Intensivseminar: Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO
Vergaberecht Grundlagen Schulungen 1 Tag
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Präsenz oder Online
Schulungszeiten:
Erster Tag:
09:00 bis
16:30 Uhr
Nächster Termin
04.12.2023
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300,00 € zzgl. 19% USt.
357,00 € inkl. 19% USt.
inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen
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Nach der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt seit Anfang des Jahres 2017 das Ergebnis der Novellierung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte vor: Die neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)“ wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A aus 2009 (VOL/A 2009), die bisher die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelte.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Der Praktiker muss also genau hinsehen und kann nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.
Dieses Seminar behandelt detailliert die Bestimmungen der UVgO von A-Z, wobei auch die „elektronische Vergabe“ thematisiert wird, die ab 1.1.2020 (teilweise auch schon ab 1.1.2019) für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich verpflichtend vorgegeben wird. Die Verknüpfungen zu den angepassten Bestimmungen aus dem Oberschwellenbereich und den teilweise übernommenen Regeln aus der bisherigen VOL/A werden herausgearbeitet und auch kritisch beleuchtet. Im Ergebnis erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Bestimmungen und einen vertiefenden Einblick in das neue Regelwerk.
Seminarleitung: Dipl.-Verw.-Wirt Michael Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im für die Bundesregierung federführenden Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums für nationale und internationale Fragen des Vergaberechts zuständig. In diesem Zusammenhang befasste er sich auch mit der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, rechtlichen Fragen der elektronischen Auftragsvergabe sowie mit Aspekten der umweltfreundlichen und innovativen Beschaffung. Davor war er mehrere Jahre in der zentralen Beschaffung der Bundeswehrverwaltung tätig. Herr Wankmüller ist Mitautor zahlreicher Vergaberechtskommentare und aktuell Mitautor des neuen "Schnelleinstiegs" in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der unter dem Titel "Ley/Wankmüller: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO 2017)" in der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm GmbH München erschienen ist.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Der Praktiker muss also genau hinsehen und kann nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.
Dieses Seminar behandelt detailliert die Bestimmungen der UVgO von A-Z, wobei auch die „elektronische Vergabe“ thematisiert wird, die ab 1.1.2020 (teilweise auch schon ab 1.1.2019) für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich verpflichtend vorgegeben wird. Die Verknüpfungen zu den angepassten Bestimmungen aus dem Oberschwellenbereich und den teilweise übernommenen Regeln aus der bisherigen VOL/A werden herausgearbeitet und auch kritisch beleuchtet. Im Ergebnis erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Bestimmungen und einen vertiefenden Einblick in das neue Regelwerk.
Seminarleitung: Dipl.-Verw.-Wirt Michael Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im für die Bundesregierung federführenden Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums für nationale und internationale Fragen des Vergaberechts zuständig. In diesem Zusammenhang befasste er sich auch mit der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, rechtlichen Fragen der elektronischen Auftragsvergabe sowie mit Aspekten der umweltfreundlichen und innovativen Beschaffung. Davor war er mehrere Jahre in der zentralen Beschaffung der Bundeswehrverwaltung tätig. Herr Wankmüller ist Mitautor zahlreicher Vergaberechtskommentare und aktuell Mitautor des neuen "Schnelleinstiegs" in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der unter dem Titel "Ley/Wankmüller: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO 2017)" in der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm GmbH München erschienen ist.
Zielgruppe
- Beschaffer der öffentlichen Hand, die bisher hauptsächlich oder ausschließlich mit dem 1. Abschnitt der VOL/A gearbeitet haben- Leiter von Vergabestellen
- Vetriebspersonal im Public Sektor und Berater bei Vergabeverfahren
Voraussetzungen für die Schulung
Grundkenntnisse im Vergaberecht empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.Kursinhalte
- Struktur, Gegenstand und Anwendungsbereich der UVgO
- Neustruktur der Vergabeverfahren (u.a. neue Ausnahmetatbestände und stärkere Formalisierung des Verhandlungsverfahrens – vormals Freihändige Vergabe)
- Ausweitung des Vergaberegimes auf den Teilnahmewettbewerb
- Neustruktur der Eignung
- Neuregelung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe
- Verschlusshaltung von übermittelten Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie deren Öffnung
- Prüfung und Wertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Zuschlag, Aufhebung von Vergabeverfahren,
- Stärkere Berücksichtigung politisch strategischer Ziele (umweltbezogene, soziale, innovative Aspekte, Gesetzestreue) auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens
- Ausschreibungsfreie Auftragsänderungen
- Sonderregelung für bestimmte Leistungen und unter besonderen Umständen (soziale u. besondere Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen, verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Beschaffungen im Ausland)
- Verschiedene - teils neue - Einzelvorschriften (z.B. Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Projektantenproblematik, Fristen, Direktauftrag, Rahmenvereinbarungen, Markterkundung, Dokumentation,etc.)
- Elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren
Lernen von Experten
Zertifizierte und praxiserfahrene TrainerInnen
Inklusive
Mittagessen, Unterlagen, Zertifikat, WLAN, Getränke uvm.
Gruppengröße
Minimal 5, Maximal 8 TeilnehmerInnen
Passende Unterlage
Inklusive Fachbuch zur Schulung.
Sprache
Deutsch (Englisch auf Wunsch)
Förderungen
Bis zu 100% Kostenübernahme!
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Michaela Berger