Schritt 1: Betroffenheit und Geltungsbereich klären
Bevor irgendeine Maßnahme sinnvoll ist, brauchst du eine belastbare Einordnung. Sie entscheidet über Aufsichtsregime, Fristen und Bußgeldrahmen.
Einordnung und was daraus folgt
| Einordnung | Auslöser | Folge |
|---|---|---|
| Besonders wichtige Einrichtung | Sektor der Anlage 1 und mindestens 250 Beschäftigte, oder Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro. Die EU-Richtlinie nennt dieselbe Gruppe wesentliche Einrichtungen | Aufsicht auch ohne Anlass, Bußgeld bis 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Wichtige Einrichtung | Betroffener Sektor und mindestens 50 Beschäftigte oder Umsatz und Bilanzsumme über 10 Mio. Euro | Aufsicht anlassbezogen, Bußgeld bis 7 Mio. Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Betreiber kritischer Anlagen | Schwellenwerte der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen | zusätzliche Anforderungen und regelmäßige Nachweise gegenüber dem BSI |
| Cloud-Anbieter selbst | Erbringt Cloud-Computing-Dienste, unabhängig von deiner Einstufung | fällt bei Erreichen derselben Größenschwellen eigenständig unter die Regulierung, ersetzt aber deine Pflichten nie |
| Zulieferer unterhalb der Schwellen | Beliefert betroffene Einrichtungen | wird über deren Lieferkettenanforderungen faktisch mitreguliert, ohne selbst registriert zu sein |