Bilder mit Wirklichkeitsanspruch

Wann ein Bild einen Hinweis braucht

Nein. Entscheidend ist, ob das Motiv eine echte Aufnahme vortäuscht, und diese Frage lässt sich an wenigen Fällen aus dem Marketingalltag ein für alle Mal klären.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Die Unsicherheit sitzt in der Freigabe, nicht im Gesetz

In den meisten Marketingteams ist der Einsatz generierter Motive längst Alltag, die Regel dazu aber nicht. Die Folge ist eine Diskussion bei jedem einzelnen Bild, geführt von Personen, die alle nur ungefähr wissen, worauf es ankommt.

Weil niemand die Grenze benennen kann, entscheidet die Vorsicht. Entweder bekommt jedes Motiv mit KI-Berührung eine Zeile, was das Layout zerstört und die Angabe entwertet, oder es passiert gar nichts, weil sich niemand festlegen will.

Der eigentliche Schaden entsteht später und nicht nur bei einer Behörde. Er entsteht, wenn ein Fachmedium oder ein Wettbewerber ein Motiv auseinandernimmt und öffentlich fragt, warum eine Szene als echt präsentiert wurde, die es nie gab. Dazu kommt der wettbewerbsrechtliche Weg: Ein erfundenes Testimonial oder eine vorgetäuschte Referenzumgebung ist eine irreführende geschäftliche Handlung nach Paragraf 5 UWG, und dagegen geht in der Praxis der Wettbewerber vor, nicht die Marktüberwachung.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Schritt für Schritt

Schritt für Schritt

  1. 1

    Motivbestand nach Typen sortieren

    Geh die aktiv genutzten Motive durch und ordne sie vier Gruppen zu: vollständig generiert und abstrakt, generiert im Foto-Look, reale Aufnahme mit generierten Anteilen, reale Aufnahme mit üblicher Retusche. Mehr Gruppen braucht es nicht.

    Geschafft, wenn: jedes aktive Motiv liegt in genau einer Gruppe

  2. 2

    Die Echtheitsfrage je Gruppe beantworten

    Frag für jede Gruppe einmal: Könnte jemand das für eine echte Aufnahme halten? Die Antwort gilt dann für alle Motive der Gruppe, statt bei jedem Bild neu verhandelt zu werden.

    Geschafft, wenn: eine schriftliche Festlegung je Gruppe statt Einzelfallstreit

  3. 3

    Beim Werkzeuganbieter nachfragen

    Lass dir für jedes eingesetzte Bildwerkzeug schriftlich geben, ob und wie die Ausgaben maschinenlesbar markiert werden. Das ist eine Frage an den Vertrieb des Anbieters und gehört in die Anforderungsliste für neue Werkzeuge.

    Geschafft, wenn: eine Auskunft je Werkzeug, abgelegt beim Vertrag

  4. 4

    Hinweis an die Datei binden

    Trag die Angabe in die Metadaten der Bilddatei und in den Datensatz im Medienarchiv ein, nicht nur ins Layout. Nur so übersteht sie den Export in ein anderes Format.

    Geschafft, wenn: der Hinweis ist auch nach dem Zuschnitt noch auffindbar

  5. 5

    Übergabe an Dritte regeln

    Ergänze das Übergabeformat für Agenturen und Handelspartner um ein Feld für die Herkunft des Motivs. Wer weitergibt, ohne das mitzuliefern, erzeugt eine zweite Stelle, an der die Offenlegung fehlen kann.

    Geschafft, wenn: kein Motiv verlässt das Haus ohne Angabe zur Herkunft

  6. 6

    Beispielsammlung aufbauen

    Notier jeden entschiedenen Zweifelsfall mit zwei Zeilen Begründung und leg die Sammlung dort ab, wo freigegeben wird. Eine Reihe echter Beispiele wirkt in der Freigabe stärker als jede allgemeine Regel.

    Geschafft, wenn: neue Motive werden nach Vorbildern beurteilt statt nach Gefühl

Fünf Motive, drei mögliche Antworten

  1. 01 Ein abstraktes generiertes Motiv behauptet keine Wirklichkeit.
  2. 02 Ein generiertes Bild im Reportagestil braucht eine Offenlegung.
  3. 03 Reales Produkt vor erkennbarer Kulisse: es kommt auf die Kulisse an.
  4. 04 Farbe, Ausschnitt und Staubkorrektur verschieben die Aussage nicht.
  5. 05 Ein nachträglich eingefügter Mensch verschiebt die Aussage des Bildes sofort.
Was du mitnimmst

Was du danach ohne Rückfrage entscheiden kannst

Die Entscheidung hängt an einer einzigen Frage und an einer Handvoll Motivtypen, die ihr einmal festlegt und danach nur noch anwendet.

Nach Wirklichkeit fragen

Du beurteilst ein Motiv danach, ob es reale Personen, Orte oder Ereignisse vortäuscht, statt nach dem Anteil der eingesetzten Technik.

Motivtypen statt Einzelbilder

Du entscheidest einmal je Gruppe von Motiven und ersparst dem Team die Diskussion bei jedem einzelnen Bild.

Übliche Retusche einordnen

Du erkennst, dass Farbe, Ausschnitt und Rauschkorrektur die Aussage nicht verschieben, ein eingefügter Mensch dagegen sofort.

Anbieterauskunft einholen

Du weißt, ob euer Bildwerkzeug die Ausgaben maschinenlesbar markiert, und kannst das gegenüber Kunden und Aufsicht belegen.

Hinweis an die Datei binden

Du legst die Angabe in Metadaten und Medienarchiv ab, damit sie den Zuschnitt für einen anderen Kanal übersteht.

Übergabe an Dritte regeln

Du gibst kein Motiv an eine Agentur oder einen Handelspartner weiter, ohne die Herkunft mitzuliefern.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt

Die Frage lautet nicht, ob KI beteiligt war

In fast jeder Bildbearbeitung steckt heute KI, von der Freistellung über die Rauschreduzierung bis zum Entfernen einer Stromleitung. Würde jede Beteiligung eine Kennzeichnung auslösen, wäre jedes Motiv betroffen. Die Verordnung setzt deshalb an anderer Stelle an.

Zwei Kriterien tragen die Entscheidung, und sie gehören zu zwei verschiedenen Pflichten. Für eure Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4 zählt allein, ob der Inhalt reale Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse so wiedergibt, dass er fälschlich als echt erscheint. Die zweite Frage, ob ein Werkzeug nur eine unterstützende Funktion bei einer üblichen Bearbeitung erfüllt hat, betrifft die maschinenlesbare Markierung des Anbieters und ist für euch nur beim Einkauf wichtig.

Damit ist auch klar, warum die verbreitete Frage nach dem Prozentanteil nicht weiterführt. Es gibt keinen KI-Anteil, ab dem eine Kennzeichnung fällig wird. Ein weitgehend generiertes abstraktes Titelbild braucht keinen Hinweis, eine Aufnahme mit einem einzigen eingefügten Menschen, der dort nie stand, sehr wohl.

Vier Fälle, wie sie im Marketing tatsächlich vorkommen

Ein vollständig generiertes Stimmungsbild ohne erkennbare reale Orte oder Personen, etwa eine abstrakte Landschaft als Hintergrund für eine Kampagne: kein Hinweis nötig, weil nichts Wirkliches behauptet wird.

Ein generiertes Foto, das aussieht wie eine Reportageaufnahme aus einer Werkshalle, die es so nicht gibt: Hier wird Wirklichkeit behauptet, und die Offenlegung gehört dazu. Dasselbe gilt für ein Testimonial mit einem generierten Gesicht, das als Kundin oder Kunde auftritt.

Ein reales Produktfoto mit generiertem Hintergrund liegt dazwischen und entscheidet sich am Hintergrund. Ein neutraler Studioverlauf behauptet nichts. Eine erkennbare reale Umgebung, in der das Produkt nie stand, behauptet etwas, und dann greift die Offenlegung.

Retusche im üblichen Umfang, also Farbe, Ausschnitt, Staub und Rauschen, verschiebt die Aussage nicht. Wird dagegen eine Person entfernt, eine Menschenmenge hinzugefügt oder das Wetter ausgetauscht, ändert sich, was das Bild über die Wirklichkeit sagt.

Was ihr schuldet und was der Werkzeuganbieter schuldet

Die maschinenlesbare Markierung generierter Ausgaben liegt beim Anbieter des Bildwerkzeugs. Ihr müsst das nicht selbst bauen, aber ihr solltet wissen, ob euer Werkzeug es tut, weil ihr sonst später keine Aussage dazu treffen könnt.

Eure Pflicht ist die wahrnehmbare Offenlegung an den betroffenen Motiven. Wie sie aussieht, ist nicht vorgeschrieben. Üblich sind eine kurze Zeile am Bild, ein Zusatz in der Bildunterschrift oder ein Vermerk in der Bildquellenangabe, sofern die tatsächlich neben dem Motiv steht.

Für ausdrücklich künstlerische, kreative oder satirische Arbeiten sieht die Verordnung eine zurückhaltendere Form vor, damit die Darstellung nicht zerstört wird. Das ist keine Ausrede für Werbung. Eine Kampagne wird nicht dadurch zur Kunst, dass sie überzeichnet ist.

Wo die Kennzeichnung im Alltag verloren geht

Der häufigste Verlust passiert beim Zuschnitt. Ein Motiv mit Hinweiszeile im Layout wandert als quadratischer Ausschnitt in ein soziales Netzwerk, und der Hinweis war Teil des Layouts, nicht des Bildes. Deshalb gehört die Angabe in die Datei und in den Datensatz im Medienarchiv.

Der zweite Fall ist die Weitergabe an Agenturen und Handelspartner. Wer ein Motiv weiterreicht, gibt die Offenlegungspflicht nicht mit, sondern schafft eine zweite Stelle, an der sie erfüllt werden muss. Ein Feld im Übergabeformat spart die spätere Rückfrage.

Und dann ist da das Archiv. Motive werden Jahre später wiederverwendet, oft von Personen, die bei der Entstehung nicht dabei waren. Ohne Vermerk am Asset weiß dann niemand mehr, ob das Bild eine Aufnahme oder eine Erzeugung war.

Dazu passende Kurse

Wie sich generierte Motive in eine Kampagne einbauen lassen, ohne dass die Grenzfälle jede Freigabe aufhalten, üben Marketingtrainings mit KI-Schwerpunkt .

Für die gestalterische Seite dahinter, von der Bildsprache bis zur Nachbearbeitung, gibt es Kurse für generierte Bild- und Videoproduktion .

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Häufige Fragen

Gilt das auch für Bilder in internen Präsentationen?
Die Offenlegung zielt auf Inhalte, die veröffentlicht oder gegenüber Dritten verwendet werden. Eine interne Folie fällt in aller Regel nicht darunter. Ein Vermerk ist trotzdem sinnvoll, weil interne Motive erfahrungsgemäß irgendwann nach außen wandern und dann niemand mehr weiß, woher sie stammen.
Müssen wir alte Motive nachträglich kennzeichnen?
Flächendeckend lohnt der Aufwand selten. Nimm die Motive, die aktiv weiterverwendet werden, und arbeite die durch. Für alles, was im Archiv ruht, genügt eine Regel, die den Vermerk beim Herausholen verlangt.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den Bildnachweisen?
Nur wenn die Angabe tatsächlich neben dem Motiv wahrgenommen wird. Eine Sammelangabe auf einer eigenen Unterseite erreicht die Person nicht, die das Bild im Newsletter sieht. Die Offenlegung soll dort ankommen, wo der Inhalt wirkt.
Wer entscheidet im Team, ob ein Motiv echt wirkt?
Am besten die Person, die das Motiv freigibt, gestützt auf eine schriftlich festgehaltene Linie mit einigen entschiedenen Beispielen. Eine Einzelfallrunde bei jedem Bild hält kein Team durch, eine Sammlung von zehn Beispielen dagegen schon.
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