Das Hinweisgeberschutzgesetz und interne Untersuchungen in der praktischen Anwendung
Meldungen fristgerecht bearbeiten, Untersuchungen abgrenzen und HinSchG-Pflichten umsetzen
Die wichtigsten Themen
HinSchG-Pflichten zuordnen
Meldewege und Zuständigkeiten
Sieben-Tage-Frist berechnen
Untersuchungen richtig abgrenzen
Prüfpfad nachvollziehbar dokumentieren
Folgemaßnahmen bewerten
Überblick Das Hinweisgeberschutzgesetz Seminar zeigt dir, wie interne Meldungen vom Eingang bis zur Rückmeldung bearbeitet werden. Du prüfst, ob ein Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt, welche Stelle...
Das Hinweisgeberschutzgesetz Seminar zeigt dir, wie interne Meldungen vom Eingang bis zur Rückmeldung bearbeitet werden. Du prüfst, ob ein Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt, welche Stelle zuständig ist und wann sich an die erste Prüfung eine interne Untersuchung anschließt. Vertraulichkeit, Zugriffsbeschränkungen und die Rechte hinweisgebender sowie betroffener Personen werden dabei zusammen betrachtet.
Die einstündige Schulung konzentriert sich auf Entscheidungen, die Meldestellen und verantwortliche Fachbereiche tatsächlich treffen müssen. Dazu gehören die Bestätigung des Eingangs innerhalb von sieben Tagen, die Prüfung der Stichhaltigkeit und die Auswahl einer angemessenen Folgemaßnahme. Du erfährst auch, welche Informationen dokumentiert werden, wann Rückmeldungen zulässig sind und wie sich das Meldestellenverfahren und die interne Untersuchung organisatorisch trennen lassen. Das erleichtert die Abstimmung zwischen Compliance, Personal, Datenschutz, Revision und Rechtsabteilung und reduziert das Risiko versäumter Fristen oder unzulässiger Zugriffe.
Behandelt wird das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz. Für Organisationen in Österreich oder der Schweiz gelten andere nationale Regelungen, die gesondert geprüft werden müssen. Im Themenbereich Ethik und Compliance behandelt die Schulung vor allem Meldestellen und interne Untersuchungen. Die Gruppe bleibt auf maximal acht Teilnehmer begrenzt, sodass konkrete Fragen zu Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen Platz finden. Für dein Team kannst du einen Online-Termin, einen Präsenztermin oder einen Inhouse-Termin anfragen.
Die Themen Zweck und sachlicher Anwendungsbereich · Geschützte hinweisgebende Personen · Pflichten öffentlicher und privater Stellen · Repressalien und gesetzliche Beweislast · Interne und externe Meldestellen...
Geltungsbereich und Schutzvorschriften
- Zweck und sachlicher Anwendungsbereich
- Geschützte hinweisgebende Personen
- Pflichten öffentlicher und privater Stellen
- Repressalien und gesetzliche Beweislast
Aufbau interner Meldestellen
- Interne und externe Meldestellen
- Unabhängigkeit und notwendige Fachkunde
- Meldekanäle für Meldungen in Textform und mündliche Meldungen
- Zugriffsrechte und Vertraulichkeitsgebot
Bearbeitung eingehender Meldungen
- Prüfung des sachlichen Anwendungsbereichs
- Erste Bewertung der Stichhaltigkeit
- Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
- Rückmeldung innerhalb von drei Monaten
- Umgang mit anonymen Hinweisen
- Dokumentation und dreijährige Löschfrist
Interne Untersuchungen und Folgemaßnahmen
- Abgrenzung vom Meldestellenverfahren
- Auswahl angemessener Folgemaßnahmen
- Kommunikation mit betroffenen Personen
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Risiken bei Verfahrensverstößen
Zielgruppe
- Beauftragte interner Meldestellen in Behörden und Unternehmen
- Compliance-Verantwortliche mit Aufgaben im Compliancemanagement
- Datenschutzbeauftragte und Personalverantwortliche mit Bezug zu Hinweisverfahren
- Fachkräfte aus Revision und Rechtsabteilungen sowie Antikorruptionsbeauftragte
- Verantwortliche für die Überprüfung von Verfahren nach Einrichtung einer Meldestelle
Das lernst du
- Pflichten und Anwendungsbereich des HinSchG bestimmen
- Meldekanäle und organisatorische Zuständigkeiten bewerten
- Eingangs- und Rückmeldefristen korrekt berechnen
- Meldungen prüfen und angemessene Folgemaßnahmen auswählen
- Meldestellenverfahren und interne Untersuchung voneinander abgrenzen
- Fristversäumnisse und unzulässige Zugriffe durch festgelegte Prüfschritte vermeiden
So arbeiten wir
Die einstündige Schulung verbindet die rechtliche Bewertung mit typischen Entscheidungen bei der Bearbeitung interner Hinweise. Kurze Fälle zeigen, wann du Fristen, Zuständigkeiten oder Vertraulichkeitsanforderungen berücksichtigen musst.
- Fachlicher Impulsvortrag zum HinSchG
- Praxisbeispiele aus internen Hinweisverfahren
- Kurzfälle zur Bewertung eingehender Meldungen
- Besprechung typischer Fehlerquellen
- Fragen zu konkreten Anwendungssituationen
Empfohlene Vorkenntnisse
- Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich
- Grundverständnis organisatorischer Zuständigkeiten hilfreich
- Eigene Fragen zu Meldeverfahren können eingebracht werden
Dein Fahrplan
- Anwendungsbereich des HinSchG
- Geschützte Personen und Repressalien
- Pflichten der Beschäftigungsgeber
Organisatorisches
Lernformate
Unsere Seminare bieten dir maximale Flexibilität: Du kannst zwischen Live-Online und Vor Ort in unseren modernen Schulungszentren im D-A-CH Raum wählen. Beide Formate garantieren dir die gleiche hohe Qualität und interaktive Lernerfahrung.
Schulungsarten
Wir bieten dir verschiedene Schulungsarten: Offene Seminare, Firmenseminare für Teams und Inhouse-Schulungen direkt bei dir vor Ort. So findest du genau das Format, das zu deinen Bedürfnissen passt.
Aktuelle Software
In unseren offenen Kursen arbeiten wir mit der aktuellsten Software-Version. So lernst du direkt mit den Tools und Features, die du auch in deinem Arbeitsalltag verwendest - praxisnah und zukunftsorientiert. Bei Inhouse- und Firmenschulungen bestimmt ihr die Version.
Deine Vorteile
Zufriedenheitsgarantie
Wir sind von unserer Qualität überzeugt. Sollte ein Training einmal nicht deinen Erwartungen entsprechen, bieten wir dir an, den Kurs kostenlos zu wiederholen oder ein anderes Training zu besuchen. Ohne Risiko, ohne Diskussion.
Inklusivleistungen
Deine Teilnahme beinhaltet: Schulungsmaterial, Zertifikat, Verpflegung (bei Präsenzveranstaltungen) und persönliche Betreuung durch unsere Trainer und unser Orga-Team. Alles aus einer Hand - keine versteckten Kosten.
Lernen von Experten
Unsere Trainer sind zertifizierte und erfahrene Profis mit jahrelanger Berufserfahrung. Sie vermitteln dir in den Kursen nicht nur theoretisches Wissen, sondern teilen ihre Erfahrungen aus realen Projekten und helfen dir, das Gelernte direkt in deiner täglichen Arbeit anzuwenden. Das ist kein Werbeversprechen, sondern unser Anspruch. Am besten siehst du das in unseren Bewertungen, z.B. auch bei Google.
Keine Vorkasse
Du zahlst erst nach dem Seminar. Keine Vorkasse, keine Vorauszahlung - so kannst du sicher sein, dass du nur für das bezahlst, was du auch wirklich erhalten hast. Die Rechnung erhältst du erst nach Kursbeginn.
Max. 8 Teilnehmende
Wir setzen auf kleine Gruppen, damit du die Aufmerksamkeit bekommst, die du verdienst. So haben wir mehr Zeit für deine individuellen Fragen und können gezielt auf deine Bedürfnisse eingehen.
Termine & Buchung
Leider bieten wir diesen Kurs nicht als offenes Seminar an, sondern nur als Inhouse- oder Firmenschulung. Wir beraten dich gerne.
Nicht der passende Termin dabei?
Wir finden eine Lösung: anderer Termin, mehrere Teilnehmer, Inhouse-Schulung oder individuelle Beratung.
Lieber gleich das ganze Team schulen?
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- Termine nach euren Bedürfnissen
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- Geschlossene Gruppe aus eurem Haus
- Individuelle Terminplanung
- An unseren Standorten oder Live-Online
- Angepasste Inhalte
Fragen und Antworten zu Das Hinweisgeberschutzgesetz und interne Untersuchungen in der praktischen Anwendung
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz schützt Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über bestimmte Verstöße melden oder offenlegen. Es regelt interne und externe Meldestellen, die vertrauliche Bearbeitung, Folgemaßnahmen sowie den Schutz vor Repressalien. Erfasst ist nicht jede Beschwerde, sondern der gesetzlich festgelegte sachliche Anwendungsbereich.
Wer muss eine interne Meldestelle einrichten?
Private Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen grundsätzlich eine interne Meldestelle betreiben. Für bestimmte Branchen gelten Ausnahmen von dieser Schwelle. Bei Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen richtet sich die konkrete Organisation teilweise nach bundesrechtlichen oder landesrechtlichen Vorgaben.
Welche Fristen und Löschfristen gelten nach dem HinSchG?
Der Eingang ist spätestens nach sieben Tagen zu bestätigen. Die Rückmeldung erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung, ohne Bestätigung spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine erforderliche und verhältnismäßige längere Aufbewahrung greift.
Müssen interne Meldestellen anonyme Hinweise bearbeiten?
Anonym eingehende Meldungen sollten von internen Meldestellen bearbeitet werden. Das HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber jedoch grundsätzlich nicht dazu, einen Meldekanal einzurichten, der anonyme Meldungen ermöglicht. Für eine Rückfrage oder Rückmeldung braucht die Meldestelle einen Kommunikationsweg, der die Anonymität wahren kann.
Was ist der Unterschied zwischen Meldestellenverfahren und interner Untersuchung?
Das Meldestellenverfahren erfasst den Hinweis, prüft den Anwendungsbereich und die Stichhaltigkeit und bestimmt die Folgemaßnahme. Eine interne Untersuchung klärt den zugrunde liegenden Sachverhalt weiter auf. Zuständigkeiten, Zugriffsrechte und Kommunikation sollten getrennt festgelegt werden, damit Vertraulichkeit und Rechte betroffener Personen gewahrt bleiben.
Ist die Schulung ohne juristische Vorkenntnisse geeignet?
Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Schulung richtet sich an Fachkräfte, die Meldungen entgegennehmen, Verfahren koordinieren oder organisatorische Entscheidungen vorbereiten. Rechtliche Begriffe werden anhand des Meldeablaufs erklärt. Eine Vertiefung der datenschutzrechtlichen Schnittstellen bietet der Workshop zur DSGVO.
Kann die Hinweisgeberschutzgesetz Schulung inhouse stattfinden?
Die einstündige Schulung ist für Teams als Inhouse-Format verfügbar und kann online oder in Präsenz stattfinden. Konkrete Fallfragen, Zuständigkeiten und Schwerpunkte lassen sich bei der Anfrage abstimmen.
Erhalte ich nach der Schulung eine Teilnahmebescheinigung?
Ob für den gewählten Termin eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, klären wir verbindlich mit deiner Anfrage. Nenne den benötigten Nachweis bei der Terminabstimmung, damit du vor der Buchung eine eindeutige Auskunft erhältst.
Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten findest du in den FAQs .
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Michaela Berger
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