Vereinbarungen von Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen
Vergaberecht Grundlagen Schulungen

Vereinbarungen von Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen

Rechtssichere Preisanpassung bei Kostensteigerungen in Vergabe und Vertragslaufzeit

Die wichtigsten Themen

Preisgleitklauseln rechtssicher einordnen

Basiswerte nachvollziehbar ermitteln

§ 313 BGB und § 132 GWB anwenden

Mehr- und Minderkosten bewerten

Klauseln für Ausschreibungen prüfen

Überblick Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen gewinnen immer dann an Bedeutung, wenn Material-, Energie-, Liefer- oder Beschaffungskosten deutlich schwanken. Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ bleibt zwar...

Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen gewinnen immer dann an Bedeutung, wenn Material-, Energie-, Liefer- oder Beschaffungskosten deutlich schwanken. Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ bleibt zwar Ausgangspunkt jeder Vertragsbeziehung, stößt in der öffentlichen Auftragsvergabe aber dort an praktische Grenzen, wo starre Preise zu wirtschaftlich untragbaren Ergebnissen führen. Das Seminar ordnet ein, wann Preisanpassungsklauseln zulässig sind, wie sie vergabe- und haushaltsrechtlich einzuordnen sind und welche Anforderungen bei Ausschreibungen sowie bei laufenden Verträgen beachtet werden müssen.

Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen der Preisgleitung, die Ermittlung von Basiswerten, die Behandlung von Mehr- und Minderkosten sowie die Abgrenzung zu nachträglichen Vertragsänderungen. Behandelt werden insbesondere die Unzumutbarkeitsregelung des § 313 BGB, Anpassungen zulasten des Auftraggebers nach § 58 BHO/LHO und die Grenzen von Auftragsänderungen nach § 132 GWB. Wer die Gestaltung von Vergabeunterlagen vertiefen möchte, findet ergänzend das Seminar Vergabeunterlagen in der Praxis.

Das dreistündige Seminar richtet sich an Personen, die Preisgleitklauseln rechtssicher prüfen, formulieren oder in bestehenden öffentlichen Aufträgen bewerten müssen. Es schafft eine belastbare Grundlage für Entscheidungen in Vergabestellen, Fachabteilungen und Unternehmen, die öffentliche Ausschreibungen bearbeiten.

Referent

Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt, bringt langjährige Erfahrung aus Verwaltung, Ministerialpraxis und öffentlichem Auftragswesen ein. Nach seinem Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung war er unter anderem im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie in der Deutschen NATO-Vertretung in Brüssel tätig. Ab 2001 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen zuständig, unter anderem für VgV und SektVO.

Die Themen Wertsicherung bei öffentlichen Aufträgen · Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln · Grundsatz „Pacta sunt servanda“ · Aktuelle Erlasse zuständiger Ressorts · Grundsatzregelungen für öffentliche Aufträge...

Rechtliche Grundlagen der Preisgleitung

  • Wertsicherung bei öffentlichen Aufträgen
  • Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln
  • Grundsatz „Pacta sunt servanda“
  • Aktuelle Erlasse zuständiger Ressorts

Gestaltung von Preisgleitklauseln

  • Grundsatzregelungen für öffentliche Aufträge
  • Überprüfungsklauseln bei Lieferleistungen
  • Überprüfungsklauseln bei Dienstleistungen
  • Kriterien rechtssicherer Formulierungen

Berechnung und Dokumentation

  • Ermittlung der maßgeblichen Basiswerte
  • Mehrkosten und Minderkosten
  • Vorgaben des Vergabehandbuchs Bau
  • Nachvollziehbare Preisfortschreibung

Laufende Verträge und nachträgliche Anpassungen

  • Unzumutbarkeit nach § 313 BGB
  • Anpassungen nach § 58 BHO/LHO
  • Auftragsänderungen nach § 132 GWB
  • Abgrenzung vergaberechtlicher Grenzen
Zielgruppe
  • Beschäftigte in Vergabestellen, Einkaufsabteilungen und zentralen Beschaffungsstellen öffentlicher Auftraggeber
  • Fach- und Projektverantwortliche, die Preisgleitklauseln in Ausschreibungen oder Vertragsunterlagen prüfen
  • Unternehmen, Bieter und Auftragnehmer, die öffentliche Ausschreibungen kalkulieren oder Preisanpassungen geltend machen
  • Juristische, kaufmännische und technische Mitarbeitende mit Bezug zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung
Das lernst du
  • Rechtssichere Einordnung von Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen
  • Sichere Bewertung von Zulässigkeit, Grenzen und Gestaltungsspielräumen bei Preisanpassungen
  • Basiswerte, Mehrkosten und Minderkosten nachvollziehbar ermitteln und dokumentieren
  • Vertragsanpassungen bei laufenden Aufträgen anhand von § 313 BGB, § 58 BHO/LHO und § 132 GWB prüfen
  • Überprüfungsklauseln für Liefer- und Dienstleistungsaufträge fachlich belastbar beurteilen
So arbeiten wir
  • Fachlicher Vortrag mit Einordnung der rechtlichen Grundlagen
  • Besprechung typischer Fragestellungen aus Ausschreibung und Vertragslaufzeit
  • Praxisbeispiele zu Basiswerten, Mehr- und Minderkosten
  • Hinweise zur Anwendung aktueller Erlasse und vergaberechtlicher Vorgaben
  • Diskussion konkreter Auslegungs- und Abgrenzungsfragen
Empfohlene Vorkenntnisse
  • Grundkenntnisse im Vergabeverfahren
  • Erste Berührungspunkte mit öffentlichen Aufträgen oder Ausschreibungsunterlagen
  • Hilfreich, aber nicht zwingend: Kenntnisse aus einer Grundlagen-Schulung zum Vergaberecht
Dein Fahrplan

Einordnung von Preisgleitklauseln als Instrument der Wertsicherung bei öffentlichen Aufträgen. Besprechung typischer Marktturbulenzen, Kostensteigerungen und vergaberechtlicher Fragestellungen aus Ausschreibung und Vertragslaufzeit.

Organisatorisches

Lernformate

Unsere Seminare bieten dir maximale Flexibilität: Du kannst zwischen Live-Online und Vor Ort in unseren modernen Schulungszentren im D-A-CH Raum wählen. Beide Formate garantieren dir die gleiche hohe Qualität und interaktive Lernerfahrung.

Schulungsarten

Wir bieten dir verschiedene Schulungsarten: Offene Seminare, Firmenseminare für Teams und Inhouse-Schulungen direkt bei dir vor Ort. So findest du genau das Format, das zu deinen Bedürfnissen passt.

Uhrzeiten

09:00-12:00 Uhr

Aktuelle Software

In unseren offenen Kursen arbeiten wir mit der aktuellsten Software-Version. So lernst du direkt mit den Tools und Features, die du auch in deinem Arbeitsalltag verwendest - praxisnah und zukunftsorientiert. Bei Inhouse- und Firmenschulungen bestimmt ihr die Version.

Deine Vorteile

Zufriedenheitsgarantie

Wir sind von unserer Qualität überzeugt. Sollte ein Training einmal nicht deinen Erwartungen entsprechen, bieten wir dir an, den Kurs kostenlos zu wiederholen oder ein anderes Training zu besuchen. Ohne Risiko, ohne Diskussion.

Inklusivleistungen

Deine Teilnahme beinhaltet: Schulungsmaterial, Zertifikat, Verpflegung (bei Präsenzveranstaltungen) und persönliche Betreuung durch unsere Trainer und unser Orga-Team. Alles aus einer Hand - keine versteckten Kosten.

Lernen von Experten

Unsere Trainer sind zertifizierte und erfahrene Profis mit jahrelanger Berufserfahrung. Sie vermitteln dir in den Kursen nicht nur theoretisches Wissen, sondern teilen ihre Erfahrungen aus realen Projekten und helfen dir, das Gelernte direkt in deiner täglichen Arbeit anzuwenden. Das ist kein Werbeversprechen, sondern unser Anspruch. Am besten siehst du das in unseren Bewertungen, z.B. auch bei Google.

Keine Vorkasse

Du zahlst erst nach dem Seminar. Keine Vorkasse, keine Vorauszahlung - so kannst du sicher sein, dass du nur für das bezahlst, was du auch wirklich erhalten hast. Die Rechnung erhältst du erst nach Kursbeginn.

Max. 8 Teilnehmende

Wir setzen auf kleine Gruppen, damit du die Aufmerksamkeit bekommst, die du verdienst. So haben wir mehr Zeit für deine individuellen Fragen und können gezielt auf deine Bedürfnisse eingehen.

Termine & Buchung

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Fragen und Antworten zu Vereinbarungen von Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen

Wann sind Preisgleitklauseln in öffentlichen Aufträgen zulässig?

Preisgleitklauseln kommen in Betracht, wenn Kostenbestandteile erheblichen Schwankungen unterliegen und eine feste Preisbindung zu unausgewogenen Ergebnissen führen würde. Im Seminar wird eingeordnet, welche rechtlichen Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen gelten und wie aktuelle Erlasse bei der Anwendung zu berücksichtigen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Preisgleitklauseln und nachträglichen Vertragsänderungen?

Eine Preisgleitklausel wird bereits im Vertrag angelegt und regelt, unter welchen Bedingungen Preise angepasst werden. Nachträgliche Vertragsänderungen betreffen laufende Verträge ohne oder außerhalb einer solchen Regelung. Dabei sind insbesondere § 313 BGB, § 58 BHO/LHO und § 132 GWB sauber voneinander abzugrenzen.

Welche Rolle spielt § 313 BGB bei Kostensteigerungen?

§ 313 BGB betrifft die Störung der Geschäftsgrundlage. Das Seminar behandelt, wann Kostensteigerungen eine Unzumutbarkeit begründen und weshalb diese Prüfung nicht automatisch zu einer Vertragsanpassung führt. Entscheidend sind die Umstände des konkreten Vertrags und die rechtlichen Grenzen öffentlicher Auftraggeber.

Wie werden Basiswerte für Preisgleitklauseln ermittelt?

Basiswerte dienen als Ausgangspunkt für die spätere Berechnung von Mehr- oder Minderkosten. Im Seminar wird erläutert, welche Anforderungen an die Ermittlung gestellt werden und wie Vorgaben aus dem Vergabehandbuch des Bundes für Bauleistungen in die Bewertung einfließen.

Ist das Seminar auch für Unternehmen geeignet?

Ja. Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder laufende öffentliche Aufträge bearbeiten, erhalten eine rechtliche Orientierung zur Kalkulation, zur Bewertung von Preisanpassungsklauseln und zum Umgang mit Kostensteigerungen. Ergänzend kann das Seminar Erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sinnvoll sein.

Welche Vorkenntnisse sind für das Seminar hilfreich?

Grundkenntnisse des Vergabeverfahrens sollten vorhanden sein. Wer zunächst die Systematik der Unterschwellenvergabe vertiefen möchte, findet mit dem Seminar Vergabe öffentlicher Aufträge nach der UVgO eine passende fachliche Grundlage.

Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten findest du in den FAQs.

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