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Die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren (e-Vergabe) - Rechtliche Einführung-
Aufbau-Seminare zum Vergaberecht

Die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren (e-Vergabe) - Rechtliche Einführung-

4 Stunden
Level 3: Advanced
Level 3: Advanced
Für fortgeschrittene Anwender. Du vertiefst deine Routine, lernst Standard-Probleme selbstständig zu lösen und bereitest dich auf erste Zertifizierungen vor.
5.0 / 5 Sternen 1712 Gesamtbewertungen
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Überblick

Seit dem 18. Oktober 2018 müssen alle öffentlichen Auftraggeber die Vergabe öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch durchführen. Die rechtlichen Grundlagen wurden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die weitere verfahrensrechtliche Ausgestaltung in den Verordnungen, die auf der Grundlage des § 113 GWB erlassen wurden, geschaffen. Das Webinar widmet sich in diesem Zusammenhang der eingehenden Betrachtung der rechtlichen Voraussetzungen der elektronischen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Für den Unterschwellenbereich gilt: Seit dem 1. Januar 2020 müssen Auftraggeber, die die „Unterschwellenvergabeordnung“ – UVgO anwenden, die gleichen elektronischen Vorgaben beachten wie im Oberschwellenbereich. Insbesondere die Grundsätze der Kommunikation sowie die Anforderungen an die zu verwendenden elektronischen Mittel und deren Einsatz im Vergabeverfahren wurden 1:1 in die UVgO übernommen. Die wenigen rechtlichen Unterschiede zwischen Ober- und Unterschwellenbereich werden ebenfalls thematisiert.
 

Urheberrechtshinweis:
Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt.
cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München

Wer hier richtig ist
  • EinkäuferInnen, aus dem öffentlichen Bereich, die erstmals elektronisch beschaffen müssen
  • Bieter, die sich an elektronisch durchgeführten öffentlichen Verfahren beteiligen wollen.
Die Themen

Im Einzelnen werden folgende Themen, sowie die damit im Zusammenhang ergangene praxisrelevante Rechtsprechung behandelt:

  • Umsetzung der „e-Vergabe“ in nationales Recht (Lieferungen und Dienstleistungen)
  • Struktur der Umsetzung in VgV und UVgO (zentraler und dezentraler Ansatz)
  • Grundsätze der Kommunikation (U.a. Sprechverbot in wesentlichen Teilen des Vergabeverfahrens? Bleiben mündliche Angebots-Präsentationen zulässig?)
  • Grundsatz der elektronischen Kommunikation / Textform / Ausnahmen (Umgang mit Unterschriftenzeilen in Formblättern bei Vorgabe der Textform bei Angeboten)
  • Sonderregelungen im elektronischen Kontext
  • Elektronische Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen
  • Müssen die Vergabeunterlagen immer vollständig verfügbar sein?
  • Aufführung der Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
  • Erfüllt eine Verlinkung auf die Eignungskriterien die Anforderung an deren rechtswirksame Bekanntmachung?
  • Elektronische Bekanntmachungen
  • Elektronische Konsequenz bis zum Zuschlag?
  • Kann der elektronische Weg für Rügen gem. § 160 Abs. 3 GWB vorgegeben werden?
  • Fakultative elektronische Instrument im elektronischen Vergabeverfahren
  • Dynamisches Beschaffungssystem (insbes. Darstellung des Ablaufs)
  • Elektronische Auktion (insbes. Darstellung des Ablaufs)
  • Elektronischer Katalog
Was du mitbringen solltest

Keine

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Wir sind von unserer Qualität überzeugt – und wollen, dass du es auch bist. Sollte ein Training einmal nicht deinen Erwartungen entsprechen, bieten wir dir an, den Kurs kostenlos zu wiederholen oder ein anderes Training zu besuchen. Ohne Risiko, ohne Diskussion.

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Michaela Berger

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