Die Pflichten sind neu, die Stelle meistens nicht
Kein Gesetz verlangt diesen Titel. Verlangt werden Einstufungen, Schulung und Nachweise, und irgendjemand im Haus muss dafür geradestehen können.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Die Aufgabe entsteht auch dort, wo niemand sie vergeben hat
KI kommt selten als Projekt ins Haus. Sie ist eine neue Funktion in einem Werkzeug, das ohnehin lizenziert ist, oder ein Zugang, den sich jemand selbst besorgt hat. Damit entstehen Pflichten, ohne dass eine Entscheidung darüber getroffen wurde, und wenn eine Aufsicht, ein Kunde oder der Betriebsrat fragt, gibt es niemanden, der Auskunft geben kann.
Der zweite Fehler ist der Titel ohne Befugnis. Eine Person wird benannt, bekommt aber weder Auskunftsrechte gegenüber den Fachbereichen noch eine Einbindung vor Vertragsschluss. Sie führt dann ein Verzeichnis der freiwilligen Meldungen und wird bei Beschaffungen erst gefragt, wenn unterschrieben ist.
Der dritte Fehler betrifft die Geschwindigkeit. Wer für die Freigabe eines Werkzeugs sechs Wochen braucht, erzieht die Fachbereiche dazu, gar nicht mehr zu fragen. Die Antwortzeit ist deshalb die wichtigste Kennzahl dieser Rolle und wichtiger als jede Richtlinie.
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Wer entscheidet was rund um den KI-Einsatz
Die Rolle scheitert selten an fehlendem Wissen und häufig an unklaren Zuständigkeiten zwischen Fachbereich, Datenschutz, Sicherheit und Einkauf. Die Übersicht ordnet die typischen Themen zu.
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Einstufung eines Systems | Der KI-Beauftragte, auf Basis von Zweck und Einsatzweise im eigenen Haus | Der Fachbereich, der Zweck und Nutzung beschreibt und Änderungen meldet | Die Einstufung übernimmt man aus dem Werbematerial des Anbieters, obwohl sie vom eigenen Einsatzzweck abhängt. |
| Freigabe eines neuen Werkzeugs | Der KI-Beauftragte gemeinsam mit Datenschutz und Informationssicherheit | Einkauf und IT, die den Zugang einrichten und die Datenklasse begrenzen | Das Werkzeug ist längst im Einsatz, weil die Freigabe zu lange dauert und der Weg daran vorbei bequemer ist. |
| Fachlicher Zweck einer Anwendung | Der Fachbereich, der die Entscheidungen aus den Ergebnissen verantwortet | Der Fachbereich mit der IT, unter den Bedingungen aus der Einstufung | Der KI-Beauftragte wird zum Entscheider über Fachfragen gemacht und haftet damit für etwas, das er nicht beurteilen kann. |
| Qualifizierung der Beteiligten | Die Leitung, die den Umfang beschließt und dafür Zeit freigibt | Personalentwicklung und Fachbereiche, mit Nachweis je Rolle | Es wird einmal geschult, danach wechselt die Belegschaft, und für neue Leute ist nichts vorgesehen. |
| Auffälliges Ergebnis im Betrieb | Der Fachbereich über die Nutzung, der KI-Beauftragte über die Meldung | Die IT, die den Zugang notfalls einschränkt, und der Betrieb, der protokolliert | Der Vorfall wird intern besprochen und nirgends festgehalten, und beim nächsten Mal fehlt der Beleg für das Muster. |
Einstufung eines Systems
- Wer entscheidet
- Der KI-Beauftragte, auf Basis von Zweck und Einsatzweise im eigenen Haus
- Wer setzt um
- Der Fachbereich, der Zweck und Nutzung beschreibt und Änderungen meldet
- Stolperfalle
- Die Einstufung übernimmt man aus dem Werbematerial des Anbieters, obwohl sie vom eigenen Einsatzzweck abhängt.
Freigabe eines neuen Werkzeugs
- Wer entscheidet
- Der KI-Beauftragte gemeinsam mit Datenschutz und Informationssicherheit
- Wer setzt um
- Einkauf und IT, die den Zugang einrichten und die Datenklasse begrenzen
- Stolperfalle
- Das Werkzeug ist längst im Einsatz, weil die Freigabe zu lange dauert und der Weg daran vorbei bequemer ist.
Fachlicher Zweck einer Anwendung
- Wer entscheidet
- Der Fachbereich, der die Entscheidungen aus den Ergebnissen verantwortet
- Wer setzt um
- Der Fachbereich mit der IT, unter den Bedingungen aus der Einstufung
- Stolperfalle
- Der KI-Beauftragte wird zum Entscheider über Fachfragen gemacht und haftet damit für etwas, das er nicht beurteilen kann.
Qualifizierung der Beteiligten
- Wer entscheidet
- Die Leitung, die den Umfang beschließt und dafür Zeit freigibt
- Wer setzt um
- Personalentwicklung und Fachbereiche, mit Nachweis je Rolle
- Stolperfalle
- Es wird einmal geschult, danach wechselt die Belegschaft, und für neue Leute ist nichts vorgesehen.
Auffälliges Ergebnis im Betrieb
- Wer entscheidet
- Der Fachbereich über die Nutzung, der KI-Beauftragte über die Meldung
- Wer setzt um
- Die IT, die den Zugang notfalls einschränkt, und der Betrieb, der protokolliert
- Stolperfalle
- Der Vorfall wird intern besprochen und nirgends festgehalten, und beim nächsten Mal fehlt der Beleg für das Muster.
Fünf Nachweise, nach denen zuerst gefragt wird
- 01 Ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme mit benannter Verantwortung.
- 02 Die Einstufung jedes Systems samt schriftlicher Begründung.
- 03 Der Nachweis, dass die beteiligten Personen eingewiesen wurden.
- 04 Die Prüfung der Anbieterzusagen vor Vertragsschluss.
- 05 Ein Meldeweg für auffällige Ergebnisse und Vorfälle.
Was du mitnimmst
Du bekommst ein klares Bild davon, was diese Rolle verantwortet, welche Befugnisse sie dafür braucht und welche Vorerfahrung dich dafür qualifiziert.
Rechtslage nüchtern lesen
Du unterscheidest zwischen dem, was die Verordnung tatsächlich verlangt, und dem, was Anbieter daraus für ihr Angebot ableiten.
Bestand sichtbar machen
Du erfasst auch die Funktionen, die über bestehende Abonnements ins Haus gekommen sind, statt nur eigene Vorhaben zu betrachten.
Einstufen und begründen
Du ordnest jedes System einer Risikostufe zu und hältst die Begründung fest, weil die Einstufung sonst bei jeder Nachfrage neu verhandelt wird.
Schnell entscheiden können
Du baust einen Freigabeweg, der in Tagen antwortet, weil ein langsamer Weg umgangen wird und dann gar nichts mehr sichtbar ist.
Qualifizierung planen und belegen
Du bestimmst je Rolle, welches Wissen nötig ist, und sammelst die Nachweise dort, wo sie ohnehin anfallen.
Die eigenen Grenzen kennen
Du klärst früh, was Rechtsabteilung, Datenschutz und Informationssicherheit verantworten, damit du nicht für fremde Entscheidungen geradestehst.
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Was die Verordnung verlangt und was sie nicht verlangt
Die KI-Verordnung sieht keinen KI-Beauftragten als Amt vor. Das ist der Unterschied zum Datenschutzrecht, das unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verlangt. Die Verordnung verteilt stattdessen Pflichten auf Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, und wer diese Pflichten im Haus erfüllt, ist eine organisatorische Entscheidung.
Genau daraus entsteht die Rolle. Jemand muss wissen, welche Systeme im Einsatz sind, welcher Stufe sie zuzuordnen sind und wer im Haus dafür geradesteht. Dazu kommt die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die mit diesen Systemen arbeiten. Was das im Einzelnen bedeutet, ist im KI-Bereich ausführlich beschrieben, dort steht auch, was sich daran zuletzt geändert hat.
Für die berufliche Einordnung ist wichtig: Ein Titel ohne Befugnisse taugt nichts. Wer die Aufgabe übernimmt, sollte vor der Zusage klären, ob er Auskunft von den Fachbereichen verlangen kann, ob er vor Vertragsschluss eingebunden wird und ob er ein Vorhaben anhalten oder wenigstens der Leitung vorlegen darf.
Woher die Leute kommen, die diese Rolle übernehmen
Am häufigsten aus dem Datenschutz, weil dort die Arbeit mit Verzeichnissen, Risikobewertungen und Auskunftspflichten vertraut ist. Diese Nähe hat einen Haken: Der Datenschutzbeauftragte darf nicht über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung mitentscheiden, die er anschließend kontrollieren soll. Wo die KI-Rolle mitgestaltet, gehört sie deshalb in andere Hände, und die saubere Trennung verläuft nach Funktion und nicht nach Person.
Der zweithäufigste Weg führt aus Compliance oder Qualitätsmanagement. Dort ist der Umgang mit Nachweisen, Prüfungen und Managementsystemen eingeübt, und wer schon einmal ein Managementsystem nach einer Norm aufgebaut hat, erkennt die Struktur sofort wieder. Der dritte Weg kommt aus der IT-Leitung oder der Informationssicherheit, mit dem Vorteil, technische Aussagen von Anbietern prüfen zu können.
Der vierte Weg wird unterschätzt: aus dem Fachbereich, in dem die Systeme tatsächlich benutzt werden. Diese Herkunft bringt mit, was allen anderen fehlt, nämlich ein realistisches Bild davon, wofür die Leute die Werkzeuge einsetzen und woran sie vorbeiarbeiten, wenn ein Weg zu umständlich ist.
Was die Rolle beruflich bedeutet
In den meisten Häusern ist es eine Zusatzaufgabe mit einem Stellenanteil, keine eigene Stelle. Das ist kein Nachteil, solange der Anteil ausgesprochen ist und im Kalender steht. Problematisch wird es, wenn die Aufgabe zur Nebentätigkeit ohne Zeitbudget wird, denn der Aufwand entsteht nicht gleichmäßig, sondern in Wellen, immer dann, wenn ein Fachbereich etwas Neues einführen will.
Als Qualifikation zählt eine Mischung, die es fertig nicht gibt: Verständnis der Verordnung, ein Gefühl für die Technik und die Fähigkeit, mit Fachbereichen zu verhandeln, statt ihnen etwas zu verbieten. Nachweise gibt es für die ersten beiden Teile, etwa Schulungen zur Verordnung und zum Aufbau eines Managementsystems für KI nach der einschlägigen Norm. Der dritte Teil entsteht nur im Haus.
Weiter geht es je nach Herkunft: in die Leitung von Compliance oder Datenschutz, in größeren Häusern in eine übergreifende Verantwortung für den KI-Einsatz, oder in die Beratung, wo Erfahrung aus mehreren Häusern mehr zählt als Tiefe in einem. Wer aus der IT kommt, landet häufiger bei der Absicherung der Systeme selbst.
Warum auf dieser Seite keine Verdienstzahl steht
Diese Rolle ist zu jung für die amtliche Berufssystematik, die aus dem Jahr 2010 stammt und sie nicht als Gattung kennt. Hinzu kommt, dass sie meistens neben einer bestehenden Stelle ausgeübt wird: In der Verdiensterhebung erscheinen diese Personen unter ihrem Grundberuf, also unter Datenschutz, Compliance, Qualitätsmanagement oder IT-Organisation.
Eine Zuordnung zu einer dieser Zellen wäre unsere Entscheidung und keine Messung, deshalb steht hier keine Zahl. Angaben aus Gehaltsportalen helfen ebenfalls nicht weiter, weil dort sehr verschiedene Zuschnitte unter demselben Titel zusammenfallen, von der Teilaufgabe im Mittelstand bis zur eigenen Stabsstelle im Konzern.
Was den Verdienst tatsächlich bestimmt, ist die Stelle, an der die Aufgabe hängt, und der Umfang der Verantwortung: eine Zusatzaufgabe mit Stellenanteil wird anders bewertet als eine Position mit eigenem Budget, Weisungsrechten und Berichtsweg an die Geschäftsführung.
Dazu passende Kurse
Vom Verordnungstext zur eigenen Umsetzung führen Kurse, in denen du die Pflichten aus der europäischen Verordnung auf dein Haus überträgst .
Weil die Qualifizierung der Beteiligten selbst zur Pflicht gehört, sind Trainings, mit denen die Belegschaft den nötigen Wissensstand bekommt der praktische Teil.
Warum es zu dieser Rolle keine amtliche Zahl gibt
Diese Rolle ist zu jung für die amtliche Berufssystematik aus dem Jahr 2010 und wird zudem meist neben einer bestehenden Stelle ausgeübt, deshalb steht hier keine Zahl. In der Verdiensterhebung erscheinen die betreffenden Personen unter ihrem Grundberuf, also unter Datenschutz, Compliance, Qualitätsmanagement oder IT-Organisation, und eine Zuordnung zu einer dieser Zellen wäre unsere Entscheidung und keine Messung. Angaben aus Gehaltsportalen tragen hier besonders wenig, weil unter demselben Titel die Teilaufgabe im Mittelstand und die Stabsstelle im Konzern zusammenfallen. Den Ausschlag gibt die Stelle, an der die Aufgabe hängt, und ob Budget, Weisungsrechte und ein Berichtsweg an die Leitung dazugehören.
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Häufige Fragen
Schreibt die KI-Verordnung einen KI-Beauftragten vor?
Kann der Datenschutzbeauftragte die Aufgabe übernehmen?
Welche Qualifikation wird erwartet?
Ist das eine Vollzeitstelle?
Passt thematisch dazu
Die fachliche Ausgestaltung ist im KI-Bereich beschrieben, dort steht, welche Aufgaben und Befugnisse die Rolle im Alltag braucht .
Die Qualifizierungspflicht ist der Teil, der jedes Haus betrifft, und dazu ist ausführlich beschrieben, was die Verordnung zur KI-Kompetenz des Personals verlangt .
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