DSGVO im Arbeitsalltag: die Fragen, die wirklich auf dem Tisch liegen
Welcher Vertrag zu welchem Dienstleister gehört, wie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsteht, was nach einer Datenpanne in den ersten Stunden passieren muss und ab wann ihr einen Datenschutzbeauftragten benennen müsst: die Datenschutzfragen, die im Betrieb wirklich auf dem Tisch liegen, samt der Stellen, an denen die Umsetzung regelmäßig scheitert. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das ausdrücklich nicht.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Wo stehst du gerade?
Datenschutz kommt selten als Projekt ins Haus, sondern als Anlass. Such dir den, der gerade auf dich zutrifft.
„Ein Dienstleister legt uns einen Vertrag vor und wir wissen nicht, ob er passt"
Bevor jemand unterschreibt, muss die Rolle geklärt sein. Erst danach steht fest, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung überhaupt das richtige Papier ist.
Erst die Rolle bestimmen, dann unterschreiben„Wir sollen Unterlagen vorlegen und haben bisher keine"
Der Einstieg ist immer dasselbe Dokument. Aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich fast alles Weitere, von den Löschfristen bis zur Auskunft.
Mit dem Verarbeitungsverzeichnis anfangen„Bei uns ist etwas passiert und niemand weiß, ob wir das melden müssen"
Entscheidend sind zwei Dinge: ab wann die Frist läuft und wie das Risiko für die betroffenen Personen einzuschätzen ist. Beides lässt sich in einer halben Stunde klären.
Frist und Bewertung im Ernstfall„Wir wollen den Datenschutz im Haus endlich selbst tragen"
Dafür braucht es Fachkunde, und die entsteht nicht nebenbei. In den Kursen gehst du deine eigenen Verträge, Verzeichnisse und Abläufe mit einer Trainerin oder einem Trainer durch.
Kurse zum Datenschutz durchsehenDrei Themen, an denen es fast überall hängt
Die drei Stellen, an denen der betriebliche Datenschutz am häufigsten stockt: der Vertrag mit dem Dienstleister, die Meldefrist nach einer Panne und die Frage, wann eine Einwilligung überhaupt nötig ist.
Datenpanne melden: die 72 Stunden aus Artikel 33 im Betrieb
Entscheidend ist nicht das Formular der Aufsichtsbehörde, sondern die interne Meldekette davor. Sie bestimmt, ob die Frist überhaupt eingehalten werden kann.
AnsehenDatenschutzbeauftragter: ab wann die Benennung Pflicht ist
Die Zahl zwanzig ist die bekannteste Antwort und die unvollständigste, denn drei weitere Auslöser hängen überhaupt nicht an der Größe des Hauses.
AnsehenVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 aufbauen
Die Angaben liegen bereits im Haus, nur verteilt auf vier Abteilungen. Der Aufwand steckt nicht im Ausfüllen, sondern im Zuschnitt der Einträge.
AnsehenAlle Themen im Datenschutz
Was wovon unterscheiden
Abläufe im Alltag
Funktionen verstehen
Typische Probleme
Wo stehst du gerade?
Bevor du dich durch das Programm liest, lohnt sich eine ehrliche Einschätzung. Die Tests dauern ein paar Minuten, kosten nichts und erklären dir jede Antwort.
Vom Nachlesen zum Kurs
Die Themen dieser Seiten kommen aus den Bereichen, in denen cmt unterrichtet. Von hier kommst du direkt in den passenden Katalog.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
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Vom Nachlesen zur eigenen Sicherheit
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