BIM-Abwicklungsplan aufsetzen: welche Festlegungen vor dem ersten Modell stehen
Die meisten Reibungen in BIM-Projekten entstehen nicht an der Software, sondern daran, dass zwei Beteiligte dieselbe Frage unterschiedlich beantwortet haben. Diese Seite geht durch, welche Punkte ein Projekt vorab schriftlich festhalten muss, wer sie jeweils entscheidet und welche Vorlagen und Normen es dafür in Deutschland gibt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Ein Dokument, das entweder zu früh leer oder zu spät vollständig ist
In vielen Projekten taucht der Abwicklungsplan zum ersten Mal als Anlage in einer Ausschreibung auf, und dann meist in einer von zwei unbrauchbaren Formen. Entweder ist er eine Vorlage mit leeren Feldern, die jemand pflichtgemäß ausfüllt, ohne dass irgendeine der Festlegungen mit den Beteiligten besprochen wäre. Oder er ist ein sechzigseitiges Dokument aus einem früheren Projekt, dessen Vorgaben zum aktuellen Vorhaben nur ungefähr passen und das deshalb niemand liest.
Beides führt zum selben Ergebnis. Die Fragen, die der Plan beantworten sollte, werden trotzdem beantwortet, nur später und von unterschiedlichen Personen: Wie heißen die Bauteiltypen, welche Attribute müssen gefüllt sein, wie tief wird in welcher Phase modelliert, wann und in welchem Format wird ausgetauscht, wer prüft und wer löst Konflikte auf. Jede dieser Antworten für sich ist vertretbar, und genau deshalb fällt die Uneinheitlichkeit erst auf, wenn die Modelle zusammengeführt werden.
Die dritte Schwierigkeit ist eine der Zuständigkeit. Ein Abwicklungsplan enthält technische, organisatorische und rechtliche Festlegungen nebeneinander, und diese drei Bereiche gehören unterschiedlichen Personen. Wenn er im Ganzen an die Modellierung delegiert wird, weil er technisch aussieht, bleiben die Fragen zu Urheberrecht, Haftung, Datenschutz und Zugriffsrechten unbeantwortet. Wird er dagegen im Ganzen von der Projektleitung geschrieben, stehen darin Vorgaben, die im Modell nicht umsetzbar sind.
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Wer im Projekt was entscheidet
Ein Abwicklungsplan scheitert selten am fehlenden Kapitel und häufig daran, dass eine Festlegung zwischen Auftraggeber, Koordination und Fachplanung hin und her wandert. Die folgende Aufteilung ordnet sechs wiederkehrende Themen jeweils einer Stelle zu, benennt, wer sie umsetzt, und nennt die Falle, in die Projekte an dieser Stelle regelmäßig laufen.
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Welche Anwendungsfälle das Projekt verfolgt und in welcher Reihenfolge | Der Auftraggeber über die Informationsanforderungen, weil sich aus dem Zweck der Daten ableitet, was überhaupt modelliert werden muss | Die BIM-Gesamtkoordination, indem sie je Anwendungsfall die benötigten Bauteile, Attribute und Zeitpunkte im Abwicklungsplan festhält | Die Liste der Anwendungsfälle wird vollständig statt ausgewählt geführt. Wer alles gleichzeitig verfolgt, erzeugt Modellierungsaufwand für Auswertungen, die niemand vorhat, und die dafür gepflegten Attribute veralten unbemerkt. |
| Offene Standards oder ein einheitliches Software-Ökosystem | Der Auftraggeber gemeinsam mit der Projektsteuerung, weil die Entscheidung Vergabe, Betrieb und Nachnutzung der Daten betrifft | Die Fachplanungen, indem sie ihre Werkzeuge und Exporteinstellungen darauf ausrichten | Es wird offener Austausch vereinbart und trotzdem im nativen Format gearbeitet, weil es schneller geht. Der Bruch fällt erst auf, wenn ein Beteiligter mit anderer Software dazukommt oder wenn die Daten in den Betrieb übergehen sollen. |
| Benennung, Klassifikation und Pflichtattribute der Bauteile | Die BIM-Gesamtkoordination, entlang der Informationsanforderungen und mit einer Fassung, die für alle Gewerke gilt | Die BIM-Koordination je Fachmodell, indem sie Vorlagen, Parameter und Prüflisten entsprechend einrichtet | Die Vorgabe wird als Fließtext formuliert und nicht als prüfbare Regel. Was sich nicht über eine Bauteilliste oder eine Prüfregel nachweisen lässt, wird in der Hektik der Abgabe zuerst weggelassen. |
| Detaillierungsgrad und Informationstiefe je Projektphase | Der Auftraggeber in den Informationsanforderungen, in Deutschland üblicherweise über das Informationsbedarfsniveau | Die Fachplanungen, mit einer eigenen Festlegung je Bauteilgruppe statt einer pauschalen Angabe für das ganze Modell | Eine einzige Angabe für das gesamte Modell führt dazu, dass Tragwerk und Ausbau gleich tief modelliert werden. Das kostet an der einen Stelle Zeit und liefert an der anderen zu wenig für die geplante Auswertung. |
| Gemeinsame Datenumgebung, Freigabe und Zugriffsrechte | Der Auftraggeber, weil die Plattform über die Projektdauer hinaus wirkt und die Daten am Ende ihm gehören | Die Projektsteuerung gemeinsam mit der IT, indem sie Ordnerstruktur, Statusmodell, Versionierung und Berechtigungen einrichtet | Berechtigungen werden zu Projektbeginn großzügig vergeben und danach nicht mehr angesehen. Ohne benannte Person, die sie regelmäßig prüft, ist eine befristete Ausnahme faktisch dauerhaft, und die Nachvollziehbarkeit von Freigaben leidet. |
| Rechte an den Modellen, Haftung und Datenschutz | Die Vertragsseite auf beiden Seiten, nicht die Modellierung, weil hier Nutzungsrechte und Haftungsfragen berührt sind | Die Projektleitung, indem sie die Festlegungen in den Verträgen und im Abwicklungsplan gleichlautend führt | Der Punkt wird ausgelassen, weil er technisch nicht dringend wirkt. Sichtbar wird er erst, wenn ein Modell weitergegeben werden soll oder wenn eine Aussage im Modell zur Grundlage einer Abrechnung wird, und dann fehlt die Grundlage für die Klärung. |
Welche Anwendungsfälle das Projekt verfolgt und in welcher Reihenfolge
- Wer entscheidet
- Der Auftraggeber über die Informationsanforderungen, weil sich aus dem Zweck der Daten ableitet, was überhaupt modelliert werden muss
- Wer setzt um
- Die BIM-Gesamtkoordination, indem sie je Anwendungsfall die benötigten Bauteile, Attribute und Zeitpunkte im Abwicklungsplan festhält
- Stolperfalle
- Die Liste der Anwendungsfälle wird vollständig statt ausgewählt geführt. Wer alles gleichzeitig verfolgt, erzeugt Modellierungsaufwand für Auswertungen, die niemand vorhat, und die dafür gepflegten Attribute veralten unbemerkt.
Offene Standards oder ein einheitliches Software-Ökosystem
- Wer entscheidet
- Der Auftraggeber gemeinsam mit der Projektsteuerung, weil die Entscheidung Vergabe, Betrieb und Nachnutzung der Daten betrifft
- Wer setzt um
- Die Fachplanungen, indem sie ihre Werkzeuge und Exporteinstellungen darauf ausrichten
- Stolperfalle
- Es wird offener Austausch vereinbart und trotzdem im nativen Format gearbeitet, weil es schneller geht. Der Bruch fällt erst auf, wenn ein Beteiligter mit anderer Software dazukommt oder wenn die Daten in den Betrieb übergehen sollen.
Benennung, Klassifikation und Pflichtattribute der Bauteile
- Wer entscheidet
- Die BIM-Gesamtkoordination, entlang der Informationsanforderungen und mit einer Fassung, die für alle Gewerke gilt
- Wer setzt um
- Die BIM-Koordination je Fachmodell, indem sie Vorlagen, Parameter und Prüflisten entsprechend einrichtet
- Stolperfalle
- Die Vorgabe wird als Fließtext formuliert und nicht als prüfbare Regel. Was sich nicht über eine Bauteilliste oder eine Prüfregel nachweisen lässt, wird in der Hektik der Abgabe zuerst weggelassen.
Detaillierungsgrad und Informationstiefe je Projektphase
- Wer entscheidet
- Der Auftraggeber in den Informationsanforderungen, in Deutschland üblicherweise über das Informationsbedarfsniveau
- Wer setzt um
- Die Fachplanungen, mit einer eigenen Festlegung je Bauteilgruppe statt einer pauschalen Angabe für das ganze Modell
- Stolperfalle
- Eine einzige Angabe für das gesamte Modell führt dazu, dass Tragwerk und Ausbau gleich tief modelliert werden. Das kostet an der einen Stelle Zeit und liefert an der anderen zu wenig für die geplante Auswertung.
Gemeinsame Datenumgebung, Freigabe und Zugriffsrechte
- Wer entscheidet
- Der Auftraggeber, weil die Plattform über die Projektdauer hinaus wirkt und die Daten am Ende ihm gehören
- Wer setzt um
- Die Projektsteuerung gemeinsam mit der IT, indem sie Ordnerstruktur, Statusmodell, Versionierung und Berechtigungen einrichtet
- Stolperfalle
- Berechtigungen werden zu Projektbeginn großzügig vergeben und danach nicht mehr angesehen. Ohne benannte Person, die sie regelmäßig prüft, ist eine befristete Ausnahme faktisch dauerhaft, und die Nachvollziehbarkeit von Freigaben leidet.
Rechte an den Modellen, Haftung und Datenschutz
- Wer entscheidet
- Die Vertragsseite auf beiden Seiten, nicht die Modellierung, weil hier Nutzungsrechte und Haftungsfragen berührt sind
- Wer setzt um
- Die Projektleitung, indem sie die Festlegungen in den Verträgen und im Abwicklungsplan gleichlautend führt
- Stolperfalle
- Der Punkt wird ausgelassen, weil er technisch nicht dringend wirkt. Sichtbar wird er erst, wenn ein Modell weitergegeben werden soll oder wenn eine Aussage im Modell zur Grundlage einer Abrechnung wird, und dann fehlt die Grundlage für die Klärung.
Die Kette von der Anforderung bis zur Lieferung
- 01 Welche Informationen braucht der Auftraggeber wann und in welcher Qualität?
- 02 Für welche Anwendungsfälle wird modelliert, und was folgt daraus je Bauteil?
- 03 Offene Standards oder ein einheitliches Software-Ökosystem?
- 04 Welche Benennungen, Attribute und Detaillierungsgrade gelten je Phase?
- 05 Wer prüft, wer führt zusammen, wer gibt frei, und in welchem Takt?
- 06 Wem gehören die Modelle, und wer haftet für welche Aussage darin?
Wie ein Abwicklungsplan entsteht, den die Beteiligten tatsächlich benutzen
Der Weg zu einem brauchbaren Dokument führt nicht über mehr Seiten, sondern über eine geordnete Reihenfolge und benannte Zuständigkeiten. Sechs Schritte decken das ab, was in der Praxis den Unterschied macht.
Von den Informationsanforderungen ausgehen, nicht von der Vorlage
Der Abwicklungsplan ist die Antwort des Auftragnehmers auf die Auftraggeber-Informationsanforderungen, kurz AIA. Diese legen fest, welche Informationen der Auftraggeber zu welchen Zeitpunkten in welcher Qualität braucht. Ohne diese Vorgabe schreibt der Plan ins Leere, weil niemand weiß, worauf er antwortet. Liegt sie nicht vor, ist der erste Schritt, sie einzufordern oder gemeinsam zu erarbeiten, und nicht, eine Vorlage auszufüllen.
Mit den Anwendungsfällen anfangen und alles daraus ableiten
Ein Modell wird nicht um seiner selbst willen gebaut, sondern für bestimmte Zwecke: Kollisionsprüfung, Mengenermittlung, Bauablaufsimulation, Übergabe in den Betrieb. Aus diesen Anwendungsfällen ergibt sich, welche Bauteile mit welchen Attributen und in welcher Tiefe gebraucht werden. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst Modellierungsregeln festlegt, produziert Vorgaben, die entweder zu viel verlangen oder das Falsche.
Offene oder geschlossene Zusammenarbeit ausdrücklich entscheiden
Der Plan hält fest, ob softwareübergreifend über offene Standards gearbeitet wird oder innerhalb eines einheitlichen Software-Ökosystems. Diese Entscheidung wirkt auf fast alles Weitere: auf die Austauschformate, auf die Prüfmöglichkeiten, auf die Frage, welche Programme die Beteiligten einsetzen dürfen, und darauf, wie viel Aufwand die Übersetzung zwischen den Modellen kostet. Sie später zu ändern ist teuer, deshalb gehört sie an den Anfang.
Modellierungsregeln so konkret schreiben, dass sie prüfbar sind
Zu den technischen Vorgaben zählen der Detaillierungsgrad je Projektphase, einheitliche Benennungen für Bauteile und Strukturen samt Klassifikation sowie die Liste der Attribute, die an einem Bauteil enthalten sein müssen, etwa Materialeigenschaften, Lebenszyklus- oder Kostendaten. Eine Vorgabe, die sich nicht automatisiert prüfen lässt, wird in der Praxis nicht eingehalten. Formulier sie deshalb so, dass eine Bauteilliste oder eine Prüfregel die Einhaltung zeigen kann.
Prüfung, Zusammenführung und Übergabe als Ablauf beschreiben
Der Plan legt fest, wann und in welcher Form Fachmodelle erstellt, geprüft und zusammengeführt werden, welche automatisierten und manuellen Prüfungen stattfinden und wann Daten in welcher Form an den Auftraggeber oder an andere Beteiligte übergeben werden. Zum Ablauf gehört auch die Dokumentation von Änderungen und Ständen. Ohne festen Takt findet die Zusammenführung dann statt, wenn jemand daran denkt, und das ist zu spät.
Datenraum, Zugriffe und Rechtsfragen mitschreiben
Zum Datenmanagement gehört die Festlegung, welche Plattform als gemeinsame Datenumgebung dient und wie Versionierung, Archivierung und Freigabe organisiert sind, dazu die Zugriffssteuerung mit der Frage, wer welche Daten lesen, bearbeiten und freigeben darf. Daneben gehören die rechtlichen Punkte in den Plan: Rechte an den Modellen, Haftung bei fehlerhaften oder unvollständigen Modellen, Datenschutzanforderungen sowie Vorgaben für Sicherung und Wiederherstellung.
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Was BIM Deutschland als Aufbau eines Abwicklungsplans beschreibt
BIM Deutschland, die gemeinsame Stelle der zuständigen Bundesministerien, beschreibt den BIM-Abwicklungsplan als verbindliche Grundlage für die strukturierte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten und als lebendiges Dokument, das laufend an die Entwicklung des Projekts angepasst wird. Inhaltlich gliedert sich der Plan dort in sechs Blöcke, die im Alltag gut als Prüfliste taugen: Projektziele und Rahmenbedingungen, organisatorische Aspekte, technische Vorgaben, Prozesse und Arbeitsabläufe, Datenmanagement mit der gemeinsamen Datenumgebung, sowie rechtliche und vertragliche Aspekte.
Unter den organisatorischen Aspekten stehen die Rollen. Genannt werden das BIM-Management, das für die strategische Umsetzung und die Einhaltung des Plans zuständig ist, die BIM-Koordination, die die Qualität der Fachmodelle sichert, den Datenaustausch organisiert und Kollisionsprüfungen durchführt, die Modellierung, die die Fachmodelle nach den festgelegten Standards erstellt, sowie Auftraggeber und Fachplanung, die Anforderungen definieren, Ergebnisse prüfen und die Zusammenarbeit der Disziplinen koordinieren. Dazu kommen die Kommunikations- und Abstimmungswege, also die Frage, wie oft abgestimmt wird und über welche Plattformen offene Punkte dokumentiert und gelöst werden.
Bei den technischen Vorgaben nennt BIM Deutschland ausdrücklich die eingesetzte Software samt Versionen, die Modellierungsrichtlinien mit Detaillierungsgrad, Benennungs- und Strukturvorgaben und den verwendeten Attributen, sowie die Datenaustauschformate und Schnittstellen. Für den softwareunabhängigen Austausch wird dabei auf IFC verwiesen, für die strukturierte Dokumentation von Planungsfragen auf BCF. Genau diese beiden Angaben sind es, an denen sich später entscheidet, ob eine Kollisionsprüfung zwischen zwei Büros überhaupt funktioniert.
Die Norm dahinter und was sie regelt
Der internationale Rahmen für das Informationsmanagement mit BIM ist die Normenreihe DIN EN ISO 19650. Sie liegt in mehreren Teilen vor, die in Deutschland zu unterschiedlichen Zeitpunkten erschienen sind: Teil 1 mit Begriffen und Grundsätzen sowie Teil 2 zur Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmephase im August 2019, Teil 3 zur Betriebsphase und Teil 5 zu Sicherheitsbelangen im März 2021 und Teil 4 zum Informationsaustausch im Juni 2023. Die Reihe regelt Prozesse der Zusammenarbeit, Datenstrukturen sowie Rollen und Verantwortlichkeiten über den Lebenszyklus eines Bauwerks.
Daneben stehen mehrere Normen, die einzelne Bausteine beschreiben und in einem Abwicklungsplan regelmäßig zitiert werden. DIN EN ISO 16739 definiert das offene Austauschformat, dessen aktuelle Ausgabe den Standard um Infrastruktureinrichtungen wie Brücken, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen und Hafenanlagen erweitert. DIN EN ISO 21597 beschreibt ein Containerformat für die Übergabe verknüpfter Dokumente und Modelle. DIN EN ISO 29481 beschreibt, welche Informationen wann, von wem und in welchem Format bereitgestellt werden. DIN EN 17412-1 regelt das Informationsbedarfsniveau. Ergänzend gibt es DIN SPEC 91391 für gemeinsame Datenumgebungen in BIM-Projekten und die Richtlinienreihe VDI 2552.
Für die praktische Arbeit ist wichtiger als die Nummer, was aus dieser Landschaft folgt: Der Abwicklungsplan erfindet die Begriffe nicht, sondern konkretisiert sie für das jeweilige Projekt. Wer eine Festlegung trifft, für die es eine Norm gibt, sollte sie an diese Norm anschließen, statt eine eigene Bezeichnung einzuführen. Das erleichtert nicht nur die Diskussion mit Beteiligten aus anderen Projekten, es erspart auch den Streit darüber, was mit einem selbst gewählten Begriff eigentlich gemeint war.
Vorlagen, die du nicht selbst schreiben musst
In Deutschland gibt es für beide Dokumente veröffentlichte Muster. BIM Deutschland stellt für den Abwicklungsplan eine bearbeitbare Vorlage bereit, dazu ein Erläuterungsdokument mit Hinweisen zur Anwendung und zum Ausfüllen der vorgesehenen Positionen. Für die Informationsanforderungen gibt es eine bereichsübergreifende Vorlage aus einem projektübergreifenden und einem projektspezifischen Teil, dazu ebenfalls ein Erläuterungsdokument. Beide Vorlagen sind in Abstimmung mit den Bereichen Bundesfernstraßen, Schieneninfrastruktur, Bundeswasserstraßen und Bundesbau entstanden.
Über die allgemeine Fassung hinaus gibt es bereichsspezifische Muster für die Informationsanforderungen, die in Struktur und Überschriften weitgehend einheitlich sind, aber die Besonderheiten der jeweiligen Bauwerksart berücksichtigen. Für den Abwicklungsplan verweist BIM Deutschland zusätzlich auf ein Rahmendokument aus dem Masterplan für Bundesfernstraßen. Für ein Büro, das zum ersten Mal einen Plan schreibt, ist das die deutlich bessere Ausgangslage als ein Dokument aus einem fremden Projekt, weil die Struktur an anderer Stelle bereits abgestimmt wurde.
Die Vorlagen ersetzen allerdings nicht die Entscheidungen. Sie geben die Gliederung und die Fragen vor, die Antworten müssen aus dem konkreten Projekt kommen. Eine ausgefüllte Vorlage, in der bei Detaillierungsgrad und Attributen die allgemeinen Formulierungen stehen geblieben sind, ist kein Abwicklungsplan, sondern eine Absichtserklärung. Der praktische Test dafür ist einfach: Nimm eine Vorgabe aus dem Dokument und prüf, ob sich an einem Fachmodell nachweisen lässt, ob sie eingehalten wurde. Geht das nicht, ist die Vorgabe noch nicht fertig.
Woran die Umsetzung in der Praxis hängt
Der häufigste Grund, warum ein sauber geschriebener Plan wirkungslos bleibt, ist der fehlende Takt. Vereinbarungen über Modellstände, Prüfungen und Übergaben wirken nur, wenn sie an feste Termine gebunden sind, an denen jeweils ein definierter Stand vorliegt. Ohne diesen Rhythmus sammeln sich zwischen zwei Zusammenführungen so viele Änderungen an, dass die Prüfung eine unüberschaubare Liste erzeugt und die Beteiligten aufgeben, bevor sie anfangen.
Der zweite Grund ist die fehlende Verbindung zwischen Vorgabe und Nachweis. Eine Regel, deren Einhaltung sich nicht zeigen lässt, wird nicht befolgt, und zwar nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil unter Zeitdruck immer zuerst das wegfällt, was niemand sieht. Wirksam werden Vorgaben, wenn zu jeder eine Prüfung gehört, die vor der Übergabe läuft, und wenn das Ergebnis dieser Prüfung Teil der Lieferung ist statt eine interne Notiz.
Der dritte Grund ist der Umfang. Ein Plan mit achtzig Seiten wird nicht gelesen, und was nicht gelesen wird, gilt nicht. In der Praxis bewährt sich, die Festlegungen nach Zielgruppe zu trennen: ein knapper Teil mit den Regeln, die jede modellierende Person kennen muss, und getrennt davon die Kapitel zu Verträgen, Datenschutz und Plattformbetrieb, die nur wenige Personen brauchen. Der Plan wird dadurch nicht kürzer, aber der Teil, der täglich wirkt, wird benutzbar.
Der vierte Grund ist die Fortschreibung. BIM Deutschland beschreibt den Plan ausdrücklich als lebendiges Dokument, und ohne benannte Person, die ihn pflegt, wird er im Lauf des Projekts zur historischen Quelle. Eine einfache Regel hilft: Jede Änderung, die im Projekt vereinbart wird und eine Festlegung aus dem Plan betrifft, gilt erst dann, wenn sie dort steht. Das ist unbequem, aber es ist der einzige Weg, mit dem das Dokument nicht innerhalb weniger Monate an Autorität verliert.
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