Geförderte Weiterbildung für Arbeitgeber

Deine Mitarbeiter weiterbilden.
Gefördert nach dem QCG.

Statt teuer neue Fachkräfte zu suchen, machst du dein bestehendes Team fit für IT, KI, Marketing und modernes Arbeiten. Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und steuert dir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei.

Je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zusätzlich bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

AZAV-zertifiziert Seit 1997 Antrag begleitet
Team im Büro bei einer geförderten Weiterbildung, moderne Zusammenarbeit
Warum qualifizieren

Der schnellste Weg zu den Skills, die dir im Team fehlen.

In deinem Team arbeiten Menschen, die mit der richtigen Qualifizierung genau die Lücken füllen, die du sonst teuer extern besetzen müsstest. Das Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III) fördert genau das: die Weiterbildung deiner Beschäftigten aus dem laufenden Betrieb heraus.

Du profitierst doppelt. Ein Zuschuss senkt die Lehrgangskosten, ein zweiter deine Lohnkosten während der Freistellung. Und weil unsere Qualifizierungen zu 100 Prozent Live-Online und berufsbegleitend in Teilzeit laufen, bleibt dein Betrieb handlungsfähig.

Qualifizieren statt teuer suchen

Statt Monate auf einem leergefegten Markt zu suchen, startest du mit Menschen, die dein Unternehmen und deine Prozesse schon kennen.

Wissen bleibt im Haus

Du entwickelst deine eigenen Fachkräfte weiter. Das Branchen- und Unternehmenswissen bleibt bei dir, statt neu aufgebaut werden zu müssen.

Bindung statt Fluktuation

Wen du weiterentwickelst, der bleibt. Du stärkst die Loyalität und machst dein Unternehmen als Arbeitgeber sichtbar attraktiver.

Ein Zuschuss zu den Lohnkosten

Für die Freistellungszeit während der Weiterbildung kann dir die Agentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Der senkt deine Lohnkosten spürbar.

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bis 100 %
Lehrgangskosten gefördert
je nach Betriebsgröße
bis 75 %
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
für die Freistellungszeit, an dich als Arbeitgeber
8
fertige Qualifizierungen
in IT, KI, Marketing und Office
100 %
Live-Online
berufsbegleitend in Teilzeit
AZAV-zertifizierter Träger

cmt ist seit 1997 am Markt und hält die AZAV-Trägerzulassung. Diese Zulassung ist die Voraussetzung für eine Förderung über die Agentur für Arbeit, und genau die bringt cmt mit.

Was die Förderung trägt

Zwei Förderströme, ein Ergebnis.

Das QCG fördert auf zwei Wegen. Einmal die Kosten der Weiterbildung, einmal dein Arbeitsentgelt für die Freistellungszeit. Beides zusammen macht Qualifizieren oft günstiger als Neueinstellen.

Förderstrom 1

Zuschuss zu den Lehrgangskosten

bis zu 100 %

Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil oder die gesamten Lehrgangskosten deiner Qualifizierung. Deine Beschäftigten gehen nicht in Vorleistung.

Förderstrom 2

Zuschuss zum Arbeitsentgelt

bis zu 75 %

Für die Zeit, in der du deine Beschäftigten während der Arbeitszeit für die Weiterbildung freistellst, kann dir die Agentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Dieser Zuschuss geht an dich als Arbeitgeber, nicht an die Beschäftigten.

Der Mehrwert obendrauf: echte Projekte für dein Unternehmen.

Unser Unterricht ist synchron und live. Während der Qualifizierung arbeiten deine Beschäftigten begleitet von Dozenten und Fachleuten an echten Vorhaben aus deinem Betrieb, zum Beispiel an einer konkreten KI-Lösung für einen deiner Prozesse. Die Weiterbildung zahlt so nicht erst am Ende ein, sondern schon währenddessen.

Rechne es für dein Team einmal durch. In einem kostenlosen Gespräch zeigen wir dir, welche Qualifizierung sich lohnt und was die Förderung davon trägt.

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Passt das zu dir

Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen.

Die Förderung knüpft an ein paar klare Bedingungen an, im Betrieb und bei der Person. Das meiste davon prüfen wir vorab gemeinsam mit dir.

In deinem Betrieb
  • Deine Beschäftigten sind sozialversicherungspflichtig angestellt.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Alle unsere Qualifizierungen erfüllen das deutlich.
  • Träger und Maßnahme sind AZAV-zugelassen. cmt ist AZAV-zertifiziert und bringt das mit.
  • Es geht um echte berufliche Weiterbildung, nicht um einen rein arbeitsplatzbezogenen Anpassungskurs.
Bei der Person
  • Für die Person wurde in den letzten zwei Jahren keine Weiterbildung nach §82 SGB III gefördert.
  • Die Person nimmt freiwillig teil und stimmt der Weiterbildung zu.
  • Die Qualifizierung vermittelt Kompetenzen, die über den aktuellen Arbeitsplatz hinausreichen.
  • Auch ältere Beschäftigte und Menschen mit Schwerbehinderung sind ausdrücklich förderfähig, oft zu besseren Konditionen.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. Den Antrag stellst du als Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Die maßgeblichen Regeln stehen in §82 SGB III und bei der Agentur für Arbeit.

Fair und transparent

Was du als Arbeitgeber beiträgst.

Damit du weißt, worauf du dich einlässt: Drei Dinge liegen bei dir. Alle drei sind planbar, und bei jedem stehen wir an deiner Seite.

Kostenbeteiligung ab 50 Beschäftigten

Ab 50 Beschäftigten trägst du einen Teil der Lehrgangskosten selbst, ab 500 Beschäftigten einen etwas größeren Anteil. Ausnahme: Ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung entfällt deine Kostenbeteiligung bis unter 500 Beschäftigte.

Freistellung während der Arbeitszeit

Du stellst deine Beschäftigten für die Weiterbildung während der Arbeitszeit frei. Genau für diese Freistellungszeit erhältst du den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Zustimmung der Beschäftigten

Die Weiterbildung ist freiwillig. Du holst die Zustimmung deiner Beschäftigten ein. Bei der Ansprache und Motivation unterstützen wir dich.

Wichtig: Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt gleicht die Freistellung während der Arbeitszeit aus und geht an dich als Arbeitgeber. Deine Beschäftigten lernen also nicht nach Feierabend, sondern werden während der Arbeitszeit freigestellt.

Ganze Teams entwickeln

Mehrere Beschäftigte gemeinsam fördern.

Du musst nicht bei einer Person bleiben. Wer mehrere Leute in vergleichbarer Lage gemeinsam qualifiziert, hebt das Niveau im ganzen Team und vereinfacht die Planung.

Gemeinsam statt einzeln

Du kannst mehrere Beschäftigte in vergleichbarer Lage bündeln und zusammen in eine Qualifizierung schicken. So sprechen alle dieselbe Sprache, Freistellung und Ablauf lassen sich leichter planen, und das Wissen bleibt im Team verankert. Welche Qualifizierung zu deinem Team passt, stimmen wir mit dir ab.

Die Zwei-Jahres-Regel im Blick

Für dieselbe Person ist eine erneute Förderung nach §82 SGB III in der Regel erst nach zwei Jahren wieder möglich. Für dein Team heißt das: gut planen, wen du wann qualifizierst. Wir prüfen für jede Person vorab, ob der Weg frei ist, damit es später keine Überraschung gibt.

Andersherum gedacht

Deine Beschäftigten wollen selbst anfragen?

Oft kommt der Anstoß aus dem Team. Auf unserer Seite für Beschäftigte finden deine Leute den Überblick über die Förderung und ein fertiges Kit, mit dem sie das Gespräch mit dir als Arbeitgeber vorbereiten. Leite die Seite gern weiter.

Gefördert nach dem QCG

Wie viel für dich drin ist.

Bis zu 100 % der Lehrgangskosten förderfähig, plus Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Wie viel genau, hängt von deiner Betriebsgröße ab. Wähl deine Größe und sieh den Rahmen.

Lehrgangskosten bis zu 100 % Zuschuss der Agentur zu den Kosten der Weiterbildung.
Arbeitsentgelt bis zu 75 % Zuschuss an dich als Arbeitgeber für die Freistellungszeit.

Für kleine Betriebe die höchste Förderung. Ohne Kostenbeteiligung möglich.

Lehrgangskosten 50 % Bis zu 100 % ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung. Zuschuss der Agentur zu den Kosten der Weiterbildung.
Arbeitsentgelt 50 % Zuschuss an dich als Arbeitgeber für die Freistellungszeit.

Du beteiligst dich an den Kosten. Ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung entfällt deine Beteiligung bis unter 500 Beschäftigte.

Lehrgangskosten 25 % Zuschuss der Agentur zu den Kosten der Weiterbildung.
Arbeitsentgelt 25 % Zuschuss an dich als Arbeitgeber für die Freistellungszeit.

Auch große Unternehmen werden gefördert, mit einem Grundanteil je Weiterbildung.

Bonus

Plus 5 Prozentpunkte höhere Förderung bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung.

Gut zu wissen

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Wir begleiten dich

Die Bürokratie nehmen wir dir ab.

Du musst kein Förderrecht studieren. Wir liefern die Maßnahmedaten, prüfen die Voraussetzungen und führen dich durch den Antrag beim Arbeitgeber-Service. Du entscheidest, wir kümmern uns um den Rest.

1

Bedarf klären

Wir besprechen kostenlos, welche Beschäftigten welche Qualifizierung brauchen.

2

Förderfähigkeit prüfen

Wir prüfen vorab die Voraussetzungen und liefern dir die Maßnahmedaten.

3

Antrag stellen

Du stellst den Antrag beim Arbeitgeber-Service, wir begleiten dich dabei. Empfehlung: rund drei Monate vor Beginn.

4

Bewilligung und Start

Erst nach der schriftlichen Bewilligung startet die Weiterbildung. Niemand geht in Vorleistung.

Das kannst du fördern lassen

8 fertige Qualifizierungen für dein Team.

Kuratierte Komplett-Weiterbildungen aus unserem Modulkatalog, jede mit anerkanntem Abschluss und integrierten Zertifizierungen. Wähl die passende Qualifizierung und sieh sie dir im Detail an.

Alle weiteren Qualifizierungen
Geförderte Weiterbildung Modern Workplace Management
Office & Digital

Modern Workplace Management

Kommunikation, Organisation und KI im Büro

Digitale Zusammenarbeit, klare Kommunikation und KI im Büroalltag, die Rundum-Qualifizierung für moderne Office- und Verwaltungsrollen.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 22 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Modern Workplace Manager bis zu 1920 UE
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Geförderte Weiterbildung Data Science und KI-gestützte Datenanalyse
IT & Tech

Data Science & KI-Datenanalyse

mit Microsoft Azure und CompTIA-Zertifizierungen

Daten systematisch auswerten, KI-gestützt analysieren und mit Azure produktiv machen, inklusive drei CompTIA-Zertifizierungen.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 12 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Data Scientist / KI-Datenanalyst bis zu 1040 UE
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Geförderte Weiterbildung Full Stack Developer
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Full Stack Developer

JavaScript, React und moderne Backend-Entwicklung

Vom ersten JavaScript bis zur KI-Integration: moderne Webanwendungen mit React und skalierbarem Backend entwickeln.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 14 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Full Stack Developer bis zu 1200 UE
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Geförderte Weiterbildung Agiles Projektmanagement und Prozessoptimierung mit KI
KI & Management

Agiles Projektmanagement mit KI

Agile Methoden, Qualitätsmanagement und KI-Unterstützung

Projekte agil steuern, Prozesse systematisch verbessern und Qualität mit KI-Unterstützung sichern.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 14 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Agiler Projekt- und Prozessmanager bis zu 1200 UE
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Geförderte Weiterbildung Cloud Computing Engineer
IT & Tech

Cloud Computing Engineer

Microsoft Azure, AWS und DevOps Engineering

Cloud-Infrastrukturen mit Azure und AWS planen, DevOps-Prozesse automatisieren, inklusive CompTIA-Cloud-Zertifizierungen.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 11 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Cloud Computing Engineer bis zu 960 UE
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Geförderte Weiterbildung Online Marketing Manager
Marketing

Online Marketing Manager

SEO, SEA, Content und Social Media mit KI

SEO, SEA, Content und Social Media ganzheitlich beherrschen und mit KI-Tools auf das nächste Level heben.

bis 100 % gefördert Start laufend
Dauer ca. 17 Mon. Teilzeit berufsbegleitend
Abschluss Online Marketing Manager bis zu 1440 UE
Qualifizierung ansehen

Du brauchst einen anderen Zuschnitt? Hinter jeder Qualifizierung steht ein Baukasten aus über 100 Modulen. Wir stellen die Inhalte passend zum Bedarf deines Teams zusammen.

Alle geförderten Qualifizierungen im Überblick

Welche Qualifizierung passt zu deinem Team?

In einem kostenlosen Gespräch klären wir, welche Qualifizierung sich lohnt und wie viel Förderung realistisch ist. Unverbindlich und ohne Risiko.

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Gut zu wissen.

Wer stellt den Antrag, ich oder meine Beschäftigten?
Den Antrag stellst du als Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Wir liefern dir die Maßnahmedaten und begleiten dich durch den kompletten Antrag.
Wie viel muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Das hängt von deiner Betriebsgröße ab. Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten gefördert. 50 bis 499 Beschäftigte: die Hälfte. Ab 500 Beschäftigte: ein Viertel. Ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung entfällt deine Kostenbeteiligung bis unter 500 Beschäftigte. Die genaue Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bekomme ich einen Zuschuss zu den Lohnkosten?
Ja. Für die Zeit, in der du deine Beschäftigten während der Arbeitszeit für die Weiterbildung freistellst, kann dir die Agentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen, je nach Betriebsgröße bis zu 75 Prozent. Dieser Zuschuss geht an dich als Arbeitgeber.
Findet die Weiterbildung nach Feierabend statt?
Nein. Die Weiterbildung läuft berufsbegleitend in Teilzeit, und du stellst deine Beschäftigten während der Arbeitszeit dafür frei. Genau für diese Freistellungszeit gibt es den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?
Ja. Du kannst mehrere Beschäftigte in vergleichbarer Lage bündeln und gemeinsam in eine Qualifizierung schicken. Wir stimmen die passende Qualifizierung auf dein Team ab.
Was hat es mit der Zwei-Jahres-Regel auf sich?
Eine Förderung nach dem QCG ist für eine Person in der Regel nur möglich, wenn für sie in den letzten zwei Jahren keine solche Weiterbildung nach §82 SGB III gefördert wurde. Wir prüfen das vorab für jede Person mit dir.
Gehe ich als Arbeitgeber in Vorleistung?
Nein. Die Weiterbildung startet erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die Agentur für Arbeit. Vorher entsteht dir kein finanzielles Risiko.
Ist die Förderung garantiert?
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, die Förderentscheidung trifft die Agentur.
Persönlich für dich da

Deine Ansprechpartner zur Förderung

Wir begleiten dich von der ersten Frage bis zum Start, kostenlos und unverbindlich.

Frank Lewin

Frank Lewin

Beratung & Förderung

Klärt mit dir, welche Förderung für dein Team realistisch ist und wie der Antrag läuft.

Jana Miller

Jana Miller

Beratung & Organisation

Begleitet dich durch Anmeldung, Freistellung und den Start der Weiterbildung.

Bereit, dein Team zu qualifizieren?

Sag uns, wo bei dir die Skills fehlen. Wir prüfen kostenlos, welche Qualifizierung passt und wie viel Förderung für dich möglich ist.

Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung ohne Rechtsanspruch. Stand: Juli 2026, §82 SGB III.