IT-Verträge rechtssicher formulieren, verhandeln und managen
Rechtliche Sicherheit für Software-, Cloud- und IT-Projektverträge von der Klausel bis zum Management
IT-Verträge prüfen, Vertragsrisiken erkennen und Verhandlungen mit klaren Positionen führen
Alle Kurse anzeigenIT-Vertragsrecht ohne EVB-IT betrifft individuelle Vereinbarungen über Software, IT-Dienstleistungen und Projektleistungen, die nicht auf den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen beruhen. Du prüfst, ob der Leistungsgegenstand eindeutig beschrieben ist, welche Mitwirkung beide Seiten schulden und wie Vergütung und Abnahme geregelt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf Haftungsrisiken, Nutzungsrechten und Änderungen während der Vertragslaufzeit. Einen Überblick über das gesamte Themenfeld bietet die Kategorie Seminare zum IT-Vertragsrecht.
Die passende Schulung bereitet dich darauf vor, Lücken in Leistungsbeschreibungen zu erkennen, Abnahmeregelungen zu prüfen und Verhandlungspositionen für strittige Klauseln vorzubereiten. Für die Gestaltung und Steuerung eignet sich das Seminar IT-Verträge rechtssicher formulieren, verhandeln und managen. Grundlagenangebote richten sich auch an Fachkräfte ohne juristische Ausbildung, während Vertiefungen einzelne Vertragsarten oder Änderungen laufender Aufträge behandeln.
cmt verbindet mehr als 25 Jahre Schulungserfahrung mit kleinen Gruppen und einem hohen Anteil an Fachdozentinnen und Fachdozenten. Die Inhalte vermitteln fachliche Orientierung, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung zu einem konkreten Einzelfall. Da Vertragsrecht national geprägt ist, sollte die Übertragbarkeit auf Österreich oder die Schweiz vor der Buchung geklärt werden. Für Teams steht auch eine Inhouse-Schulung für Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Wähle jetzt die passende Schulung aus und frage deinen gewünschten Termin an.
Rechtliche Sicherheit für Software-, Cloud- und IT-Projektverträge von der Klausel bis zum Management
Lizenzeinkauf, EVB-IT und Vertragsrisiken vor Softwarevergaben sauber klären und dokumentieren
Juristisches Basiswissen für Vertragsgestaltung, Prüfung und Verhandlung im Berufsalltag
Prüfschema für Nachträge, Optionen und Vertragsänderungen nach § 132 GWB sicher anwenden
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Beim Einkauf oder Verkauf von IT-Leistungen reichen kaufmännische und technische Kenntnisse allein nicht aus. Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten und Rechte müssen so beschrieben sein, dass beide Vertragsparteien ihre Pflichten erkennen. Unklare Begriffe oder widersprüchliche Anlagen führen häufig zu zusätzlicher Abstimmung, verzögerter Abnahme oder Konflikten über Vergütung und Nachbesserung.
Die Schulungen dieser Kategorie behandeln die rechtlichen Fragen, die bei individuellen IT-Verträgen auftreten. Dazu gehören folgende Arbeitsschritte:
Das Vertragsrecht für Nicht-Juristen vermittelt Grundlagen für Fachkräfte, die Verträge vorbereiten oder beurteilen, aber keine juristische Ausbildung haben. Fachkräfte aus Einkauf, Vertrieb, Projektleitung und Vertragsmanagement finden in den weiterführenden Angeboten vertiefende Inhalte für die Gestaltung, Verhandlung und Steuerung von IT-Verträgen.
Für öffentliche Beschaffungen behandelt das Seminar Der Softwarelizenzvertrag in der Vergabe die urheberrechtlichen und vergaberechtlichen Fragen des Lizenzeinkaufs. Das Praxisseminar zu Auftragsänderungen, Prüfregeln und Optionen in Verträgen richtet sich an Personen, die Änderungen während einer laufenden Vertragsbeziehung prüfen und dokumentieren.
Diese Kategorie konzentriert sich auf Vertragswerke ohne EVB-IT. Werden IT-Leistungen auf Grundlage der standardisierten Ergänzenden Vertragsbedingungen beschafft, führen die EVB-IT-Seminare zu den passenden Schulungen. So bleiben allgemeine Vertragsregeln und besondere EVB-IT-Bedingungen getrennt.
IT-Vertragsrecht ohne EVB-IT behandelt individuelle Verträge über IT-Leistungen, die nicht auf den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen beruhen. Dazu zählen Softwarelizenz-, Dienstleistungs- und Werkverträge sowie Regelungen zu Leistung, Vergütung, Abnahme, Haftung, Nutzungsrechten und Änderungen während eines IT-Projekts.
EVB-IT sind standardisierte Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber. Verträge ohne EVB-IT beruhen auf individuell formulierten Klauseln oder anderen Vertragsbedingungen. Schulungen zu den Standardbedingungen findest du unter EVB-IT Seminare.
Behandelt werden je nach Schulung Softwarelizenzverträge, IT-Dienstleistungsverträge, Werkverträge und Vereinbarungen über Projekt-, Hosting-, Wartungs oder Supportleistungen. Die jeweilige Seminarbeschreibung nennt die Vertragsarten und rechtlichen Schwerpunkte.
Das Vertragsrecht für Nicht-Juristen vermittelt die erforderlichen Grundlagen für die berufliche Arbeit mit Verträgen. Für die Gestaltung und Steuerung von IT-Verträgen bietet sich anschließend das Seminar IT-Verträge formulieren, verhandeln und managen an.
Die erforderlichen Vorkenntnisse hängen vom gewählten Seminar ab. Grundlagenangebote setzen keine juristische Ausbildung voraus, während Vertiefungen vorhandene Erfahrung mit IT-Verträgen, Beschaffung oder Vertragsmanagement voraussetzen können. Verbindlich sind die Angaben auf der jeweiligen Seminarseite.
cmt bietet Inhouse-Schulungen für Unternehmen und Behörden an. Format, Termin und thematischer Schwerpunkt werden für die Anfrage abgestimmt.
Eigene Vertragsfragen können als gewünschter Schwerpunkt einer Inhouse-Schulung angefragt werden. Ob und in welchem Umfang konkrete Unterlagen oder anonymisierte Fälle eingebunden werden, wird vorab mit cmt und dem Dozenten geklärt.
Vertragsrecht richtet sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung. Vor einem Einsatz der Inhalte in Österreich oder der Schweiz sollte deshalb geklärt werden, welchen Rechtsraum die gewählte Schulung behandelt. Das Training vermittelt fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung zu einem konkreten Vertrag.
Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten findest du in den FAQs.
Eine Schulung zu IT-Verträgen ohne EVB-IT behandelt die rechtlichen Grundlagen individuell ausgehandelter Vertragswerke. Ausgangspunkt ist der Leistungsgegenstand: Der Vertrag muss erkennen lassen, welche Software, Dienstleistung oder Projektleistung geschuldet wird und welche Anforderungen lediglich Erwartungen oder Planungsannahmen darstellen. Auch Anlagen, technische Konzepte und Leistungsbeschreibungen müssen zum Vertragstext passen.
Abnahmeregelungen sind vor allem bei werkvertraglich geprägten Leistungen relevant. Kriterien, Verfahren und Fristen beeinflussen, wann die Leistung als erbracht gilt und welche Ansprüche bei Mängeln bestehen. Bei Dienstleistungsverträgen stehen dagegen die vereinbarte Tätigkeit, die Mitwirkung des Auftraggebers und die Vergütungsregelung stärker im Vordergrund. Ein IT-Vertragsrecht-Seminar zeigt, welche Fragen vor der Unterzeichnung geklärt werden müssen und welche Punkte während der Umsetzung weiter zu steuern sind.
Softwareverträge müssen festlegen, in welchem Umfang Programme, Arbeitsergebnisse oder Dokumentationen genutzt werden dürfen. Unklare Nutzungsrechte können spätere Erweiterungen, den Wechsel eines Dienstleisters oder die Weitergabe innerhalb einer Organisation erschweren. Die Schulung Software-Lizenzmanagement und Software-Lizenzüberprüfung vermittelt vertiefende Kenntnisse zum Lizenzbestand und zu Prüfungen.
Auch Änderungen des Leistungsumfangs benötigen vertragliche Regeln. Change-Requests betreffen häufig Termine, Vergütung und Abnahme. Wer eine Leistungsbeschreibung bereits vor Vertragsschluss präziser entwickeln oder Angebote anhand vorgegebener Kriterien prüfen muss, findet im Seminar Leistungen richtig beschreiben und Angebote bewerten eine fachlich passende Ergänzung.
Die Angebote richten sich an Fachkräfte, die Verträge lesen und Entscheidungen vorbereiten. Einkäuferinnen und Einkäufer sowie Fachkräfte in Vergabestellen prüfen Leistungsumfang, Preisregelungen und Risiken. Vertriebsteams beurteilen die Pflichten, die ein Angebot auslöst. Projektleitungen benötigen klare Verfahren für Mitwirkung, Abnahme und Änderungen. Das Vertragsmanagement überwacht Fristen und dokumentiert Entscheidungen während der Laufzeit.
Die Auswahl richtet sich nach Vorkenntnissen, Vertragsart und Verantwortungsbereich. Grundlagenangebote erklären allgemeines Vertragsrecht in verständlicher Form. Vertiefungen behandeln IT-spezifische Klauseln, Softwarelizenzen oder Auftragsänderungen. Weitere verwandte Themen bündelt die Kategorie Vergaberecht und IT-Recht.