Nachhaltige Steigerung Ihrer Wertschöpfung

Seit dem Jahre 1999 hat die cmt GmbH Ihren IT-Rechtsbereich stark aufgebaut. Neben den aktuellen Schulungen über Vergaberecht, IT-Recht und Beschaffungswesen bieten wir hier auch professionelle und spezialisierte Beratung an.

Frau Keller Stoltenhoff ist die Ideengeberin unserer Schulungskonzepte als Spezialistin gewesen und hat mit dem ehemaligen Gesellschafter der cmt Karl Weinberger diesen Bereich zu einem der erfolgreichsten Schulungsunternehmen Deutschlands im Bereich Vergaberecht, IT-Recht (Vertragsrecht) und Beschaffungswesen aufgebaut.

Im Jahr 2017 wurde dieser Geschäftsbereich in die cmt Recht Seminar GmbH umgewandelt, woran die cmt GmbH weiterhin mit 20% hier beteiligt ist und den Bereich in der Zukunft weiter ausbauen wird. Als Geschäftsführer tritt Herr Dr. Stefan Müller-Kölbl ein, der für die Weiterentwicklung der Themen verantwortlich ist.

Das Beschaffungswesen hat sich in den letzten Jahren massiv gewandelt. Aus einer eher operativen Tätigkeit ist heute zunehmend eine strategische Rolle geworden. Die Beschaffung ist Motor der Innovation und treibt Änderungen übergreifend voran. Auch Nachhaltigkeit ist schon lange ein wichtiges Thema. Beschaffungsvorhaben sind häufig politisch geprägt und von internationaler Tragweite, umso wichtiger ist es in diesem komplexen Bereich die Übersicht zu behalten.

Unsere Consultants kommen aus den verschiedensten Sachgebieten. Von Rechtsanwälten, über Verwaltungsbetriebswirte, bis hin zu ehemaligen Referatsleitern. Deswegen können wir auch Spezialthemen beratend und als Schulung abdecken. Beispielsweise bei der Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich oder im Bereich Wissenschaft und Forschung.

Warum cmt?

  • Die cmt hat branchenübergreifend an unzähligen Beschaffungsprojekten entscheidend mitgewirkt.
  • Spezialisten und Experten auf den Feldern Wirtschaft, Recht und Informationstechnologie.
  • Solide Analysen, Benchmarks und Playbooks
  • Dauerhafte Unterstützung durch Schulungen, Tools und direkten Kontakt zu Experten.

Unsere Consultants im Kurzporträt

Um Ihnen das Spektrum dieser aufzuzeichnen stellen wir Ihnen diese in einem Kurzporträt vor.

Rain Elisabeth Keller-Stoltenhoff

ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München. Von 1998 bis Mitte 2004 war sie im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit September 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums bei der Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungsvertrages. Sie ist darüber hin aus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der UfAB.

Rain Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt Werner Leitzen

war von 1989 bis Ende 2006 Mitarbeiter der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für den Einsatz der Informationstechnik (KBSt) im Bundesministerium des Innern. Dort war er federführend bei der Erstellung der EVB-IT und der UfAB. Von 2007 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2016 war er bei der BAköV im Bundesministerium des Innern tätig. Er ist nach wie vor Mitglied der Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der UfAB.

Rudolf Ley

war bis 1994 Referatsleiter im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Anschließend leitete er den Zentralbereich im Bundesamt für Naturschutz. Seit 2008 ist er im Bundesumweltministerium tätig. Herr Ley ist langjähriger Dozent zum Vergaberecht bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und Co-Autor des VOL-Handbuchs sowie der Öffentlichen Auftragsvergabe im Binnenmarkt.

Rudolf Ley

Dipl. Verwaltungswirt Wilhelm Kruth

verfügt über umfangreiche, in der Praxis erworbene langjährige Erfahrungen in der Vergabe in Leistungen, dem Abschluss und dem Management von Verträgen sowie der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Instrumenten. Er ist u. a. auch als Dozent für verschiedene Fortbildungsakademien der öffentlichen Verwaltung tätig. Als Mitglied der Arbeitsgruppe der Öffentlichen Hand für die „Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT)“ beteiligt er sich aktiv an deren Ausgestaltung und den Verhandlung mit der Wirtschaft. Außerdem ist er Co-Autor eines Kommentars zur Anwendung der EVB-IT Verträge in der Praxis.

Wilhelm Kruth

Rain Yvonne A. E. Schulten

ist spezialisiert auf Vertragsrecht, außergerichtliche Verhandlungen bei Streitigkeiten wie Projekten in Schieflage und auf Prozessführung im IT-Bereich. Sie ist als Rechtsanwältin in der IT-Recht-Kanzlei München tätig und verfügt über breite Erfahrung in der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen.

Dietmar Altus, Oberamtsrat a.D.

kennt aus seiner langjährigen Tätigkeit in der zentralen Vergabestelle des Bundesumweltministeriums die Praxis bestens. Seit Jahren gibt er seine Erfahrung zudem im Rahmen von Seminaren und Workshops erfolgreich weiter.

Rechtsanwalt Mark Münch LL.M

ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit vielen Jahren im Bereich IT- und Vergaberecht tätig. Er ist Partner für IT-Recht am Standort Stuttgart der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war er in der Rechtsabteilung eines bekannten IT Unternehmens tätig. Dort war er zuletzt für den Bereich Risk Management mit Schwerpunkt öffentliche Aufträge verantwortlich. Er hat eine langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von IT Verträgen und ist mit der Beantwortung von Ausschreibungen der öffentlichen Hand aus Unternehmersicht bestens vertraut. Herr Münch blickt auch auf eine langjährige Erfahrung im Schulungswesen zurück.

Reachtsanwalt Matthias Petzold

ist spezialisiert im Recht der Informationstechnologie, insbesondere im Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht sowie in den Themen des Software-Lizenzmanagements und der Software-Lizenzüberprüfung (Audit) und des Cloud Computing. Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold, der seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist und in München eine eigene Anwaltskanzlei betreibt, war mehr als 12 Jahre Mitglied der Geschäftsleitung der Oracle Deutschland B.V. Co. KG, München und als Direktor Recht Leiter der Oracle Rechtsabteilungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in Finnland, Schweden, Dänemark und Norwegen. Vor seinem Wechsel zu Oracle arbeitete er als Syndikusanwalt mit internationaler Verantwortung als Regional Counsel Central Europe bei der Lotus Development GmbH, München sowie als Leitender Justiziar bei der Hewlett-Packard GmbH, Böblingen.

Dipl.-Verwaltungswirt Adolf-Georg Keuch

ist Leiter Zentrale Materialwirtschaft und Anlagenbuchhaltung in einer hessischen Universität. Er hat u. a. das Vergabeverfahren für die Beschaffung und Implementierung des doppischen Rechnungswesens an den hessischen Hochschulen federführend durchgeführt. Herr Keuch ist seit mehr als 20 Jahren als Dozent für Vergaberecht tätig und Mitautor des Buches »Organisation des öffentlichen Einkaufs«.

Thorsten Schneider

studierte Informationswirtschaft (Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Recht) an der Universität Karlsruhe (TH). Von 2005 bis 2007 war er bei der Staatskanzlei des Saarlandes als Mitarbeiter im Projektmanagement von CONIFERE, dem ressortübergreifenden Regierungsinformationssystem der saarländischen Landesverwaltung, tätig. Im Jahr 2008 war er neben der Staatskanzlei des Saarlandes ebenfalls für SAP Deutschland tätig. Im Jahr 2009 begann er seine Arbeit bei der cosinex GmbH, wo er bis 2012 Assistent der Geschäftsführung war. Seit 2012 ist er Leiter Projekte, Service & Support und seit 2014 Prokurist. In den letzten Jahren begleitete er zahlreiche Organisationen auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene bei der Einführung der elektronischen Vergabe (E-Vergabe).

Dr. Norbert Huber

ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts, des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Vergaberechts sowie des Grundstücksrechts. Insbesondere der öffentlichen Hand, aber auch großen und mittelständischen Unternehmen liefert Dr. Huber im Bereich des Vergaberechts professionelle und umfassende Rechtsberatung.

Dipl. Verwaltungswirt Hans-Peter Müller

begann seine berufliche Laufbahn 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.

Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).

Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn an. Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab