Förder-Check zum Qualifizierungschancengesetz

Wie viel Förderung bekommt dein Betrieb?

Beantworte drei kurze Fragen und du siehst sofort, bis zu wie viel Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden und wie hoch der Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Freistellung ausfallen kann. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

01Dein Förder-Check

In drei Fragen zu deiner möglichen Förderung.

Alles läuft direkt in deinem Browser. Du gibst keine Daten ein, die irgendwo gespeichert werden.

1 Wie groß ist dein Betrieb?

Die Zahl der Beschäftigten bestimmt die Förderhöhe am stärksten.

2 Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung?

Wenn ja, gibt es 5 Prozentpunkte mehr auf die Lehrgangskosten.

3 Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung dabei?

Dann entfällt bis unter 500 Beschäftigten die Kostenbeteiligung.

Dein mögliches Ergebnis

Unter 50 Beschäftigte

bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernimmt die Förderung
bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss an dich als Arbeitgeber
Rechenbeispiel

Bei angenommenen 10.000 Euro Lehrgangskosten trägt die Förderung bis zu 10.000 Euro. Dein Eigenanteil sinkt im besten Fall auf 0 Euro, mehr wird es nur, wenn die Agentur weniger als den Höchstsatz bewilligt.

Dazu kommt der Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der du deine Beschäftigten während der Arbeitszeit freistellst. Die tatsächlichen Lehrgangskosten hängen von der Qualifizierung ab, wir nennen sie dir im Gespräch.

    Alle Werte sind Höchstsätze und Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, keine Garantie.

    Ergebnis unverbindlich prüfen lassen

    Kostenlos, unverbindlich und ohne Vorleistung. Wir prüfen deine konkrete Förderung mit dir.

    02So entsteht deine Förderhöhe

    Zwei Förderströme, eine klare Staffel.

    Das Qualifizierungschancengesetz fördert auf zwei Wegen zugleich. Wie hoch der Anteil ausfällt, richtet sich nach deiner Betriebsgröße.

    Förderstrom 1

    Zuschuss zu den Lehrgangskosten

    Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten der Weiterbildung. Je nach Betriebsgröße sind das bis zu 100 Prozent.

    Förderstrom 2

    Zuschuss zum Arbeitsentgelt

    Du stellst deine Beschäftigten während der Arbeitszeit frei. Für diese Freistellungszeit erhältst du als Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

    Unter 50 Beschäftigte Lehrgangskosten: bis zu 100 % Arbeitsentgelt: bis zu 75 %
    50 bis 499 Beschäftigte Lehrgangskosten: 50 % (bis 100 % ab 45 J. / Schwerbehinderung) Arbeitsentgelt: 50 %
    Ab 500 Beschäftigte Lehrgangskosten: 25 % Arbeitsentgelt: 25 %
    Bonus

    Plus 5 Prozentpunkte höhere Förderung bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung.

    Sonderregel

    Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt bis unter 500 Beschäftigten die Kostenbeteiligung, dann sind bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten möglich.

    Die volle Förderhöhe im Detail Der Förder-Check gibt dir die Richtung, die ausführliche Herleitung gehört auf eine eigene Seite. Beide Förderströme, ein Rechenbeispiel in Euro sowie Bonus und Sonderregeln liest du in Ruhe auf der Referenzseite zur Förderhöhe nach dem Qualifizierungschancengesetz nach.
    03Damit die Zahlen richtig eingeordnet sind

    Gut zu wissen zum Ergebnis.

    Der Förder-Check ist eine Orientierung. Drei Punkte solltest du dazu im Kopf haben.

    Freistellung während der Arbeitszeit

    Die Weiterbildung läuft in Teilzeit und zu 100 Prozent Live-Online. Deine Beschäftigten werden für die Unterrichtszeiten während der Arbeitszeit freigestellt. Genau für diese Zeit gibt es den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

    Keine Vorleistung, klare Reihenfolge

    Den Antrag stellst du als Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die Weiterbildung startet erst nach der schriftlichen Bewilligung. Niemand geht finanziell in Vorleistung.

    cmt ist AZAV-zertifiziert

    Die AZAV-Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit förderfähig ist. Genau die bringt cmt mit, und wir begleiten dich durch den kompletten Förderprozess.

    Die freigestellte Zeit fließt in echte Ergebnisse zurück.

    Unterrichtet wird im synchronen Live-Online-Unterricht, und in der begleiteten Projektarbeit setzt ihr das Gelernte direkt an konkreten Vorhaben für dein Unternehmen um, von den Dozentinnen und Dozenten begleitet. So entsteht schon während der Weiterbildung greifbarer Mehrwert, zum Beispiel eine erste KI-Lösung für dein Team. Die Freistellung ist damit keine verlorene Zeit, sondern doppelt gut investiert.

    Dieser Förder-Check bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Grundlage ist § 82 SGB III, Stand: Juli 2026. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Weitere Informationen findest du direkt bei der Agentur für Arbeit.

    Lass uns dein Ergebnis gemeinsam prüfen.

    In einem kostenlosen Gespräch klären wir, welche Förderung für dein Team realistisch ist und welche Qualifizierung wirklich passt.

    Häufige Fragen zur Förderung

    Kurz erklärt.

    Wie viel Förderung bekommt mein Betrieb?
    Das hängt vor allem von deiner Betriebsgröße ab. Unter 50 Beschäftigten sind bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich, bei 50 bis 499 Beschäftigten bis zu 50 Prozent und ab 500 Beschäftigten bis zu 25 Prozent. Die konkrete Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
    An wen geht der Zuschuss zum Arbeitsentgelt?
    Der Arbeitsentgeltzuschuss geht an dich als Arbeitgeber. Du stellst deine Beschäftigten für die Weiterbildung während der Arbeitszeit frei und bekommst für diese Freistellungszeit einen Teil des Arbeitsentgelts erstattet. Der Zuschuss ist kein zusätzliches Geld für die Beschäftigten.
    Was bringt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag?
    Gibt es in deinem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, erhöht sich der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte, höchstens bis 100 Prozent.
    Was gilt für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung?
    Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt bis unter 500 Beschäftigten die Kostenbeteiligung. In diesem Fall können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden, auch im Band von 50 bis 499 Beschäftigten.
    Ist die Förderung damit garantiert?
    Nein. Der Förder-Check zeigt dir die möglichen Höchstsätze, die Förderung ist aber eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit und kein Rechtsanspruch. Du gehst dabei nicht in Vorleistung, denn die Weiterbildung startet erst nach der schriftlichen Bewilligung.
    Läuft die Weiterbildung neben dem Job?
    Ja. Alle Qualifizierungen laufen berufsbegleitend in Teilzeit und zu 100 Prozent Live-Online. Deine Beschäftigten werden für die Unterrichtszeiten während der Arbeitszeit freigestellt und bleiben dabei im Betrieb.
    Persönlich für dich da

    Deine Ansprechpartner zur Förderung

    Wir rechnen deine konkrete Förderung mit dir durch, von der ersten Frage bis zum Antrag, kostenlos und unverbindlich.

    Frank Lewin

    Frank Lewin

    Beratung & Förderung

    Klärt mit dir, welche Förderung für dein Team realistisch ist.

    Jana Miller

    Jana Miller

    Beratung & Organisation

    Begleitet dich durch Antrag, Ablauf und den Start der Weiterbildung.

    Bereit für den nächsten Schritt?

    Der Förder-Check zeigt dir die Richtung, den Rest klären wir gemeinsam. Melde dich, wir prüfen deine Förderung ohne Verpflichtung.