Intensivseminar: Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO
Überblick
Nach der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt seit Anfang des Jahres 2017 das Ergebnis der Novellierung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte vor: Die neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)“ wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A aus 2009 (VOL/A 2009), die bisher die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelte.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Der Praktiker muss also genau hinsehen und kann nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.
Dieses Seminar behandelt detailliert die Bestimmungen der UVgO von A-Z, wobei auch die „elektronische Vergabe“ thematisiert wird, die ab 1.1.2020 (teilweise auch schon ab 1.1.2019) für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich verpflichtend vorgegeben wird. Die Verknüpfungen zu den angepassten Bestimmungen aus dem Oberschwellenbereich und den teilweise übernommenen Regeln aus der bisherigen VOL/A werden herausgearbeitet und auch kritisch beleuchtet. Im Ergebnis erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Bestimmungen und einen vertiefenden Einblick in das neue Regelwerk.
Wer hier richtig ist
- Beschaffer der öffentlichen Hand, die bisher hauptsächlich oder ausschließlich mit dem 1. Abschnitt der VOL/A gearbeitet haben
- Leiter von Vergabestellen
- Vertriebspersonal im Public Sektor und Berater bei Vergabeverfahren
Die Themen
- Struktur, Gegenstand und Anwendungsbereich der UVgO
- Neustruktur der Vergabeverfahren (u.a. neue Ausnahmetatbestände und stärkere Formalisierung des Verhandlungsverfahrens – vormals Freihändige Vergabe)
- Ausweitung des Vergaberegimes auf den Teilnahmewettbewerb
- Neustruktur der Eignung
- Neuregelung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe
- Verschlusshaltung von übermittelten Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie deren Öffnung
- Prüfung und Wertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Zuschlag, Aufhebung von Vergabeverfahren,
- Stärkere Berücksichtigung politisch strategischer Ziele (umweltbezogene, soziale, innovative Aspekte, Gesetzestreue) auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens
- Ausschreibungsfreie Auftragsänderungen
- Sonderregelung für bestimmte Leistungen und unter besonderen Umständen (soziale u. besondere Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen, verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Beschaffungen im Ausland)
- Verschiedene - teils neue - Einzelvorschriften (z.B. Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Projektantenproblematik, Fristen, Direktauftrag, Rahmenvereinbarungen, Markterkundung, Dokumentation,etc.)
- Elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren
Was du mitbringen solltest
Vorkenntnisse im Vergaberecht sind erforderlich, um den Inhalten des Seminars folgen und das vermittelte Wissen sicher anwenden zu können.
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