Digital Omnibus: was wirklich anders ist
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Fristen verschoben und Formulierungen entschärft, ohne die Sache selbst zu ändern. Hier steht, was das für laufende Vorhaben heißt.
KI-generiertDieses Bild wurde mit KI erzeugt · Yves Hoppe / KI / cmt
Der alte Stand steht noch in euren eigenen Unterlagen
Zur KI-Verordnung sind sehr viele Erklärtexte entstanden, und ein erheblicher Teil davon beschreibt einen Entwurfsstand. Wer heute recherchiert, findet die ursprüngliche Fassung, den Änderungsvorschlag und den geltenden Text nebeneinander, ohne dass die Seiten das immer kenntlich machen.
In den eigenen Unterlagen setzt sich das fort. Termine stehen in Projektplänen, Formulierungen aus Artikel 4 stehen wörtlich in Richtlinien und manchmal in einer Betriebsvereinbarung, und Zusicherungen von Lieferanten beziehen sich auf einen Stand, den es nicht mehr gibt.
Teuer wird das an zwei Stellen. Wer sich auf eine Verschiebung beruft, die es für seinen Fall gar nicht gibt, verpasst eine geltende Pflicht. Wer umgekehrt gegen alte Termine arbeitet, bindet Budget an eine Frist, die niemand mehr verlangt.
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Wer entscheidet was
| Thema | Wer entscheidet | Wer setzt um | Stolperfalle |
|---|---|---|---|
| Aktualisierung der genannten Fristen | Die Stelle, die den Projektplan verantwortet | Projektleitung gemeinsam mit der Rechtsabteilung | Der Plan wird korrigiert, die daraus abgeleiteten Budgetanträge und Lieferantenanfragen bleiben auf dem alten Stand. |
| Anpassung des Wortlauts in Richtlinien | Die herausgebende Stelle, meist Recht oder Compliance | Recht, mit Freigabe durch die Leitung | Steht die alte Formulierung in einer Betriebsvereinbarung, ist sie mitbestimmt und nicht einseitig änderbar. |
| Zusicherungen in Lieferantenverträgen | Einkauf zusammen mit dem anfordernden Fachbereich | Einkauf und Recht, über Klauseln zu den späteren Anforderungen | Der Anbieter verweist auf eine Produktseite. Geschuldet ist nur, was im Vertrag steht. |
| Beobachtung des weiteren Rechtsstands | Die Leitung, mit einer namentlichen Benennung | Eine benannte Person mit fester Wiedervorlage | Die Aufgabe wird verteilt statt zugewiesen, danach verfolgt sie niemand. |
| Inhalte der Qualifizierung | Personalentwicklung gemeinsam mit dem Fachbereich | Die Trainerinnen und Trainer, über aktualisierte Unterlagen | Alte Foliensätze liegen weiter im Intranet, obwohl die Schulung längst neu läuft. |
Aktualisierung der genannten Fristen
- Wer entscheidet
- Die Stelle, die den Projektplan verantwortet
- Wer setzt um
- Projektleitung gemeinsam mit der Rechtsabteilung
- Stolperfalle
- Der Plan wird korrigiert, die daraus abgeleiteten Budgetanträge und Lieferantenanfragen bleiben auf dem alten Stand.
Anpassung des Wortlauts in Richtlinien
- Wer entscheidet
- Die herausgebende Stelle, meist Recht oder Compliance
- Wer setzt um
- Recht, mit Freigabe durch die Leitung
- Stolperfalle
- Steht die alte Formulierung in einer Betriebsvereinbarung, ist sie mitbestimmt und nicht einseitig änderbar.
Zusicherungen in Lieferantenverträgen
- Wer entscheidet
- Einkauf zusammen mit dem anfordernden Fachbereich
- Wer setzt um
- Einkauf und Recht, über Klauseln zu den späteren Anforderungen
- Stolperfalle
- Der Anbieter verweist auf eine Produktseite. Geschuldet ist nur, was im Vertrag steht.
Beobachtung des weiteren Rechtsstands
- Wer entscheidet
- Die Leitung, mit einer namentlichen Benennung
- Wer setzt um
- Eine benannte Person mit fester Wiedervorlage
- Stolperfalle
- Die Aufgabe wird verteilt statt zugewiesen, danach verfolgt sie niemand.
Inhalte der Qualifizierung
- Wer entscheidet
- Personalentwicklung gemeinsam mit dem Fachbereich
- Wer setzt um
- Die Trainerinnen und Trainer, über aktualisierte Unterlagen
- Stolperfalle
- Alte Foliensätze liegen weiter im Intranet, obwohl die Schulung längst neu läuft.
Fünf Ebenen, die der Omnibus unterschiedlich trifft
- 01 Die Verbote aus Artikel 5 gelten unverändert seit Februar 2025.
- 02 Die Pflicht zur KI-Kompetenz bleibt, ihr Wortlaut wurde entschärft.
- 03 Die Transparenzpflichten sind am 2. August 2026 wirksam geworden.
- 04 Die Hochrisiko-Anforderungen greifen erst zu späteren Terminen.
- 05 Eure eigenen Unterlagen tragen den alten Stand, bis jemand sie prüft.
Was du nach dieser Seite entscheiden kannst
Der Omnibus wird handhabbar, sobald man ihn als Änderungsliste liest und nicht als neues Gesetz. Sechs Punkte reichen, um den eigenen Stand nachzuziehen.
Termine neu setzen
Du ersetzt in Projekt- und Zeitplänen die alten Geltungsbeginne durch die aktuellen und nimmst sie aus der Primärquelle statt aus einem Blogbeitrag.
Artikel 4 nachziehen
Du findest die Stellen, an denen der alte Wortlaut zur KI-Kompetenz in euren Dokumenten steht, und erkennst, welche davon sich nicht einseitig ändern lassen.
Geltendes von Verschobenem trennen
Du kannst benennen, welche Pflichten heute greifen und welche später, statt beides in einer Aussage zu vermischen.
Verträge früh sichern
Du verankerst Zusicherungen zu späteren Anforderungen jetzt im Vertrag, weil die Laufzeiten über die verschobenen Termine hinausreichen.
Quellen richtig wählen
Du arbeitest mit der konsolidierten Fassung und siehst einem Ratgeber an, ob er den Stand vor oder nach dem 27. Juli 2026 beschreibt.
Wiedervorlage einrichten
Du legst fest, wer im Haus den Rechtsstand verfolgt und in welchem Rhythmus die betroffenen Dokumente geprüft werden.
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Was sich für laufende Vorhaben tatsächlich verschiebt
Die zeitliche Staffelung der Hochrisiko-Pflichten ist neu gelegt worden. Nach der aktuellen Übersicht der Europäischen Kommission gelten die Anforderungen für eigenständige Systeme aus Anhang III ab Dezember 2027 und für KI in bereits regulierten Produkten ab August 2028. Wer seine Projektplanung noch auf den früheren Terminen aufgebaut hat, plant gegen ein Datum, das es so nicht mehr gibt.
Die zweite spürbare Änderung steht in Artikel 4. Bisher waren Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, jetzt sind Maßnahmen zu ergreifen, die deren Entwicklung unterstützen, ausdrücklich ohne Zusage eines bestimmten Niveaus bei einer bestimmten Person. Das nimmt den Streit über Messbarkeit heraus und lässt die Pflicht zu handeln unverändert bestehen.
Beide Änderungen wirken entlastend, und genau darin liegt die Falle. Sie betreffen den Zeitpunkt und die Formulierung, nicht die Sache. Ein System, das im Dezember 2027 die Anforderungen an Hochrisikosysteme erfüllen soll, braucht eine Datenverwaltung, eine Protokollierung und eine technische Dokumentation, die nicht in einem Quartal entstehen.
Was ausdrücklich weiterläuft
Die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025 unverändert weiter. Der Omnibus hat die Liste allerdings erweitert: Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen realer Personen oder Missbrauchsmaterial von Kindern erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 zusätzlich verboten. Für den betrieblichen Alltag heißt das: Wer heute aus biometrischen Daten Emotionen von Beschäftigten ableitet oder Menschen nach sozialem Verhalten bewertet, kann sich auf keine Verschiebung berufen, und die neue Verbotsstufe kommt im Dezember dazu.
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind mit der allgemeinen Anwendung am 2. August 2026 wirksam geworden. Sie hängen an keiner Risikoklasse. Ein Kundenchatbot, generierte Texte und synthetische Bild- oder Tonaufnahmen fallen darunter, unabhängig davon, wie harmlos die Anwendung sonst eingestuft ist.
Ebenfalls unverändert ist die Aufsicht. Die Mitgliedstaaten mussten ihre zuständigen Behörden bereits zum 2. August 2025 benennen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz am 29. Juli 2026 die zuständige Marktüberwachungsbehörde und zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle. Eine verschobene Frist für Hochrisikosysteme ändert daran nichts, sie verschiebt nur den Teil, für den die Normen noch fehlen.
Den Unterschied an den eigenen Unterlagen festmachen
Der wirksamste Schritt ist unspektakulär: Nimm die Dokumente, in denen ihr auf die KI-Verordnung Bezug nehmt, und prüf jede Fundstelle einzeln. Das sind meist die Richtlinie zur KI-Nutzung, das Verzeichnis der Anwendungen, Beschaffungsunterlagen mit Zusicherungen von Lieferanten und die Foliensätze aus den Qualifizierungen.
Drei Arten von Fundstellen sind betroffen. Erstens jede genannte Jahreszahl, zweitens jede wörtlich zitierte Formulierung aus Artikel 4, drittens jede Aussage darüber, ab wann ein bestimmtes System die Hochrisiko-Anforderungen erfüllen muss. Zitate aus dem alten Wortlaut in einer Betriebsvereinbarung sind besonders unangenehm, weil sie sich nicht einseitig korrigieren lassen.
Arbeite dabei mit der konsolidierten Fassung auf EUR-Lex und nicht mit Erklärartikeln. Die Änderungsverordnung greift an vielen Stellen ein, und aus zweiter Hand entsteht schnell eine Mischung aus altem und neuem Stand, die anschließend niemand mehr auseinanderhält.
Warum ein verschobener Termin selten Zeit schenkt
Die Verschiebung hängt in weiten Teilen daran, dass die harmonisierten Normen noch nicht vorliegen, an denen sich eine Konformitätsbewertung ausrichten würde. Für ein Vorhaben heißt das nicht, dass die Anforderungen milder werden, sondern dass die Messlatte später sichtbar wird.
Praktisch schlägt das auf die Beschaffung durch. Wer heute ein System einkauft, das ab Dezember 2027 als Hochrisikosystem gilt, braucht die Zusicherungen des Anbieters im Vertrag und nicht in einer Produktbroschüre. Verträge mit mehrjähriger Laufzeit werden jetzt geschlossen, die Pflichten greifen später, und nachverhandeln ist der teurere Weg.
Was sich mit der gewonnenen Zeit gut anfangen lässt, ist die wenig glanzvolle Vorarbeit: ein vollständiges Verzeichnis der eingesetzten Anwendungen, benannte Verantwortliche je System und ein Ablauf, der bei jeder Zweckänderung eine neue Bewertung auslöst. Das trägt unabhängig davon, welches Datum am Ende gilt.
Dazu passende Kurse
Den geänderten Stand einmal geordnet durchzugehen, statt ihn aus Meldungen zusammenzusetzen, ist genau das, wofür es Weiterbildungen rund um die europäische KI-Regulierung gibt.
Wenn die Frage dahinter eher lautet, welche Vorhaben ihr überhaupt weiterverfolgt, helfen Programme für den Aufbau einer KI-Strategie .
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Die Inhalte wurden sehr gut vermittelt und Fragen wurden perfekt beantwortet.
Marco ist ein extrem guter Trainer, der mit seinem Fachwissen zum Thema KI sehr viel Expertise mitbringt.
Seminarleiter war sehr gut vorbereitet, Den Lehrstoff hat er ausführlich und praxisorientiert vorgetragen.
Häufige Fragen
Müssen wir jetzt alles neu bewerten, was wir schon eingestuft haben?
Gilt die Änderung auch für uns, wenn wir außerhalb der EU sitzen?
Woran erkenne ich, ob ein Erklärartikel den aktuellen Stand hat?
Wer sollte diese Prüfung im Haus übernehmen?
Deine Ansprechpartner
Du bist dir nicht sicher, welcher Kurs oder welches Level zu dir passt? Wir beraten dich persönlich und kostenlos.
Yves Hoppe
Weiterbildung & Beratung
Hilft dir, aus dem KI-Programm den passenden Kurs für deinen Stand zu finden.
Norbert Jansen
Beratung & Inhouse
Plant mit dir Inhouse-Trainings, die auf eure Abläufe und euren Datenbestand zugeschnitten sind.
Den geänderten Text einmal gemeinsam durchgehen
In einem Seminar sortiert sich schneller, was für euren Fall gilt, weil dort die eigenen Systeme und Verträge auf dem Tisch liegen und nicht ein allgemeiner Zeitstrahl.