Was im Vertrag stehen muss, bevor KI eingekauft wird
Trainingsnutzung, Modellstand, Unterauftragnehmer, Nachweise und Ausstieg: fünf Punkte entscheiden darüber, ob eine Zusage im Ernstfall trägt oder nur gut klingt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Zusagen werden erst geprüft, wenn es zu spät ist
Der übliche Ablauf: Eine Fachabteilung testet ein Werkzeug, es funktioniert gut, der Einkauf schließt zum Listenpreis ab, und die Rechtsabteilung sieht den Vertrag zum ersten Mal, als bereits fünfzig Leute damit arbeiten. Die Fragen, die dann kommen, sind dieselben wie immer, nur ist der Ausstieg inzwischen teuer.
Typisch ist auch die halbe Zusage. Im Verkaufsgespräch fällt der Satz, dass mit euren Daten nicht trainiert wird, im Vertrag steht er für einen Tarif, und im Haus laufen daneben private Zugänge derselben Oberfläche. Formal ist alles korrekt, und trotzdem verlässt euer Material das Haus.
Teuer wird schließlich der stille Modellwechsel. Ein Ablauf, der monatelang zuverlässig lief, liefert plötzlich andere Formate, weil hinter demselben Namen ein neuer Stand steht. Ohne vereinbarte Ankündigung erfährt das Team davon durch die Beschwerde eines Kunden.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wer entscheidet was
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Trainingsnutzung der eigenen Eingaben | Datenschutz gemeinsam mit dem Fachbereich, dessen Inhalte in den Dienst gehen | Die IT beschränkt den Zugang auf Firmenkonten und macht private Zugänge im Firmennetz unbrauchbar | Die Zusage gilt für den Geschäftstarif, während ein Teil des Hauses weiter mit dem kostenlosen Zugang derselben Oberfläche arbeitet. |
| Modellstand und Ankündigung | Die Fachabteilung, die den Ablauf verantwortet, zusammen mit dem Einkauf | Das Team, das die Anbindung betreibt, hinterlegt den Versionsstand und fährt vor jeder Umstellung einen Testlauf | Die Änderung wird nur auf einer Statusseite bekannt gegeben, und im Vertrag steht keine Adresse, an die eine Nachricht gehen muss. |
| Unterauftragnehmer und Standorte | Datenschutz und Recht, bei besonders vertraulichen Inhalten mit der Geschäftsführung | Der Einkauf nimmt die Liste in den Vertrag auf, der Datenschutz prüft Änderungen zu einem festen Termin | Die Liste liegt auf einer Webseite des Anbieters und ändert sich still. Ohne vereinbarte Benachrichtigung merkt es niemand. |
| Eigene Rolle nach der KI-Verordnung | Recht oder Compliance, gemeinsam mit dem Bereich, der das System einsetzt | Der Fachbereich hält Zweck, Herkunft und eigene Änderungen am System schriftlich fest | Ein zugekauftes System wird unter eigenem Namen weitergegeben oder für einen anderen Zweck eingesetzt, und damit wächst der eigene Pflichtenkreis erheblich. |
| Ausstieg und abgeleitete Bestände | Die Geschäftsführung auf Vorschlag von IT und Einkauf | Die IT richtet eine regelmäßige Ausleitung ein und probiert sie einmal aus, statt sie nur zu vereinbaren | Der Vertrag regelt die Rückgabe der Daten, sagt aber nichts über angepasste Modelle, Suchindizes und Protokolle. |
Trainingsnutzung der eigenen Eingaben
- Wer entscheidet
- Datenschutz gemeinsam mit dem Fachbereich, dessen Inhalte in den Dienst gehen
- Wer setzt um
- Die IT beschränkt den Zugang auf Firmenkonten und macht private Zugänge im Firmennetz unbrauchbar
- Stolperfalle
- Die Zusage gilt für den Geschäftstarif, während ein Teil des Hauses weiter mit dem kostenlosen Zugang derselben Oberfläche arbeitet.
Modellstand und Ankündigung
- Wer entscheidet
- Die Fachabteilung, die den Ablauf verantwortet, zusammen mit dem Einkauf
- Wer setzt um
- Das Team, das die Anbindung betreibt, hinterlegt den Versionsstand und fährt vor jeder Umstellung einen Testlauf
- Stolperfalle
- Die Änderung wird nur auf einer Statusseite bekannt gegeben, und im Vertrag steht keine Adresse, an die eine Nachricht gehen muss.
Unterauftragnehmer und Standorte
- Wer entscheidet
- Datenschutz und Recht, bei besonders vertraulichen Inhalten mit der Geschäftsführung
- Wer setzt um
- Der Einkauf nimmt die Liste in den Vertrag auf, der Datenschutz prüft Änderungen zu einem festen Termin
- Stolperfalle
- Die Liste liegt auf einer Webseite des Anbieters und ändert sich still. Ohne vereinbarte Benachrichtigung merkt es niemand.
Eigene Rolle nach der KI-Verordnung
- Wer entscheidet
- Recht oder Compliance, gemeinsam mit dem Bereich, der das System einsetzt
- Wer setzt um
- Der Fachbereich hält Zweck, Herkunft und eigene Änderungen am System schriftlich fest
- Stolperfalle
- Ein zugekauftes System wird unter eigenem Namen weitergegeben oder für einen anderen Zweck eingesetzt, und damit wächst der eigene Pflichtenkreis erheblich.
Ausstieg und abgeleitete Bestände
- Wer entscheidet
- Die Geschäftsführung auf Vorschlag von IT und Einkauf
- Wer setzt um
- Die IT richtet eine regelmäßige Ausleitung ein und probiert sie einmal aus, statt sie nur zu vereinbaren
- Stolperfalle
- Der Vertrag regelt die Rückgabe der Daten, sagt aber nichts über angepasste Modelle, Suchindizes und Protokolle.
Fünf Punkte, an denen ein KI-Vertrag trägt oder reißt
- 01 Die Zusage zum Training gilt für alle Zugänge, nicht nur für einen Tarif.
- 02 Eingaben werden nicht länger gespeichert, als der Zweck es verlangt.
- 03 Ein Modellwechsel wird angekündigt, der alte Stand bleibt eine Weile nutzbar.
- 04 Unterauftragnehmer stehen mit Standort im Vertrag, nicht nur auf einer Webseite.
- 05 Beim Ausstieg kommen Index, Protokolle und angepasste Modelle mit zur Sprache.
Was du vor der Unterschrift klären kannst
Für die Prüfung brauchst du keine eigene Vertragsvorlage, sondern eine Liste von Fragen, deren Antworten schriftlich werden. Sie passt auf eine Seite und lässt sich jedem Anbieter gleich stellen.
Geltungsbereich der Trainingszusage
Du klärst, für welche Tarife und Zugänge die Zusage gilt, und sorgst dafür, dass im Haus nur diese Zugänge nutzbar sind.
Speicherdauer und Einsicht
Du fragst, wie lange Eingaben aufbewahrt werden und wer sie im Rahmen der Missbrauchserkennung ansehen kann. Für vertrauliche Inhalte ist das die entscheidende Angabe.
Fester Modellstand
Du prüfst, ob sich eine Version festhalten lässt, wie lange abgekündigte Stände laufen und an welche Adresse eine Ankündigung geht.
Unterauftragnehmer mit Standort
Du lässt dir die vollständige Liste geben und vereinbarst, wie über Änderungen informiert wird. Eine Webseite, die sich still ändert, reicht nicht.
Eigene Rolle bestimmen
Du klärst vorher, ob ihr das System nur einsetzt oder ob ihr es unter eigenem Namen weitergebt. Davon hängt ab, welche Unterlagen ihr braucht.
Ausstieg samt Abgeleitetem
Du regelst neben der Rückgabe der Daten auch, was mit angepassten Modellen, Suchindizes und Protokollen geschieht.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Trainingsnutzung: die Zusage muss die ganze Kette abdecken
Die Aussage, dass Kundendaten nicht zum Training verwendet werden, gilt bei vielen Anbietern für die Geschäftstarife und nicht für die kostenlosen Zugänge derselben Oberfläche. Das ist der häufigste Bruch im Haus: Der Vertrag ist sauber, und im Alltag arbeitet ein Teil der Belegschaft mit dem privaten Zugang weiter. Die vertragliche Zusage trägt nur zusammen mit einer technischen Beschränkung auf die Firmenzugänge.
Zweitens gehört zur Zusage die Frage, wie lange Eingaben und Ausgaben gespeichert werden und wer sie ansehen darf. Viele Dienste behalten Anfragen eine Zeit lang zur Missbrauchserkennung, und in diesem Rahmen kann auch eine Person hineinsehen. Für vertrauliche Inhalte ist das der entscheidende Punkt. Bei manchen Diensten lässt sich eine Verarbeitung ohne Speicherung vereinbaren, im Standardangebot steht das aber selten, danach muss man ausdrücklich fragen.
Modellwechsel: derselbe Name, ein anderes Verhalten
Hinter einer Modellbezeichnung steckt nicht dauerhaft dasselbe Modell. Anbieter aktualisieren Stände, ändern Voreinstellungen und schalten ältere Versionen ab. Im Chatfenster ist das lästig, in einem automatisierten Ablauf, der auf ein bestimmtes Ausgabeformat gebaut ist, ist es ein Ausfall. Vertraglich relevant sind deshalb drei Punkte: ob sich ein fester Versionsstand anfordern lässt, wie lange ein abgekündigter Stand noch bereitsteht und auf welchem Weg ihr von der Änderung erfahrt.
Eine Ankündigung auf einer Statusseite reicht nicht, wenn niemand sie liest. Sinnvoll ist eine Benachrichtigung an eine benannte Adresse und eine Vorlaufzeit, die für einen eigenen Testlauf reicht. Wie lang das sein muss, ergibt sich aus eurem Testaufwand, nicht aus dem, was der Anbieter vorschlägt.
Nachweise, die du für deine eigenen Pflichten brauchst
Wer einen KI-Dienst einsetzt, bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Dazu gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO mit einer vollständigen Liste der Unterauftragnehmer und ihrer Standorte, und dazu gehören Angaben, mit denen ihr euer Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten füllen könnt. Ein Anbieter, der diese Unterlagen nicht fertig vorliegen hat, hat sie noch nie jemandem gegeben.
Aus der KI-Verordnung kommt eine zweite Ebene. Sie unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern eines Systems, und an dieser Rolle hängt, welche Informationen und welche Dokumentation ihr überhaupt einfordern könnt. Wichtig dabei: Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen weitergibt oder seinen Zweck wesentlich ändert, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen. Diese Frage klärt man vor Vertragsschluss, weil sie bestimmt, welche Unterlagen ihr braucht.
Zertifikate sagen etwas über die Organisation aus, nicht zwingend über den konkreten Dienst. Lass dir bei einer Zertifizierung nach ISO 27001 den Geltungsbereich zeigen. Ein Zertifikat, das die Plattform abdeckt, aber nicht den erst kürzlich hinzugekommenen KI-Dienst, hilft in einer Prüfung nicht weiter.
Verfügbarkeit heißt bei KI-Diensten etwas anderes
Eine übliche Verfügbarkeitszusage misst, ob der Dienst antwortet. Ein Sprachmodell kann antworten und trotzdem unbrauchbar sein, weil Anfragen gedrosselt werden, die Wartezeit auf ein Vielfaches steigt oder bei Überlast auf ein kleineres Modell ausgewichen wird. Frag nach den Grenzen für Anfragen und Datenmengen, danach, ob sie zugesichert oder nur zugeteilt sind, und danach, was bei Überlast konkret passiert.
Für Abläufe, an denen ein Termin hängt, ist die Antwortzeit die wichtigere Kennzahl als die Verfügbarkeit. Sie gehört mit einem vereinbarten Messpunkt in den Vertrag, sonst misst später jede Seite etwas anderes und beide haben recht.
Ausstieg: was ihr mitnehmt und was bleibt
Am Ende steht die Frage, was passiert, wenn ihr geht. Zu klären ist, in welchem Format Daten zurückkommen, wie und in welcher Frist die Löschung bestätigt wird und was mit abgeleiteten Beständen geschieht: mit einem angepassten Modell, mit einem Suchindex über eure Dokumente, mit Protokollen und Auswertungen. Diese abgeleiteten Bestände werden im Standardvertrag oft gar nicht erwähnt.
Der zweite Teil liegt bei euch. Wenn eure Anwendungen unmittelbar gegen die Schnittstelle eines Anbieters gebaut sind, ist der Wechsel teuer, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Eine Zwischenschicht, die den Anbieter austauschbar hält, ist die einzige Ausstiegsklausel, die ohne Mitwirkung des Anbieters funktioniert.
Dazu passende Kurse
Welche Nachweise du einfordern kannst und welche du selbst führen musst, ordnen die Weiterbildungen für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern entlang der eigenen Rolle.
Wie sich Anbieterbindung technisch begrenzen lässt, behandeln die Kurse rund um Cloud-Plattformen für KI an konkreten Umgebungen.
Wie sicher bist du beim Thema wirklich?
Lesen fühlt sich schnell nach Können an. Ein kurzer Test zeigt dir, was davon schon sitzt und wo sich ein Kurs lohnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Erklärung zu jeder Antwort.
Die Inhalte wurden sehr gut vermittelt und Fragen wurden perfekt beantwortet.
Marco ist ein extrem guter Trainer, der mit seinem Fachwissen zum Thema KI sehr viel Expertise mitbringt.
Seminarleiter war sehr gut vorbereitet, Den Lehrstoff hat er ausführlich und praxisorientiert vorgetragen.
Häufige Fragen
Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag als Absicherung?
Wem gehören die erzeugten Texte und Bilder?
Was ist anders, wenn der Anbieter ein junges Unternehmen ist?
Können wir eigene Bedingungen durchsetzen?
Deine Ansprechpartner
Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.
Yves Hoppe
Weiterbildung & Beratung
Hilft dir, aus dem KI-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.
Norbert Jansen
Beratung & Inhouse
Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.
Verhandeln lässt sich nur, was man kennt
In den Kursen zu Compliance und Risikomanagement gehst du die Pflichten aus Datenschutz und KI-Verordnung entlang der eigenen Rolle durch und weißt danach, welche Unterlagen du einfordern musst.