Häufige Fragen

Häufige Fragen zur
geförderten Weiterbildung

Wir haben alles Wichtige zur Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz für dich gebündelt und verständlich erklärt, von der Förderhöhe über den Antrag bis zum Ablauf. Durchsuche die 28 Antworten oder spring direkt zu deinem Thema.

Das Wichtigste vorab

Vier Dinge, die die meisten Fragen schon klären.

Bis zu 100 % gefördert

Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Förderung bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, dazu bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Während der Arbeitszeit

Du wirst für die Weiterbildung freigestellt und lernst in Teilzeit während der Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber erhält dafür den Entgeltzuschuss.

Keine Vorleistung

Die Weiterbildung startet erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die Agentur für Arbeit. Niemand geht in Vorleistung.

cmt ist AZAV-zertifiziert

Die AZAV-Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit förderfähig ist. Genau die bringen wir mit.

Wichtig: Alle Förderhöhen sind Obergrenzen im Sinne von bis zu. Die tatsächliche Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, eine Garantie gibt es nicht.

Förderung

Rund ums Geld und die Förderhöhe

Wie viel gefördert wird, wer welchen Zuschuss bekommt und was am Ende an Eigenanteil bleibt.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem laufenden Betrieb heraus. Die Agentur für Arbeit kann einen Teil oder die gesamten Lehrgangskosten übernehmen und dem Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Freistellungszeit zahlen. So bleibt eine hochwertige Weiterbildung für beide Seiten bezahlbar.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Größe deines Unternehmens ab. Je nach Betriebsgröße werden bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen, dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent für die Freistellungszeit. Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung sind noch einmal 5 Prozentpunkte mehr möglich. Die genaue Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, eine Garantie gibt es nicht. Die vollständige Staffel nach Betriebsgröße findest du in der Übersicht zur Förderhöhe.
Was sind die zwei getrennten Förderströme?
Die Förderung besteht aus zwei Teilen, die klar auseinandergehalten werden. Der erste Teil ist der Zuschuss zu den Lehrgangskosten, also zu den Kosten der Weiterbildung selbst. Der zweite Teil ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Diesen erhält der Arbeitgeber für die Zeit, in der er Beschäftigte für die Weiterbildung freistellt. Der Entgeltzuschuss ist also kein zusätzliches Geld für Beschäftigte, sondern gleicht dem Arbeitgeber einen Teil der Freistellungskosten aus.
Gibt es einen Bonus auf die Förderung?
Ja. Besteht in deinem Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte. Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt in Betrieben mit unter 500 Beschäftigten außerdem die Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten.
Ist die Förderung garantiert?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Förderung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Du gehst dabei aber kein finanzielles Risiko ein, denn die Weiterbildung startet erst, wenn die Förderung schriftlich bewilligt ist. Niemand geht in Vorleistung.
Was bleibt an Eigenanteil, wenn nicht alles gefördert wird?
Ob und wie viel Eigenanteil übrig bleibt, hängt von der Betriebsgröße ab. Bei Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden, bei größeren Unternehmen ist eine anteilige Beteiligung vorgesehen, die mit der Betriebsgröße steigt. Wir rechnen dir deinen konkreten Fall vorab kostenlos durch, damit du genau weißt, woran du bist.
Antrag

Vom Antrag bis zur Bewilligung

Wer den Antrag stellt, welche Unterlagen nötig sind und was passiert, wenn es einmal nicht klappt.

Wer stellt den Antrag auf Förderung?
Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Als Beschäftigter kannst du den ersten Schritt aber selbst anstoßen und deinen Arbeitgeber darauf ansprechen. Wir begleiten euch durch den kompletten Prozess, von der ersten Frage bis zur Bewilligung.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Zuerst klären wir gemeinsam den Bedarf und prüfen die Förderfähigkeit. Dann bindet der Arbeitgeber den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ein und stellt den Antrag, für den wir die Maßnahmedaten liefern. Nach der schriftlichen Bewilligung startet die Weiterbildung. Den ganzen Ablauf haben wir dir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt aufgeschrieben.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Am besten planst du rund drei Monate vor dem gewünschten Start ein. So bleibt genug Zeit, den Bedarf zu klären, die Förderung zu beantragen und die Bewilligung abzuwarten, bevor es losgeht.
Welche Unterlagen braucht die Agentur für Arbeit?
Für den Antrag sind Angaben zum Betrieb und zur Betriebsgröße nötig, die zu qualifizierenden Beschäftigten samt ihrer Zustimmung sowie eine Beschreibung der Maßnahme. Die Maßnahmebeschreibung stellen wir dir bereit. Liegt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung vor, lohnt es sich, das mit anzugeben, weil es die Förderung erhöht.
Können mehrere Mitarbeitende zusammen gefördert werden?
Ja. Sind mehrere Beschäftigte in einer vergleichbaren Ausgangslage, lässt sich die Qualifizierung gebündelt beantragen. Gerade für Teams ist das eine effiziente Lösung, weil ihr den Prozess nur einmal durchlauft.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist, in der Regel ein Monat, Widerspruch einlegen. Wir unterstützen dich dabei. Auf die Entscheidung der Agentur für Arbeit selbst haben wir allerdings keinen Einfluss.

Lieber direkt durchrechnen lassen?

In einem kostenlosen Gespräch klären wir deinen konkreten Fall, die passende Qualifizierung und die mögliche Förderhöhe.

Du willst dich erst in Ruhe umsehen? Alles für Arbeitgeber findest du im Bereich für Arbeitgeber, alles für Beschäftigte im Bereich für Beschäftigte.

Für Arbeitgeber

Fragen von Arbeitgebern

Kostenbeteiligung, Freistellung und der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, aus Sicht des Betriebs.

Warum lohnt sich die Förderung für mich als Arbeitgeber?
Du qualifizierst dein bestehendes Team gezielt weiter, statt auf einem leergefegten Arbeitsmarkt teuer neue Fachkräfte zu suchen. Einen großen Teil der Kosten trägt die Förderung, und den Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommst du für die Freistellungszeit. Gleichzeitig bindest du gute Leute langfristig an dein Unternehmen.
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Das hängt von deiner Betriebsgröße ab. In Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Ab 50 Beschäftigten ist eine anteilige Kostenbeteiligung vorgesehen, die mit der Betriebsgröße steigt.
Muss ich meine Mitarbeitenden freistellen?
Ja. Die Weiterbildung findet mit Freistellung während der Arbeitszeit statt, in Teilzeit neben dem laufenden Betrieb. Genau für diese Freistellungszeit erhältst du als Arbeitgeber den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Deine Beschäftigten lernen also während der Arbeitszeit und nicht nach Feierabend.
Wie wird die Betriebsgröße gezählt?
Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten im Unternehmen. Danach richtet sich, wie hoch der Zuschuss zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt ausfällt. Die Staffel reicht von unter 50 über 50 bis 499 bis hin zu 500 und mehr Beschäftigten. In welche Stufe du fällst, klären wir vorab gemeinsam.
Bekomme ich als Arbeitgeber den Zuschuss zum Arbeitsentgelt?
Ja. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt geht an dich als Arbeitgeber und gleicht dir einen Teil der Kosten aus, die durch die Freistellung deiner Beschäftigten entstehen. Er wird über einen Bescheid der Agentur für Arbeit abgerechnet.
Nimmt cmt mir die Bürokratie ab?
So weit wir dürfen, ja. Wir klären mit dir die Förderfähigkeit, liefern die Maßnahmedaten für den Antrag und begleiten dich durch jeden Schritt. Den Antrag selbst musst du als Arbeitgeber stellen, aber du stehst damit nicht allein da.
Für Beschäftigte

Fragen von Beschäftigten

Was die Weiterbildung für dich persönlich bedeutet, von der Freistellung bis zum Abschluss.

Kann ich als Beschäftigter den ersten Schritt selbst machen?
Ja. Auch wenn am Ende dein Arbeitgeber den Antrag stellt, kannst du die Initiative ergreifen. Sprich uns an, dann klären wir gemeinsam, wie du deinen Arbeitgeber ins Boot holst. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es zwar nicht, aber der erste Schritt kann gut von dir ausgehen.
Muss ich die Weiterbildung nach Feierabend machen?
Nein. Die Weiterbildung läuft in Teilzeit mit Freistellung während der Arbeitszeit. Du wirst also für die Lerneinheiten freigestellt und lernst nicht abends oder am Wochenende. Für diese Freistellung erhält dein Arbeitgeber den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Kostet mich die Weiterbildung etwas oder verliere ich Gehalt?
Die Lehrgangskosten trägt je nach Betriebsgröße überwiegend oder ganz die Förderung. Während der Freistellung läuft dein Arbeitsentgelt weiter, dein Arbeitgeber erhält dafür den Zuschuss. Für dich entstehen dadurch keine direkten Kosten.
Welche Voraussetzungen muss ich als Beschäftigter erfüllen?
Du musst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Außerdem darfst du in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz erhalten haben, und die Weiterbildung muss über den reinen Anpassungsbedarf an deinen aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen. Ob in deinem Fall alles passt, prüfen wir vorab kostenlos.
Was habe ich als Beschäftigter davon?
Du machst deine Rolle zukunftssicher und baust gefragte Kompetenzen in IT, KI, Marketing oder modernem Arbeiten auf. Am Ende steht ein anerkannter Abschluss, bei vielen Qualifizierungen zusätzlich anerkannte Branchen-Zertifizierungen. Das zählt im Lebenslauf und am Arbeitsmarkt.
Noch tiefer einsteigen

Mehr Details auf den passenden Seiten.

Manche Fragen verdienen die ausführliche Antwort. Hier geht es weiter zum Antragsablauf, zur Förderhöhe und zu allen Qualifizierungen.

Ablauf der Weiterbildung

So läuft die Weiterbildung ab

Format, Dauer und Start. Warum synchroner Live-Online-Unterricht und echte Projekte den Unterschied machen.

Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung läuft berufsbegleitend in Teilzeit und zu 100 Prozent Live-Online. Du lernst ortsunabhängig, aber nicht allein. Der Unterricht ist synchron, mit echten Dozenten in festen Live-Online-Einheiten, nicht als stilles Selbststudium.
Ist das echter Live-Unterricht oder nur ein Video-Kurs?
Es ist echter, synchroner Live-Online-Unterricht. Du bist gemeinsam mit anderen Teilnehmenden und einer Dozentin oder einem Dozenten in der Live-Einheit, kannst Fragen stellen und dich austauschen. Ein reines Durcharbeiten aufgezeichneter Videos ist es ausdrücklich nicht.
Wird während der Weiterbildung an echten Projekten gearbeitet?
Ja, und das ist ein besonderer Mehrwert. Begleitet von Dozenten und Experten setzt du Inhalte an konkreten Aufgabenstellungen um, die für dein Unternehmen sinnvoll sind, zum Beispiel eine erste KI-Lösung für deinen Arbeitsbereich. So fließt das Gelernte direkt in die Praxis deines Betriebs zurück.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Das hängt von der Qualifizierung und deinem Lerntempo ab. In der Teilzeitvariante rechnest du je nach Umfang mit mehreren Monaten bis gut einem Jahr. Den genauen Umfang in Unterrichtseinheiten findest du auf der jeweiligen Qualifizierungsseite.
Wann kann ich mit der Weiterbildung starten?
Grundsätzlich ist der Einstieg laufend möglich, weil die Qualifizierungen modular aufgebaut sind. Der konkrete Start hängt aber an der Förderung. Losgehen kann es erst, wenn die Agentur für Arbeit die Förderung schriftlich bewilligt hat.

Rechtshinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Maßgeblich ist der jeweils gültige Bescheid. Grundlage ist § 82 SGB III, Stand: Juli 2026.

Quellen: § 82 SGB III (gesetze-im-internet.de), Agentur für Arbeit, BMAS.

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Persönlich für dich da

Deine Frage ist nicht dabei?

Dann sprich mit uns. Wir klären deine Fragen zur Förderung und zur passenden Qualifizierung, kostenlos und unverbindlich.

Frank Lewin

Frank Lewin

Beratung & Förderung

Klärt mit dir, welche Förderung für dich oder dein Team realistisch ist.

Jana Miller

Jana Miller

Beratung & Organisation

Begleitet dich durch Anmeldung, Ablauf und den Start der Weiterbildung.

Lass uns über deine geförderte Weiterbildung sprechen.

In einem kostenlosen Gespräch klären wir die passende Qualifizierung und die mögliche Förderung, für dich oder für dein Team.