Mitbestimmung bei KI

Betriebsvereinbarung zu KI: kein Hindernis, sondern der Weg

Die Frage ist selten, ob mitbestimmt wird, sondern worüber. Diese Seite zeigt die Punkte, an denen eine Vereinbarung im Alltag trägt oder eben nicht trägt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Seit 1997 am Markt Kleine Gruppen Präsenz und Live-Online Zertifizierte Trainer
Worum es geht

Der Einsatz beginnt, bevor jemand den Betriebsrat fragt

Ein Team probiert ein KI-Werkzeug aus, es funktioniert, die Nutzung wächst. Erst wenn die Rechnung sichtbar wird oder ein Beschäftigter fragt, wer eigentlich die Eingaben mitlesen kann, kommt der Betriebsrat ins Spiel. Zu diesem Zeitpunkt geht es nicht mehr um Gestaltung, sondern um Vertrauen.

Auf der anderen Seite steht die Sorge, eine Vereinbarung koste Monate und blockiere das Vorhaben. Das stimmt, wenn ohne Vorbereitung verhandelt wird. Ohne Steckbrief des Systems, ohne Angaben zu Protokollen und ohne klaren Anwendungsfall gibt es nichts zu verhandeln außer Befürchtungen.

Die teuerste Variante ist eine Vereinbarung, die alles erlaubt und nichts festlegt. Sie gibt beiden Seiten das Gefühl, das Thema erledigt zu haben, und hilft ausgerechnet in dem Moment nicht, in dem eine Auswertung tatsächlich auf dem Tisch liegt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Einführung eines neuen KI-Werkzeugs

Wer entscheidet
Der Arbeitgeber, gebunden an die Mitbestimmung nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6
Wer setzt um
Fachbereich und IT, nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Betriebsrat
Stolperfalle
Ein kostenloser Testzugang gilt intern als unverbindlich und ist doch bereits Einführung und Anwendung im Sinne der Vorschrift.

Umfang der Protokollierung

Wer entscheidet
Beide Seiten gemeinsam in der Vereinbarung
Wer setzt um
Die IT, mit technischer Begrenzung statt einer bloßen Zusage
Stolperfalle
Protokolle entstehen beim Anbieter und nicht im eigenen Netz. Was dort gespeichert wird, steht im Vertrag und nicht in der Vereinbarung.

Zugriff auf Protokolldaten im Einzelfall

Wer entscheidet
Ein in der Vereinbarung festgelegtes Verfahren, meist mit Beteiligung des Betriebsrats
Wer setzt um
Die benannte Stelle in der IT, mit Protokoll über den Zugriff selbst
Stolperfalle
Der Ausnahmefall ist geregelt, das Verfahren dahinter nicht. Dann entscheidet im Ernstfall, wer zufällig Zugriff hat.

Qualifizierung der Beschäftigten

Wer entscheidet
Der Arbeitgeber, mit Beteiligung des Betriebsrats zu Zeitpunkt und Umfang
Wer setzt um
Personalentwicklung gemeinsam mit dem einführenden Bereich
Stolperfalle
Vermittelt wird die Bedienung. Was fehlt, ist die Befugnis, eine Ausgabe zu verwerfen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Verlängerung nach der Erprobung

Wer entscheidet
Beide Seiten am vereinbarten Termin
Wer setzt um
Der Fachbereich, gestützt auf eine Auswertung ohne Personenbezug
Stolperfalle
Die Erprobung läuft still weiter, weil der Termin verstreicht. Damit wird der Testbetrieb ohne Entscheidung zum Dauerzustand.

Sechs Absätze, die jede KI-Vereinbarung braucht

  1. 01 Der Zweck benennt die erlaubten und die verbotenen Einsätze.
  2. 02 Datenarten und Aufbewahrung der Protokolle sind festgelegt.
  3. 03 Ein Auswertungsverbot schützt vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
  4. 04 Qualifizierung findet vor dem Einsatz statt und nicht danach.
  5. 05 Die Erprobung ist befristet und endet mit einer Entscheidung.
  6. 06 Ein Änderungsvorbehalt greift bei jedem Modellwechsel des Anbieters.
Was du mitnimmst

Was du nach dieser Seite verhandeln kannst

Eine tragfähige Vereinbarung besteht aus wenigen Bausteinen, die sich benennen lassen, bevor der erste Termin überhaupt steht.

Auslöser richtig einordnen

Du erkennst, dass die objektive Eignung zur Überwachung genügt, und diskutierst nicht mehr über die Absicht des Hauses.

Zweckbindung formulieren

Du schreibst auf, wofür das System eingesetzt wird und wofür ausdrücklich nicht. Alles Weitere hängt an diesem Absatz.

Auswertung begrenzen

Du regelst, welche Protokolle entstehen, wie lange sie bleiben und unter welchen Bedingungen jemand hineinsehen darf.

Erprobung befristen

Du vereinbarst einen Testzeitraum mit Umfang, Auswertung und Entscheidungstermin, statt sofort eine Dauerregelung zu suchen.

Modellwechsel abfangen

Du nimmst einen Änderungsvorbehalt auf, der greift, wenn der Anbieter Funktionen ergänzt oder das Modell austauscht.

Kündigung und Nachwirkung kennen

Du weißt, dass drei Monate gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, und dass die Regelung in erzwingbaren Angelegenheiten nachwirkt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt

Woraus die Mitbestimmung folgt

Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG erfasst die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Rechtsprechung versteht das nicht als Absicht, sondern als objektive Eignung. Ein Werkzeug, das Eingaben mit Zeitstempel und Nutzerkennung speichert, erfüllt diese Voraussetzung bereits.

Daneben stehen Vorschriften, die 2021 ausdrücklich um künstliche Intelligenz ergänzt wurden. Nach Paragraf 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG ist der Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz rechtzeitig zu unterrichten. Paragraf 95 Absatz 2a BetrVG stellt klar, dass Auswahlrichtlinien auch dann zustimmungspflichtig sind, wenn bei ihrer Aufstellung künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt.

Für die Beurteilung darf der Betriebsrat Sachverstand hinzuziehen. Nach Paragraf 80 Absatz 3 Satz 2 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich, wenn er die Einführung oder Anwendung von künstlicher Intelligenz beurteilen muss. Die sonst übliche Auseinandersetzung darüber, ob externe Hilfe nötig ist, entfällt damit. Über Person und Kosten ist weiterhin eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Was eine Vereinbarung tragfähig macht

Der Kern ist die Zweckbindung: wofür das System eingesetzt wird und wofür ausdrücklich nicht. Daran hängt das Auswertungsverbot, also die Zusage, dass personenbezogene Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterbleiben und Protokolldaten nur für benannte Zwecke wie Störungsanalyse und Sicherheit verwendet werden.

Dazu gehören konkrete Festlegungen: welche Datenarten verarbeitet werden, wie lange Protokolle bleiben, wer Zugriff hat, wie ein begründeter Ausnahmefall abläuft und wer dabei hinzugezogen wird. Ein Verwertungsverbot für Erkenntnisse aus unzulässigen Auswertungen ist der Punkt, der einer Vereinbarung im Streitfall Gewicht gibt.

Der dritte Block betrifft die Menschen: Qualifizierung vor dem Einsatz, das Recht, eine Ausgabe zu verwerfen, benannte Ansprechpersonen und die Zusage, dass eine KI-Ausgabe keine personelle Einzelmaßnahme allein trägt.

Erprobung statt Ewigkeitsklausel

KI-Werkzeuge ändern sich schneller als Vereinbarungen. Deshalb ist die Erprobungsphase der wichtigste Teil: ein befristeter Einsatz mit festgelegtem Umfang, benannten Bereichen, einer vereinbarten Auswertung ohne Personenbezug und einem Termin, an dem beide Seiten entscheiden, ob es weitergeht.

Sinnvoll ist zusätzlich ein Änderungsvorbehalt, der greift, wenn der Anbieter Funktionen ergänzt oder das Modell austauscht. Ohne diese Klausel gilt die Vereinbarung formal weiter, während das System längst nicht mehr das ist, worüber verhandelt wurde.

Betriebsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Sie können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung wirken ihre Regelungen nach, bis eine andere Abmachung sie ersetzt. Wer eine Vereinbarung kündigt, um sie loszuwerden, erreicht damit nichts.

Was die Vereinbarung nicht leistet

Sie schafft keine Rechtsgrundlage im Selbstlauf. Artikel 88 DSGVO erlaubt Kollektivvereinbarungen als spezifischere Regelung, knüpft daran aber inhaltliche Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten. Eine Vereinbarung, die den Einsatz nur erlaubt, erfüllt das nicht.

Sie ersetzt auch keine Datenschutzfolgenabschätzung. Beide Verfahren laufen nebeneinander, greifen aber auf dieselben Angaben zu. Der Aufwand halbiert sich, wenn Fachbereich, Datenschutz und Betriebsrat von demselben Systemsteckbrief ausgehen statt von drei Fassungen.

Und sie klärt keine Einzelfälle. Kommt in einer Angelegenheit nach Paragraf 87 Absatz 1 keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle, und ihr Spruch ersetzt die Einigung. Wer das im Blick behält, verhandelt anders, als wenn er von einem Vetorecht ausginge.

Dazu passende Kurse

Weil die Verhandlung leichter fällt, wenn beide Seiten dieselbe Vorstellung vom System haben, sind Kurse für Steuerung und Einführung von KI im Unternehmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen nützlich.

Wer den rechtlichen Rahmen dahinter vollständig überblicken will, findet ihn in den Angeboten zu Recht und Verantwortung beim KI-Einsatz .

Wissen prüfen

Wie sicher bist du beim Thema wirklich?

Lesen fühlt sich schnell nach Können an. Ein kurzer Test zeigt dir, was davon schon sitzt und wo sich ein Kurs lohnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.

Die Inhalte wurden sehr gut vermittelt und Fragen wurden perfekt beantwortet.
LLM Security: Injections erkennen & abwehren
Marco ist ein extrem guter Trainer, der mit seinem Fachwissen zum Thema KI sehr viel Expertise mitbringt.
KI Data Science: Datenanalyse Grundkurs
Seminarleiter war sehr gut vorbereitet, Den Lehrstoff hat er ausführlich und praxisorientiert vorgetragen.
ChatGPT Aufbaukurs: Datenanalyse, Automatisierung und Workflows

Häufige Fragen

Brauchen wir eine eigene Vereinbarung oder reicht die alte IT-Rahmenvereinbarung?
Viele Rahmenvereinbarungen decken den Einsatz technischer Einrichtungen allgemein ab und passen deshalb formal. Sie schweigen aber zu den Punkten, die bei KI zählen: Auswertungsverbote für Eingabeprotokolle, Umgang mit fehlerhaften Ausgaben, Modellwechsel beim Anbieter. Ein Anhang zur bestehenden Vereinbarung geht meist schneller als ein völlig neues Werk.
Gilt die Mitbestimmung auch für ein Werkzeug, das niemand zur Überwachung nutzen will?
Ja. Maßgeblich ist die objektive Eignung zur Überwachung, nicht die Absicht des Hauses. Sobald Eingaben einer Person zugeordnet gespeichert werden, ist die Voraussetzung erfüllt.
Darf der Betriebsrat einen externen Sachverständigen hinzuziehen?
Für die Beurteilung der Einführung oder Anwendung von künstlicher Intelligenz gilt die Hinzuziehung nach Paragraf 80 Absatz 3 Satz 2 BetrVG als erforderlich. Die Erforderlichkeit steht damit nicht mehr zur Debatte, über Person und Kosten wird weiterhin eine Vereinbarung getroffen.
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
In den Angelegenheiten des Paragrafen 87 Absatz 1 entscheidet die Einigungsstelle, und ihr Spruch ersetzt die Einigung zwischen den Betriebsparteien. Ein Einsatz ohne Beteiligung ist keine Alternative, weil der Betriebsrat bei Verstößen gegen sein Mitbestimmungsrecht die Unterlassung verlangen kann.

Passt thematisch dazu

Weil die Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz auch für die Office-Umgebung gilt, sparst du dir Arbeit, wenn du die Streitpunkte bei der Vereinbarung zu Microsoft 365 vor dem eigenen Entwurf durchgehst.

Persönlich für dich da

Deine Ansprechpartner

Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.

Yves Hoppe

Yves Hoppe

Weiterbildung & Beratung

Hilft dir, aus dem KI-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.

Norbert Jansen

Norbert Jansen

Beratung & Inhouse

Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.