure Frist ist damit nur noch der vereinbarte Meldeschluss, und der liegt einige Tage vor den gesetzlichen Terminen.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Wie bei der vollständigen Abgabe, mit dem Unterschied, dass eure Zulieferung technisch einfacher ist, weil sie im gemeinsamen System entsteht statt per Liste.

Wer sieht die Gehaltsdaten?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Alle, die im Programm arbeiten, und alle, die die Auswertungen bekommen. Das lässt sich über Berechtigungen begrenzen, verlangt aber eine bewusste Regelung, gerade in kleinen Verwaltungen mit einer gemeinsamen Ablage.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Im Haus sieht nur, wer die Daten liefert und wer die Auswertungen erhält. Die vollständige Sicht auf alle Abrechnungen liegt außerhalb, bei einer Stelle mit eigener Verschwiegenheitspflicht.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Wer erfasst, sieht Stammdaten und in der Regel auch die Entgelte. Der Kreis lässt sich klein halten, muss aber ausdrücklich festgelegt werden, sonst wächst er still mit der Zahl der Aushilfen in der Verwaltung.

Wie gut trägt das Modell bei vielen Sonderfällen?

Abrechnung im eigenen Betrieb

Es trägt, wenn die Sonderfälle immer dieselben sind, etwa Schichtzuschläge in einem Produktionsbetrieb. Bei wechselnden Konstellationen fehlt im Haus schnell die Routine, weil jeder Fall nur alle paar Jahre vorkommt.

Abrechnung in der Steuerkanzlei

Am robustesten, weil die Kanzlei denselben Fall bei mehreren Mandanten sieht und die Routine deshalb bestehen bleibt. Das ist der eigentliche Grund, warum das Modell in kleineren Betrieben überwiegt.

Vorerfassung im Betrieb, Abrechnung in der Kanzlei

Ebenso robust, mit dem Zusatznutzen, dass die Daten strukturiert ankommen und Rückfragen seltener werden. Voraussetzung ist, dass die erfassende Person die Fälle richtig einordnet.

Was passt wann

Wenn ihr wenige Beschäftigte habt, die Fälle stark wechseln und keine echte Vertretung darstellbar ist
gebt die Abrechnung ab und haltet im Haus nur die Meldung der Änderungen zuverlässig am Laufen.
Wenn viele kurzfristige Beschäftigungen anfallen, Änderungen ständig kommen und zwei Leute das Wissen tragen können
lohnt die eigene Abrechnung, weil ihr Änderungen sofort umsetzt und nicht auf einen Meldeschluss wartet.
Wenn ihr Zeiten und Abwesenheiten ohnehin im Haus erfasst und die Fälle fachlich anspruchsvoll sind
ist die Vorerfassung im Betrieb mit Abrechnung in der Kanzlei der Kompromiss mit dem besten Verhältnis aus Tempo und Sicherheit.

Die Termine, die jeden Monat und jedes Jahr wiederkommen

  1. 01 Beitragsnachweis: zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge, per Datenübertragung.
  2. 02 Gesamtsozialversicherungsbeitrag: spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
  3. 03 Lohnsteuer-Anmeldung: bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.
  4. 04 Jahresmeldung: spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres.
  5. 05 Lohnsteuerbescheinigung: bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres.
Was du mitnimmst

Woran du die Entscheidung tatsächlich festmachen kannst

Sechs Punkte, die sich vorher beantworten lassen. Sie führen zu einer Entscheidung, die auch dann noch trägt, wenn eine Person wechselt oder der Betrieb um zwanzig Leute wächst.

Die Sonderfälle zählen, nicht die Köpfe

Schreib auf, welche Fälle im letzten Jahr vorgekommen sind: Eintritte, Austritte, Elternzeiten, Langzeiterkrankungen, Sachbezüge, Pfändungen, Aushilfen. Die Zahl dieser Fälle sagt mehr über den Aufwand aus als die Zahl der Beschäftigten, und sie sagt auch etwas darüber, wie viel Wissen dauerhaft im Haus sein muss.

Die Vertretung vor der Software klären

Bestimm, wer den Monatslauf macht, wenn die zuständige Person ausfällt, und sorg dafür, dass diese Person es mindestens einmal im Jahr tatsächlich tut. Eine Vertretung, die nur auf dem Papier existiert, ist keine, und das fällt genau in dem Monat auf, in dem sie gebraucht wird.

Die Fristen in den Kalender schreiben

Die wichtigen Termine wiederholen sich monatlich und jährlich und sind gesetzlich fixiert. Sie gehören in einen gemeinsamen Kalender und nicht in den Kopf einer Person, damit eine Vertretung überhaupt eine Chance hat, sie einzuhalten.

Prüfen, wie die Daten in die Abrechnung kommen

Zeiten, Zuschläge, Abwesenheiten und Änderungen entstehen im Betrieb und müssen zur Abrechnung. Dieser Weg ist der eigentliche Engpass, unabhängig davon, wer rechnet. Klär, wer meldet, bis wann und in welcher Form, und schreib es auf.

Den Zugriff auf Gehaltsdaten regeln

Leg fest, wer die Abrechnungsdaten im Haus sehen darf und wer nicht. Das betrifft die Abrechnung selbst, die Auswertungen und die Ablage. Diese Regelung ist bei jedem Modell nötig, sie sieht nur unterschiedlich aus.

Die Übermittlungswege prüfen

Meldungen an die Sozialversicherung erfolgen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen. Wer im Haus abrechnet, braucht also ein Programm, das diese Anforderung erfüllt, und für Einzelfälle steht daneben das SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger bereit.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt

Die Fristen, die den Takt vorgeben

Der Monatstakt im Lohn wird von zwei Terminen bestimmt. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen sind, werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Der Beitragsnachweis muss dafür zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit vorliegen, und zwar durch Datenübertragung. Das heißt in der Praxis, dass die Abrechnung deutlich vor dem Monatsende stehen muss, obwohl der Monat noch läuft.

Der dritte Termin ist die Lohnsteuer. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Ob der Zeitraum ein Monat, ein Vierteljahr oder ein Jahr ist, richtet sich nach der abgeführten Lohnsteuer des Vorjahres: Über 5.000 Euro wird monatlich angemeldet, zwischen 1.080 und 5.000 Euro vierteljährlich, bis 1.080 Euro jährlich.

Dazu kommen zwei Jahrestermine. Für jeden am 31. Dezember versicherungspflichtig Beschäftigten ist eine Jahresmeldung zu erstatten, mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres. Und die Lohnsteuerbescheinigung ist bis zum letzten Tag des Monats Februar des auf den Abschluss des Lohnkontos folgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Beide Termine liegen in derselben Woche wie der laufende Januarlauf, und genau deshalb geraten sie regelmäßig unter Druck.

Was gemeldet werden muss, und wie

Das Meldeverfahren ist umfangreicher, als es von außen wirkt. Zu melden sind unter anderem Beginn und Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Beginn und das Ende der Elternzeit, Änderungen in der Beitragspflicht, ein Wechsel der Einzugsstelle, eine Unterbrechung der Entgeltzahlung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Jede dieser Meldungen hat eigene Fristen und eigene Datensätze, und für Beschäftigte, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, kommen zusätzliche Meldungen an eine weitere Annahmestelle dazu.

Der Übermittlungsweg ist vorgeschrieben. Die Datenübermittlung hat durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erfolgen. Ein selbstgebautes Formular oder eine Tabellenkalkulation scheidet damit aus. Für Betriebe ohne eigene Lohnsoftware stellen die Sozialversicherungsträger das SV-Meldeportal bereit, eine Ausfüllhilfe im Browser, die das frühere sv.net abgelöst hat und deren Betrieb beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Eine Besonderheit betrifft bestimmte Branchen. In elf ausdrücklich aufgezählten Wirtschaftsbereichen, darunter Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions- und Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe, ist der Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei dessen Aufnahme zu melden. Diese Sofortmeldung ist kein Ersatz für die reguläre Anmeldung, sie kommt hinzu, und sie duldet keinen Aufschub bis zum nächsten Abrechnungslauf.

Was im Betrieb bleibt, egal wer rechnet

Auch bei vollständiger Abgabe bleiben Aufgaben im Haus, und sie sind der eigentliche Engpass. Zeiten, Zuschläge, Abwesenheiten, Ein- und Austritte, Änderungen bei Arbeitszeit und Entgelt entstehen im Betrieb und müssen vollständig und pünktlich zur abrechnenden Stelle. Wer diese Zulieferung nicht organisiert, verlagert die Verspätung nur, und Korrekturen im Folgemonat sind in jedem Modell die teuerste Variante.

Ebenfalls im Betrieb bleibt die Abrechnung gegenüber den Beschäftigten. Nach der Gewerbeordnung ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen, mit Angaben zu Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, insbesondere zu Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen. Die Pflicht entfällt nur, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat.

Und schließlich bleibt die Beobachtung der Werte, die sich jährlich ändern. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde gestiegen und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Daran hängt unmittelbar die Verdienstgrenze im Minijob, die 2026 bei 603 Euro liegt, während die Obergrenze im Übergangsbereich bei 2.000 Euro im Monat bleibt. Wer Aushilfen an der Grenze beschäftigt, muss diese Werte kennen, und zwar unabhängig davon, wer die Abrechnung erstellt.

Wo die eigene Abrechnung wirtschaftlich wird

Es gibt Konstellationen, in denen die eigene Abrechnung klar überlegen ist. Die erste sind viele kurzfristige Beschäftigungen mit ständigen Zu- und Abgängen, etwa in Gastronomie, Handel oder bei Veranstaltungen. Hier entsteht Aufwand vor allem durch Kommunikation, und jede Abstimmungsschleife mit einer externen Stelle kostet mehr als die Abrechnung selbst.

Die zweite Konstellation ist ein enges Zusammenspiel mit der Zeitwirtschaft. Wenn Zuschläge aus einem Zeiterfassungssystem kommen und dieselbe Software auch abrechnet, entfällt eine Schnittstelle und damit eine Fehlerquelle. In Produktionsbetrieben mit Schichtmodellen ist das oft der ausschlaggebende Punkt, nicht die Zahl der Beschäftigten.

Die dritte ist Größe in Verbindung mit Stabilität. Ab einer gewissen Zahl an Beschäftigten trägt eine eigene Fachkraft sich, und ab dieser Größe gibt es meistens auch eine zweite Person in der Personalverwaltung, die eingearbeitet werden kann. Genau diese zweite Person ist die Bedingung. Ohne sie wird die eigene Abrechnung mit steigender Zahl der Beschäftigten nicht wirtschaftlicher, sondern nur riskanter.

Wie ein Wechsel abläuft, ohne dass ein Monat verloren geht

Ein Wechsel des Abrechnungsmodells gehört auf einen Jahreswechsel, und zwar aus einem sachlichen Grund: Die Jahreswerte, die Lohnsteuerbescheinigung und die Jahresmeldung hängen an einem vollständigen Kalenderjahr in einem System. Ein Wechsel mitten im Jahr bedeutet, dass zwei Systeme zusammen ein Jahr abbilden müssen, und das ist bei Sonderfällen wie Einmalzahlungen oder Rückrechnungen fehleranfällig.

Vorbereitet wird ein Wechsel mit einem vollständigen Datenabzug. Dazu gehören Stammdaten, Lohnarten, Abwesenheiten, Jahreswerte, offene Pfändungen, laufende Darlehen und die Historie, soweit sie für Rückrechnungen gebraucht wird. Klärt vorher, in welchem Format der Abzug kommt und ob das Zielsystem ihn wirklich einlesen kann. Diese Frage stellt sich sonst zwei Tage vor dem ersten Lauf.

Der erste Lauf im neuen Modell sollte parallel geprüft werden. Rechnet einen bekannten Monat noch einmal nach und vergleicht die Ergebnisse Person für Person. Abweichungen zeigen entweder einen Übernahmefehler oder eine unterschiedliche Auslegung eines Sonderfalls, und beides wollt ihr im Januar wissen und nicht im Rahmen einer Betriebsprüfung drei Jahre später.

Dazu passende Kurse

Wenn die Kanzlei abrechnet und ihr zuliefert, sind Kurse zur Lohnabrechnung mit DATEV der kürzeste Weg zu einer Zulieferung, bei der keine Rückfragen entstehen.

Für Betriebe, die selbst abrechnen, führen Kurse zur Lohnabrechnung mit Lexware von den Stammdaten bis zum fertigen Monatslauf.

Wissen prüfen

Wie sicher bist du beim Thema wirklich?

Lesen fühlt sich schnell nach Können an. Ein kurzer Test zeigt dir, was davon schon sitzt und wo sich ein Kurs lohnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Beschäftigten lohnt sich die eigene Abrechnung?
Eine feste Zahl gibt es nicht, und wer eine nennt, misst das Falsche. Ausschlaggebend sind die Zahl der Sonderfälle, die Häufigkeit von Ein- und Austritten und die Frage, ob zwei Personen das Wissen tragen können. Ein Betrieb mit sechzig unveränderten Abrechnungen ist einfacher als einer mit fünfzehn Aushilfen im Monatswechsel. Rechnet deshalb mit Fällen und nicht mit Köpfen.
Können wir mit einer Ausfüllhilfe im Browser abrechnen?
Nein, das SV-Meldeportal ist kein Abrechnungsprogramm. Es ist eine elektronisch unterstützte Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge und richtet sich besonders an kleine Betriebe ohne eigene Lohnsoftware. Die Abrechnung selbst, also die Ermittlung von Brutto, Netto, Steuer und Beiträgen, findet dort nicht statt.
Wer haftet, wenn eine Meldung zu spät kommt?
Die Melde- und Zahlungspflichten treffen den Arbeitgeber, auch wenn eine Kanzlei beauftragt ist. Was sich mit der Beauftragung ändert, ist die Frage, wer im Innenverhältnis für einen Fehler einzustehen hat. Für den Alltag ist deshalb weniger die Haftungsfrage wichtig als die Zulieferung: Die allermeisten verspäteten Meldungen entstehen nicht bei der abrechnenden Stelle, sondern weil ein Eintritt im Betrieb zu spät gemeldet wurde.
Was ist die Sofortmeldung, und betrifft sie uns?
Sie betrifft elf ausdrücklich aufgezählte Wirtschaftsbereiche, darunter Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderung, Speditions- und Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dort ist der Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei dessen Aufnahme zu melden. Die reguläre Anmeldung ersetzt sie nicht, sie kommt zusätzlich.
Wann sollten wir wechseln, wenn wir das Modell ändern wollen?
Zum Jahreswechsel. Lohnsteuerbescheinigung und Jahresmeldung setzen ein vollständiges Kalenderjahr in einem System voraus, und Rückrechnungen über eine Systemgrenze hinweg sind die häufigste Fehlerquelle bei einem Wechsel. Plant außerdem eine Parallelrechnung für einen bekannten Monat ein und vergleicht die Ergebnisse Person für Person, bevor der erste echte Lauf stattfindet.

Passt thematisch dazu

Die Entscheidung für das eigene Haus ist zugleich eine Entscheidung über zwei Stellen, deshalb gehört dazu, wofür die Entgeltabrechnung als Rolle jeden Monat geradesteht .

Persönlich für dich da

Deine Ansprechpartner

Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.

Yves Hoppe

Yves Hoppe

Weiterbildung & Beratung

Hilft dir, aus dem SAP-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.

Norbert Jansen

Norbert Jansen

Beratung & Inhouse

Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.

Einen Abrechnungsfall einmal vollständig durchrechnen

Bei cmt gibt es sowohl Kurse an der Lohnsoftware als auch Grundkurse ohne Softwarebindung, in denen du die Abrechnung Schritt für Schritt selbst rechnest und danach verstehst, was das Programm eigentlich tut.