Förderwege im Vergleich

QCG oder Bildungsgutschein?
Die Förderwege im Vergleich.

Beide Wege fördern deine Weiterbildung, richten sich aber an unterschiedliche Menschen. Die schnellste Antwort steckt in einer einzigen Frage, nämlich ob du gerade angestellt bist oder nicht.

Für Beschäftigte übernimmt das QCG je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten.

Die Förderung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Wir beraten dich zum Bildungsangebot, über die konkrete Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.

QCG für Beschäftigte Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
§ 82 SGB III

Du bist angestellt

Qualifizierungschancengesetz

  • Arbeitgeber beantragt
  • Freistellung in Teilzeit
§ 81 SGB III

Du bist ohne Stelle

Bildungsgutschein

  • Agentur stellt ihn aus
  • Volle Lehrgangskosten
01Die kurze Antwort

Es kommt darauf an, wo du gerade stehst.

QCG und Bildungsgutschein sind keine Alternativen zur Auswahl, sondern zwei Wege für zwei Ausgangslagen. Welcher für dich gilt, entscheidet vor allem deine berufliche Situation.

Du bist angestellt? § 82 SGB III

Qualifizierungschancengesetz

Dein Weg, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und dich aus dem Job heraus weiterbilden willst.

  • Dein Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service.
  • Du wirst während der Arbeitszeit in Teilzeit freigestellt.
  • Je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten gefördert.
Du bist arbeitslos oder bedroht? § 81 SGB III

Bildungsgutschein

Dein Weg, wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und dich neu orientieren oder umschulen willst.

  • Deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter stellt den Gutschein aus.
  • Du löst ihn bei einer zugelassenen Weiterbildung ein.
  • In der Regel werden die vollen Lehrgangskosten übernommen.

Nicht ganz sicher, welche Situation auf dich zutrifft? Mit der Entscheidungshilfe ordnest du dich in wenigen Sekunden ein.

Zur Entscheidungshilfe
02Alle Fakten nebeneinander

QCG und Bildungsgutschein im direkten Vergleich.

Zielgruppe, Antragsteller, Förderhöhe und Zusatzleistungen auf einen Blick. Worauf es bei der Wahl ankommt, ist deine berufliche Situation, denn sie entscheidet, welcher der beiden Wege dir überhaupt offensteht.

Für wen? QCG Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die sich aus dem laufenden Job heraus weiterbilden. Bildungsgutschein Vor allem Menschen ohne feste Anstellung, also Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, oft für eine Umschulung oder den Wiedereinstieg.
Rechtsgrundlage QCG § 82 SGB III, die Förderung Beschäftigter. Bildungsgutschein § 81 SGB III, die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Wer beantragt? QCG Dein Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Bildungsgutschein Du selbst. Deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter stellt dir den Bildungsgutschein aus.
Förderhöhe der Lehrgangskosten QCG Je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten. Bildungsgutschein In der Regel die vollen Lehrgangskosten.
Zusatzleistungen QCG Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt geht an deinen Arbeitgeber für die Freistellungszeit, je nach Betriebsgröße bis zu 75 %. Bildungsgutschein Möglich sind Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten. Bist du arbeitslos, läuft dein Arbeitslosengeld während der Weiterbildung weiter.
Während der Weiterbildung QCG Du bleibst angestellt und wirst während der Arbeitszeit in Teilzeit freigestellt. Bildungsgutschein Du bist nicht an einen Betrieb gebunden, die Weiterbildung ebnet dir den Einstieg oder Wiedereinstieg.
Entscheidung QCG Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, kein Rechtsanspruch. Bildungsgutschein Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, kein Rechtsanspruch.
Gut zu wissen

Ein Bildungsgutschein kann dir auch begegnen, wenn du über das QCG gefördert wirst, denn die Agentur wickelt die Lehrgangskosten manchmal darüber ab. Der Förderweg bleibt trotzdem das Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte.

Keine Garantie

Beide Wege sind Einzelfallentscheidungen der Agentur für Arbeit, einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Wir klären mit dir vorab kostenlos, was realistisch ist.

03Welcher Weg passt zu dir

Ordne dich in einem Klick ein.

Wähl die Situation, die auf dich zutrifft, und sieh direkt, welcher Förderweg gemeint ist und wie es weitergeht.

„Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und möchte mich weiterbilden.“

Dein Weg: Qualifizierungschancengesetz § 82 SGB III

Für dich ist das Qualifizierungschancengesetz der passende Weg. Du bleibst angestellt und wirst für die Weiterbildung während der Arbeitszeit in Teilzeit freigestellt. Den Antrag stellt dein Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Je nach Betriebsgröße sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten gefördert, dazu erhält dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Freistellung.

Du gehst nicht in Vorleistung, die Weiterbildung startet erst nach der Förderzusage.

Für Beschäftigte: so geht es weiter

„Ich bin arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder gerade nicht angestellt.“

Dein Weg: Bildungsgutschein § 81 SGB III

Für dich ist der Bildungsgutschein gemacht. Wende dich an deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter, dort wird dein Weiterbildungsbedarf geprüft und dir bei Eignung ein Bildungsgutschein ausgestellt. Damit besuchst du eine zugelassene Weiterbildung, in der Regel werden die vollen Lehrgangskosten übernommen. cmt ist AZAV-zertifiziert, unsere Maßnahmen sind also grundsätzlich zugelassen.

Unser gefördertes Angebot auf dieser Seite richtet sich an Beschäftigte. Für den Bildungsgutschein sprich am besten direkt mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Bei der Agentur für Arbeit informieren

„Mein Betrieb steht im Strukturwandel und ein großer Teil der Belegschaft braucht neue Qualifikationen.“

Dein Weg: Qualifizierungsgeld § 82a SGB III

Dann kann zusätzlich das Qualifizierungsgeld greifen. Es richtet sich an Beschäftigte in Betrieben, die vom Strukturwandel betroffen sind und in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft Weiterbildungsbedarf hat. Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des Arbeitsentgelts und setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung voraus.

Für einzelne Beschäftigte und viele kleinere Betriebe bleibt das Qualifizierungschancengesetz der einfachere Weg. Was für euch passt, klären wir gemeinsam.

Situation gemeinsam einordnen

Diese Einordnung ist eine erste Orientierung. Deine konkrete Situation besprechen wir gern persönlich mit dir.

Du bist angestellt und willst dich weiterbilden?

Dann ist das Qualifizierungschancengesetz dein Weg. Wir klären kostenlos und unverbindlich, was für dich und deinen Arbeitgeber möglich ist.

04Ein dritter Weg

Und das Qualifizierungsgeld?

Seit 2024 gibt es mit dem Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ein weiteres Instrument. Es ist kein Ersatz für die beiden anderen Wege, sondern zielt auf eine besondere Lage im Betrieb.

Für einzelne Beschäftigte und viele kleinere Betriebe bleibt das Qualifizierungschancengesetz der einfachere und häufigere Weg.

Qualifizierungsgeld § 82a SGB III
  • Für wen: Beschäftigte in Betrieben, die vom Strukturwandel betroffen sind und in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft Weiterbildungsbedarf hat.
  • Was es leistet: Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des Arbeitsentgelts, ähnlich wie das Kurzarbeitergeld.
  • Voraussetzung: In der Regel eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung.

Ob für euren Betrieb eher das Qualifizierungsgeld oder das Qualifizierungschancengesetz greift, ordnen wir gemeinsam ein.

Situation gemeinsam einordnen
05Für Beschäftigte

Angestellt? Dann ist das QCG dein Weg.

Unser gefördertes Angebot richtet sich an Menschen, die mitten im Job stehen. cmt ist AZAV-zertifiziert, unsere Qualifizierungen laufen zu 100 % Live-Online im synchronen Unterricht und berufsbegleitend in Teilzeit, mit Freistellung während der Arbeitszeit.

Dein Arbeitgeber beantragt

Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service. Wie du deinen Arbeitgeber überzeugst, zeigen wir dir Schritt für Schritt.

Freistellung statt Feierabend

Du bildest dich während der Arbeitszeit weiter und wirst dafür freigestellt. Dein Arbeitgeber erhält den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Keine Vorleistung

Die Weiterbildung startet erst nach der Förderzusage. Du gehst also kein finanzielles Risiko ein.

Live-Unterricht, der deinem Betrieb sofort etwas bringt

Der Unterricht findet synchron statt, du bist live mit deinen Dozentinnen und Dozenten im Austausch statt allein vor aufgezeichneten Videos. Und während der Weiterbildung arbeitest du dozentenbegleitet an echten Projekten aus deinem Arbeitsalltag. So entsteht schon während der Maßnahme etwas, das deinem Arbeitgeber direkt nützt, zum Beispiel eine erste KI-Lösung für euren Betrieb.

Häufige Fragen

QCG oder Bildungsgutschein, gut erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen QCG und Bildungsgutschein?
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, den Antrag stellt der Arbeitgeber. Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) richtet sich vor allem an Menschen ohne feste Anstellung, an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, ausgestellt wird er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die schnelle Faustregel: bist du im Job, ist das QCG dein Weg, bist du ohne Stelle oder bedroht, ist es der Bildungsgutschein.
Ich bin angestellt, welchen Weg brauche ich?
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Beschäftigter läuft deine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz. Du wirst während der Arbeitszeit in Teilzeit freigestellt, dein Arbeitgeber stellt den Antrag und erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Freistellungszeit. Wie du deinen Arbeitgeber ins Boot holst, besprechen wir gern mit dir.
Bekomme ich als Beschäftigte oder Beschäftigter beim QCG Geld ausgezahlt?
Nein. Beim Qualifizierungschancengesetz gibt es zwei getrennte Förderströme. Die Lehrgangskosten werden je nach Betriebsgröße bis zu vollständig übernommen. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt geht an deinen Arbeitgeber, weil er dich während der Weiterbildung freistellt. Du selbst erhältst also kein zusätzliches Geld, sondern die geförderte Weiterbildung und deine bezahlte Freistellung.
Kann im QCG auch ein Bildungsgutschein vorkommen?
Ja, das sorgt oft für Verwirrung. Innerhalb des Qualifizierungschancengesetzes kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten über einen Bildungsgutschein abwickeln. Der Förderweg bleibt trotzdem das QCG für Beschäftigte. Der Bildungsgutschein als eigenständiger Förderweg nach § 81 SGB III ist davon zu unterscheiden, er richtet sich an Menschen ohne Beschäftigung.
Was ist das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III?
Das Qualifizierungsgeld ist ein drittes Instrument. Es richtet sich an Beschäftigte in Betrieben, die vom Strukturwandel betroffen sind und in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft Weiterbildungsbedarf hat. Es ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des Arbeitsentgelts und setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag voraus. Für einzelne Beschäftigte ist meist das Qualifizierungschancengesetz einschlägig.
Ist die Förderung garantiert?
Nein. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wir beraten dich zum Bildungsangebot und begleiten den Antrag, die Förderentscheidung trifft ausschließlich die Agentur für Arbeit.
Rechtliches und Quellen

Nachlesen bei den amtlichen Stellen.

Dieser Vergleich dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit. Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026, §§ 81, 82 und 82a SGB III.

Persönlich für dich da

Deine Ansprechpartner zur Förderung

Du bist unsicher, welcher Weg für dich gilt? Wir ordnen deine Situation mit dir ein, kostenlos und unverbindlich.

Frank Lewin

Frank Lewin

Beratung & Förderung

Klärt mit dir, welcher Förderweg zu deiner Situation passt und was realistisch ist.

Jana Miller

Jana Miller

Beratung & Organisation

Begleitet dich durch Anmeldung, Ablauf und den Start der Weiterbildung.

Angestellt? Dann vertief das QCG

Weg gefunden? Hier geht es weiter.

Wenn das Qualifizierungschancengesetz dein Weg ist, findest du hier die nächsten Schritte, von der Erklärung über die Förderhöhe bis zum Antrag.

Noch unsicher, welcher Weg zu dir passt?

Wir ordnen deine Situation mit dir ein, kostenlos und unverbindlich, und sagen dir ehrlich, was realistisch ist.