Geänderter Rechtsstand

Digital Omnibus: was wirklich anders ist

Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Fristen verschoben und Formulierungen entschärft, ohne die Sache selbst zu ändern. Hier steht, was das für laufende Vorhaben heißt.

KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
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Worum es geht

Der alte Stand steht noch in euren eigenen Unterlagen

Zur KI-Verordnung sind sehr viele Erklärtexte entstanden, und ein erheblicher Teil davon beschreibt einen Entwurfsstand. Wer heute recherchiert, findet die ursprüngliche Fassung, den Änderungsvorschlag und den geltenden Text nebeneinander, ohne dass die Seiten das immer kenntlich machen.

In den eigenen Unterlagen setzt sich das fort. Termine stehen in Projektplänen, Formulierungen aus Artikel 4 stehen wörtlich in Richtlinien und manchmal in einer Betriebsvereinbarung, und Zusicherungen von Lieferanten beziehen sich auf einen Stand, den es nicht mehr gibt.

Teuer wird das an zwei Stellen. Wer sich auf eine Verschiebung beruft, die es für seinen Fall gar nicht gibt, verpasst eine geltende Pflicht. Wer umgekehrt gegen alte Termine arbeitet, bindet Budget an eine Frist, die niemand mehr verlangt.

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Wer entscheidet was

Wer entscheidet was

Aktualisierung der genannten Fristen

Wer entscheidet
Die Stelle, die den Projektplan verantwortet
Wer setzt um
Projektleitung gemeinsam mit der Rechtsabteilung
Stolperfalle
Der Plan wird korrigiert, die daraus abgeleiteten Budgetanträge und Lieferantenanfragen bleiben auf dem alten Stand.

Anpassung des Wortlauts in Richtlinien

Wer entscheidet
Die herausgebende Stelle, meist Recht oder Compliance
Wer setzt um
Recht, mit Freigabe durch die Leitung
Stolperfalle
Steht die alte Formulierung in einer Betriebsvereinbarung, ist sie mitbestimmt und nicht einseitig änderbar.

Zusicherungen in Lieferantenverträgen

Wer entscheidet
Einkauf zusammen mit dem anfordernden Fachbereich
Wer setzt um
Einkauf und Recht, über Klauseln zu den späteren Anforderungen
Stolperfalle
Der Anbieter verweist auf eine Produktseite. Geschuldet ist nur, was im Vertrag steht.

Beobachtung des weiteren Rechtsstands

Wer entscheidet
Die Leitung, mit einer namentlichen Benennung
Wer setzt um
Eine benannte Person mit fester Wiedervorlage
Stolperfalle
Die Aufgabe wird verteilt statt zugewiesen, danach verfolgt sie niemand.

Inhalte der Qualifizierung

Wer entscheidet
Personalentwicklung gemeinsam mit dem Fachbereich
Wer setzt um
Die Trainerinnen und Trainer, über aktualisierte Unterlagen
Stolperfalle
Alte Foliensätze liegen weiter im Intranet, obwohl die Schulung längst neu läuft.

Fünf Ebenen, die der Omnibus unterschiedlich trifft

  1. 01 Die Verbote aus Artikel 5 gelten unverändert seit Februar 2025.
  2. 02 Die Pflicht zur KI-Kompetenz bleibt, ihr Wortlaut wurde entschärft.
  3. 03 Die Transparenzpflichten sind am 2. August 2026 wirksam geworden.
  4. 04 Die Hochrisiko-Anforderungen greifen erst zu späteren Terminen.
  5. 05 Eure eigenen Unterlagen tragen den alten Stand, bis jemand sie prüft.
Was du mitnimmst

Was du nach dieser Seite entscheiden kannst

Der Omnibus wird handhabbar, sobald man ihn als Änderungsliste liest und nicht als neues Gesetz. Sechs Punkte reichen, um den eigenen Stand nachzuziehen.

Termine neu setzen

Du ersetzt in Projekt- und Zeitplänen die alten Geltungsbeginne durch die aktuellen und nimmst sie aus der Primärquelle statt aus einem Blogbeitrag.

Artikel 4 nachziehen

Du findest die Stellen, an denen der alte Wortlaut zur KI-Kompetenz in euren Dokumenten steht, und erkennst, welche davon sich nicht einseitig ändern lassen.

Geltendes von Verschobenem trennen

Du kannst benennen, welche Pflichten heute greifen und welche später, statt beides in einer Aussage zu vermischen.

Verträge früh sichern

Du verankerst Zusicherungen zu späteren Anforderungen jetzt im Vertrag, weil die Laufzeiten über die verschobenen Termine hinausreichen.

Quellen richtig wählen

Du arbeitest mit der konsolidierten Fassung und siehst einem Ratgeber an, ob er den Stand vor oder nach dem 27. Juli 2026 beschreibt.

Wiedervorlage einrichten

Du legst fest, wer im Haus den Rechtsstand verfolgt und in welchem Rhythmus die betroffenen Dokumente geprüft werden.

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Was sich für laufende Vorhaben tatsächlich verschiebt

Die zeitliche Staffelung der Hochrisiko-Pflichten ist neu gelegt worden. Nach der aktuellen Übersicht der Europäischen Kommission gelten die Anforderungen für eigenständige Systeme aus Anhang III ab Dezember 2027 und für KI in bereits regulierten Produkten ab August 2028. Wer seine Projektplanung noch auf den früheren Terminen aufgebaut hat, plant gegen ein Datum, das es so nicht mehr gibt.

Die zweite spürbare Änderung steht in Artikel 4. Bisher waren Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, jetzt sind Maßnahmen zu ergreifen, die deren Entwicklung unterstützen, ausdrücklich ohne Zusage eines bestimmten Niveaus bei einer bestimmten Person. Das nimmt den Streit über Messbarkeit heraus und lässt die Pflicht zu handeln unverändert bestehen.

Beide Änderungen wirken entlastend, und genau darin liegt die Falle. Sie betreffen den Zeitpunkt und die Formulierung, nicht die Sache. Ein System, das im Dezember 2027 die Anforderungen an Hochrisikosysteme erfüllen soll, braucht eine Datenverwaltung, eine Protokollierung und eine technische Dokumentation, die nicht in einem Quartal entstehen.

Was ausdrücklich weiterläuft

Die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025 unverändert weiter. Der Omnibus hat die Liste allerdings erweitert: Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen realer Personen oder Missbrauchsmaterial von Kindern erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 zusätzlich verboten. Für den betrieblichen Alltag heißt das: Wer heute aus biometrischen Daten Emotionen von Beschäftigten ableitet oder Menschen nach sozialem Verhalten bewertet, kann sich auf keine Verschiebung berufen, und die neue Verbotsstufe kommt im Dezember dazu.

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind mit der allgemeinen Anwendung am 2. August 2026 wirksam geworden. Sie hängen an keiner Risikoklasse. Ein Kundenchatbot, generierte Texte und synthetische Bild- oder Tonaufnahmen fallen darunter, unabhängig davon, wie harmlos die Anwendung sonst eingestuft ist.

Ebenfalls unverändert ist die Aufsicht. Die Mitgliedstaaten mussten ihre zuständigen Behörden bereits zum 2. August 2025 benennen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz am 29. Juli 2026 die zuständige Marktüberwachungsbehörde und zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle. Eine verschobene Frist für Hochrisikosysteme ändert daran nichts, sie verschiebt nur den Teil, für den die Normen noch fehlen.

Den Unterschied an den eigenen Unterlagen festmachen

Der wirksamste Schritt ist unspektakulär: Nimm die Dokumente, in denen ihr auf die KI-Verordnung Bezug nehmt, und prüf jede Fundstelle einzeln. Das sind meist die Richtlinie zur KI-Nutzung, das Verzeichnis der Anwendungen, Beschaffungsunterlagen mit Zusicherungen von Lieferanten und die Foliensätze aus den Qualifizierungen.

Drei Arten von Fundstellen sind betroffen. Erstens jede genannte Jahreszahl, zweitens jede wörtlich zitierte Formulierung aus Artikel 4, drittens jede Aussage darüber, ab wann ein bestimmtes System die Hochrisiko-Anforderungen erfüllen muss. Zitate aus dem alten Wortlaut in einer Betriebsvereinbarung sind besonders unangenehm, weil sie sich nicht einseitig korrigieren lassen.

Arbeite dabei mit der konsolidierten Fassung auf EUR-Lex und nicht mit Erklärartikeln. Die Änderungsverordnung greift an vielen Stellen ein, und aus zweiter Hand entsteht schnell eine Mischung aus altem und neuem Stand, die anschließend niemand mehr auseinanderhält.

Warum ein verschobener Termin selten Zeit schenkt

Die Verschiebung hängt in weiten Teilen daran, dass die harmonisierten Normen noch nicht vorliegen, an denen sich eine Konformitätsbewertung ausrichten würde. Für ein Vorhaben heißt das nicht, dass die Anforderungen milder werden, sondern dass die Messlatte später sichtbar wird.

Praktisch schlägt das auf die Beschaffung durch. Wer heute ein System einkauft, das ab Dezember 2027 als Hochrisikosystem gilt, braucht die Zusicherungen des Anbieters im Vertrag und nicht in einer Produktbroschüre. Verträge mit mehrjähriger Laufzeit werden jetzt geschlossen, die Pflichten greifen später, und nachverhandeln ist der teurere Weg.

Was sich mit der gewonnenen Zeit gut anfangen lässt, ist die wenig glanzvolle Vorarbeit: ein vollständiges Verzeichnis der eingesetzten Anwendungen, benannte Verantwortliche je System und ein Ablauf, der bei jeder Zweckänderung eine neue Bewertung auslöst. Das trägt unabhängig davon, welches Datum am Ende gilt.

Dazu passende Kurse

Den geänderten Stand einmal geordnet durchzugehen, statt ihn aus Meldungen zusammenzusetzen, ist genau das, wofür es Weiterbildungen rund um die europäische KI-Regulierung gibt.

Wenn die Frage dahinter eher lautet, welche Vorhaben ihr überhaupt weiterverfolgt, helfen Programme für den Aufbau einer KI-Strategie .

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Häufige Fragen

Müssen wir jetzt alles neu bewerten, was wir schon eingestuft haben?
Nein. Die Logik der Einstufung über die Rolle und die Risikoklasse ist geblieben, geändert haben sich vor allem Geltungsbeginne und einzelne Formulierungen. Prüfen solltest du die Termine in eurer Planung und die Stellen, an denen ihr den alten Wortlaut von Artikel 4 zitiert habt.
Gilt die Änderung auch für uns, wenn wir außerhalb der EU sitzen?
Die KI-Verordnung knüpft nicht am Sitz an, sondern daran, ob ein System in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben wird oder ob seine Ergebnisse in der EU verwendet werden. Der Digital Omnibus ändert diesen Anwendungsbereich nicht, er ändert den Text der KI-Verordnung selbst.
Woran erkenne ich, ob ein Erklärartikel den aktuellen Stand hat?
Ein verlässlicher Hinweis ist, ob die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Datum genannt wird. Fehlt sie, beschreibt der Text mit hoher Wahrscheinlichkeit den Stand vor dem 27. Juli 2026. Für alles, was in eine Richtlinie oder einen Vertrag wandert, ist ohnehin die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex die richtige Grundlage.
Wer sollte diese Prüfung im Haus übernehmen?
Sinnvoll ist eine benannte Person, die die Fundstellen zusammenträgt, und je Dokument die Stelle, die es herausgegeben hat. Die Rechtsabteilung beurteilt den geänderten Wortlaut, die Fachbereiche wissen, wo sie sich auf Termine verlassen haben. Ein reiner Rundlauf ohne benannte Verantwortung endet erfahrungsgemäß ohne Ergebnis.
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