Nutzung sichtbar machen

Die KI-Nutzung, die niemand freigegeben hat

Private Zugänge entstehen aus Wartezeit, nicht aus Trotz. So bekommst du ein Bild der tatsächlichen Nutzung, ohne dein Team in die Heimlichkeit zu drängen.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Ein Verbot beseitigt nicht die Nutzung, sondern nur den Einblick

Der Auslöser ist selten Bequemlichkeit. Meist steht jemand vor einer Aufgabe mit Termin, das freigegebene Werkzeug kann sie nicht, und der Antrag auf ein anderes läuft seit Wochen. In dieser Lage wählt fast jede Person den Weg, der die Arbeit erledigt.

Was das kostet, zeigt sich nicht sofort. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt für Personendaten die Grundlage, und Geschäftsgeheimnisse verlieren ihren Schutz, wenn sich angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nicht mehr belegen lassen. Beides fällt erst bei einer Prüfung auf, und dann rückwirkend.

Der stillere Schaden ist der Verlust an Information. Solange die Nutzung heimlich läuft, weiß niemand, welche Aufgaben im Haus wirklich Unterstützung brauchen, und die Beschaffung entscheidet an der Wirklichkeit vorbei.

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Symptom, Ursache, Lösung

Symptom, Ursache, Lösung

Symptom

In einer Vorlage taucht Text auf, den so niemand im Team geschrieben hat.

Ursache

Der Entwurf ist über einen privaten Zugang entstanden, und weder die Eingabe noch der Verarbeitungsweg sind bekannt.

Lösung

Stellt ein freigegebenes Werkzeug für Entwürfe bereit und klärt, welche Inhalte hineingehören. Der Bedarf verschwindet nicht dadurch, dass ihr nur das Werkzeug wegnehmt.

Symptom

Die Proxy-Auswertung zeigt regelmäßige Zugriffe auf Dienste, die nie beschafft wurden.

Ursache

Beschäftigte lösen ein Problem, für das der offizielle Weg zu lange braucht oder gar nicht existiert.

Lösung

Lest die Liste als Bedarfsanzeige, wertet zusammengefasst und ohne Namen aus und startet die Freigabe für die drei meistgenutzten Dienste.

Symptom

Eine Fachabteilung hat ein Werkzeug über die Firmenkreditkarte abonniert, die IT erfährt es aus der Buchhaltung.

Ursache

Der offizielle Beschaffungsweg dauert länger als der Nutzen wartet, und ein kleiner Monatsbetrag fällt in keiner Genehmigung auf.

Lösung

Setzt einen schnellen Prüfpfad mit zugesagter Frist auf und lasst die Buchhaltung wiederkehrende Abbuchungen an die IT melden.

Symptom

Eine Browser-Erweiterung fasst Seiteninhalte zusammen und wurde nie geprüft.

Ursache

Erweiterungen mit Lesezugriff auf jede geöffnete Seite lassen sich in Sekunden installieren und sind von außen nicht sichtbar.

Lösung

Verwaltet den Browser zentral, lasst Erweiterungen nur über eine Freigabeliste zu und erklärt, warum gerade diese Kategorie heikel ist.

Symptom

Nach einem Verbot sinken die Zugriffe im Firmennetz deutlich, die Arbeitsergebnisse bleiben aber unverändert.

Ursache

Die Nutzung ist auf private Geräte gewandert, wo ihr weder Einblick noch Einfluss habt.

Lösung

Ersetzt das Verbot durch ein Angebot mit klarer Aussage über zulässige Inhalte und macht den freigegebenen Weg an einem Punkt spürbar besser.

Sechs Schritte von der stillen zur bekannten Nutzung

  1. 01 Eine zusammengefasste Auswertung zeigt, welche Dienste im Netz aufgerufen werden.
  2. 02 Abrechnungen bringen Werkzeuge ans Licht, die längst bezahlt werden.
  3. 03 Die drei häufigsten Anwendungsfälle werden benannt und priorisiert.
  4. 04 Ein freigegebenes Werkzeug deckt genau diese Fälle ab.
  5. 05 Die Regel beschreibt zulässige Inhalte statt erlaubter Produkte.
  6. 06 Eine Anlaufstelle nimmt Fehleingaben ohne Nachteil entgegen.
Was du mitnimmst

Was du mitnimmst

Nach dieser Seite kannst du ein belastbares Bild der tatsächlichen Nutzung aufbauen und daraus ein Angebot ableiten, das den privaten Zugang überflüssig macht.

Drei Quellen auswerten

Du ziehst Netzwerkauswertung, Abrechnungen und den verwalteten Browser heran und bekommst daraus ein Bild ohne Beobachtung einzelner Personen.

Zusammengefasst statt namentlich

Du wertest ohne Personenbezug aus und sagst das vorher an, weil die erste namentliche Auswertung auch die letzte brauchbare ist.

Bedarf statt Verstoß lesen

Du behandelst die Liste genutzter Dienste als Bedarfserhebung und beginnst die Freigabe bei den häufigsten Fällen.

Regeln an Datenarten binden

Du beschreibst, welche Inhalte nach außen dürfen, statt eine Produktliste zu pflegen, die nach einem Quartal überholt ist.

Freigabe mit Frist

Du sagst der Fachabteilung eine Antwortzeit zu, denn nur eine zugesagte Frist macht Warten zur vernünftigen Option.

Meldeweg ohne Nachteil

Du benennst eine Anlaufstelle für Fehleingaben und stellst sicher, dass eine Meldung keine Sanktion nach sich zieht.

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Warum es entsteht, ohne dass jemand Regeln brechen will

Der typische Verlauf ist unspektakulär: Eine Sachbearbeitung soll dreißig Rückmeldungen zusammenfassen, das freigegebene Werkzeug kann es nicht oder ist noch nicht da, ein privater Zugang kann es sofort. Die Entscheidung fällt in zwei Minuten und wird nicht als Regelverstoß empfunden, sondern als Arbeit.

Wer diese Nutzung nur als Disziplinproblem behandelt, verliert die verlässlichste Informationsquelle darüber, was im Haus tatsächlich gebraucht wird. Die Liste der still genutzten Werkzeuge ist eine Bedarfserhebung, für die sonst niemand Budget bekommen hätte.

Was tatsächlich auf dem Spiel steht

Der erste Punkt ist der Datenschutz. Bei einem privaten Zugang gibt es keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, also fehlt für die Verarbeitung von Personendaten die Grundlage, die Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt. Das gilt unabhängig davon, wie sorgfältig die betreffende Person arbeitet.

Der zweite Punkt betrifft Geschäftsgeheimnisse. Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz besteht nur, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden. Wenn Kalkulationen und Angebotsunterlagen regelmäßig in unkontrollierte Dienste wandern, wird ausgerechnet dieser Nachweis schwierig, und er ist im Streitfall die Voraussetzung für jeden Anspruch.

Der dritte Punkt ist banaler und trifft häufiger: Ergebnisse ohne Spur. Wenn eine Auswertung in einem privaten Konto entstanden ist, kann niemand nachvollziehen, worauf sie beruht, und beim Ausscheiden der Person ist sie weg.

Sichtbar machen, ohne zu jagen

Sichtbarkeit entsteht aus drei Quellen. Erstens die Netzwerkseite, also Auswertungen des Web-Proxys oder der Firewall, die zeigen, welche Dienste überhaupt aufgerufen werden. Zweitens die Beschaffung, denn Abrechnungen über Firmenkreditkarten und Abonnements auf Einzelrechnungen zeigen bezahlte Werkzeuge. Drittens der zentral verwaltete Browser, über den sich Erweiterungen erfassen und begrenzen lassen.

Entscheidend ist, was ihr mit dem Ergebnis macht. Führt die erste Auswertung zu Gesprächen mit einzelnen Personen, ist sie zugleich die letzte brauchbare. Wertet zusammengefasst aus, nennt keine Namen und sagt das vorher. In derselben Nachricht gehört die Aussage, dass daraus ein Angebot entsteht und keine Sanktionsliste.

Zieht Datenschutz und Interessenvertretung früh hinzu. Auswertungen, die sich auf einzelne Beschäftigte zurückführen lassen, sind mitbestimmungsrelevant, und eine Absprache vorher kostet deutlich weniger als ein Konflikt hinterher.

Der Weg vom Verbot zum freigegebenen Angebot

Ein Verbot ohne Alternative ist die teuerste Variante, weil es die Nutzung unsichtbar macht und den Bedarf nicht beseitigt. Tragfähig ist die umgekehrte Reihenfolge: erst ein freigegebenes Werkzeug für die häufigsten Fälle bereitstellen, dann klar sagen, wofür es gedacht ist, und erst danach die Nutzung außerhalb dieses Rahmens abstellen.

Damit das Angebot angenommen wird, muss es an einem Punkt besser sein und nicht nur erlaubt. Das kann der Zugriff auf interne Dokumente sein, eine gemeinsame Ablage für bewährte Anweisungen oder schlicht, dass niemand die Kosten privat trägt. Ein freigegebenes Werkzeug, das weniger kann als der private Zugang, wird umgangen.

Der Freigabepfad selbst braucht eine zugesagte Frist. Wenn eine Fachabteilung weiß, dass eine Anfrage innerhalb von zwei Wochen beantwortet wird, wartet sie. Wenn sie es nicht weiß, entscheidet sie selbst, und ihr seid wieder am Anfang.

Was in die Regeln gehört, damit sie befolgt werden

Regeln werden befolgt, wenn sie an Datenarten anknüpfen und nicht an Werkzeugnamen. Eine Liste erlaubter Produkte ist nach einem Quartal überholt. Eine Aussage darüber, welche Inhalte in ein externes Werkzeug dürfen und welche nicht, hält länger und lässt sich auf jeden neuen Dienst anwenden.

Nennt außerdem eine Anlaufstelle für den Fall, dass etwas Falsches eingegeben wurde. Wer eine Kundenliste versehentlich in ein öffentliches Werkzeug kopiert hat, meldet das nur, wenn die Meldung selbst folgenlos bleibt. Ohne diesen Weg erfahrt ihr von solchen Vorfällen zuletzt oder gar nicht.

Dazu passende Kurse

Wer die Regeln nicht nur aufschreiben, sondern im Team verankern will, findet den Rahmen dafür in den Kursen zu Datenschutz und Governance bei KI-Werkzeugen .

Sobald ihr ein Werkzeug offiziell bereitstellt, wechselt ihr die Rolle, und dann zählt, was der Rechtsrahmen von Betreibern verlangt .

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Häufige Fragen

Dürfen wir auswerten, welche KI-Dienste im Firmennetz aufgerufen werden?
Zusammengefasste Auswertungen ohne Personenbezug sind der übliche Weg und decken den Bedarf, um den es hier geht. Sobald sich eine Auswertung auf einzelne Beschäftigte zurückführen lässt, wird sie mitbestimmungsrelevant und braucht eine tragfähige Grundlage. Klärt das mit Datenschutz und Interessenvertretung vorher, nicht nach dem ersten Bericht.
Reicht eine Betriebsvereinbarung, um das Thema zu erledigen?
Eine Vereinbarung regelt den Rahmen und schafft Rechtssicherheit, sie schafft aber kein Angebot. Wenn danach immer noch kein freigegebenes Werkzeug für die häufigsten Aufgaben bereitsteht, ändert sich an der stillen Nutzung wenig. Regelwerk und Angebot gehören in denselben Zeitplan.
Was tun wir, wenn schon Kundendaten in einem öffentlichen Werkzeug gelandet sind?
Behandelt es wie jeden anderen Datenschutzvorfall: dokumentieren, den Umfang klären und den Datenschutzbeauftragten einbeziehen. Ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nötig ist, entscheidet dann ihr als Verantwortliche, beraten durch ihn. Wichtig ist die Geschwindigkeit, denn die Frist dafür ist kurz, und ebenso wichtig ist, dass die meldende Person daraus keinen Nachteil hat.
Zählt auch die KI-Funktion in einem längst freigegebenen Programm dazu?
Ja, und das ist der übersehene Teil. Anbieter bauen Assistenzfunktionen in Programme ein, die vor Jahren freigegeben wurden, und mit der nächsten Aktualisierung ist die Funktion da. Nehmt deshalb bei jedem größeren Update die Frage auf, ob neue KI-Funktionen hinzugekommen sind und wohin sie Daten senden.
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