Wie hoch ist die Förderung
nach dem Qualifizierungschancengesetz?
Kurz gesagt: je nach Größe deines Unternehmens bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und zusätzlich ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber. Hier siehst du die volle Staffel, rechnest deinen Fall selbst durch und bekommst ein Beispiel in Euro.
Das sind alles Bis-zu-Werte. Über die konkrete Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Förderung besteht aus zwei Strömen.
Das ist der wichtigste Punkt, um die Höhe richtig einzuordnen. Das Qualifizierungschancengesetz fördert an zwei Stellen, und beide Ströme gehen an unterschiedliche Empfänger.
Zuschuss zu den Lehrgangskosten
bis zu 100 %
- Deckt die Kosten der Qualifizierung selbst ab, je nach Betriebsgröße ganz oder anteilig.
- Wird als Kostenübernahme geregelt, teils über einen Bildungsgutschein an die Beschäftigten.
- Niemand geht in Vorleistung, die Weiterbildung startet erst nach der Bewilligung.
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
bis zu 75 %
- Geht an den Arbeitgeber, nicht an die Beschäftigten.
- Gleicht die Zeit aus, in der Beschäftigte für die Weiterbildung während der Arbeitszeit freigestellt werden.
- Wird nach der Betriebsgröße gestaffelt und erst nach Abschluss mit dem Arbeitgeber abgerechnet.
Wichtig: Der Arbeitsentgeltzuschuss ist kein Gehalts-Extra für Beschäftigte. Er erstattet dem Arbeitgeber die Freistellung während der Arbeitszeit. Weitergebildet wird berufsbegleitend in Teilzeit, zu 100 Prozent Live-Online, mit synchronem Unterricht.
Förderhöhe nach Betriebsgröße.
Wie viel gefördert wird, richtet sich nach der Größe deines Unternehmens. Hier stehen beide Förderströme für jedes Band nebeneinander.
So zählt die Betriebsgröße
Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten in deinem Unternehmen. Danach richtet sich dein Förderband: unter 50, 50 bis 499 oder ab 500 Beschäftigte. Bei Grenzfällen genau an der 50er- oder 500er-Marke klären wir die Einstufung gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service.
Bonus bei Tarif oder Betriebsvereinbarung
Gibt es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte steigen. Über die 100-Prozent-Grenze hinaus geht es dabei nicht.
Sonderregel ab 45 und bei Schwerbehinderung
In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten entfällt für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers. Die Lehrgangskosten können dann bis zu 100 Prozent übernommen werden.
Mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung steigt der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um bis zu 5 Prozentpunkte.
cmt ist als Bildungsträger AZAV-zertifiziert und die Qualifizierungen sind für die Förderung nach § 82 SGB III zugelassen. Damit ist die formale Grundlage für den Zuschuss gegeben.
Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Der Förder-Check.
Wähle ein paar Angaben und sieh sofort, welche Sätze für dich gelten könnten und was das bei angenommenen Lehrgangskosten in Euro bedeutet.
Diese Seite ist dein Nachschlagewerk zur Staffel und zu den Regeln, der Check hier ist die schnelle Überschlagsrechnung. Wenn du dich lieber Frage für Frage führen lassen und gleich eine passende Qualifizierung vorgeschlagen bekommen willst, nutze den geführten Förder-Check.
Unverbindliche Orientierung mit Bis-zu-Werten. Über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Passt das zu deinem Fall? Wir rechnen ihn kostenlos und unverbindlich mit dir durch.
So sieht die Förderung konkret aus.
Zahlen sagen mehr als Prozente. Ein durchgerechnetes Beispiel für einen kleinen Betrieb. Die Beträge sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung.
Szenario: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten (also unter 50) meldet eine Mitarbeiterin zur Qualifizierung an.
Kostenübernahme für die Weiterbildung, teils über einen Bildungsgutschein.
Erstattung für die Freistellung während der Arbeitszeit, gezahlt an den Arbeitgeber.
Weitergebildet wird im synchronen Live-Online-Unterricht, und in der begleiteten Projektarbeit setzt ihr das Gelernte direkt an konkreten Vorhaben für dein Unternehmen um, von den Dozentinnen und Dozenten begleitet. So entsteht schon während der Weiterbildung greifbarer Mehrwert, zum Beispiel eine erste KI-Lösung für dein Team. Die Freistellung ist damit keine verlorene Zeit, sondern doppelt gut investiert.
Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen, keine Preisangabe und keine Förderzusage. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der Agentur für Arbeit entschieden.
Wie viel ist für dich oder dein Team drin?
Wir prüfen deinen konkreten Fall kostenlos und unverbindlich, von der Betriebsgröße bis zur passenden Qualifizierung. Du gehst dabei kein Risiko ein.
Fragen zur Förderhöhe.
Wie hoch ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?
Bekomme ich als Beschäftigter den Arbeitsentgeltzuschuss ausgezahlt?
Was zählt zur Betriebsgröße?
Bringt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mehr Förderung?
Gilt eine Sonderregel ab 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung?
Ist die Förderhöhe garantiert?
Muss ich oder mein Arbeitgeber in Vorleistung gehen?
Dieser Überblick fasst die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz allgemein zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026, § 82 SGB III.
Amtliche Quellen
Deine Ansprechpartner zur Förderung
Wir rechnen deinen Fall mit dir durch und begleiten dich von der ersten Frage bis zum Start, kostenlos und unverbindlich.
Frank Lewin
Beratung & Förderung
Klärt mit dir, welche Förderhöhe für dich oder dein Team realistisch ist.
Jana Miller
Beratung & Organisation
Begleitet dich durch Anmeldung, Ablauf und den Start der Weiterbildung.
Lass uns deine Förderung klären.
In einem kostenlosen Gespräch rechnen wir deinen Fall durch und zeigen dir die passende Qualifizierung.