Artikel 4 der KI-Verordnung

Artikel 4: handeln müsst ihr, garantieren nicht

Die Pflicht trifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von der Risikoklasse. Seit Juli 2026 ist sie entschärft, verschwunden ist sie damit nicht.

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Worum es geht

Die Pflicht trifft auch Häuser ohne eigenes KI-Projekt

In den meisten Betrieben ist KI nicht über ein Projekt hereingekommen, sondern über Abonnements einzelner Abteilungen, Browser-Erweiterungen und Funktionen, die ein Hersteller still in eine vorhandene Anwendung eingebaut hat. Damit arbeiten Beschäftigte längst mit KI-Systemen, während die Geschäftsführung davon ausgeht, man habe mit dem Thema noch nichts zu tun.

Der Schaden entsteht nicht durch die Aufsicht, sondern durch den Alltag. Eine erfundene Fundstelle in einem Angebot, eine Vertragsklausel, die niemand gegengelesen hat, ein Kundendatensatz in einem Werkzeug ohne Vertrag: Das sind die Fälle, in denen später die Frage steht, ob die Beteiligten überhaupt wissen konnten, worauf sie hätten achten müssen.

Wer die Pflicht mit einer Unterweisung für alle erschlägt, zahlt viel und verändert wenig. Wer sie übergeht, hat im Ernstfall weder eine Erklärung noch eine Aufzeichnung.

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Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Zielgruppen und Umfang der Maßnahmen

Wer entscheidet
Die Geschäftsführung, weil sie Aufwand und Freistellung verantwortet
Wer setzt um
Personalentwicklung gemeinsam mit den Bereichen, die die Systeme nutzen
Stolperfalle
Wird nur nach Abteilungen geschnitten, fallen Beschäftigte mit Freigabebefugnis durch das Raster, obwohl gerade sie die Fehler abfangen sollen.

Inhalte je Rolle

Wer entscheidet
Die Leitung des Fachbereichs, die den Einsatzkontext kennt
Wer setzt um
Personalentwicklung mit fachlicher Zuarbeit aus dem Bereich
Stolperfalle
Allgemeine Einführungen erklären, wie ein Sprachmodell funktioniert, und lassen offen, welche Eingabe im eigenen Haus verboten ist.

Externe und Dienstleister

Wer entscheidet
Der Einkauf zusammen mit dem beauftragenden Bereich
Wer setzt um
Der Vertragspartner selbst, mit Zusicherung und Beleg gegenüber deinem Haus
Stolperfalle
Der Vertrag regelt den Datenschutz und schweigt zur Kompetenz, obwohl diese Personen im Auftrag deines Hauses mit den Systemen arbeiten.

Nachweis und Aufbewahrung

Wer entscheidet
Die Stelle, die auch sonst Qualifikationsnachweise führt
Wer setzt um
Personalentwicklung, angebunden an die vorhandene Personalakte oder das Lernsystem
Stolperfalle
Nachweise liegen als Teilnehmerlisten einzelner Termine vor. Gefragt wird aber, ob eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas erhalten hat.

Auffrischung bei Werkzeugwechsel

Wer entscheidet
Die IT gemeinsam mit dem nutzenden Bereich
Wer setzt um
Der Bereich, der das neue Werkzeug einführt
Stolperfalle
Ein Anbieter tauscht das Modell hinter derselben Oberfläche aus. Ohne festen Anlass merkt niemand, dass die alten Hinweise nicht mehr passen.

Fünf Schritte von der Pflicht zum Nachweis

  1. 01 Zuerst wird erfasst, welche KI-Systeme im Haus tatsächlich benutzt werden.
  2. 02 Danach steht fest, wer damit arbeitet und wer Ergebnisse freigibt.
  3. 03 Je Gruppe wird bestimmt, welches Wissen der Einsatzkontext verlangt.
  4. 04 Die Maßnahmen laufen und werden mit Datum und Teilnahme festgehalten.
  5. 05 Ein fester Anlass löst die Auffrischung aus, etwa ein neues Werkzeug.
Was du mitnimmst

Was du nach dieser Seite entscheiden kannst

Artikel 4 lässt die Form frei und schreibt nur vor, dass du dich mit dem Einsatzkontext auseinandersetzt. Genau daraus lässt sich ein überschaubares Vorgehen ableiten.

Zielgruppen abgrenzen

Du teilst die Belegschaft nach Zugang und Verantwortung auf, statt allen dasselbe zu geben. Drei bis vier Gruppen genügen in fast jedem Haus.

Tiefe am Risiko ausrichten

Du bestimmst je Einsatzfeld, was schiefgehen kann, und leitest daraus ab, wie ausführlich die Inhalte sein müssen.

Externe mitdenken

Du klärst, welche Dienstleister in deinem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, und regelst deren Kompetenz im Vertrag statt im Nachhinein.

Nachweis mitlaufen lassen

Du führst eine schlichte Liste über Gruppen, Inhalte, Termine und Teilnahme, damit der Beleg nicht rückwirkend gebaut werden muss.

Begründung festhalten

Du hältst schriftlich fest, warum eine Gruppe genau diese Inhalte bekommt. Das ist der Teil, der bei Rückfragen zählt.

Auffrischung terminieren

Du legst einen Anlass fest, der nachschult, etwa ein neues Werkzeug oder einen Wechsel des Anbieters.

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Was der Artikel nach der Änderung vom Juli 2026 verlangt

Die geltende Fassung lautet, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Zu berücksichtigen sind dabei die technischen Kenntnisse dieser Personen, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung, der Kontext des Einsatzes und die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden sollen. Ein zweiter Satz stellt klar, dass niemand für eine bestimmte Person ein bestimmtes Niveau garantieren muss.

Bis Juli 2026 stand dort, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sei sicherzustellen. Der Unterschied ist praktisch: Aus einer Erfolgspflicht wurde eine Handlungspflicht. Wer bereits ein Programm aufgesetzt hat, muss nichts zurückbauen. Wer noch nichts hat, kann sich umgekehrt nicht darauf berufen, ein Kompetenzniveau sei ohnehin nicht messbar.

Der erfasste Personenkreis ist weiter als die Stammbelegschaft. Er umfasst auch Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung befasst sind, also etwa Dienstleister, Zeitarbeitskräfte und freie Mitarbeitende, die mit euren Werkzeugen und Daten arbeiten.

Die Pflicht hängt nicht an der Risikoklasse

Artikel 4 steht in Kapitel I der Verordnung und gilt seit dem 2. Februar 2025, unabhängig davon, ob ein System als hochriskant eingestuft ist. Ein Marketingteam mit einem Sprachmodell fällt genauso darunter wie ein Haus mit einem Vorfilter für Bewerbungen. Die Einstufung bestimmt, wie tief die Maßnahmen gehen müssen, nicht ob es sie geben muss.

Das Steuerrad ist der Einsatzkontext. Für ein Team, das KI-Ausgaben nur für interne Entwürfe nutzt, sieht eine angemessene Maßnahme anders aus als für eine Sachbearbeitung, deren Vorschläge Entscheidungen über Kunden vorbereiten. Im ersten Fall geht es um Datenklassen und Quellenprüfung, im zweiten zusätzlich um die Frage, woran man eine Ausgabe erkennt, die plausibel klingt und trotzdem falsch ist.

Rollen statt Gießkanne

Eine einzige Pflichtunterweisung für alle erzeugt viel Aufwand und wenig Wirkung. In fast jedem Haus reichen drei bis vier Gruppen: alle Beschäftigten mit Zugang zu KI-Werkzeugen, die Fachbereiche mit eigenen Anwendungsfällen, die Personen mit Kontroll- oder Freigabefunktion und die Leitung, die über Einsatzfelder entscheidet.

Für die erste Gruppe genügt ein kurzer Block zu Datenklassen, Prüfpflicht und Meldeweg. Die Kontrollrollen brauchen mehr, denn sie sollen Fehler abfangen. Dazu gehört neben dem Wissen auch die Befugnis, ein Ergebnis abzulehnen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Ohne diese Befugnis läuft die beste Qualifizierung ins Leere.

Der Nachweis entsteht nebenbei oder gar nicht

Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Was trägt, ist eine schlichte fortlaufende Aufzeichnung: welche Gruppe wann welche Inhalte erhalten hat, wer teilgenommen hat, welches Material ausgegeben wurde und wann die nächste Auffrischung ansteht. Das lässt sich in vorhandenen Personal- oder Lernsystemen führen.

Der zweite Teil des Nachweises ist die Begründung, warum eine Gruppe genau diese Inhalte bekommt. Diese Verbindung zwischen den eingesetzten Systemen und dem Qualifizierungsplan ist der Teil, den Häuser am häufigsten nicht schriftlich haben, und genau danach wird gefragt.

Die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform und führt ein Verzeichnis eingereichter Praktiken. Wer eine dort gelistete Praxis übernimmt, darf sich darauf allerdings nicht verlassen. Dass Artikel 4 damit erfüllt wäre, folgt aus der Übernahme ausdrücklich nicht.

Was Artikel 4 ausdrücklich nicht verlangt

Kein Zertifikat, keine Mindeststundenzahl, keine Prüfung, keine Meldung an eine Behörde. Auch kein Beleg darüber, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Niveau erreicht hat, das steht seit Juli 2026 wörtlich im Artikel.

Im Bußgeldkatalog des Artikels 99 taucht Artikel 4 nicht auf. Sanktionen richten sich nach dem Recht der Mitgliedstaaten, die Marktüberwachung greift ab dem 2. August 2026. Die Kommission weist darauf hin, dass ein Einschreiten vor allem dann wahrscheinlich wird, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Qualifizierung zurückgeht. Wer also nichts tut, riskiert weniger ein Bußgeld als die Frage, warum niemand vorbereitet war.

Dazu passende Kurse

Alle Kurse zu Ethik und Regelwerken rund um KI decken den Stoff ab, den vor allem die Gruppen mit Kontroll- und Freigabefunktion brauchen.

Für die große Gruppe der Beschäftigten mit Werkzeugzugang genügen dagegen meist Grundlagen für den sicheren Umgang mit KI-Werkzeugen .

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Häufige Fragen

Reicht ein einmaliges Video für alle?
Formal erfüllt es die Pflicht zu handeln, weit trägt es nicht. Der Artikel verlangt, den Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Wer ein Werkzeug für die Vorauswahl von Bewerbungen einsetzt, kommt mit demselben Video wie für die Textassistenz nicht durch, weil die Folgen eines Fehlers völlig andere sind.
Gilt die Pflicht auch für externe Dienstleister?
Der Artikel erfasst das Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Bei Dienstleistern regelst du das am einfachsten im Vertrag, indem du dir die entsprechenden Maßnahmen zusichern und auf Anfrage belegen lässt.
Was hat der Digital Omnibus konkret geändert?
Aus der Pflicht, ein ausreichendes Maß sicherzustellen, wurde die Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen, ergänzt um die Klarstellung, dass kein bestimmtes Niveau garantiert werden muss. Die Änderung gilt seit dem 27. Juli 2026. Für die Praxis heißt das weniger Streit über Messbarkeit und unverändert die Pflicht, überhaupt etwas zu tun.
Brauchen wir das schon, wenn wir KI nur erproben?
Sobald Beschäftigte mit einem KI-System arbeiten, greift die Pflicht. Ein Pilot ist sogar der günstigste Zeitpunkt, weil der Teilnehmerkreis klein ist und die Regeln zusammen mit dem Werkzeug eingeführt werden können, statt später gegen eingespielte Gewohnheiten anzugehen.

Passt thematisch dazu

Wer ohnehin gerade Pflichten aus europäischen Verordnungen abarbeitet, nimmt die nächste Frist aus dem Data Act am besten gleich mit, denn ab Januar 2027 gelten für den Anbieterwechsel in der Cloud neue Regeln.

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Von der Rechtspflicht zum Können im Alltag

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