Förderhöhe im Überblick

Wie hoch ist die Förderung
nach dem Qualifizierungschancengesetz?

Kurz gesagt: je nach Größe deines Unternehmens bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und zusätzlich ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber. Hier siehst du die volle Staffel, rechnest deinen Fall selbst durch und bekommst ein Beispiel in Euro.

§ 82 SGB III Gestaffelt nach Betriebsgröße Zwei getrennte Förderströme
Das Wichtigste in Zahlen
der Lehrgangskosten für Betriebe unter 50 Beschäftigten
bis 100 %
Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber, für die Freistellungszeit
bis 75 %
möglicher Bonus bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
+5 Prozentpunkte

Das sind alles Bis-zu-Werte. Über die konkrete Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

01Zwei getrennte Töpfe

Die Förderung besteht aus zwei Strömen.

Das ist der wichtigste Punkt, um die Höhe richtig einzuordnen. Das Qualifizierungschancengesetz fördert an zwei Stellen, und beide Ströme gehen an unterschiedliche Empfänger.

Strom 1

Zuschuss zu den Lehrgangskosten

bis zu 100 %

  • Deckt die Kosten der Qualifizierung selbst ab, je nach Betriebsgröße ganz oder anteilig.
  • Wird als Kostenübernahme geregelt, teils über einen Bildungsgutschein an die Beschäftigten.
  • Niemand geht in Vorleistung, die Weiterbildung startet erst nach der Bewilligung.
Strom 2

Zuschuss zum Arbeitsentgelt

bis zu 75 %

  • Geht an den Arbeitgeber, nicht an die Beschäftigten.
  • Gleicht die Zeit aus, in der Beschäftigte für die Weiterbildung während der Arbeitszeit freigestellt werden.
  • Wird nach der Betriebsgröße gestaffelt und erst nach Abschluss mit dem Arbeitgeber abgerechnet.

Wichtig: Der Arbeitsentgeltzuschuss ist kein Gehalts-Extra für Beschäftigte. Er erstattet dem Arbeitgeber die Freistellung während der Arbeitszeit. Weitergebildet wird berufsbegleitend in Teilzeit, zu 100 Prozent Live-Online, mit synchronem Unterricht.

02Die volle Staffel

Förderhöhe nach Betriebsgröße.

Wie viel gefördert wird, richtet sich nach der Größe deines Unternehmens. Hier stehen beide Förderströme für jedes Band nebeneinander.

Unter 50 Beschäftigte Lehrgangskosten: bis zu 100 % Arbeitsentgelt: bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigte Lehrgangskosten: 50 % (bis 100 % ab 45 J. / Schwerbehinderung) Arbeitsentgelt: 50 %
Ab 500 Beschäftigte Lehrgangskosten: 25 % Arbeitsentgelt: 25 %

So zählt die Betriebsgröße

Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten in deinem Unternehmen. Danach richtet sich dein Förderband: unter 50, 50 bis 499 oder ab 500 Beschäftigte. Bei Grenzfällen genau an der 50er- oder 500er-Marke klären wir die Einstufung gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service.

Bonus bei Tarif oder Betriebsvereinbarung

Gibt es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte steigen. Über die 100-Prozent-Grenze hinaus geht es dabei nicht.

Sonderregel ab 45 und bei Schwerbehinderung

In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten entfällt für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Die Lehrgangskosten können dann bis zu 100 Prozent übernommen werden.

Bonus

Mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung steigt der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um bis zu 5 Prozentpunkte.

Förderfähig bei cmt

cmt ist als Bildungsträger AZAV-zertifiziert und die Qualifizierungen sind für die Förderung nach § 82 SGB III zugelassen. Damit ist die formale Grundlage für den Zuschuss gegeben.

Gut zu wissen

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Infografik: Förderhöhe nach Betriebsgröße nach dem Qualifizierungschancengesetz
03Selbst durchrechnen

Der Förder-Check.

Wähle ein paar Angaben und sieh sofort, welche Sätze für dich gelten könnten und was das bei angenommenen Lehrgangskosten in Euro bedeutet.

Diese Seite ist dein Nachschlagewerk zur Staffel und zu den Regeln, der Check hier ist die schnelle Überschlagsrechnung. Wenn du dich lieber Frage für Frage führen lassen und gleich eine passende Qualifizierung vorgeschlagen bekommen willst, nutze den geführten Förder-Check.

Deine Angaben
Euro
Dein Ergebnis
Lehrgangskosten-Zuschuss bis zu 100 % das sind bis zu 12.000 Euro
Arbeitsentgeltzuschuss (an den Arbeitgeber) bis zu 75 % des Arbeitsentgelts für die Freistellungszeit

Unverbindliche Orientierung mit Bis-zu-Werten. Über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Passt das zu deinem Fall? Wir rechnen ihn kostenlos und unverbindlich mit dir durch.

04Ein Beispiel in Euro

So sieht die Förderung konkret aus.

Zahlen sagen mehr als Prozente. Ein durchgerechnetes Beispiel für einen kleinen Betrieb. Die Beträge sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung.

Szenario: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten (also unter 50) meldet eine Mitarbeiterin zur Qualifizierung an.

Strom 1: Lehrgangskosten
Angenommene Lehrgangskosten12.000 Euro
Fördersatz (unter 50)bis zu 100 %
Zuschuss bis 12.000 Euro

Kostenübernahme für die Weiterbildung, teils über einen Bildungsgutschein.

Strom 2: Arbeitsentgelt
Angenommenes Entgelt der Freistellung4.000 Euro
Fördersatz (unter 50)bis zu 75 %
an den Arbeitgeber bis 3.000 Euro

Erstattung für die Freistellung während der Arbeitszeit, gezahlt an den Arbeitgeber.

Beispielhafte Entlastung insgesamt bis zu 15.000 Euro für diese eine Qualifizierung, verteilt auf beide Förderströme
Meinen Fall durchrechnen lassen
Die geförderte Zeit fließt in echte Ergebnisse zurück.

Weitergebildet wird im synchronen Live-Online-Unterricht, und in der begleiteten Projektarbeit setzt ihr das Gelernte direkt an konkreten Vorhaben für dein Unternehmen um, von den Dozentinnen und Dozenten begleitet. So entsteht schon während der Weiterbildung greifbarer Mehrwert, zum Beispiel eine erste KI-Lösung für dein Team. Die Freistellung ist damit keine verlorene Zeit, sondern doppelt gut investiert.

Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen, keine Preisangabe und keine Förderzusage. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der Agentur für Arbeit entschieden.

Wie viel ist für dich oder dein Team drin?

Wir prüfen deinen konkreten Fall kostenlos und unverbindlich, von der Betriebsgröße bis zur passenden Qualifizierung. Du gehst dabei kein Risiko ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderhöhe.

Wie hoch ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?
Das hängt vor allem von der Größe deines Unternehmens ab. In Betrieben unter 50 Beschäftigten sind bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten förderfähig, dazu kommt ein Zuschuss von bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt für die Freistellungszeit. Je größer der Betrieb, desto geringer die Sätze. Über die konkrete Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bekomme ich als Beschäftigter den Arbeitsentgeltzuschuss ausgezahlt?
Nein. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt geht an deinen Arbeitgeber. Er gleicht die Zeit aus, in der du für die Weiterbildung während der Arbeitszeit freigestellt wirst. Du profitierst davon, dass die Weiterbildung bezahlt ist und dein Gehalt weiterläuft.
Was zählt zur Betriebsgröße?
Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten in deinem Unternehmen. Danach richtet sich, in welches Förderband du fällst: unter 50, 50 bis 499 oder ab 500 Beschäftigte. Bei Grenzfällen genau an der 50er- oder 500er-Marke klären wir die Einstufung gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Bringt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mehr Förderung?
Ja. Gibt es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte steigen. Der Höchstwert von 100 Prozent wird dadurch nicht überschritten.
Gilt eine Sonderregel ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung?
Ja. In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten entfällt für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Die Lehrgangskosten können dann bis zu 100 Prozent übernommen werden.
Ist die Förderhöhe garantiert?
Nein. Alle genannten Werte sind Höchstsätze, erkennbar am Zusatz bis zu. Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur.
Muss ich oder mein Arbeitgeber in Vorleistung gehen?
Nein. Die Weiterbildung startet erst, wenn die Förderung bewilligt ist. So gehst du kein finanzielles Risiko ein. Den Antrag stellt der Arbeitgeber, wir begleiten euch durch den kompletten Prozess.
Rechtshinweis

Dieser Überblick fasst die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz allgemein zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026, § 82 SGB III.

Amtliche Quellen

Persönlich für dich da

Deine Ansprechpartner zur Förderung

Wir rechnen deinen Fall mit dir durch und begleiten dich von der ersten Frage bis zum Start, kostenlos und unverbindlich.

Frank Lewin

Frank Lewin

Beratung & Förderung

Klärt mit dir, welche Förderhöhe für dich oder dein Team realistisch ist.

Jana Miller

Jana Miller

Beratung & Organisation

Begleitet dich durch Anmeldung, Ablauf und den Start der Weiterbildung.