Spuren im Arbeitsalltag

KI-Einsatz dokumentieren, ohne Zettelwirtschaft

Vier Angaben am Arbeitsergebnis reichen fast immer. Die Frage ist nicht, was sich alles erfassen ließe, sondern was jemand in zwei Jahren beantworten muss.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Gefragt wird immer nach dem einen Vorgang von damals

Die Frage kommt nie allgemein. Sie kommt als Kundenanfrage zu einem bestimmten Angebot, als Rückfrage der Revision zu einer Berechnung oder als Beschwerde über eine Auskunft, die falsch war. In diesem Moment nützt keine Statistik über die KI-Nutzung im Haus, sondern nur die Spur an genau diesem Dokument.

Ohne diese Spur bleibt die Rekonstruktion. Jemand sucht das damals genutzte Werkzeug, fragt herum, wer den Text verfasst hat, und stellt fest, dass der Anbieter das Modell inzwischen ausgetauscht hat. Das Ergebnis lässt sich nicht mehr erzeugen, und die Antwort lautet, man wisse es nicht mehr.

Die Überreaktion ist genauso teuer. Wer alle Eingaben und Ausgaben mitschneidet, baut einen zweiten Datenbestand mit denselben Schutzanforderungen wie das Original und dazu eine Auswertungsmöglichkeit über die Arbeit einzelner Personen. Beides muss anschließend wieder geregelt werden.

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Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Welche Angaben erfasst werden

Wer entscheidet
Die Leitung des Bereichs, der den Vorgang verantwortet
Wer setzt um
Fachbereich und IT, über Vorlagen und Pflichtfelder
Stolperfalle
Die Liste wächst in der ersten Runde auf ein Dutzend Felder. Ab dem vierten Feld sinkt die Pflege spürbar.

Ort der Dokumentation

Wer entscheidet
Die IT gemeinsam mit dem Fachbereich
Wer setzt um
Die IT, durch Ergänzung des vorhandenen Systems
Stolperfalle
Ein eigenes Werkzeug für die KI-Dokumentation wirkt sauber und wird nach der Einführungsphase nicht mehr befüllt.

Aufbewahrung und Löschung

Wer entscheidet
Die Stelle, die auch sonst über Aufbewahrung entscheidet
Wer setzt um
Die IT, mit denselben Regeln wie für den zugehörigen Vorgang
Stolperfalle
Für die KI-Angaben wird eine eigene Frist erfunden. Damit gelten zwei Löschregeln für dasselbe Dokument.

Auswertung der Angaben

Wer entscheidet
Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, wo ein Betriebsrat besteht
Wer setzt um
Die IT, durch technische Begrenzung der Auswertbarkeit
Stolperfalle
Aus Nachweisdaten wird eine Nutzungsstatistik je Person. Damit ist aus der Dokumentation eine Leistungskontrolle geworden.

Nachweise für Hochrisikosysteme

Wer entscheidet
Die Leitung, gestützt auf die Einstufung des Systems
Wer setzt um
Das Team, das das System betreibt, mit Protokollen aus dem System selbst
Stolperfalle
Die Protokolle liegen beim Anbieter und damit nicht unter eigener Kontrolle. Ohne vertragliche Zusage ist der Zugriff im Ernstfall offen.

Vier Angaben und eine Frist

  1. 01 Das eingesetzte Werkzeug ist mit Zugang und Umgebung benannt.
  2. 02 Die Grundlage nennt Dokument, Datenbestand oder Quelle.
  3. 03 Der Prüfschritt hält fest, wogegen geprüft und was geändert wurde.
  4. 04 Eine Person verantwortet die Freigabe des Ergebnisses.
  5. 05 Die Aufbewahrung folgt dem Vorgang und nicht dem Werkzeug.
Was du mitnimmst

Was du nach dieser Seite einführen kannst

Nachvollziehbarkeit entsteht nicht durch Vollständigkeit, sondern durch wenige Angaben an der richtigen Stelle.

Vier Felder festlegen

Du beschränkst dich auf Werkzeug, Grundlage, Prüfung und Verantwortung. Alles Weitere wird erfahrungsgemäß ohnehin nicht gepflegt.

In vorhandene Wege einbauen

Du hängst die Angaben an Ticket, Vorlage oder Freigabeschritt, statt eine eigene Liste zu eröffnen.

Verläufe bewusst nicht speichern

Du verzichtest auf vollständige Eingabeverläufe, weil sie einen zweiten schützenswerten Datenbestand erzeugen.

Aufbewahrung ableiten

Du bestimmst die Dauer über den Vorgang, an dem der KI-Einsatz hängt, und nicht über eine eigene KI-Regel.

Auswertung ausschließen

Du regelst vorab, dass die Angaben nicht zur Bewertung einzelner Personen ausgewertet werden.

Freigabe als Pflichtfeld

Du machst die Angabe zur Prüfung zum Pflichtfeld im bestehenden Freigabeschritt, damit keine zusätzliche Kontrolle nötig wird.

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Vier Angaben, mehr braucht es selten

Werkzeug und Zugang: welcher Dienst, in welcher Umgebung, wenn bekannt auch welches Modell. Das ist die Angabe, die später erklärt, warum ein Ergebnis von heute anders aussieht als eines von vor drei Monaten.

Grundlage: worauf hat das Werkzeug aufgesetzt, also welches Dokument, welcher Datenbestand, welche Quelle. Bei Systemen, die auf eigenen Ablagen arbeiten, gehört dazu, welcher Stand der Ablage abgefragt wurde, denn dieselbe Frage liefert nach einer Aktualisierung eine andere Antwort.

Prüfung und Verantwortung: wer hat das Ergebnis gegen die Quelle geprüft, was wurde geändert, wer gibt frei. Diese Angabe ist die einzige, die im Zweifel wirklich zählt, denn sie unterscheidet ein geprüftes Ergebnis von einem einfach übernommenen.

Der Platz dafür existiert meist schon

Ein eigenes KI-Protokoll wird nach wenigen Wochen nicht mehr gepflegt. Tragfähig ist die Ergänzung vorhandener Wege: ein Feld im Ticketsystem, eine Zeile in der Dokumentenvorlage, ein Vermerk im Freigabeschritt des Vertragsprozesses, ein Kommentar im Versionsverlauf der Datei.

Wichtig ist, dass die Angabe dort entsteht, wo ohnehin gearbeitet wird. Jede Dokumentation, die den Wechsel in ein anderes System verlangt, ist eine Dokumentation, die unter Zeitdruck unterbleibt.

Für wiederkehrende Abläufe lohnt eine Vorlage mit vorbelegten Feldern. Wo das Werkzeug für alle Fälle dasselbe ist, bleibt nur noch die Prüfung einzutragen, und das ist eine Frage von Sekunden.

Woraus sich die Aufbewahrung ergibt

Eine allgemeine Frist für KI-Nutzung gibt es nicht. Maßgeblich ist der Vorgang: Ein Angebot, ein Vertrag, eine Personalentscheidung oder ein Buchungsbeleg bringt seine eigene Aufbewahrung mit, und die Angaben zum KI-Einsatz teilen das Schicksal des Dokuments, an dem sie hängen.

Eine gesetzliche Dauer nennt die KI-Verordnung nur an einer Stelle. Betreiber von Hochrisikosystemen bewahren die automatisch erzeugten Protokolle mindestens sechs Monate auf, soweit diese Protokolle ihrer Kontrolle unterliegen und nichts anderes bestimmt ist. Wie viel länger sie aufzubewahren sind, richtet sich nach der Zweckbestimmung des Systems. Für Systeme nach Anhang III gilt diese Pflicht nach der Änderung vom Juli 2026 ab dem 2. Dezember 2027.

Aus dem Datenschutz kommt die Gegenbewegung. Die Rechenschaftspflicht verlangt, die Einhaltung nachweisen zu können, die Speicherbegrenzung verlangt, personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufzubewahren. Auflösen lässt sich das, indem die Angaben knapp bleiben. Wer geprüft hat, muss benannt sein. Was dagegen nicht in die Angabe gehört, ist der Inhalt der Eingabe selbst, sobald er personenbezogene Daten enthält, denn damit entsteht ein zweiter Bestand mit derselben Schutzbedürftigkeit wie das Original.

Was Dokumentation nicht ersetzt

Ein Vermerk macht ein falsches Ergebnis nicht richtig. Die Angabe zur Prüfung ist nur so viel wert, wie die Prüfung tatsächlich stattgefunden hat, und deshalb braucht die prüfende Person Zeit und die Befugnis, ein Ergebnis abzulehnen.

Dokumentation ersetzt auch keine Rechtsgrundlage und keine Folgenabschätzung. Sie belegt, dass die vereinbarten Schritte eingehalten wurden, nicht, dass sie zulässig waren.

Und sie ist kein Überwachungsinstrument. Sobald sich aus den Angaben ablesen lässt, wer wie oft KI nutzt, entsteht eine Auswertungsmöglichkeit zu Leistung und Verhalten. Wer das nicht vorab regelt, bekommt die Diskussion später und mit schlechterem Ausgang.

Dazu passende Kurse

Weil die Angaben dort entstehen sollen, wo ohnehin abgelegt wird, passen Kurse zu Wissen und Ablage mit KI-Unterstützung gut zu diesem Vorhaben.

Steht hinter der Dokumentation eine Prüfung durch Kunden oder Aufsicht, helfen Angebote zu Nachweisen und Prüfpflichten bei der Einordnung.

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Häufige Fragen

Müssen wir jede Eingabe speichern?
Nein, und meist ist es sogar schädlich. Vollständige Verläufe enthalten häufig personenbezogene Daten und erzeugen einen zweiten Bestand, der geschützt und gelöscht werden muss. Für die Nachvollziehbarkeit genügt in aller Regel, welches Werkzeug auf welcher Grundlage gearbeitet hat und wer das Ergebnis geprüft hat.
Wie lange bewahren wir die Angaben auf?
So lange wie den Vorgang selbst. Hängt der KI-Einsatz an einem Angebot, gilt die Aufbewahrung des Angebots. Eine eigene Frist für KI-Nutzung gibt es außerhalb der Regeln für Hochrisikosysteme nicht.
Reicht ein Hinweis, dass KI verwendet wurde?
Für die interne Nachvollziehbarkeit nicht. Der Vermerk, etwas sei mit KI erstellt worden, beantwortet keine der Fragen, die später gestellt werden. Er sagt weder, worauf das Ergebnis beruht, noch wer es geprüft hat.
Wer kontrolliert, ob die Angaben gemacht werden?
Am besten niemand zusätzlich. Ist die Angabe ein Pflichtfeld im vorhandenen Freigabeschritt, erledigt sich die Kontrolle von selbst. Eine eigene Prüfrunde erzeugt Aufwand und findet die Lücken trotzdem erst im Nachhinein.

Passt thematisch dazu

Damit ein Vermerk Monate später noch auffindbar ist, muss er am richtigen Ort liegen, und wo das ist, klärt die Abgrenzung zwischen Kanal und Postfach .

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Nachvollziehbar arbeiten, ohne Aufwand zu erzeugen

Wer sieht, wie andere Häuser die Angaben in vorhandene Ablagen einhängen, spart sich den Umweg über ein zusätzliches Protokoll, das niemand pflegt.