DORA: wer betroffen ist und was daraus folgt
Die Verordnung erfasst Finanzunternehmen fast vollständig und greift über deren Verträge tief in die Lieferkette der IT-Dienstleister hinein.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Betroffenheit endet nicht an der eigenen Haustür
Viele Häuser haben die Frage nach der eigenen Betroffenheit schnell beantwortet und dabei die Lieferkette übersehen. Die Verordnung greift auf zwei Wegen: unmittelbar bei den aufgezählten Finanzunternehmen und mittelbar bei allen, die diesen Unternehmen IKT-Leistungen liefern, weil deren Verträge die Anforderungen weiterreichen.
Für Dienstleister heißt das, dass plötzlich Prüfrechte, Meldeketten, Anforderungen an Unterauftragnehmer und Ausstiegsszenarien im Vertrag stehen, die vorher nie verhandelt wurden. Wer das ablehnt oder nicht belegen kann, fällt aus Ausschreibungen heraus, ohne je selbst Adressat der Verordnung gewesen zu sein.
Im Finanzunternehmen selbst kostet der späte Start vor allem beim Informationsregister Zeit. Wer erst kurz vor einer Abfrage beginnt, alle Verträge über IKT-Leistungen zusammenzutragen, merkt, wie viele Vereinbarungen es gibt, die nirgends zentral erfasst sind.
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Wer entscheidet was
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Feststellung der eigenen Betroffenheit | Die Geschäftsleitung, gestützt auf eine rechtliche Einordnung | Compliance zusammen mit der Fachabteilung, die das Geschäftsmodell kennt | Nebentätigkeiten wie ein eigener Zahlungsdienst oder eine Vermittlung werden übersehen, obwohl sie den Status ändern können. |
| IKT-Risikomanagement | Das Leitungsorgan, dem die Verordnung die Verantwortung ausdrücklich zuweist | Sicherheits- und IT-Verantwortliche mit den Prozessverantwortlichen | Die Verantwortung wird formal übernommen, aber ohne regelmäßige Befassung im Gremium. Dann fehlen die Beschlüsse als Nachweis. |
| Meldung schwerwiegender Vorfälle | Die festgelegte Rolle für die Einstufung, im Zweifel die Geschäftsleitung | Der Vorfallprozess mit benannter Vertretung rund um die Uhr | Die Einstufung hängt an einer einzelnen Person. Ist die im Urlaub, läuft die Frist trotzdem weiter. |
| Auslagerungen und Informationsregister | Die Fachabteilung, die die Leistung bezieht, gemeinsam mit dem Einkauf | Vertragsmanagement mit Zuarbeit aus IT und Sicherheit | Cloud-Abos einzelner Abteilungen laufen über eine Kreditkarte und tauchen im Register nie auf. |
| Resilienztests | Die Leitung, weil Tests am laufenden Betrieb eigene Risiken tragen | Das Sicherheitsteam mit externen Testern und den Betriebsverantwortlichen | Der Test läuft gegen eine Testumgebung, die dem Produktivsystem nicht entspricht. Das Ergebnis ist dann wenig wert. |
Feststellung der eigenen Betroffenheit
- Wer entscheidet
- Die Geschäftsleitung, gestützt auf eine rechtliche Einordnung
- Wer setzt um
- Compliance zusammen mit der Fachabteilung, die das Geschäftsmodell kennt
- Stolperfalle
- Nebentätigkeiten wie ein eigener Zahlungsdienst oder eine Vermittlung werden übersehen, obwohl sie den Status ändern können.
IKT-Risikomanagement
- Wer entscheidet
- Das Leitungsorgan, dem die Verordnung die Verantwortung ausdrücklich zuweist
- Wer setzt um
- Sicherheits- und IT-Verantwortliche mit den Prozessverantwortlichen
- Stolperfalle
- Die Verantwortung wird formal übernommen, aber ohne regelmäßige Befassung im Gremium. Dann fehlen die Beschlüsse als Nachweis.
Meldung schwerwiegender Vorfälle
- Wer entscheidet
- Die festgelegte Rolle für die Einstufung, im Zweifel die Geschäftsleitung
- Wer setzt um
- Der Vorfallprozess mit benannter Vertretung rund um die Uhr
- Stolperfalle
- Die Einstufung hängt an einer einzelnen Person. Ist die im Urlaub, läuft die Frist trotzdem weiter.
Auslagerungen und Informationsregister
- Wer entscheidet
- Die Fachabteilung, die die Leistung bezieht, gemeinsam mit dem Einkauf
- Wer setzt um
- Vertragsmanagement mit Zuarbeit aus IT und Sicherheit
- Stolperfalle
- Cloud-Abos einzelner Abteilungen laufen über eine Kreditkarte und tauchen im Register nie auf.
Resilienztests
- Wer entscheidet
- Die Leitung, weil Tests am laufenden Betrieb eigene Risiken tragen
- Wer setzt um
- Das Sicherheitsteam mit externen Testern und den Betriebsverantwortlichen
- Stolperfalle
- Der Test läuft gegen eine Testumgebung, die dem Produktivsystem nicht entspricht. Das Ergebnis ist dann wenig wert.
Die sechs Themenblöcke von DORA
- 01 Das IKT-Risikomanagement bleibt Sache des Leitungsorgans.
- 02 Vorfälle werden klassifiziert und gestuft an die Aufsicht gemeldet.
- 03 Ein Testprogramm prüft die Widerstandsfähigkeit regelmäßig.
- 04 Verträge über IKT-Leistungen stehen in einem Informationsregister.
- 05 Kritische Anbieter stehen zusätzlich unter direkter Überwachung.
- 06 Der Austausch über Bedrohungslagen ist ausdrücklich erwünscht.
Was du danach entscheiden kannst
Die Verordnung wirkt umfangreich, lässt sich aber auf wenige Fragen herunterbrechen, deren Antworten den Aufwand für die nächsten Monate bestimmen.
Betroffenheit sauber prüfen
Du gleichst die eigene Tätigkeit mit den aufgezählten Unternehmensarten ab und weißt, ob der vereinfachte Rahmen infrage kommt.
Lieferkette einordnen
Du erkennst, welche Anforderungen dich als Dienstleister über Verträge treffen, auch wenn du nicht Adressat der Verordnung bist.
Register statt Liste aufbauen
Du weißt, dass das Informationsregister an Verträgen und Funktionen hängt und deutlich mehr verlangt als eine gepflegte Lieferantenübersicht.
Meldekette vorbereiten
Du legst Auslöser, Zuständigkeit und Vertretung fest, bevor der erste schwerwiegende Vorfall die Fristen in Gang setzt.
Testprogramm planen
Du unterscheidest regelmäßige Tests von bedrohungsgeleiteten Penetrationstests und planst Aufwand und Beteiligte entsprechend.
Vorarbeit anrechnen
Du nutzt vorhandene Artefakte aus dem Sicherheitsmanagement weiter, statt für die Verordnung ein zweites System aufzubauen.
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Der Kreis der Finanzunternehmen ist bewusst weit gefasst
Die Verordnung zählt die erfassten Unternehmensarten ausdrücklich auf, und die Liste geht deutlich über Banken hinaus. Erfasst sind unter anderem Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Anbieter von Kryptowerte-Diensten, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen samt ihrer Vermittler, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Ratingagenturen, Verwaltungsgesellschaften, Handelsplätze, Zentralverwahrer und Schwarmfinanzierungsdienstleister.
Für kleine und wenig verflochtene Unternehmen sieht die Verordnung einen vereinfachten Rahmen für das Risikomanagement vor, einige sehr kleine Einrichtungen bleiben ganz außen vor. Vereinfacht heißt allerdings nicht befreit: Verantwortung der Leitung, Umgang mit Vorfällen und Steuerung der Dienstleister bleiben auch dort ein Thema.
IKT-Dienstleister werden über die Verträge erfasst
Ein IKT-Dienstleister ist nicht selbst Adressat der meisten Pflichten, spürt sie aber unmittelbar. Die Verordnung schreibt den Finanzunternehmen vor, welche Punkte in Verträgen geregelt sein müssen, darunter Zugangs-, Prüfungs- und Inspektionsrechte, Kündigungsrechte, Anforderungen an Unterauftragnehmer und eine Ausstiegsstrategie. Wer als Anbieter diese Punkte nicht akzeptiert, verliert Aufträge in der Branche.
Getrennt davon gibt es einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister. Wer von den europäischen Aufsichtsbehörden als kritisch eingestuft wird, steht unter direkter Überwachung. Das betrifft eine kleine Zahl großer Anbieter und ändert nichts daran, dass auch jeder kleinere Dienstleister die Vertragsanforderungen seiner Kunden erfüllen muss.
Was inhaltlich verlangt wird
Der Kern ist ein IKT-Risikomanagement, für das das Leitungsorgan ausdrücklich verantwortlich bleibt und das sich nicht an die IT abschieben lässt. Dazu kommen ein geordneter Umgang mit IKT-bezogenen Vorfällen samt Klassifizierung und gestufter Meldung an die zuständige Aufsicht, ein Programm zum Testen der digitalen operationalen Resilienz und die Steuerung des Risikos aus Verträgen mit Dritten.
Für die Meldungen gilt ein mehrstufiges Verfahren mit Erstmeldung, Zwischenmeldung und Abschlussbericht. Die genauen Fristen und Formate stehen nicht in der Verordnung selbst, sondern in den technischen Standards dazu, und sie sind knapp bemessen. Wer den Meldeweg erst im Vorfall zusammensucht, verliert genau die Stunden, auf die es ankommt.
Zum Testen gehört mehr als ein jährlicher Schwachstellenscan. Für bestimmte Unternehmen kommen bedrohungsgeleitete Penetrationstests hinzu, die einen Angriff auf tatsächlich kritische Funktionen im laufenden Betrieb nachstellen. Welche Häuser das trifft, entscheidet die Aufsicht.
Was ein bestehendes ISMS bereits abdeckt
Wer nach ISO/IEC 27001 arbeitet, hat einen großen Teil der Grundlagen: ein Verzeichnis der Werte, eine Risikomethode, einen Vorfallprozess, Anforderungen an Lieferanten, Regelungen zur Kontinuität und ein Auditprogramm. Diese Artefakte lassen sich weiterverwenden, sie müssen nur auf die Sprache und den Zuschnitt der Verordnung gebracht werden.
Drei Lücken bleiben typischerweise offen. Erstens verlangt DORA ein Informationsregister zu allen vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Leistungen, das der Aufsicht vorgelegt wird und deutlich detaillierter ausfällt als eine übliche Lieferantenliste. Zweitens ist die Meldung an eine Behörde etwas anderes als ein interner Vorfallprozess, sie braucht klare Auslöser, Zuständigkeiten und Vertretungen. Drittens ist die Verantwortung des Leitungsorgans ausdrücklich benannt, was Berichtswege und Beschlüsse nach sich zieht, die in vielen Häusern so nicht dokumentiert sind.
Dazu passende Kurse
Wenn du den Überblick über die Pflichten in einem Rutsch aufbauen willst, statt dich durch einzelne Artikel zu arbeiten, kannst du Kurse zu Regulatorik und Resilienz ansehen .
Weil ein Großteil der Vorarbeit aus der Informationssicherheit stammt, helfen daneben die Kurse rund um das Sicherheitsmanagement .
Wie sicher bist du beim Thema wirklich?
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Wo du genau das übst
Katharina war eine super Dozentin mit sehr viel Wissen. Sie ist auf alle Fragen eingegangen und konnte alle klären.
Ein sehr anspruchsvolles Training welches von einer sehr kompetente Trainerin geleitet wurde.
Alles in allem bin ich sehr zufrieden, da der Trainer sich viel Mühe gegeben hat und alles sehr gut erklären konnte.
Häufige Fragen
Gilt DORA auch für uns, wenn wir nur Software an eine Bank liefern?
Reicht ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 als Nachweis?
Seit wann ist die Verordnung anzuwenden?
Was unterscheidet einen IKT-Vorfall von einem schwerwiegenden Vorfall?
Deine Ansprechpartner
Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.
Yves Hoppe
Weiterbildung & Beratung
Hilft dir, aus dem ITIL & PRINCE2-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.
Norbert Jansen
Beratung & Inhouse
Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.
Vom Verordnungstext zur eigenen Aufgabenliste
Die eigentliche Arbeit beginnt mit einer Liste: welcher Nachweis fehlt, wer ihn liefert und bis wann.