PDF auf Barrierefreiheit prüfen: welche Anforderungen gelten und womit du testest
Die Werkzeuge sind kostenlos und in Minuten eingerichtet. Der Teil, der Häuser wirklich aufhält, ist die Zuständigkeit: wer entscheidet, was geprüft wird, wer die Punkte beurteilt, die kein Programm abnimmt, und wer den Altbestand angeht.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Der grüne Haken wird zum Nachweis erklärt, und dann fällt das Dokument trotzdem durch
Der typische Ablauf: Jemand lädt ein kostenloses Prüfprogramm herunter, zieht das PDF hinein, bekommt eine Liste ohne Fehler und legt das Ergebnis als Nachweis ab. Wenige Wochen später meldet jemand, dass das Dokument mit einer Vorlesesoftware nicht benutzbar ist, weil die Randspalte mitten im Satz vorgelesen wird und weil vier Diagramme als Bild ohne Aussage vorbeiziehen. Beides sind Fehler, die kein automatischer Test erkennen kann, und beides sind Fehler, die das Dokument unbrauchbar machen.
Die zuständige Fachstelle formuliert das ungewöhnlich deutlich: Allein das Bestehen des Tests bedeutet noch nicht, dass ein Dokument barrierefrei ist, und der Test ersetzt die manuelle Kontrolle nicht. Automatisch prüfbar ist nur, was sich technisch aus der Datei ablesen lässt. Alles, was eine Beurteilung verlangt, bleibt Arbeit für Menschen, und diese Arbeit ist weder schwer noch lang, sie muss nur jemandem gehören.
Der dritte und größte Stolperstein ist die Frage davor. In vielen Häusern wird gar nicht geklärt, welche Dokumente überhaupt unter eine Vorgabe fallen. Dann passiert eines von zwei Dingen: Entweder wird pauschal alles geprüft, was die Kapazitäten sprengt und nach drei Monaten aufhört, oder es wird gar nichts geprüft, weil sich niemand zuständig fühlt. Beide Wege sind teurer als eine halbe Stunde, in der jemand festlegt, welche Dokumentarten betroffen sind und wer die Prüfung abnimmt.
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Wer im Haus was entscheidet
Die Prüfung barrierefreier Dokumente scheitert selten an der Technik und fast immer an ungeklärten Zuständigkeiten. Die folgende Aufteilung ordnet jede Frage genau einer Stelle zu und benennt jedes Mal, woran es in der Praxis hängenbleibt.
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Ob eine Dokumentart überhaupt unter eine Vorgabe fällt | Die Stelle, die auch sonst rechtliche Fragen beantwortet, gemeinsam mit der Fachabteilung, die das Dokument herausgibt, einmalig je Dokumentart und schriftlich | Die Fachabteilung, indem sie die betroffenen Dokumentarten in einer Liste führt und diese Liste bei neuen Formaten fortschreibt | Die Frage wird als technische behandelt und landet bei der IT, die sie nicht beantworten kann. Danach wird entweder alles geprüft oder nichts, und beides ist teurer als eine einmalige Klärung. |
| Welche Prüfstufe für welche Dokumentart gilt | Die Fachabteilung gemeinsam mit der Stelle, die für Barrierefreiheit zuständig ist, entlang der Frage, wie viele Leute das Dokument nutzen und wie wichtig es ist | Die Person, die das Dokument erstellt, als fester Schritt vor der Freigabe, mit einer kurzen Notiz zum Ergebnis | Es wird nur eine Stufe festgelegt, meistens der automatische Test, und die Beurteilung durch einen Menschen fällt still unter den Tisch. Genau dort sitzen aber die Fehler, die Dokumente unbenutzbar machen. |
| Wer Alternativtexte formuliert und wer sie freigibt | Die Redaktion oder die Fachabteilung, denn ein Alternativtext ist eine inhaltliche Aussage und keine technische Angabe | Die Person, die das Layout baut, indem sie den vorgegebenen Text einträgt, statt ihn selbst zu erfinden | Der Alternativtext wird der Gestaltung überlassen, weil dort das Feld sitzt. Dann steht in den Feldern eine Beschreibung dessen, was zu sehen ist, statt der Aussage, die das Bild an dieser Stelle transportiert. |
| Wie mit dem vorhandenen Dokumentenbestand umgegangen wird | Die Leitung des Bereichs, der den Bestand verantwortet, auf Basis von Zugriffszahlen und nicht auf Basis des Erscheinungsdatums | Die Fachabteilung in Abschnitten, beginnend bei den meistgenutzten Dokumenten, mit einem klaren Schnitt für alles, was zurückgezogen statt nachgearbeitet wird | Der Bestand wird als Ganzes betrachtet, wirkt dadurch unbezwingbar, und deshalb wird er gar nicht angefasst. Zwanzig Dokumente mit neunzig Prozent der Zugriffe sind an zwei Wochen zu schaffen. |
| Die Abnahme von Dokumenten, die Dienstleister liefern | Wer den Auftrag vergibt, indem die Anforderung prüfbar in die Leistungsbeschreibung geschrieben wird | Wer die Lieferung abnimmt, mit einem eigenen Prüflauf und nicht nur mit dem Bericht des Dienstleisters | Im Auftrag steht das Wort barrierefrei ohne Bezug auf eine Norm oder ein Prüfergebnis. Dann liefert der Dienstleister ein getaggtes PDF, das den Test nicht besteht, und die Nachbesserung ist nicht durchsetzbar. |
| Der Weg für Rückmeldungen von Nutzenden | Die Stelle, die die Veröffentlichung verantwortet; öffentliche Stellen haben dazu ohnehin Vorgaben aus der Verordnung, die eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Überwachungsverfahren vorsieht | Der Bereich, der Rückmeldungen ohnehin entgegennimmt, mit einer benannten Person für die Weiterleitung und einer zugesagten Reaktionszeit | Der Rückmeldeweg existiert auf dem Papier, aber niemand hat festgelegt, wer die eingehenden Hinweise bearbeitet. Dann bleibt die erste Meldung liegen, und eine zweite kommt nicht mehr. |
Ob eine Dokumentart überhaupt unter eine Vorgabe fällt
- Wer entscheidet
- Die Stelle, die auch sonst rechtliche Fragen beantwortet, gemeinsam mit der Fachabteilung, die das Dokument herausgibt, einmalig je Dokumentart und schriftlich
- Wer setzt um
- Die Fachabteilung, indem sie die betroffenen Dokumentarten in einer Liste führt und diese Liste bei neuen Formaten fortschreibt
- Stolperfalle
- Die Frage wird als technische behandelt und landet bei der IT, die sie nicht beantworten kann. Danach wird entweder alles geprüft oder nichts, und beides ist teurer als eine einmalige Klärung.
Welche Prüfstufe für welche Dokumentart gilt
- Wer entscheidet
- Die Fachabteilung gemeinsam mit der Stelle, die für Barrierefreiheit zuständig ist, entlang der Frage, wie viele Leute das Dokument nutzen und wie wichtig es ist
- Wer setzt um
- Die Person, die das Dokument erstellt, als fester Schritt vor der Freigabe, mit einer kurzen Notiz zum Ergebnis
- Stolperfalle
- Es wird nur eine Stufe festgelegt, meistens der automatische Test, und die Beurteilung durch einen Menschen fällt still unter den Tisch. Genau dort sitzen aber die Fehler, die Dokumente unbenutzbar machen.
Wer Alternativtexte formuliert und wer sie freigibt
- Wer entscheidet
- Die Redaktion oder die Fachabteilung, denn ein Alternativtext ist eine inhaltliche Aussage und keine technische Angabe
- Wer setzt um
- Die Person, die das Layout baut, indem sie den vorgegebenen Text einträgt, statt ihn selbst zu erfinden
- Stolperfalle
- Der Alternativtext wird der Gestaltung überlassen, weil dort das Feld sitzt. Dann steht in den Feldern eine Beschreibung dessen, was zu sehen ist, statt der Aussage, die das Bild an dieser Stelle transportiert.
Wie mit dem vorhandenen Dokumentenbestand umgegangen wird
- Wer entscheidet
- Die Leitung des Bereichs, der den Bestand verantwortet, auf Basis von Zugriffszahlen und nicht auf Basis des Erscheinungsdatums
- Wer setzt um
- Die Fachabteilung in Abschnitten, beginnend bei den meistgenutzten Dokumenten, mit einem klaren Schnitt für alles, was zurückgezogen statt nachgearbeitet wird
- Stolperfalle
- Der Bestand wird als Ganzes betrachtet, wirkt dadurch unbezwingbar, und deshalb wird er gar nicht angefasst. Zwanzig Dokumente mit neunzig Prozent der Zugriffe sind an zwei Wochen zu schaffen.
Die Abnahme von Dokumenten, die Dienstleister liefern
- Wer entscheidet
- Wer den Auftrag vergibt, indem die Anforderung prüfbar in die Leistungsbeschreibung geschrieben wird
- Wer setzt um
- Wer die Lieferung abnimmt, mit einem eigenen Prüflauf und nicht nur mit dem Bericht des Dienstleisters
- Stolperfalle
- Im Auftrag steht das Wort barrierefrei ohne Bezug auf eine Norm oder ein Prüfergebnis. Dann liefert der Dienstleister ein getaggtes PDF, das den Test nicht besteht, und die Nachbesserung ist nicht durchsetzbar.
Der Weg für Rückmeldungen von Nutzenden
- Wer entscheidet
- Die Stelle, die die Veröffentlichung verantwortet; öffentliche Stellen haben dazu ohnehin Vorgaben aus der Verordnung, die eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Überwachungsverfahren vorsieht
- Wer setzt um
- Der Bereich, der Rückmeldungen ohnehin entgegennimmt, mit einer benannten Person für die Weiterleitung und einer zugesagten Reaktionszeit
- Stolperfalle
- Der Rückmeldeweg existiert auf dem Papier, aber niemand hat festgelegt, wer die eingehenden Hinweise bearbeitet. Dann bleibt die erste Meldung liegen, und eine zweite kommt nicht mehr.
Die Stufen einer Prüfung und was jede davon leistet
- 01 Automatisch: fehlende Tags, fehlender Titel, fehlende Sprache, fehlende Alternativtexte, Schriften ohne Zuordnung.
- 02 Beurteilt: Stimmt die Lesereihenfolge, und sagen die Alternativtexte das Richtige?
- 03 Gemessen: Reicht der Kontrast, und ist die Schrift auch vergrößert noch benutzbar?
- 04 Erprobt: Kommt jemand mit Vorlesesoftware oder Tastatur tatsächlich durch das Dokument?
- 05 Dokumentiert: Womit wurde geprüft, wer hat beurteilt, und was ist bewusst offengeblieben?
Wie eine Prüfung aussieht, die im Haus tatsächlich stattfindet
Sechs Festlegungen und ein Werkzeugkasten. Der Werkzeugkasten kostet nichts und ist an einem Vormittag eingerichtet, die Festlegungen brauchen eine Runde mit den richtigen Leuten und halten danach jahrelang.
Klär zuerst den Geltungsbereich, nicht die Werkzeuge
Für öffentliche Stellen des Bundes regeln das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung die Anforderungen; die Verordnung verweist auf die europäische Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 vom März 2021, deren Abschnitt 10 die Anforderungen an Dokumente außerhalb des Web enthält. Für private Unternehmen gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Welche eurer Dokumentarten darunterfallen, ist eine Rechtsfrage, und diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Trenn die drei Prüfstufen und benenne sie einzeln
Stufe eins ist der automatische Test gegen die technisch prüfbaren Anforderungen. Stufe zwei ist die Beurteilung durch eine geschulte Person, also Lesereihenfolge, Sinnhaftigkeit der Alternativtexte, Verständlichkeit und Kontrast. Stufe drei ist der Test mit Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Die dritte Stufe braucht nicht jedes Dokument, aber sie sollte für die wichtigsten Dokumentarten mindestens einmal stattgefunden haben.
Setz die Prüfung ans Ende der Erstellung, nicht ans Ende des Jahres
Eine Prüfung, die als eigenes Projekt läuft, findet einmal statt und danach nie wieder. Eine Prüfung, die zum Freigabeschritt eines Dokuments gehört, findet jedes Mal statt. Das ist der wichtigste organisatorische Unterschied überhaupt, und er kostet nichts außer der Entscheidung, den Schritt in den bestehenden Freigabeweg einzubauen.
Halt das Ergebnis fest, nicht nur den Befund
Zu jedem geprüften Dokument gehören drei Angaben: womit geprüft wurde, wer die manuellen Punkte beurteilt hat und was bewusst offengeblieben ist. Diese drei Zeilen sind das, was bei einer Rückfrage von außen zählt, und sie sind gleichzeitig die Grundlage dafür, dass beim nächsten Stand nicht wieder bei null angefangen wird.
Geh den Altbestand nach Nutzung an, nicht nach Alter
Niemand kann zwölf Jahre Dokumentenbestand nachträglich in Ordnung bringen, und niemand muss das. Zieh die Zugriffszahlen und ordne danach: Was oft heruntergeladen wird, kommt zuerst dran, was seit Jahren niemand geöffnet hat, kommt gar nicht dran oder wird zurückgezogen. Für alles, was nicht nachgearbeitet wird, gehört ein Weg angeboten, über den jemand eine zugängliche Fassung anfordern kann.
Nimm Dokumente von Dienstleistern nicht ungeprüft an
Wenn eine Agentur den Geschäftsbericht setzt, gehört die Anforderung in den Auftrag und die Prüfung in die Abnahme. Ohne beides bekommst du ein PDF, das gut aussieht und keine brauchbare Struktur hat, und die Nacharbeit fällt bei dir an. Formulier die Anforderung so konkret, dass sie prüfbar ist, also getaggter Export mit festgelegter Lesereihenfolge, Alternativtexte, Dokumenttitel und Sprache, und verlang den Prüfbericht als Teil der Lieferung.
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Welche Vorgabe gilt: der Rahmen in Deutschland
Für öffentliche Stellen des Bundes läuft der Weg über das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die Verordnung erklärt die Anforderungen für erfüllt, wenn ein Angebot harmonisierten Normen entspricht, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, und verweist in der Sache auf die europäische Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 vom März 2021. Die Anforderungen an Dokumente, die nicht Teil einer Webseite sind, stehen dort in Abschnitt 10, und die Norm übernimmt ihrerseits die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt daneben das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es erfasst bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikations- und Personenbeförderungsdienstleistungen sowie E-Books mit der zugehörigen Software. Erzeugt eine erfasste Dienstleistung Dokumente, etwa ein elektronisches Ticket als PDF, gilt für diese derselbe Normenrahmen. Für Dienstleistungen sieht das Gesetz eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, definiert als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt.
Die zugehörige Verordnung wird an einer Stelle konkret, die für Dokumente wichtig ist: Der Informationsinhalt muss in Textformaten bereitgestellt werden, die sich zum Erzeugen alternativer assistiver Formate eignen. Ein PDF, dessen Text nur als Bild vorliegt, erfüllt das nicht, und zwar unabhängig davon, wie ordentlich es aussieht. Ob und wie euer konkreter Fall unter diese Regelungen fällt, ist eine Rechtsfrage, und diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
PDF/UA und WCAG: zwei Bezugsgrößen, die nicht dasselbe sind
PDF/UA ist die technische Norm für zugängliche PDF und erscheint als ISO 14289. Teil 1 wurde 2012 veröffentlicht und 2014 überarbeitet, ein zweiter Teil setzt auf PDF 2.0 auf und wird von Prüfprogrammen wie veraPDF bereits abgebildet. Die Norm beschreibt, wie die Datei beschaffen sein muss, also vollständige Auszeichnung in sinnvoller Reihenfolge, semantisch passende Tags, eingebettete Schriften mit Zuordnung zu Unicode, Alternativtexte für aussagekräftige Grafiken und Sicherheitseinstellungen, die Hilfsmitteln den Zugriff erlauben. Ergänzt wird sie durch das von der PDF Association veröffentlichte Matterhorn-Protokoll mit einunddreißig Prüfpunkten und einhundertsechsunddreißig Fehlerbedingungen, an dem sich die Prüfwerkzeuge orientieren.
Die WCAG kommen aus einer anderen Richtung. Sie sind eine Empfehlung des World Wide Web Consortium für Webinhalte, kennen die Stufen A, AA und AAA und liegen aktuell in der Fassung 2.2 vor, die im Dezember 2024 als Empfehlung veröffentlicht wurde. Für PDF sind sie nicht unmittelbar gemacht, kommen aber über EN 301 549 ins Spiel, weil die Norm sie übernimmt und für Nicht-Web-Dokumente sinngemäß anwendbar macht.
Für die Praxis bedeutet das eine einfache Arbeitsteilung. Die rechtliche Anforderung ist über EN 301 549 formuliert, gemessen wird technisch aber im Wesentlichen gegen PDF/UA, weil sich diese Norm maschinell prüfen lässt. Ein Dokument, das PDF/UA erfüllt, ist deshalb der beste verfügbare Ausgangspunkt, und der Rest ist die Beurteilung, die kein Programm übernimmt. Wer diesen Unterschied kennt, versteht auch, warum ein grüner Haken kein Freibrief ist.
Die Werkzeuge und was jedes davon leistet
Der PDF Accessibility Checker von axes4 ist das Werkzeug, das in Deutschland am häufigsten genannt wird. Er ist kostenfrei, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert, prüft gegen PDF/UA und gegen die WCAG und gibt zusätzlich Qualitätshinweise aus. Besonders nützlich ist die Vorschau darauf, was eine Vorlesesoftware aus der Struktur macht, denn sie deckt Reihenfolgefehler schneller auf als jede Fehlerliste. Neuere Fassungen bringen zusätzlich Prüfungen mit, die auf maschineller Auswertung beruhen, und deren Ergebnisse gehören ausdrücklich von einem Menschen gegengelesen, weil sonst Fehlalarme in die Nacharbeit wandern.
veraPDF ist der zweite Kandidat und kommt aus der digitalen Langzeitarchivierung. Es ist quelloffen und kostenfrei, prüft alle Teile und Konformitätsstufen von PDF/A sowie PDF/UA in den Teilen eins und zwei und wird von der Open Preservation Foundation gemeinsam mit der PDF Association betreut. Sein Vorteil liegt darin, dass es sich als Kommandozeilenwerkzeug in einen automatisierten Ablauf einbauen lässt, wenn ihr regelmäßig größere Mengen prüfen müsst.
Acrobat Pro bringt eine eigene Barrierefreiheitsprüfung mit und ist gleichzeitig das Programm, in dem ihr die gefundenen Fehler repariert. Dafür stehen das Werkzeug für die Lesereihenfolge, ein Bedienfeld für die Tags, ein Bedienfeld für die Reihenfolge und ein Tabelleneditor bereit. Die Prüfung von Acrobat weist an einigen Stellen ausdrücklich auf eine manuelle Kontrolle hin, unter anderem beim Kontrast. Für den Kontrast selbst benutzt du am besten ein eigenes Messwerkzeug wie den Colour Contrast Analyzer; die Norm nennt für Text einen Mindestwert von 4,5 zu 1.
Die manuelle Prüfung: eine Liste, die in zwanzig Minuten abgearbeitet ist
Der Ruf der manuellen Prüfung ist schlechter als ihr Aufwand. Für ein Dokument mittlerer Länge dauert sie zwanzig Minuten, wenn man weiß, wonach man sucht. Der erste Punkt ist die Lesereihenfolge: Lass dir die Struktur in der Vorlesevorschau ausgeben und lies mit. Springt der Text mitten im Absatz in die Randspalte? Kommen Bildunterschriften an der richtigen Stelle? Werden Kopf- und Fußzeilen mitgelesen, obwohl sie Schmuck sind?
Der zweite Punkt sind die Alternativtexte. Ein automatischer Test meldet nur, ob ein Text vorhanden ist. Lies sie einzeln und frag bei jedem: Sagt er, was das Bild an dieser Stelle aussagt? Ein Diagramm mit dem Alternativtext Diagramm hat den Test bestanden und ist wertlos. Wiederholt der Text bloß die Bildunterschrift, wird derselbe Satz zweimal vorgelesen. Und Zierelemente, die einen Alternativtext bekommen haben, stören mehr, als sie helfen.
Der dritte Punkt ist die Bedienbarkeit unabhängig von der Struktur: Reicht der Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gemessen und nicht geschätzt? Sind Angaben, die nur über Farbe transportiert werden, auch anders erkennbar? Bleibt das Dokument bei starker Vergrößerung lesbar? Sind Verknüpfungen aus ihrem Text heraus verständlich, oder heißen sie alle hier? Und bei Formularen: Führt die Tabulatortaste in einer sinnvollen Reihenfolge durch die Felder, und nennt jedes Feld beim Betreten, was einzutragen ist?
Die dritte Stufe schließlich ist die Erprobung mit Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind. Die Fachstelle empfiehlt sie ausdrücklich, weil sich damit prüfen lässt, ob jemand mit dem Dokument tatsächlich zurechtkommt. Für jedes einzelne Dokument ist das nicht leistbar, für die wichtigsten Dokumentarten schon, und der Erkenntnisgewinn aus einer einzigen solchen Sitzung ist regelmäßig größer als aus zwanzig automatischen Prüfläufen.
Warum die Prüfung an den falschen Stellen teuer wird
Die teuerste Variante ist die Reparatur im PDF. Wer ein fertiges Dokument bekommt, dessen Struktur nie angelegt wurde, baut sie im PDF von Hand nach, Element für Element. Bei einem zwanzigseitigen Bericht ist das ein Tag, bei einem Geschäftsbericht mit Tabellen und Diagrammen deutlich mehr, und beim nächsten Jahresbericht fängt dieselbe Arbeit von vorne an. Die Prüfung deckt diese Kosten nur auf, verursacht hat sie das Ursprungsdokument.
Die billigste Variante ist eine Vorlage, in der die Struktur bereits steckt, und ein Freigabeschritt, in dem geprüft wird. Wie der Weg dorthin im Layoutprogramm aussieht, steht auf der Seite zum barrierefreien Export aus InDesign; für Textdokumente aus Word gilt sinngemäß dasselbe, dort gehören beim Export die Übernahme der Dokumenteneigenschaften und der Strukturtags für Barrierefreiheit aktiviert und das Speichern des Textes als Bitmap abgeschaltet.
Dazwischen liegt der Fall, der am häufigsten übersehen wird: gescannte Dokumente. Ein Scan ist ein Bild, egal wie scharf er ist, und ohne Texterkennung enthält er keinen Text, den ein Hilfsmittel lesen könnte. Die Texterkennung ist damit nicht Kür, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt etwas geprüft werden kann. Welches Programm sich dafür bei euch eignet und was es kostet, ist Gegenstand der Gegenüberstellung von Acrobat und Power PDF.
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Häufige Fragen
Reicht ein bestandener automatischer Test als Nachweis?
Welches Prüfprogramm sollen wir nehmen?
Ist PDF/UA gesetzlich vorgeschrieben?
Müssen wir unseren gesamten Altbestand nachträglich prüfen?
Wer im Haus sollte die Prüfung machen?
Was schreiben wir einem Dienstleister in den Auftrag?
Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Prüfen von PDF und die Grenzen automatischer Tests
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, rechtliche Vorgaben mit EN 301 549 V3.2.1 und Abschnitt 10
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung im Volltext
- PDF Accessibility Checker von axes4
- veraPDF, quelloffener Prüfer für PDF/A und PDF/UA
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