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3 Stunden
Level 3: Advanced
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Für fortgeschrittene Anwender. Du vertiefst deine Routine, lernst Probleme selbstständig zu lösen, arbeitest schon langsam im Thema und bereitest dich z.B. auf erste Zertifizierungen vor. Typischerweise finden sich hier Kurse die das Wissen aus Grund- und Aufbaukursen erfordern.
5.0 / 5 Sternen 1714 Gesamtbewertungen
Zufriedenheitsgarantie Qualität, die überzeugt – garantiert
28 Jahre Erfahrung Seit 1997 am Markt
Überblick
Digitalisierung und Cloud-Modelle
Cloud-Provider stellen für Unternehmen aus der Privatwirtschaft und für Anwender im öffentlichen Sektor (Bundes-, Landes-, Kommunalverwaltungen und öffentliche Unternehmen) zahlreiche attraktive Cloud-Modelle als Innovationsmotor für die digitale Transformation bereit. Vernetzte Dateninfrastrukturen (wie zukünftig das EU-Projekt GAIA-X) ermöglichen einen jederzeitigen, standortunabhängigen Zugriff auf in der Cloud gespeicherte Daten. Hochskalierbar, bedarfsabhängig, kostengünstig und in Echtzeit bieten Cloud-Provider Rechen- und Speicherkapazitäten (Infrastructure as a Service), Entwicklungs- und Ausführungsumgebungen (Platform as a Service) oder standardisierte An-wendungen (Software as a Service) an. Die Cloud-Produkte werden beliebigen Nutzern (Public Cloud), konzerninternen Anwendern (Private Cloud), gemeinsam mit anderen Cloud-Providern (Community Cloud) oder als Kombination (Hybrid Cloud) bereitgestellt.

Schrems-II-Urteil und Rechtsgrundlagen für Datentransfer
Datenmengen werden an den Cloud-Provider übermittelt und zentral in der Cloud gespeichert. Weltweit verfügen gerade die US-Hyperscaler (Microsoft, Amazon, IBM, Salesforce und Google) über den größten Marktanteil, die höchste Skalier-barkeit und Funktionalität. Bei US-Cloud-Anbietern ist jedoch unsicher, inwieweit Ermittlungsbehörden auf die in der Cloud gespeicherten Daten zugreifen dürfen. Nach Sec. 702 „Foreign Intelligence Surveillance Act“ (FISA) dürfen US-Sicherheitsbehörden i.R.d. PRISM und UPSTREAM-Überwachungsprogramme auf übermittelte Daten zugreifen. Dieses mangelnde Datenschutzniveau in den USA führte bereits zur Unwirksamkeit des Safe-Harbor-Abkommens (Schrems-I). Im Juli 2020 erklärte der EuGH (Schrems-II) auch das Nachfolgeabkommen (EU-US-Privacy-Shield) für unwirksam, weshalb seitdem eine Grundlage für einen Angemessenheitsbeschluss fehlt.

DSGVO-Grundsätze zum Daten-transfer
Der Anwender (Datenexporteur) ist für die Übermittlung und Datenverarbeitung durch den Cloud-Anbieter (Datenimporteuer/Auftragsverarbeiter) verantwortlich. Verarbeitet der Cloud-Provider die Daten außerhalb der EU, greifen die Grundsätze zum Datentransfer in Drittstaaten (Art. 44 ff. DSG-VO). Als Erlaubnisgründe kommen ein Angemes-senheitsbeschluss der EU-Kommission, geeignete Garantien (etwa Standarddatenschutzklauseln) und Ausnahmeregelungen in Betracht.

Lösungen für datenschutzkonfor-men Cloud-Einsatz
Die EU-Kommission hat am 04.06.2021 Standard-vertragsklauseln (SCC) angenommen, die bei Da-tentransfers angewendet werden können. Sie sollen die EuGH-Vorgaben umsetzen, wonach die SCC‘s durch weitere Klauseln/zusätzliche Garantien („additional safeguards“) zu flankieren sind. Zukünftig obliegt Verwendern und Aufsichtsbehörden die Prüfpflicht, ob die neuen SCC trotz staatlicher Zugriffsrechte ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten oder ob zusätzliche Garantien notwendig sind.

Referent:
Als Rechtsanwalt des Praxisbereiches Öffentliches Wirtschaftsrecht im Düsseldorfer Büro von Bird und Bird LLP ist Dr. Benjamin Wübbelt Experte für die Projektdurchführung an der Schnittstelle zwischen dem Vergaberecht und dem Informationstechnologierecht.
Sein Beratungsschwerpunkt bildet das Vergaberecht mit besonderem Bezug zum Informationstechnologie- und Datenschutzrecht. In diesem Zusammenhang betreut er komplexe IT-Infrastrukturprojekte über die volle Distanz, inklusive Vertragsgestaltung und Projektdurchführung. Darüber hinaus berät er Mandanten umfassend in sämtlichen (sozial-)datenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der IT-Sicherheit und IT-Compliance.
Wer hier richtig ist
- Mitarbeiter IT-Abteilungen
- IT-Einkäufer
- Datenschutzbeauftragte
- Systementwickler
Die Themen
  • Digitalisierung und Cloud-Modelle
  • Schrems-II-Urteil und Rechtsgrundlagen für Datentransfer
  • DSGVO-Grundsätze zum Datentransfer
  • Lösungen für datenschutzkonformen Cloud-Einsatz
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
Empfohlene Vorkenntnisse
Keine.

Termine & Buchung

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Inhouse-Schulungen & Firmenseminare

Inhouse-Schulungen

Buche diese Schulung als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für dein Unternehmen oder deine Behörde. Unsere Trainer kommen zu dir und führen die Schulung in deinen Räumlichkeiten durch.

Vorteile:

  • Maßgeschneiderte Inhalte für dein Unternehmen
  • Flexible Terminplanung nach euren Bedürfnissen
  • Kosteneffizient bei mehreren Teilnehmern
  • Schulung in vertrauter Umgebung
  • Fokus auf deine spezifischen Anforderungen

Firmen-Seminare

Firmen-Seminare finden an einem unserer Schulungsstandorte statt, sind aber maßgeschrneidert für dich und exklusiv für dein Team. Sie können auch online stattfinden.

Ideal für:

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  • Individuelle Terminplanung für dein Team
  • An unseren Schulungsstandorten oder Online
  • Angepasste Inhalte für deine Anforderungen

Unser Qualitätsversprechen: Wissen, das in der Praxis funktioniert

Aus der Praxis für die Praxis

Schluss mit theoretischem Ballast. Wir trainieren dich für reale IT-Herausforderungen, nicht für Multiple-Choice-Tests. Unsere Trainer vermitteln dir genau das Wissen, das am nächsten Montagmorgen im Job wirklich funktioniert.

Individuell statt "Schema F"

Deine Fragen passen nicht ins Standard-Skript? Bei uns schon. Wir verzichten auf starre Lehrpläne und geben deinen konkreten Projekt-Fragen Raum. Unsere Trainer passen die Inhalte flexibel an das an, was dich und dein Team aktuell weiterbringt.

Maximale Freiheit: Remote oder vor Ort

Lerne so, wie es in deinen Alltag passt – ohne Reise-Stress und Zeitverlust. Egal ob remote, hybrid oder präsent vor Ort: Wir garantieren dir ein nahtloses und effektives Lernerlebnis, egal von wo du dich zuschaltest.

Mit Zufriedenheitsgarantie

Wir sind von unserer Qualität überzeugt – und wollen, dass du es auch bist. Sollte ein Training einmal nicht deinen Erwartungen entsprechen, bieten wir dir an, den Kurs kostenlos zu wiederholen oder ein anderes Training zu besuchen. Ohne Risiko, ohne Diskussion.

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