Was regelt die VgV?
Vergabeverordnung
Die Vergabeverordnung konkretisiert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte, wie öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren durchführen. Damit füllt die Verordnung den Rahmen aus, den das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgibt.
Wenn in einer Ausschreibung plötzlich die Angebotsfrist verlängert wird oder Nachweise erst später verlangt werden, steht die Begründung dafür meist in der Vergabeverordnung.
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- Gilt für
- Liefer- und Dienstleistungen über der Schwelle
- Füllt aus
- Den Rahmen des vierten Teils des GWB
- Bauaufträge
- Verfahren nach VOB/A EU statt nach der VgV
- Regelt unter anderem
- Verfahrensarten, Fristen, Eignung, Zuschlag
Wo die VgV im Regelwerk steht
Das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte ist zweistufig gebaut. Das GWB liefert den Rahmen: wer öffentlicher Auftraggeber ist, welche Grundsätze gelten und wie der Rechtsschutz vor der Vergabekammer funktioniert. Die VgV liefert die Verfahrensregeln, also das, was du am Schreibtisch brauchst.
Danach verzweigt sich der Weg. Für Bauleistungen verweist das Regelwerk auf den zweiten Abschnitt der VOB/A, für Sektorenauftraggeber gilt die SektVO, für Konzessionen die KonzVgV und im Bereich Verteidigung und Sicherheit die VSVgV. Der erste Schritt in jedem Verfahren ist deshalb die Frage, welches dieser Regelwerke überhaupt einschlägig ist.
Was die VgV konkret regelt
Geregelt sind dort die Schätzung des Auftragswerts, die Verfahrensarten und deren Voraussetzungen, die Fristen, die Anforderungen an Bekanntmachung und Vergabeunterlagen, die Eignungsprüfung samt Eigenerklärungen, der Umgang mit Nebenangeboten und die Dokumentation im Vergabevermerk.
Ebenfalls dort geregelt ist die elektronische Kommunikation. Im Oberschwellenbereich ist sie der Regelfall, Verfahren laufen also über eine Vergabeplattform, und Ausnahmen davon sind eng gefasst und begründungspflichtig. Einen eigenen Abschnitt gibt es außerdem für Architekten- und Ingenieurleistungen, die wegen der geistig-schöpferischen Leistung besonderen Regeln folgen.
Typische Verwechslungen
Der erste Fehler ist die falsche Rechtsgrundlage: Ein Energieversorger beschafft nach VgV, obwohl er als Sektorenauftraggeber unter die SektVO fällt, oder eine Bauleistung wird nach VgV ausgeschrieben statt nach der VOB/A. Solche Fehler betreffen nicht nur die Form, sie ändern Fristen und Verfahrensspielräume.
Der zweite ist der Griff zur VgV unterhalb der Schwellenwerte. Dort gilt sie nicht. Wer sie freiwillig anwendet, bindet sich an Formalien, die er sich hätte sparen können, und muss sich anschließend daran festhalten lassen.
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VgV und was oft damit gleichgesetzt wird
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist die Ebene darüber. Es regelt Anwendungsbereich, Grundsätze und den Rechtsschutz, während die VgV das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet.
Die Unterschwellenvergabeordnung ist das nationale Gegenstück unterhalb der Schwellenwerte. Verbindlich wird sie allerdings erst, wenn Bund oder Land sie haushaltsrechtlich in Kraft gesetzt haben.
Diese Verordnungen verdrängen die VgV in ihrem jeweiligen Bereich: bei Sektorentätigkeiten wie Wasser, Energie und Verkehr, bei Konzessionen sowie bei Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit.
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Die meisten Verfahrensfehler entstehen an den Rändern der Verordnung
Weil die VgV Verfahrensarten, Fristen, Nachweise und Kommunikation regelt, ist sie das Nachschlagewerk, sobald im Verfahren etwas ungewöhnlich wirkt. Warum eine Angebotsfrist verlängert werden muss, wenn die Unterlagen nachträglich geändert werden, warum fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen, aber nicht beliebig, und warum die gesamte Kommunikation elektronisch läuft, steht dort.
Im Alltag am wichtigsten ist die Trennung von Eignung und Zuschlag. Eignungskriterien betreffen das Unternehmen, also Fachkunde, Referenzen, Leistungsfähigkeit. Zuschlagskriterien betreffen ausschließlich das Angebot. Wer Referenzen in die Angebotswertung einbaut, vermischt beide Ebenen und produziert damit einen Fehler, der ein ganzes Verfahren angreifbar macht.
Für die Vorbereitung ist entscheidend, dass eine Markterkundung vor dem Verfahren ausdrücklich erlaubt ist. Wird dabei ein Unternehmen eingebunden, das später mitbieten will, muss der Auftraggeber dessen Wissensvorsprung ausgleichen, etwa indem alle Interessenten dieselben Informationen erhalten und die Fristen entsprechend bemessen sind.
VgV lernen
Wie die Regelwerke ineinandergreifen und welches wann gilt, sortieren die Grundlagenkurse zum Vergaberecht von Anfang an.
Für Sonderfälle wie Auftragsänderungen während der Laufzeit sind die weiterführenden Angebote für die tägliche Vergabepraxis der nächste Schritt.
Häufige Fragen
Gilt die VgV auch für Bauaufträge?
Muss das Verfahren elektronisch laufen?
Was gilt für Architekten- und Ingenieurleistungen?
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