Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Alle nicht-öffentlichen Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 10 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.
Zielgruppe
Alle die mit Datenschutz in Behörden und Unternehmen zu tun haben
Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter Berücksichtigung der DSGVO
Voraussetzungen für die Schulung
Keine
Kursinhalte
Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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