Einkauf und Verträge

Was im Vertrag stehen muss, bevor KI eingekauft wird

Trainingsnutzung, Modellstand, Unterauftragnehmer, Nachweise und Ausstieg: fünf Punkte entscheiden darüber, ob eine Zusage im Ernstfall trägt oder nur gut klingt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Die Zusagen werden erst geprüft, wenn es zu spät ist

Der übliche Ablauf: Eine Fachabteilung testet ein Werkzeug, es funktioniert gut, der Einkauf schließt zum Listenpreis ab, und die Rechtsabteilung sieht den Vertrag zum ersten Mal, als bereits fünfzig Leute damit arbeiten. Die Fragen, die dann kommen, sind dieselben wie immer, nur ist der Ausstieg inzwischen teuer.

Typisch ist auch die halbe Zusage. Im Verkaufsgespräch fällt der Satz, dass mit euren Daten nicht trainiert wird, im Vertrag steht er für einen Tarif, und im Haus laufen daneben private Zugänge derselben Oberfläche. Formal ist alles korrekt, und trotzdem verlässt euer Material das Haus.

Teuer wird schließlich der stille Modellwechsel. Ein Ablauf, der monatelang zuverlässig lief, liefert plötzlich andere Formate, weil hinter demselben Namen ein neuer Stand steht. Ohne vereinbarte Ankündigung erfährt das Team davon durch die Beschwerde eines Kunden.

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Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Trainingsnutzung der eigenen Eingaben

Wer entscheidet
Datenschutz gemeinsam mit dem Fachbereich, dessen Inhalte in den Dienst gehen
Wer setzt um
Die IT beschränkt den Zugang auf Firmenkonten und macht private Zugänge im Firmennetz unbrauchbar
Stolperfalle
Die Zusage gilt für den Geschäftstarif, während ein Teil des Hauses weiter mit dem kostenlosen Zugang derselben Oberfläche arbeitet.

Modellstand und Ankündigung

Wer entscheidet
Die Fachabteilung, die den Ablauf verantwortet, zusammen mit dem Einkauf
Wer setzt um
Das Team, das die Anbindung betreibt, hinterlegt den Versionsstand und fährt vor jeder Umstellung einen Testlauf
Stolperfalle
Die Änderung wird nur auf einer Statusseite bekannt gegeben, und im Vertrag steht keine Adresse, an die eine Nachricht gehen muss.

Unterauftragnehmer und Standorte

Wer entscheidet
Datenschutz und Recht, bei besonders vertraulichen Inhalten mit der Geschäftsführung
Wer setzt um
Der Einkauf nimmt die Liste in den Vertrag auf, der Datenschutz prüft Änderungen zu einem festen Termin
Stolperfalle
Die Liste liegt auf einer Webseite des Anbieters und ändert sich still. Ohne vereinbarte Benachrichtigung merkt es niemand.

Eigene Rolle nach der KI-Verordnung

Wer entscheidet
Recht oder Compliance, gemeinsam mit dem Bereich, der das System einsetzt
Wer setzt um
Der Fachbereich hält Zweck, Herkunft und eigene Änderungen am System schriftlich fest
Stolperfalle
Ein zugekauftes System wird unter eigenem Namen weitergegeben oder für einen anderen Zweck eingesetzt, und damit wächst der eigene Pflichtenkreis erheblich.

Ausstieg und abgeleitete Bestände

Wer entscheidet
Die Geschäftsführung auf Vorschlag von IT und Einkauf
Wer setzt um
Die IT richtet eine regelmäßige Ausleitung ein und probiert sie einmal aus, statt sie nur zu vereinbaren
Stolperfalle
Der Vertrag regelt die Rückgabe der Daten, sagt aber nichts über angepasste Modelle, Suchindizes und Protokolle.

Fünf Punkte, an denen ein KI-Vertrag trägt oder reißt

  1. 01 Die Zusage zum Training gilt für alle Zugänge, nicht nur für einen Tarif.
  2. 02 Eingaben werden nicht länger gespeichert, als der Zweck es verlangt.
  3. 03 Ein Modellwechsel wird angekündigt, der alte Stand bleibt eine Weile nutzbar.
  4. 04 Unterauftragnehmer stehen mit Standort im Vertrag, nicht nur auf einer Webseite.
  5. 05 Beim Ausstieg kommen Index, Protokolle und angepasste Modelle mit zur Sprache.
Was du mitnimmst

Was du vor der Unterschrift klären kannst

Für die Prüfung brauchst du keine eigene Vertragsvorlage, sondern eine Liste von Fragen, deren Antworten schriftlich werden. Sie passt auf eine Seite und lässt sich jedem Anbieter gleich stellen.

Geltungsbereich der Trainingszusage

Du klärst, für welche Tarife und Zugänge die Zusage gilt, und sorgst dafür, dass im Haus nur diese Zugänge nutzbar sind.

Speicherdauer und Einsicht

Du fragst, wie lange Eingaben aufbewahrt werden und wer sie im Rahmen der Missbrauchserkennung ansehen kann. Für vertrauliche Inhalte ist das die entscheidende Angabe.

Fester Modellstand

Du prüfst, ob sich eine Version festhalten lässt, wie lange abgekündigte Stände laufen und an welche Adresse eine Ankündigung geht.

Unterauftragnehmer mit Standort

Du lässt dir die vollständige Liste geben und vereinbarst, wie über Änderungen informiert wird. Eine Webseite, die sich still ändert, reicht nicht.

Eigene Rolle bestimmen

Du klärst vorher, ob ihr das System nur einsetzt oder ob ihr es unter eigenem Namen weitergebt. Davon hängt ab, welche Unterlagen ihr braucht.

Ausstieg samt Abgeleitetem

Du regelst neben der Rückgabe der Daten auch, was mit angepassten Modellen, Suchindizes und Protokollen geschieht.

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Trainingsnutzung: die Zusage muss die ganze Kette abdecken

Die Aussage, dass Kundendaten nicht zum Training verwendet werden, gilt bei vielen Anbietern für die Geschäftstarife und nicht für die kostenlosen Zugänge derselben Oberfläche. Das ist der häufigste Bruch im Haus: Der Vertrag ist sauber, und im Alltag arbeitet ein Teil der Belegschaft mit dem privaten Zugang weiter. Die vertragliche Zusage trägt nur zusammen mit einer technischen Beschränkung auf die Firmenzugänge.

Zweitens gehört zur Zusage die Frage, wie lange Eingaben und Ausgaben gespeichert werden und wer sie ansehen darf. Viele Dienste behalten Anfragen eine Zeit lang zur Missbrauchserkennung, und in diesem Rahmen kann auch eine Person hineinsehen. Für vertrauliche Inhalte ist das der entscheidende Punkt. Bei manchen Diensten lässt sich eine Verarbeitung ohne Speicherung vereinbaren, im Standardangebot steht das aber selten, danach muss man ausdrücklich fragen.

Modellwechsel: derselbe Name, ein anderes Verhalten

Hinter einer Modellbezeichnung steckt nicht dauerhaft dasselbe Modell. Anbieter aktualisieren Stände, ändern Voreinstellungen und schalten ältere Versionen ab. Im Chatfenster ist das lästig, in einem automatisierten Ablauf, der auf ein bestimmtes Ausgabeformat gebaut ist, ist es ein Ausfall. Vertraglich relevant sind deshalb drei Punkte: ob sich ein fester Versionsstand anfordern lässt, wie lange ein abgekündigter Stand noch bereitsteht und auf welchem Weg ihr von der Änderung erfahrt.

Eine Ankündigung auf einer Statusseite reicht nicht, wenn niemand sie liest. Sinnvoll ist eine Benachrichtigung an eine benannte Adresse und eine Vorlaufzeit, die für einen eigenen Testlauf reicht. Wie lang das sein muss, ergibt sich aus eurem Testaufwand, nicht aus dem, was der Anbieter vorschlägt.

Nachweise, die du für deine eigenen Pflichten brauchst

Wer einen KI-Dienst einsetzt, bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Dazu gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO mit einer vollständigen Liste der Unterauftragnehmer und ihrer Standorte, und dazu gehören Angaben, mit denen ihr euer Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten füllen könnt. Ein Anbieter, der diese Unterlagen nicht fertig vorliegen hat, hat sie noch nie jemandem gegeben.

Aus der KI-Verordnung kommt eine zweite Ebene. Sie unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern eines Systems, und an dieser Rolle hängt, welche Informationen und welche Dokumentation ihr überhaupt einfordern könnt. Wichtig dabei: Wer ein zugekauftes System unter eigenem Namen weitergibt oder seinen Zweck wesentlich ändert, kann selbst in die Anbieterrolle rutschen. Diese Frage klärt man vor Vertragsschluss, weil sie bestimmt, welche Unterlagen ihr braucht.

Zertifikate sagen etwas über die Organisation aus, nicht zwingend über den konkreten Dienst. Lass dir bei einer Zertifizierung nach ISO 27001 den Geltungsbereich zeigen. Ein Zertifikat, das die Plattform abdeckt, aber nicht den erst kürzlich hinzugekommenen KI-Dienst, hilft in einer Prüfung nicht weiter.

Verfügbarkeit heißt bei KI-Diensten etwas anderes

Eine übliche Verfügbarkeitszusage misst, ob der Dienst antwortet. Ein Sprachmodell kann antworten und trotzdem unbrauchbar sein, weil Anfragen gedrosselt werden, die Wartezeit auf ein Vielfaches steigt oder bei Überlast auf ein kleineres Modell ausgewichen wird. Frag nach den Grenzen für Anfragen und Datenmengen, danach, ob sie zugesichert oder nur zugeteilt sind, und danach, was bei Überlast konkret passiert.

Für Abläufe, an denen ein Termin hängt, ist die Antwortzeit die wichtigere Kennzahl als die Verfügbarkeit. Sie gehört mit einem vereinbarten Messpunkt in den Vertrag, sonst misst später jede Seite etwas anderes und beide haben recht.

Ausstieg: was ihr mitnehmt und was bleibt

Am Ende steht die Frage, was passiert, wenn ihr geht. Zu klären ist, in welchem Format Daten zurückkommen, wie und in welcher Frist die Löschung bestätigt wird und was mit abgeleiteten Beständen geschieht: mit einem angepassten Modell, mit einem Suchindex über eure Dokumente, mit Protokollen und Auswertungen. Diese abgeleiteten Bestände werden im Standardvertrag oft gar nicht erwähnt.

Der zweite Teil liegt bei euch. Wenn eure Anwendungen unmittelbar gegen die Schnittstelle eines Anbieters gebaut sind, ist der Wechsel teuer, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Eine Zwischenschicht, die den Anbieter austauschbar hält, ist die einzige Ausstiegsklausel, die ohne Mitwirkung des Anbieters funktioniert.

Dazu passende Kurse

Welche Nachweise du einfordern kannst und welche du selbst führen musst, ordnen die Weiterbildungen für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern entlang der eigenen Rolle.

Wie sich Anbieterbindung technisch begrenzen lässt, behandeln die Kurse rund um Cloud-Plattformen für KI an konkreten Umgebungen.

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Häufige Fragen

Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag als Absicherung?
Er ist Pflicht, aber keine Absicherung. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und sagt nichts über Modellwechsel, Verfügbarkeit, Geschäftsgeheimnisse oder Rechte an den Ausgaben. Diese Punkte stehen im Hauptvertrag oder nirgends.
Wem gehören die erzeugten Texte und Bilder?
Die Anbieter räumen dir vertraglich die Rechte an den Ausgaben ein, soweit sie ihnen selbst zustehen. Praktisch ist das weniger, als es klingt: Urheberrechtlich geschützt ist nur, was auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruht, und ein Text oder Bild, das im Wesentlichen das Modell hervorgebracht hat, erfüllt das nicht. Du darfst die Ausgabe also verwenden, du kannst aber niemandem verbieten, dieselbe ebenfalls zu verwenden. Der zweite offene Punkt ist der Fall, dass eine Ausgabe fremde Rechte verletzt. Manche Anbieter übernehmen dafür eine Freistellung, die aber an Bedingungen geknüpft ist, etwa an die Nutzung bestimmter Schutzmechanismen. Lies diese Bedingungen, bevor du dich darauf verlässt.
Was ist anders, wenn der Anbieter ein junges Unternehmen ist?
Dann verschiebt sich das Gewicht von Zusagen zu Vorsorge. Wichtig werden der Verbleib der Daten bei Übernahme oder Einstellung des Dienstes, eine regelmäßige Ausleitung in ein Format, das ihr selbst lesen könnt, und die Frage, ob der Dienst auf einer Infrastruktur läuft, die ihr im Notfall selbst weiterbetreiben könntet.
Können wir eigene Bedingungen durchsetzen?
Bei den großen Anbietern selten im Wortlaut, bei kleineren häufig. Wirksamer als Formulierungsvorschläge sind konkrete Fragen, deren Antwort schriftlich in den Vertrag oder in eine Anlage wandert. Eine beantwortete Frage ist mehr wert als eine Klausel, die nur schön klingt.
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